Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Gesamtfall (bezahlter/unbezahlter Sportler, § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Anlässlich einer "sportlichen Veranstaltung" wird der Tennisspieler/Berufssportler BB engagiert und bezahlt. Es werden folgende Einnahmen erzielt und Ausgaben getätigt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Gewinnermittlung

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Überschuss (Gewinn) ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aus dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Sport" (Bedingungen, die § 67a AO,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 1875–1881 enthalten die Vorschriften zu Vergütung und Aufwendungsersatz (§§ 1835–1836, 1836, 1836c-1836e aF), die mit der Reform vom Vormundschafts- in das Betreuungsrecht verschoben worden sind. Sie gelten auch für ehrenamtliche Vormünder (§ 1808) und Pfleger (§§ 1813 I, 1888 I). Die Vorschriften sind außerdem auch inhaltlich überarbeitet und in ein neues System...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Körperschaftsteuer

Tz. 86 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus der Erteilung von Sportunterricht sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen, da die Ausbildung und Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten zu den typischen und wesentlichen Tätigkeiten eines Sportvereins gehören. Der Sportunterricht ist daher als "sportliche Veranstaltung" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) zu beurteilen. Bei Anwendung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung.

Rn 4 Stirbt der Betreute, haften für sämtliche noch nicht bezahlten Betreuungskosten (Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung, Vergütung) grds die Erben, ohne dass diese sich auf die Mittellosigkeit des Betreuten berufen können (Hamm FamRZ 04, 1065). Ob auch Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten noch aufwendungsersatz- bzw vergütungsfähig sind, hängt davon ab, ob der Betre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zahlungen von Start- und Preisgeldern

Tz. 151 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden bei sportlichen Veranstaltungen unter Einsatz von vereinseigenen bzw. vereinsfremden Sportlern Start- oder Preisgelder gezahlt, gehören diese zu den Vergütungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b). Derartige Zahlungen haben für die sportlichen Veranstaltungen steuerpflichtigen Charakter, wenn sie über eine pauschale Aufwandsentschädi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. Gesetz zur Änderung der AO und des EStG vom 25.06.1980, BStBl I 80, 395

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 2 des Gesetzes fügt mit Wirkung ab dem VZ 1980 eine neue Nr 26 in § 3 über die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ein (sog Übungsleiter- Freibetrag).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Unbezahlter Sportler nimmt an einer Veranstaltung mit bezahlten Sportlern teil

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein unbezahlter Sportler wird wegen der Teilnahme an Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern nicht selbst zum bezahlten Sportler (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 37, Anhang 2). Die Ausbildung dieser Sportler gehört aber nach wie vor zu der steuerbegünstigten Tätigkeit eines Sportvereins, es sei denn, sie werden zusammen mit bezahlten Sportlern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 30 AGG – Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Zur Förderung des Dialogs mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die sich den Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zum Ziel gesetzt haben, wird der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Beirat beigeordnet. Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Preisgelder

Tz. 55 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Preisgelder sind sonstige Vorteile, die einem/r Sportler/-in gewährt werden. Geht die Zahlung eines Preisgeldes über eine Aufwandsentschädigung hinaus, führt diese Tatsache zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 35, Anhang 2). Tz. 56 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 F...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbarte Be... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg ist dem Grunde nach zuzustimmen. 1. Berücksichtigung des Einwands Zu Recht hat das LAG Berlin-Brandenburg die Auffassung vertreten, der Einwand des Klägers genüge den Mindestanforderungen, die an einen außergebührenrechtlichen Einwand i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG zu richten sind. Hierzu genügt es, dass der Einwand mindestens im Ansatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1813 BGB – Anwendung des Vormundschaftsrechts.

