Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.3 Nachweis nach dem Nachweisgesetz: Textform möglich

Eine wesentliche arbeitsrechtliche Änderung ist die Änderung der Anforderungen an die Erteilung des Nachweises nach dem Nachweisgesetz. Schon bei der Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 war umstritten, ob der Nachweis zukünftig auch in elektronischer Form erteilt werden kann. Nachdem der Gesetzgeber dies seinerzeit noch abgelehnt hatte, wird nunmehr eine deutliche Er...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 1.1 Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 386) wird rückwirkend zum 1.1.2024 der Grundfreibetrag um 180 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um 114 EUR auf 3.306 EUR (bei Zusammenveranlagung 6.612 EUR) angehoben. Hinweis Die rückwirkende Anhebung der Freibeträge soll durch eine "besondere L...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.8.14 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Durch eine Änderung des § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) unterbleibt in Bezug auf die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen künftig der Lohnsteuer-Jahresausgleich, wenn der Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat, von denen keine inlän...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 4.1 Anpassung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen und anderen Leistungsnachweisen

Nach § 10 Abs. 2 SBGG kann die Person u. a. verlangen, dass Zeugnisse und andere Leistungsnachweise und damit vergleichbare Dokumente sowie Ausbildungs- und Dienstverträge, soweit diese Angaben zum Geschlecht oder zu den Vornamen enthalten und zur Aushändigung an die Person bestimmt sind, mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werde...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.8.8 Neues Anwendungsschreiben zu Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Die Regelungen zum Freibetrag (§ 3 Nr. 39 EStG) und zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) wurden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 11.12.2023 (BGBl 2023 I Nr. 354) geändert. Vor diesem Hintergrund überarbeitete das BMF sein bisheriges Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG vom 16.11.2021 mit Wirkung ab 1.1.2024 (BMF, Schreiben v. 1.6.2024, BStBl ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.8.10 Behandlung von Arbeitslohn nach DBA

Das BMF überarbeitete sein umfangreiches Schreiben zur Behandlung des Arbeitslohns im Rahmen von DBA (BMF, Schreiben v. 12.12.2023, BStBl 2023 I S. 2179). Das aktualisierte Schreiben enthält u.a. neue Ausführungen zu Arbeitnehmerentsendung: u.a. wurde eine Definition und Abgrenzung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung in Rn. 149 f. aufgenommen. Begriff des wirtschaf...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 5 Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Im Zuge des Inkrafttretens des Cannabiskonsumgesetzes (KCanG) am 1.4.2024 ist auch die Arbeitsstättenverordnung in § 5 Abs. 1 ArbStättV im Hinblick auf den Nichtraucherschutz geändert worden. Dieser lautet nunmehr: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch R...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.1 Änderung bei der Zeugniserteilung – § 109 GewO

§ 109 Abs. 3 GewO schloss bisher die elektronische Form für die Erteilung des Arbeitszeugnisses aus. Nunmehr kann das Zeugnis mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. Die elektronische Form ist in § 126a BGB geregelt und erfordert eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur, die auf dem Zertifikat[1] eines qualifizierten Vertrauensdi...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 7 Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Das "Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen" (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)[1], das seit dem 29.5.2024 gilt, sieht die Möglichkeit von Freiwilligendiensten in Teilzeit vor. Freiwillige können ihren Dienst mit dem Fr...mehr

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Hypotax-Zahlungen / 1 Lohnsteuerberechnung bei Nettolohnvereinbarungen

Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch sämtliche oder bestimmte gesetzliche Abgaben als Nettolohn zahlt und sich zugleich verpflichtet, die Beträge – grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe – für den Arbeitnehmer zu tragen. Der Abschluss einer Nettolohnvereinbarung soll klar u...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit (§ 15 Abs. 6 TzBfG)

Ein Aspekt, den der Arbeitgeber bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses dringend im Blick behalten sollte, versteckt sich in § 15 Abs. 6 TzBfG . Nach dessen Inhalt gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Pflicht zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz wirksamer Befristung

Ist die Befristung als solche nach den Regeln des TzBfG wirksam, so bleibt einem Arbeitnehmer, der gleichwohl die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen will, noch die Möglichkeit, es als eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers zu rügen, dass dieser sich in der gegebenen Situation auf die an sich wirksame Befristung beruft.[1] Dem Arbeitgeber ist die Berufung...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

