Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pauschsteuer von 2 % bei geringfügiger Beschäftigung

Übt der pflegende Arbeitnehmer während der teilweisen Arbeitsfreistellung sozialversicherungsrechtlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis[1] aus, kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschaliert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 15 % oder 5 % (in Privathaushalten) zahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4 Beitragstragung

Für die Beitragszahlung bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt für alle Beschäftigungen zusammen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt das Entgelt aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze(n), zahlt der einzelne Arbeitgeber nur anteilige Beiträge.[1] Für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts aus...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.1 Jugendliche

Jugendliche in einem Beschäftigungsverhältnis, das dem BUrlG unterliegt, haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Der jährliche Mindesturlaub für Jugendliche beträgt gemäß § 19 Abs. 2 JArbSchG mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / Zusammenfassung

Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Pflegezeitgesetz

Allgemeine Grundlagen Ziel des Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten, die von einem familiären Pflegefall betroffen sind, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre nahen Angehörigen trotz beruflicher Tätigkeit zu pflegen.[1] Zentrale Regelungen zur Verwirklichung dieses gesetzgeberischen Ziels sind 2 unterschiedliche und unabhängig voneinander bestehende Ansprüche auf Freistellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2

Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf sich also nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG (Rz. 17) handeln. Auftrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 1 EStG)

2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen (§ 35a Abs. 2 EStG)

3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2 Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

1 Allgemeines 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt), stehen also außerhalb der Ermittlung des zu versteuern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.8 Sonderregelung für nicht eheliche Lebensgemeinschaften (§ 35a Abs. 5 S. 4 EStG)

Rz. 101 Die Steuerermäßigung kann auch beantragt werden, wenn im Haushalt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Auch in diesem Fall ist die Steuerermäßigung haushaltsbezogen, d. h. sie wird für die Haushaltsgemeinschaft insgesamt nur einmal gewährt. Das gilt auch dann, wenn beide Partner Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Auftra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Höhe der Steuerermäßigung nach Abs. 1

Rz. 33 Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. Abs. 1 sind, beträgt die Steuerermäßigung 20 % der gesamten Aufwendungen (einschließlich Sozialabgaben) des Stpfl., höchstens aber 510 EUR. Die Steuerermäßigung wird von der tariflichen ESt nach Abzug der übrigen Steuerermäßigungen (§§ 34c ff. EStG) abgezogen (Rz. 1). D...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Einzelfälle

Rz. 7 Ausschlussfristen sind im Arbeitsleben üblich. Sofern sie im Arbeitsvertrag hervorgehoben werden, sind sie nicht überraschend und ungewöhnlich i. S. d. § 305c.[1] Anders, wenn sie in Anlagen, unter "Schlussbestimmungen", in längeren Paragrafen oder in Klauseln mit Überschriften, die auf andere Regelungsgegenstände verweisen, versteckt werden.[2] Es empfiehlt sich daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.2 Unbare Zahlung/eigene Belastung

Rz. 97 Die Aufwendungen müssen über ein Bankkonto bezahlt werden[1]; die Finanzverwaltung lässt neben Überweisungen oder Zahlungen per Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschriftverfahren, auch die Übergabe eines Verrechnungschecks, die Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren zu.[2]. Der Rechnungsbetrag muss auf einem Konto des Leistenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.3 Rolle des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer: steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher; wird im Kundenbetrieb vor allem bei Personalengpässen eingesetzt; untersteht dem Weisungsrecht des Entleihers, dem dieses Recht übertragen wird. Wichtig Schriftlicher Arbeitsnachweis Dem Leiharbeitnehmer sind laut Nachweisgesetz (§ 2 Nachweispflicht) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.3 Manche Arbeitnehmer müssen, andere wollen so arbeiten

In manchen Branchen werden Arbeitsplätze fast nur noch über Personaldienstleister vermittelt. Sie bieten ein Arbeitsverhältnis – auch unbefristet – mit entsprechenden Arbeitsverträgen, den üblichen Sozialleistungen und gesetzlichem Kündigungsschutz. In höher qualifizierten Berufen wird die Leiharbeit gelegentlich genutzt, um v. a. in jungen Jahren Berufserfahrungen in mehrer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.4 Ort der Leistung (§ 35a Abs. 4 EStG)

Rz. 76 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung "in" einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Privathaushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang)[1] ausgeübt wird (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Zum räuml...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 3 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben im Arbeitsverhältnis grundsätzlich eine sogenannte Fürsorgepflicht. Steht ein Arbeitnehmer erkennbar unter Drogeneinfluss, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Kollegen vor den Handlungen des berauschten Arbeitnehmers zu schützen. Dabei trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer. Das bedeutet, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.5 Höhe und Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 74 Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR. Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Vz die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kj. der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG). Regelmäßig wiederkehrend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.1 Nachrang gegenüber Erwerbsaufwendungen

Rz. 82 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nicht anwendbar, soweit Betriebsausgaben und Werbungskosten vorliegen. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind ursächlich durch die Einkünfteerzielung veranlasst; sie können daher begrifflich keine Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt sein. Wenn also Betriebsausgaben oder Werbung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2 Nachrang gegenüber Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen

3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3 Handwerkerleistungen, Abs. 3

