Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf die Pflegefreistellung hat grundsätzlich jeder Beschäftigte. Beschäftigte im Sinne des PflegeZG sind nach § 7 Abs. 1 PflegeZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere He...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Sachbezüge

Soweit Sachbezüge, wie z. B. verbilligtes Kantinenessen, als Teil des Arbeitsentgelts geleistet werden, müssen sie während der Pflegezeit nicht gewährt werden. In der Regel gilt dies auch für Dienstfahrzeuge. Auch wenn im Arbeitsvertrag ein Recht zur privaten Nutzung vereinbart worden ist, muss der Dienstwagen dem Arbeitgeber zurückgegeben werden. Bei Teilfreistellungen empf...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorankündigung von der Arbeit fernbleiben, um sich um einen akuten Pfle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Vereinbarung der einschlägigen tariflichen Regelung im Arbeitsvertrag (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 78 Tarifverträge in der Bauwirtschaft – auch solche im Baunebenbereich – werden jedenfalls im gewerblichen Bereich i. d. R. für allgemeinverbindlich erklärt. Sie finden deshalb ohnehin auf Arbeitsverhältnisse in diesen Wirtschaftsbereichen Anwendung (§ 5 Abs. 4 TVG). Soweit eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht erfolgt oder eine Anwendung durch Rechtsverordnung n...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.2 Form und Inhalt der Vereinbarung

Rz. 27 Die Vereinbarung der tariflichen Urlaubsregelung ist formfrei möglich. Schriftform ist deshalb nicht erforderlich. Die Vereinbarung kann auch mündlich erfolgen. Sogar eine konkludente Vereinbarung wegen stillschweigender entsprechender Handhabung oder eine betriebliche Übung sind denkbar.[1] Notwendig ist jedoch in allen Fällen, dass sich feststellen lässt, welcher Ta...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 Günstigkeitsprinzip (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG)

Rz. 10 Grundsätzlich kann das rangniedrigere Recht vom ranghöheren Recht dann abweichen, wenn die Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers erfolgt. Es handelt sich hierbei um einen allgemeinen, umfassenden arbeitsrechtlichen Grundsatz. Für Tarifverträge ist dies zudem ausdrücklich in § 4 Abs. 3 TVG festgehalten. Das bedeutet, dass Abweichungen in Betriebsvereinbarungen und Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Günstigkeitsvergleich im Verhältnis zum BUrlG

Rz. 11 Dürfen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen insoweit vom BUrlG abweichen, als jedenfalls keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Vereinbarungen im Verhältnis zu den Mindestbedingungen des BUrlG getroffen werden, stellt sich die Frage, wie die Prüfung konkret zu erfolgen hat. Vor der Einführung des § 13 Abs. 1 BUrlG führte die Rechtsprechung einen Sachgruppenverg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.5 Prüfungsreihenfolge

Rz. 21 Angesichts der dargestellten Grundsätze bietet sich bei der Prüfung, welche kollidierenden Urlaubsregelungen letztendlich im Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, folgende Reihenfolge an: 1. Schritt: Zunächst ist zu ermitteln, welche Regelungen – neben dem BUrlG – überhaupt auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden (Tarifvertrag? Betriebsvereinbarung? Arbeitsvertrag?) un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5 Verstoß gegen Grundsatzvorschriften der §§ 1 bis 3 Abs. 1 BUrlG

Rz. 56 Nicht jede tarifliche Regelung lässt auf den ersten Blick erkennen, dass sie letztendlich in die gesetzlichen Grundsatzvorschriften der §§ 1–3 Abs. 1 BUrlG eingreift. Die nachfolgenden Beispiele sollen aufzeigen, dass auch Tarifregelungen, die den Kernbereich der §§ 1–3 Abs. 1 BUrlG zunächst scheinbar unberührt lassen, stets genauer zu prüfen sind. Hinweis Die nachfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.3 Urlaub bei Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis (§ 2 BUrlG)

Rz. 59 Beispiel Der Arbeitnehmer stand bis 31.7.2024 in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2024 wird er im Rahmen eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt. Der Tarifvertrag für Auszubildende regelt hinsichtlich des Urlaubs unter anderem Folgendes: "Wird ein Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, ist der restlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Grundsätzliche Unabdingbarkeit des BUrlG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 4 Aus der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, "von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden", ergibt sich im Zusammenspiel mit der weitergehenden Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, wonach "im Übrigen – abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG – von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.1 Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich, anspruchsberechtigte Personen

Die Tarifvertragsparteien haben die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich in einem gesonderten, den TVöD ergänzenden Tarifvertrag, dem "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" vom 22. April 2023 geregelt. Der TV Inflationsausgleich gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.1 Einschlägiger Tarifvertrag

Rz. 26 § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG regelt, dass die "einschlägige" tarifliche Urlaubsregelung zur Anwendung gebracht werden muss. Die Bezugnahme muss sich deshalb auf einen Tarifvertrag beziehen, der nach seinem zeitlichen, räumlichen, persönlichen, fachlichen und betrieblichen Geltungsbereich Anwendung fände, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tarifgebunden wären.[1] Dy...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.4 Nachwirkungszeitraum (§ 4 Abs. 5 TVG)

Rz. 31 Endet die Laufzeit eines Tarifvertrags oder wird er gekündigt, wirkt er gem. § 4 Abs. 5 TVG nach: D. h., seine Rechtsnormen gelten – wenn auch nicht zwingend – weiter, bis der Tarifvertrag durch eine andere "Abmachung" ersetzt wird. Die Parteien eines Arbeitsvertrags können deshalb auch im Nachwirkungszeitraum die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Gefahren für Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Herausfiltern von Schwachstellen bezüglich der Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung, Mitwirkung bei Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und bei Auswa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektroniker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz, Augenschutz, Atemschutz) und Hautschutzmitteln, Erarbeitung eines Hautschut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.3 Beteiligung berufsfremder Personen bei Personengesellschaften