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Mitarbeitergespräch

Begriff Der kontinuierliche Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist der grundlegendste Prozess in der Mitarbeiterführung und -entwicklung. Der ständige unmittelbare Kontakt zwischen dem Vorgesetzten und seinen Mitarbeitern hat einen ausschlaggebenden Einfluss auf den Führungserfolg des Vorgesetzten. Die wichtigsten Führungsfragen wie Zielvereinbarung, Lob und Aner...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.19 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Voraussetzung für alle Steuerermäßigungen ist nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ist der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Nach Auffassung des BFH (Urteil v. 12.4.2022, VI R 2/20) ging dies aus dem bisherigen Wortlaut des § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen nicht eindeutig hervor. Gilt ab VZ 2025.mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.6 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses gegeben, wenn der Arbeitsvertrag im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) gemäß §§ 260 ff. SGB III a. F. abgeschlossen wird.[1] Voraussetzung für eine wirksame Befristung in Zusammenhang mit einer ABM ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG, dass die Befristung für...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Beendigung bei Wirksamkeit der Befristung

Liegt eine wirksame Befristung vor, so endet das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Abs. 1 TzBfG mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Befristungstermins automatisch ausläuft, bedarf es insoweit auch keiner Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG. Der Übertragung der Rechtsgrundsätze zur Entstehung ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Besonderheiten der Zweckbefristung

Bei der Zweckbefristung ist zu unterscheiden: Ist eine Zweckbefristung als solche unwirksam, weil kein sachlicher Grund vorliegt, gilt das Arbeitsverhältnis auch über die Zweckerreichung hinaus als Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie bei einer unwirksam vereinbarten kalendermäßigen Befristung. Achtung Kombination von Zweckbefr...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.13 Personelle Kontinuität des Betriebsrats

Das andernfalls aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist. Das BAG hat das Interesse des Arbeitgebers an der personellen Kontinuität des Betriebsrats ausdrücklich als Sachg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.6 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Anschlussbeschäftigung an Ausbildung oder Studium

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG stellt es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags dar, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine Ausbildung befristet beschäftigt wird, um ihm den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Mit diesem Regelbefristungsgrund will der Gesetzgeber zum einen den tariflichen Regelungen in vielen Wirtschaftsbereiche...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.13 Mitarbeiter von Abgeordneten und Parlamentsfraktionen

Die Befristung der Arbeitsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter von Abgeordneten und Parlamentsfraktionen kann zur Sicherung der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit der freien Mandatsausübung sachlich gerechtfertigt sein. Nach Auffassung des BAG ergibt sich dieser besondere sachliche Befristungsgrund aus der verfassungsrechtlichen Rechtsstellung der Abgeordn...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.16 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender sachlicher Befristungsgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG ist nach der Rechtsprechung u. a. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt wird, um z. B. die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. D...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Auch im befristeten Arbeitsverhältnis sind die sozialrechtlichen Hinweis- und Freistellungspflichten des Arbeitgebers zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III sollen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.17 Ausländische Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern ist zunächst zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis nicht etwa mit Auslaufen des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung "automatisch" endet. Insbesondere der Überlegung, das Arbeitsverhältnis könnte gemäß § 134 BGB nichtig werden, hat das BAG eine Absage erteilt.[1] Soll das Arbeitsverhältnis mit dem ausländis...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.21 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 – Gerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ausdrücklich als Sachgrund zur Rechtfertigung einer Befristungsabrede aufgenommen. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Mitwirkung des Gerichts an dem Vergleich hinreichende Gewähr für die Wahrung der Schutzinteressen des Arbeitnehmers bietet.[1] Wird der Rechtsstreit über d...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.12 Leitende Angestellte

Auch bei leitenden Angestellten bedarf der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Auf der Grundlage der bisherigen Befristungsrechtsprechung bestand insoweit eine Besonderheit, als der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem leitenden Angestellten ohne weiteren sachlichen Grund als zulässig erachtet werden konnte, wen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.14 Studenten/Nebentätigkeiten

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags. Speziell die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernis...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Zeitweilig gesteigerter Arbeitsanfall

Ein nur vorübergehender Bedarf liegt vor, wenn zur Erledigung eines zeitweilig gesteigerten Arbeitsanfalls, z. B. bei Betriebsumstellungen oder wegen der Erledigung eines Spezialauftrags oder eines bestimmten Projekts, zusätzliche Arbeitskräfte zur Aufstockung der normalen Belegschaft benötigt werden.[1] Bei einer Tätigkeit in einem zeitlich begrenzten Projekt ist die Befrist...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.20 Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben als solche rechtfertigt nicht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Zwar hatte das BAG in seinen oft zitierten sog. MBSE-Entscheidungen bei den von privaten Auftragnehmern (Maßnahmeträgern) im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten und von ihr im Wesentlichen auch finanzierten "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und s...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.4 Einwand "Daueraushilfe"

Im Arbeitsrechtsstreit treten Arbeitnehmer dem Vorbringen des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aus Gründen eines vorübergehenden personellen Mehrbedarfs befristet worden, zuweilen mit dem Einwand entgegen, dass in Wirklichkeit die Situation einer sog. "Daueraushilfe" vorliege, der personelle Mehrbedarf also gerade kein vorübergehender sei. Auf ein entsprechendes Vorabe...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.9 Insolvenz