Gesetzestext (1) Auf die Pflegschaften nach diesem Titel finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. (2) Für Pflegschaften nach § 1809 Absatz 1 Satz 1 gelten die §§ 1782 und 1783 nicht. Rn 1 Nach I 1 sind auf die Pflegschaft grds die für die Vormundschaft geltenden Regeln anzuwenden (BTDrs ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelheiten zur betrieblichen Veranlassung

Rn. 1590 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Entscheidend für die Bejahung der betrieblichen Veranlassung ist allein die Perspektive des StPfl. Es kommt somit nicht darauf an, ob der Dritte, der die Leistung an den StPfl erbringt, aus betrieblichen oder privaten Gründen handelt. Dies kann dazu führen, dass der Wertzuwachs beim StPfl als BE erfasst wird, während sie beim Geber nicht a...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Begünstigung von Mietwohnimmobilien, § 13d ErbStG

Rz. 8 Die Begünstigung von Grundbesitz erfolgt nicht mehr auf der Bewertungsebene, sondern nach Ermittlung des gemeinen Wertes durch Vornahme eines konkreten Bewertungsabschlags von 10 % des gemeinen Wertes. Eine Haltefrist nach dem Erwerb ist durch den Beschenkten nicht einzuhalten. Rz. 9 Begünstigt sind nur zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die im Inland oder im EU/EWR-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auftreten als Beistand Benachteiligter in der Verhandlung, Abs 2.

Rn 3 ›Beistand‹ iSv 1 ist, wer im Prozess neben der anwesenden Partei oder im Anwaltsprozess neben dem anwesenden Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung zur Unterstützung auftritt (Zö/Althammer § 90 ZPO Rz 2). Vortrag des Beistands gilt als Vortrag der Partei, sofern diese ihn nicht sofort widerruft, § 90 II ZPO. Auftreten des Antidiskriminierungsverbandes als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung des Leistungsstörungsrechts ist auch das werkvertragliche Mängelhaftungsrecht völlig neu geordnet worden. Das hat dazu geführt, dass wichtige Rechtsfolgen der mangelhaften Herstellung des geschuldeten Gewerkes über die zentrale Verweisungsnorm in § 634 nunmehr im all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1476 BGB – Teilung des Überschusses.

Gesetzestext (1) Der Überschuss, der nach der Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten verbleibt, gebührt den Ehegatten zu gleichen Teilen. (2) 1Was einer der Ehegatten zum Gesamtgut zu ersetzen hat, muss er sich auf seinen Teil anrechnen lassen. 2Soweit er den Ersatz nicht auf diese Weise leistet, bleibt er dem anderen Ehegatten verpflichtet. Rn 1 Sind die Gesamtgutsverb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. VOB/B.

Rn 29 Gem § 4 VII VOB/B kann der Besteller auch schon vor der Abnahme Mangelbeseitigung verlangen und – nach erfolglosem Fristablauf und Auftragsentziehung – nach § 8 III Nr 2 VOB/B die Selbstvornahme erzwingen oder den Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen. Darüber hinaus erhält er einen evtl weitergehenden Schaden ersetzt. Den Rücktritt vom Vertrag sieht die VOB/B nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungsrecht.

Rn 4 Der nicht abdingbare § 744 II Hs 1 sichert dem einzelnen Teilhaber das Recht, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands notwendigen Maßnahmen ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu ergreifen. Obwohl nach Hs 1 nicht erforderlich, kann er nach Hs 2 vorab die Zustimmung der anderen Teilhaber verlangen und nach § 894 ZPO durchsetzen, so dass er nicht mit der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Die Definition unterscheidet zwischen den unmittelbaren (I) und mittelbaren (III) Sachfrüchten und den unmittelbaren (II) und mittelbaren (III) Rechtsfrüchten. Die rechtlichen Wirkungen, die sich an die Einordnung als Sach- oder Rechtsfrucht knüpfen, ergeben sich aus §§ 953 ff, 911 (Eigentumserwerb an den Früchten), §§ 993 (Herausgabe von Nutzungen), §§ 581, 1030 (Nutzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Der Geschädigte kann nach Fristablauf (bzw bei Entbehrlichkeit einer Fristsetzung schon ab dem Zeitpunkt, in welchem er Geldersatz verlangt, BGH NJW-RR 11, 910, 913) die Herstellung nicht mehr verlangen, weil sich der Anspruch in einen Zahlungsanspruch wandelt. Streitig – wenngleich praktisch kaum von Relevanz – ist aber, ob er dann Kostenersatz nach § 249 II oder Gelde...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Beschenkter