Neben der gemischten Tätigkeit von ausschließlich freiberuflich Tätigen führt auch die Beteiligung einer berufsfremden Person zur Gewerblichkeit der gesamten Betätigung. Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist jedoch nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen.[1] Als berufsfre...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zum verantwortungsbewussten Abwägen des Restrisikos bei Einsätzen von Angehörigen der Feuerwehr nach dem Grundsatz "Eigenschutz geht vor Fremdschutz", Vorsorge hinsichtlich des erforderlichen Tragens von Atemschutzgeräten bei Rettungseinsätzen in Verbindung mit der Immission von Gefahrstoffen, Beratung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und zur Ausstattung mit Erste-Hilfe-Mater...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Betriebsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten (z. B. bezüglich Tetanus-Immunisierung), Auswertung von Untersuchungserge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Vorrangprinzip

Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, dass von den vorstehenden Vorschriften – und damit den §§ 1–12 BUrlG – in Tarifverträgen abgewichen werden dürfe, sind sowohl für die Arbeitnehmer günstigere als auch schlechtere Abweichungen umfasst[1] (sog. tarifvertr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schreiner/Tischler (Profess... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen (z. B. Unterstützung beim Führen des Gefahrstoffverzeichnisses); Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung; Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anlagenmechaniker Sanitär-,... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA, Erarbeitung eines Hautschutzplanes und Beratung zum Einsatz von Hautschutzmitteln, Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe, Hinwe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Kooperation mit den Begutachtungsstellen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Einzelnen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sowie des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit,[1] Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Lkw, Bus und Taxi, Beratung der Kraftfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift und ihre praktische Bedeutung

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 14 Die Vorschrift normiert zwingendes Recht. Das gesetzliche Schriftformerfordernis ist nicht individual- oder kollektivvertraglich abdingbar, kann also nicht durch eine Vereinbarung in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aufgehoben werden.[1] Jedoch können Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen strengere Formvorschriften regeln.[2] Rz. 15 Auch einze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 623 BGB regelt ein strenges das Schriftformerfordernis für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung einerseits und durch Auflösungsvereinbarung (Aufhebungsvertrag) andererseits. Die elektronische Form ist explizit ausgeschlossen (§ 623 Halbsatz 2 BGB) und kann daher die Schriftform hier nicht ersetzen (§ 126 Abs. 3 BGB; vgl. Rz. 72...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.9 Sprache

Rz. 93 Für die Einhaltung der Schriftform unerheblich ist, in welcher Sprache die formbedürftige Erklärung abgegeben wird. Nicht notwendig ist die Verwendung der deutschen Sprache; die Urkunde kann in jeder lebenden oder toten Sprache errichtet werden.[1] Bei der Frage, in welcher Sprache die Kündigungserklärung oder der Aufhebungsvertrag verfasst werden sollte, ist jedoch F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.8 Gebot fairen Verhandelns

Rz. 71a In extremen Ausnahmefällen, in denen der Arbeitnehmer in unfairer Weise zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wird, kommt ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns ist der Aufhebungsvertrag nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam. Der Arbeitnehmer ist dann im Wege der Naturalrestitution ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.3 Sonstige Arten des Auflösungsvertrags

Rz. 35 Ein Vorvertrag, in dem sich die Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags verpflichten (z. B. im Rahmen eines Programms zum freiwilligen Ausscheiden von Arbeitnehmern), bedarf ebenso wie der Aufhebungsvertrag selbst zu seiner Wirksamkeit der Schriftform nach § 623 BGB.[1] Ein unter das Schriftformerfordernis fallender Aufhebungsvertrag liegt auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.2 Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 101 Nur in Ausnahmefällen kann die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform für Kündigungen und Auflösungsvereinbarungen gegen Treu und Glauben verstoßen und der Formmangel nach § 242 BGB unbeachtlich sein. Denn die gesetzlichen Formvorschriften dürfen nicht über § 242 BGB ausgehöhlt werden.[1] Ein derartiger Ausnahmefall kann unter dem Gesichtspunkt des Verb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 3 Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich verlängert werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Falls die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt ist, darf diese nicht überschritten werden (z. B. § 14 Abs. 2 TzBfG: maximal 3 Verlängerungen ohne Sachgrund). Mit Sachgrund ist die Verlängerung von Befristungen praktisch unbegrenzt möglich.[1] Kettenarbeitsverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.2 Leiharbeitnehmer

Rz. 61 Noch nicht geklärt ist, ob im Rahmen der Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb des Entleihers zu berücksichtigen sind. Die mit Wirkung ab dem 1.4.2017 in Kraft getretenen Neuregelungen des § 14 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 AÜG [1] beantworten diese Frage für das KSchG nicht. Teilweise – insbesondere auch von der BA – wird dies verneint ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 2.1 Auswirkungen der Probezeit

Wird von vornherein ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen und ist vereinbart, dass ein bestimmter Zeitabschnitt "als Probezeit" gilt, dann hat dies ausschließlich Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Nach § 622 Abs. 3 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Diese besondere Kündigungsfrist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.2 Befristung mit sachlichem Grund

In allen anderen Fällen sind Befristungen nur wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.[1] In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 TzBfG sind einige Sachgründe aufgeführt: Wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 6 Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung

Ist die Befristung unwirksam, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Vertrag dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. Es sei denn, die Parteien haben die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrags ausdrücklich vereinbart. Der Arbeitnehmer kann auch ohne zusätzliche Vereinbarung im Arbe...mehr