Weder die Tatsache der Insolvenz noch deren Abwicklung stellt für sich gesehen einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses dar. Ein solcher könnte sich lediglich aufgrund besonderer Umstände z. B. dann ergeben, wenn ein bestimmter Auftrag noch durch den betreffenden Arbeitnehmer abgewickelt werden soll. Der pauschale Hinweis des Insolvenzverwalters, ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Außergerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber ausdrücklich mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG geregelt. Über diese Konstellation hinaus hatte das BAG in früherer Rechtsprechung angenommen, auch in einem außergerichtlichen Vergleich könne ein sachlicher Befristungsgrund liegen.[1] In späteren Entscheidungen ist das BAG allerdings zu seiner bisherigen Rechtsprechun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.19 Unsicherheit der finanziellen Entwicklung, Abhängigkeit von Drittmitteln

Eine sog. Drittmittelfinanzierung liegt vor, wenn ein Vorhaben nicht aus den dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden regulären Mitteln, sondern anderweitig durch Zahlungen Dritter finanziert wird. Die Wirksamkeit einer Befristung unter diesem Aspekt hängt von 2 Voraussetzungen ab[1]: Zunächst setzt sie voraus, dass der Arbeitnehmer überhaupt im Rahmen des drittmittelfinanzier...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.8 Prognose über die Rückkehr des Vertretenen

Der Sachgrund der Vertretung ist darin begründet, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausgefallenen Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich beg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Abrufarbeit (§ 12 TzBfG)

§ 12 TzBfG (früher § 4 BeschFG) schafft die Möglichkeit, unter den dort näher genannten Modalitäten, die durch die Rechtsprechung[1] konkretisiert wurden, ein sog. Arbeitsverhältnis auf Abruf zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines solchen Abrufarbeitsverhältnisses darf nicht mit einer Befristungsabrede verwechselt werden. Vielmehr stellt das Abrufarbeitsverhältnis ein besond...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 – Vorübergehender personeller Mehrbedarf

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG kann in einem zusätzlichen, aber vorübergehenden Arbeitskräftebedarf ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegen. Dieser Befristungsgrund war auch schon vor Inkrafttreten des TzBfG in der Rechtsprechung des BAG anerkannt.[1] Hinweis Regelfall Vertretung Der Fall der Vertretung eines anderen Mitarbeiters ist aus...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.27 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG)

Als inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten zukünftig nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f (neu) auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, soweit ohne die Freistellung die Arbeit während ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.8 Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Aus diesem Grunde sind die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes auf sie nicht anwendbar. Da also keine Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden konnten, bedurfte es schon bisher keiner Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund, wenn mit einem freien Mitarbeiter nur ein befristeter Dienstvertrag abgesc...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 7 Entfristung durch vorzeitige Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Soll ein befristet eingestellter Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, so ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag, den beide Vertragsparteien unterschreiben müssen, abzuschließen. Soll zugleich der Inhalt des Arbeitsvertrags weiter abgeändert werden, empfiehlt es sich, einen neuen Arbeitsvert...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.14 Sporttrainer (sog. Verschleißtatbestand)

Mit seiner Entscheidung vom 19.6.1986 hatte das BAG den sog. "Verschleißtatbestand" als speziellen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Sporttrainern entwickelt.[1] Zentrale Überlegung war hierbei, dass die meisten Sporttrainer nach Ablauf eines unterschiedlich langen Zeitraums die Fähigkeit verlören, die von ihnen betreuten Sportler zu besonderen oder g...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Dreh- und Angelpunkt: Prognose des Arbeitskräftebedarfs

Da es für die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, gehört es zu den Konsequenzen des Prognoseprinzips, dass es grundsätzlich unerheblich ist, ob sich die Prognose im Nachhinein bewahrheitet oder ob dies wegen später eintretender, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände, nicht der Fall ist. Im Arbeitsge...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Beendigung bei Unwirksamkeit der Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.10 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 – Eigenart der Arbeitsleistung

Die Eigenart der Arbeitsleistung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn diese Besonderheiten aufweist, aus denen sich ein berechtigtes Interesse der Parteien ergibt, anstelle eines unbefristeten nur einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Dabei ist nicht nur die Eigenart der Arbeitsleistung als solche zu berücksichtigen, sondern die Befristung ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.12 Unterhaltungsbranche

Für den Bereich der Unterhaltungsbranche (Künstler, Schauspieler, Sänger, Musiker) kann auf der Basis der ergangenen Rechtsprechung von einer gewissen Branchenüblichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen gesprochen werden. So hat das BAG die im Tarifvertrag "Normalvertrag Solo" vom 1.5.1924 i. d. F. vom 3.12.1974 vorgesehene Befristung von Arbeitsverträgen mit künstleri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlic...mehr