3.3.1 Entstehungsgeschichte Rz. 65 Bis zu der Gesetzesänderung durch Gesetz v. 26.4.2006 (BStBl I 2006, 350) war umstritten, in welchem Umfang Handwerkerleistungen unter § 35a EStG fielen. Für Handwerkerleistungen, für die die Aufwendungen vor dem Vz 2006 geleistet wurden, soweit die zugrunde liegenden Leistungen bis zu dem 31.12.2005 erbracht worden sind, galt, dass handwerk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7 Nachweis der Aufwendungen (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG)

3.7.1 Allgemeines Rz. 95 Die Vorschrift des § 35a EStG dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" (Rz. 3). Abs. 5 S. 3 enthält eine besondere Bestimmung, wie der Stpfl. die Aufwendungen, für die er die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt, nachzuweisen hat. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 95 Die Vorschrift des § 35a EStG dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" (Rz. 3). Abs. 5 S. 3 enthält eine besondere Bestimmung, wie der Stpfl. die Aufwendungen, für die er die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt, nachzuweisen hat. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerkerleistung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG

Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 33 EStG als auch bei § 35a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung (§ 35a Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 81 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist i. d. S. nachrangig, als in sie nur solche Aufwendungen einbezogen werden können, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. 3.5.1 Nachrang gegenüber Erwerbsaufwendungen Rz. 82 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nicht anwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.3 Ort der Handwerkerleistung

Rz. 71 Die genannten Maßnahmen müssen im Bereich eines inländischen (bzw. EU/EWR-) Haushalts des Stpfl. erbracht werden. Zum Bereich des Haushalts gehören das Wohnhaus bzw. die Wohnung, die Garage und der Garten (räumlich-funktionaler Zusammenhang). Begünstigt sind nicht nur Bau- und sonstige Dienstleistungen, sondern auch die Reparatur technischer Geräte, die einen Bezug zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Aufwendungen wegen Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, § 35a Abs. 2 S. 2, 2. Alt.

3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten

Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 35a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.2 Begriff der Handwerkerleistung

Rz. 68 Eine Handwerkerleistung setzt begrifflich dreierlei voraus:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 65 Bis zu der Gesetzesänderung durch Gesetz v. 26.4.2006 (BStBl I 2006, 350) war umstritten, in welchem Umfang Handwerkerleistungen unter § 35a EStG fielen. Für Handwerkerleistungen, für die die Aufwendungen vor dem Vz 2006 geleistet wurden, soweit die zugrunde liegenden Leistungen bis zu dem 31.12.2005 erbracht worden sind, galt, dass handwerkliche Tätigkeiten, die im R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.6 Abzug nur für Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 93 § 35a Abs. 5 S. 2 EStG schließt für den Abzug nach den Abs. 2 und 3 explizit den Ansatz von Materialaufwendungen vom Abzug aus. Die Begünstigung ist auf die Arbeitskosten beschränkt.[1] Soweit im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung auch Waren in Rechnung gestellt werden (Material, Pflanzen bei Gärtnerarbeiten), ist nur der Dienstleistungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.2 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 60 Neben den begünstigten Aufwendungen für Dienstleistungen, die innerhalb des Appartements (Haushalts, Rz. 76) erbracht werden, wie z. B. die Reinigung des Appartements, Pflege- oder Handwerkerleistungen im Appartement, sind u. a. die Aufwendungen für Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege sowie kleinere Reparaturen, die Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals sowie d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.4 Ausschluss einer Doppelbegünstigung

Rz. 73 Um eine Doppelbegünstigung für Handwerkerleistungen zu vermeiden, sind Aufwendungen für Maßnahmen, für die ebenso zinsverbilligte Darlehen bzw. steuerfreie Zuschüsse aufgrund öffentlicher Förderprogramme in Anspruch genommen worden sind, von der Steuerermäßigung ausgenommen (§35a Abs. 3 S. 2 EStG). Dabei ist die Steuerermäßigung auch für den Teil der mit dieser Maßnah...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.5 Vervielfältigter Steuerfreibetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG i. d. F. des BRSG eröffnet weiterhin die Möglichkeit, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Die Vervielfältigungsregelung wird in modifizierter Form fortgeführt. Die bisherige Vervielfältigung des Betrags von 1.800 EUR für die Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.5 Ausübung des Wahlrechts

Keine besondere Erklärung erforderlich Das entstehende Wahlrecht muss vom Arbeitnehmer zu Beginn der Verbotszeit lediglich ausgeübt werden, einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Er muss sich entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit berufen will mit der Folge der zulässigen Ausübung des Wettbewerbs oder aber, ob er sich an das Wettbewe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.4 Arbeitgeberbezogene Steuerbefreiung

Bei dem Höchstbetrag des § 3 Nr. 63 EStG (8 % der BBG) handelt es sich um einen Jahresbetrag. Eine zeitanteilige Kürzung der Höchstbeträge ist daher nicht vorzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht oder nicht für das ganze Jahr Beiträge gezahlt werden. Praxis-Beispiel Jahresbezogene Steuerbefreiung Ein Arbeitnehmer hat zum 1.7.2024 eine Bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.4 Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Besondere Beachtung verdient weiterhin das böswillige Unterlassen anderen Erwerbs, das der an die Wettbewerbsvereinbarung gebundene Arbeitgeber betonen wird, um seine eigene Belastung durch die Karenzentschädigung zu verringern. Praxis-Beispiel Kein böswilliges Unterlassen Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs stellt es bspw. dar, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arb...mehr