Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zu berücksichtigende Einnahmen u Ausgaben

Rn. 47 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Besteht nach den vorstehenden Ausführungen ein Zusammenhang der Jagd mit dem Betrieb der LuF, stellt diese lediglich einen Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs dar, mit der Folge, dass die Jagdausübung selbst dann zu keiner Liebhaberei führt, wenn sie – für sich betrachtet – ständig Verluste erbringt, sofern nicht dadurch der Gesamtbet...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / Leitsatz

Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen sind in der Regel nicht notwendig. Die Kosten für die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens sind jedoch u.a. dann ausnahmsweise als notwendige Kosten anzuerkennen, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind oder wenn aus Sicht des Betroffenen ex ante ein privates Sachverständigenguta...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / II.I. d.R. keine Erstattung …

Der Betroffene hat gem. § 464a Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 OWiG nur Anspruch auf Erstattung solcher Auslagen, die notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO waren. Nach überwiegender obergerichtlicher Rspr. sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht notwendig und werden nicht erstattet. Das wird damit begründet, dass die Ermittlungsbehörden un...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Das AG hat das Bußgeldverfahren, in dem dem Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden ist, durch Beschluss eingestellt. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt. In seinem Kostenfestsetzungsantrag hat der Wahlverteidiger des Betroffenen auch die für die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens entstande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslagen der Beteiligten.

Rn 3 Gem S 1, 2. Var umfasst die Kostentragungspflicht auch die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Hierunter fallen gem S 2 iVm § 91 I 2 ZPO zunächst Reise- u sonstige Kosten der Terminswahrnehmung wie zB die entstandene Zeitversäumnis, welche nach den Zeugenentschädigungsregelungen des JVEG zu entschädigen sind, s § 91 ZPO Rn 3, 63, 67. Kosten eines Privatgutachtens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zu erstattende Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterlegene Partei zu tragen hat, gehören zum einen die Gerichtskosten, also Gebühren und Auslagen des Gerichts (§ 3 I GKG). Hinzu kommen die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind, werden üblicherwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Rn 7 Auch Auslagen, die durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen, können von der Staatskasse gegen die Partei nicht geltend gemacht werden. Hängt die zusätzliche Vergütung eines Sachverständigen gem § 13 JVEG von der Zustimmung einer prozesskostenhilfeberechtigten Partei ab und wird diese Zustimmung durch das Gericht ersetzt,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegen Gebühren und Auslagen.

Rn 3 § 34 erfasst sämtliche kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung (vermeintlich) geschuldeten Ansprüche auf Gebührenzahlung und Auslagenerstattung (zB vorgelegte Gerichtskosten, Reisekosten) wegen der Vertretung in einem der ZPO unterliegenden Verfahren (BGHZ 97, 79) oder einem Insolvenzverfahren (Musielak/Voit/Heinrich § 34 Rz 4), so dass Ansprüche wegen der Vertre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 22 EuBVO – Kosten.

Gesetzestext (1) Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ersuchte Gericht die Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangen. Falls das ersuchte Gericht das verlangt, stellt das ersuchende Gericht unverzüglich die Erstattung folgender Beträge si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auslagen und Vergütung des Sachwalters.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang der Kosten.

Rn 8 Der Umfang der Kosten, die nach § 95 ausgetrennt werden können, beschränkt sich auf diejenigen, die durch eine Terminsversäumung bzw Fristverlängerung entstanden sind. Es muss sich also um Mehrkosten handeln, die ansonsten nicht entstanden wären. Im Falle eines Termins kann es sich also nur um die Kosten eines weiteren Termins handeln, niemals um die Kosten des vorangeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Auslagen.

Rn 13 Es ist streitig, ob die angeordnete Einziehungssperre auch bewirkt, dass der Rechtsanwalt entstehende Reisekosten, die er aus der Staatskasse nicht verlangen kann, weil er nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet wurde, auch von der Partei nicht verlangen darf. Überwiegend wird vertreten, dass der Anwalt die Reisekosten nicht verlangen kann, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Aufwendungen, die eine Partei hat, um an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sind iSd § 91 für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig und daher zu erstatten. Eine Ausnahme wäre allenfalls denkbar, wenn die Partei schon vorher sicher ausschließen könnte, dass ihre Teilnahme keine andere oder bessere Sachaufklärung erbringen werde und deshalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen bei Verstoß, Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 8 Verstöße gegen § 758 haben nicht die Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge. Sie hindern auch die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach §§ 803, 804 nicht (s vor §§ 704 ff Rn 15, § 758a Rn 16; aA Musielak/Voit/Lackmann § 758 Rz 9). Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Durchsuchung durch den GV hat der Gläubiger dagegen die Erinnerung n...mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Wegen der Einzelheiten zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des privaten Sachverständigengutachtens wird verwiesen auf Burhoff, AGS 2023, 193, wo eine Zusammenstellung der einschlägigen Rspr. erfolgt ist. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 4/2024, S. 180mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten (Abs 4).

Rn 12 Abs 4 stellt klar, dass die Kosten der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits iSd § 91 I, II ZPO gehören. Welche Kosten (Gebühren und Auslagen) bei der Gütestelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens entstehen, bestimmen die Länder (vgl Abs 5). Die Anwaltskosten, die bei der Durchführung eines obligatorischen Güteverfahrens anfallen, sind keine erstattun...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 47 Nach § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II zählen zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese sind in § 22 SGB II geregelt. Rz. 48 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten des Musterverfahrens.

Rn 2 Als Kosten des Musterverfahrens kommen allerdings Auslagen des Gerichts und der Parteien in Betracht, und zwar insb bei einer Beweisaufnahme im Musterverfahren (für die kein Vorschuss verlangt wird, s § 11 KapMuG Rn 5). Derartige Kosten gelten als Teil der Kosten des Ausgangsprozesses und werden entsprechend der dort zu treffenden Kostenentscheidung verteilt. Die Auslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten (Schneider).

Rn 9 Nach Kostenverzeichnis Nr 9019 (Anl 1 zu GKG) entstehen bei Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen pro halbe Stunde pauschale Auslagen von 15 EUR. Die Auslagen entstehen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung gem § 128a unabhängig davon, ob eine Partei einen dementsprechenden Antrag gestellt hat oder die Anordnung vAw erfolgt ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Für die Prüfung der Ersuchen durch die Prüfungsstellen wird eine Gebühr zwischen 15 und 55 EUR erhoben (Nr 1320 des zum JVKostG). Die Regelgebühr beträgt 30 bzw 40 EUR, § 75 II ZRHO. Dazu kommen Übersetzungskosten gem §§ 8, 11 ff JVEG. Weitere Kosten des Rechtshilfeverkehrs ergeben sich aus den einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen, zB Art 14 HBÜ, 16 HÜZ. Es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 42 Bei den durch die Herausgabe verursachten Kosten handelt es sich um Zwangsvollstreckungskosten, die der Schuldner gem § 788 I zu tragen hat. Hierzu zählen neben den Transportkosten für die Wegschaffung der in § 885 II genannten beweglichen Sachen und deren Einlagerung nach § 885 III auch die Verwertungskosten sowie diejenigen Aufwendungen des Gläubigers für die Beseiti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 29 Kosten sind gem § 788 als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu tragen. Kosten der Zwangsvollstreckung sind alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 06, 1141). Notwendig sind sie, wenn der Gläubiger bei verständiger Würdigung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beitreibung der Kosten.

Rn 4 Die Vollstreckungskosten können zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Es bedarf insoweit grds keines gesonderten Festsetzungsbeschlusses. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten ist sogar dann noch möglich, wenn der Hauptsachetitel erledigt ist. Die Zwangsvollstreckung kann dann wegen der Kosten fortgesetzt werden. Nicht beigetrieben werden können dageg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Der GV erhält nach Nr 101 KV-GvKostG eine Gebühr von 3 EUR; für Auslagen des GV gegenüber der Post gilt Nr 701 KV-GvKostG.mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 5. Erledigung

Bei der Erledigung der Hauptsache trägt der Gläubiger als Antragsteller die Kosten, nicht jedoch zwingend die Auslagen.[5] Auch im Falle der Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen hafte der Antragsteller nicht für die entstandenen Auslagen.[6]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten in der Hauptsache.

Rn 2 Auch die PKH-Partei hat an den obsiegenden Gegner uneingeschränkt sämtliche Kosten zu erstatten, die gem §§ 91 ff erstattungsfähig sind. Das sind die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Auslagen der Partei. Teilweise wird vertreten, dass die Kostenerstattungspflicht rechtspolitisch fragwürdig sei. Dies zT aus der Erwägung heraus, dass die Partei, der PKH bewilligt worde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Für die Entscheidung des Gerichts entstehen keine Gerichtsgebühren. Dem Gerichtsvollzieher steht für eine Versteigerung oder einen Verkauf die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 von EUR 57,20 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab der vierten Stunde für jede w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines Güteverfahrens.

Rn 78 Die Kosten eines vorgerichtlichen Güteverfahrens sind keine Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Güteverfahren um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Da in vielen Fällen Güteverfahren vorgeschrieben sind, so zB nach § 15a EGZPO, ordnet Abs 3 an, dass die Kosten eines solchen Verfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten und je nach Kostenquote von der unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 44 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 81 ff. Rn 45 In Verfahren nach § 151 Nr 6 und 7 werden nach Vorb 1.3.1 I Nr 2 zu FamGKG-KV Nr 1310 keine Gerichtsgebühren erhoben; nach Vorb 2 III 2, 3 zu FamGKG-KV Nr 2000 gilt dies auch für gerichtliche Auslagen mit Ausnahme der Kosten des Verfahrensbeistands. Die Kosten des Sachverständigen werden demzufolge nicht erhoben (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten.

Rn 15 Gem § 885a VII hat der Schuldner die Kosten der Verwahrung und Verwertung als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I 1 zu tragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) Kosten bei Rechtsmittelrücknahme (§§ 516 III, 565).

Rn 17 Nimmt die Gegenpartei ein Rechtsmittel zurück, so sind die dem Nebenintervenienten im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten der Gegenpartei aufzuerlegen (Abs 1 iVm §§ 515 III, 565). Soweit die Hauptpartei das Rechtsmittel zurücknimmt und damit kostenpflichtig ist, trägt der Nebenintervenient seine eigenen Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Hat der Nebenintervenient ein ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.2 Allgemeine Voraussetzungen zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Verkaufsförderungsmaßnahmen

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzungen für die Minderung der Bemessungsgrundlage bei dem Unternehmer (z. B. Hersteller), der den Gutschein ausgegeben und vergütet hat, sind nach Abschn. 17.2. Abs. 1 S. 5 UStAE, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten der Nebenintervention.

Rn 22 Zu den Kosten der Nebenintervention zählen insb die dem Nebenintervenienten entstandenen Parteiauslagen sowie die Kosten seines Prozessbevollmächtigten. Es gilt insoweit § 91 II. Gesonderte Gerichtskosten fallen nicht an. Soweit durch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten besondere Kosten entstehen, zählen diese ebenfalls zu den Kosten des Rechtsstreits und fallen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Bei Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein gilt KV-GKG Nr 9002. Für die Prüfung des ausgehenden Ersuchens durch die Justizverwaltung s Nr 1320 KV-JVKostG (15–55 EUR; idR 20 EUR, § 75 II 2 Nr 1 ZRHO). Für Übersetzungen sind die Auslagen zu erstatten. Für die Gebühren und Auslagen der deutschen Auslandsvertretung gelten AKostG und AKostV (§ 76 ZRHO). Ist PKH bewilli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 18 Durch das Verfahren nach § 494a entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Die Tätigkeit eines RA ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Deshalb bedürfen die nach § 494a getroffenen Entscheidungen keines Kostenausspruchs. Wird der Beschl, mit dem die Kosten gem Abs 2 auferlegt worden sind, auf die sofortige Beschwerde kassiert, bemisst sich der Streitwert nach den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Einer Kostenentscheidung bedarf es nur, wenn im Festsetzungsverfahren solche angefallen sind (etwa Sachverständigenkosten aufgrund einer Beweiserhebung; Rn 8). Über diese ist nach §§ 91 ff durch den Rechtspfleger zu entscheiden und sie sind gleichzeitig festzusetzen (BVerfG NJW 77, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]). Im Kostenfestsetzungsverfahren entstehen keine ...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / I. Grundlage der Berechnung

Die Gebühren und Auslagen des Gerichts werden im Insolvenzverfahren grds. aus der Masse entnommen. Sie gelten nach § 54 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten. Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist dabei nur im Gerichtskostengesetz (GKG) in § 1 Abs. 1 Nr. 2 GKG geregelt. Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine w...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rechtsstreits erfassen nicht die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

§§ 103 ff., 278 Abs. 6 ZPO; Nrn. 1000, 1003 VV RVG Leitsatz Beenden die Parteien den Rechtsstreit durch einen außergerichtlich vereinbarten, gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom Gericht festgestellten Vergleich, in dem sie hinsichtlich der Kosten regeln, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, erfasst diese Regelung nicht auch die Kosten des Vergleichs. OLG Hamm, Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 553,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten des Gutachtens, Kostenvorschuss.

Rn 34 Ein familienpsychologisches Gutachten verursacht idR Kosten im vierstelligen Bereich, die als Auslagen des Gerichts (FamGKG-KV Nr. 2005) von den beteiligten Eltern erhoben werden können; diese haben regelmäßig die Gerichtskosten je zur Hälfte zu tragen. Selbst wenn ihnen zunächst ratenfreie VKH bewilligt worden ist, kann ihre Kostenbeteiligung bei einer späteren Verbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / k) Kosten der Säumnis (§ 344).

Rn 16 Werden nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die durch die Säumnis verursachten Mehrkosten gem § 344 der unterstützten Hauptpartei auferlegt, müssen diese Kosten auch bei der Entscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten ausgetrennt werden. Diese Mehrkosten trägt der Nebenintervenient selbst (Abs 1 Hs 2), weil er gegen die Hauptpartei keinen Erstattungsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 10 Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr 1626 KV iHv 2,0. Die Gebühr wird im Verfahren über die Zulassung der Vollziehung und im Verfahren über die Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung jeweils gesondert erhoben (Anm zu Nr 1626 KV). Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. Der Wert ist auf einen Bruchteil der Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 32 Für das Verfahren wird nach Nr 2112 KV eine Festgebühr iHv 37 EUR erhoben. Die Gebühr fällt für jedes Verfahren gesondert an. Wird also nacheinander mehrmals Vollstreckungsschutz beantragt, so ist die Gebühr jeweils gesondert zu erheben. Im Beschwerdeverfahren entsteht nach Nr 2121 KV eine weitere Festgebühr iHv 33 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 13 Es entsteht nach Nr 1240 KV eine 1,5-Gebühr, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren anderweitig erledigt, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 nach Nr 1241 KV. Wird dem Antrag auf Zulassung der Sprungrevision stattgegeben, fallen keine Gerichtsgebühren an (Anm zu Nr 1241 KV); die Gerichtsgebühren richten sich dann na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 13 Urteilsgebühren entstehen in keiner Instanz, dh es werden nur die üblichen Gerichtskosten nach GKG (KV 1210 ff) fällig. II. RA. Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermä...mehr