Rz. 224 Grundsätzlich muss der Zuwendungsempfänger selbst der Pflichtteilsberechtigte sein, damit die Anrechnung des Eigengeschenks erfolgen kann; auch eine Schenkung an seinen Ehegatten genügt nicht. Jedoch soll nach manchen Stimmen bei Betrachtung der Leistungsbeziehungen eine Kettenschenkung (zunächst an den Pflichtteilsberechtigten und anschließend an dessen Ehegatten) v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung (§ 1881 S 2).

Rn 3 Auf diesem Wege wird der Rückgriff auch auf zunächst geschontes Vermögen des Betreuten eröffnet, wenn dieses zB durch den Tod des Betreuten kein Schonvermögen mehr ist (vgl dazu Jürgens/Luther § 1881 Rz 5). Für solche Nachlassverbindlichkeiten gelten die in § 1880 genannten Schonungen nicht (Soergel/Zimmermann § 1836e aF Rz 20). Nach § 1881 I 2 wird die Nachlasshaftung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm beschreibt den der elterlichen Sorge nachgebildeten Inhalt der Vormundschaft. Dem Vormund obliegt die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (I 1). Lediglich in den Aufgabenbereichen, für die ein Pfleger bestellt ist (§§ 1776, 1777, 1809 I 1), ist der Vormund idR nicht zur Vertretung berechtigt, es sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 4: Kosten.

Rn 10 Die Kosten der angeordneten Maßnahme trägt gem IV der Elternteil, der sie verursacht hat. Eine Kostenerstattung vom Kind gem § 1648 kann nicht verlangt werden (Staud/Coester § 1667 Rz 19). Für die Verfahrenskosten gelten aber die §§ 80 ff FamFG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Die gesetzlichen Grenzen des Mitgebrauchs bestimmt § 14 (BGH ZMR 16, 888 Rz 28). Es können daneben Grenzen nach § 10 I 2 und/oder § 19 I gewillkürt bestimmt und ggf nach §§ 10 II erstritten werden. Bei einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gebrauchsrechtes können die WEigtümer eine – auch pauschale – Kostenerstattung bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: HP/Faust Rz 22; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu gehör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 637 betrifft mit Vorschriften zum Selbstvornahmerecht des Bestellers ein wichtiges Instrument für die interessengerechte Abwicklung von Werkmängeln, das weiterhin keine Entsprechung im Kaufvertragsrecht findet. Das führt im Zusammenspiel mit der durch die Harmonisierung von Kauf- und Werkvertragsrecht bedingten Neufassung des § 650 dazu, dass dem Besteller abw von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vergütungspflicht.

Rn 7 Der Patient ist zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Fehlt es ausnw an der Vereinbarung einer Vergütung oder der Höhe derselben, kann nach § 630b auf § 612 (iVm GOÄ, GOZ) zurückgegriffen werden. Der Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung eines Dritten ist der Anwendbarkeit der §§ 630a ff auf gesetzlich und privat Versicherte geschuldet. Zur unmittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

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AGS 08/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

In dem vor dem LG Berlin anhängigen Zahlungsrechtsstreit über 25.000,00 EUR lässt sich der in Potsdam wohnhafte Kläger durch den in Potsdam kanzleiansässigen Rechtsanwalt P vertreten. Das LG beraumt den Verhandlungstermin auf den 1.3. an und lädt hierzu vorbereitend auch den Zeugen Z. Rechtsanwalt P reist zu dem Verhandlungstermin mit dem eigenen Pkw (einfache Entfernung 35 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung nor...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr