Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des 11. Senats des Bay. VGH entspricht der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Zivil- und der Verwaltungsgerichte sowie auch der Kommentarliteratur. Grundsatz: Gegenstandswert entspricht dem Hauptsachewert Der Bay. VGH hat als Gegenstandswert für das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren den Wert der Hauptsache angesetzt. Seine Entscheidun...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 34 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Soweit Bildungsaufwendungen WK iSd § 9 EStG sind (zum Grundsätzlichen > Rz 10), werden sie ohne eine Beschränkung der Höhe nach steuermindernd berücksichtigt. Sind Ausgaben ihrer Art nach nämlich WK, so unterliegt es grundsätzlich der Entscheidung des ArbN, ihre Höhe zu bestimmen (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368). Anders als bei den SA iSd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen für die eigene Bildung

I. Werbungskosten 1. Grundsätzliches Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen (> Rz 2) können > Werbungskosten sein, wenn sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der > Einnahmen dienen (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG). Das setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH 169,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. ABC der Bildungsmaßnahmen

Rz. 70 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen. Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zeitliche Zuordnung und Anrechnung steuerfreier Zuschüsse

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen sind für das Kalenderjahr (VZ) abzuziehen, in dem sie geleistet wurden (§ 11 EStG; BFH/NV 2008, 1136; > Abfluss von Ausgaben); ihre Berücksichtigung ist also nicht auf die "Studienjahre" beschränkt. So werden zB rückständige Ausbildungskosten oder erst nach Beendigung des Studiums im folgenden Jahr angefallene Kosten als...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die eigene Aus- und Fortbildung (> Rz 2) können je nach Sachverhalt als WK oder SA, nur in Ausnahmefällen auch als AgB die steuerliche BMG mindern. Kommt ein Abzug als WK/SA/AgB nicht in Betracht, handelt es sich um steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen; sie werden durch den > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Doktorprüfung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die Promotion können WK/BA sein, wenn eine berufliche Veranlassung besteht (> Rz 2). Ein Promotionsstudium setzt hochschulrechtlich idR ein abgeschlossenes > Erststudium voraus; es muss aber kein "berufsqualifizierender Studienabschluss" sein (BMF vom 22.09.2010, Rz 26, BStBl 2010 I, 721 [724]). Es ist dann stets ein "weitere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Berufsbegleitende (Fort-)Bildung und Zweitausbildung

Rz. 22 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen eines Stpfl, die ihm für eine Fortbildung in einem Erwerbsberuf oder für eine zweite Ausbildung oder Weiterbildung neben seiner beruflichen Beschäftigung entstehen, sind WK, wenn sie beruflich veranlasst sind. Zu Beispielen > Rz 24. Dazu bedarf es eines hinreichend konkreten Zusammenhangs mit künftigen besteuerbaren > Ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 43 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Stpfl kann Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung (> Rz 48) einschließlich der Kosten für eine auswärtige Unterbringung (> Rz 46) als > Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 3 ff). Dafür kommen vor allem die vom WK-Abzug ausgeschlossenen Kosten der Berufsausbildung in Betracht (> Rz 12). Wegen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Einordnung/Bewertung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die lohnsteuerliche Bewertung der Zuwendungen (vgl > Rz 6 f) wird anhand der Art der Zuwendung bestimmt. Dem Grunde nach wird zwischen > Barlohn und Versteuerung als > Sachbezüge unterschieden. Bei Barlohn ist idR von einer individuellen Versteuerung auszugehen, wohingegen die Einordnung als Sachbezug Voraussetzung für die etwaige Anwendung v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen (> Rz 2) können > Werbungskosten sein, wenn sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der > Einnahmen dienen (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG). Das setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH 169, 436 = BStBl 1993 II, 108). Entsche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 63 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen, die weder WK (> Rz 10 ff) noch SA (> Rz 43 ff) sind, werden nur in Sonderfällen als AgB berücksichtigt. § 33 EStG setzt hierfür voraus, dass die Aufwendungen außergewöhnlich sind, dh der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Stpfl nicht entstehen (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 30 ff) und außerdem für den Stpfl zwang...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abzugsverbote

Rz. 39 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vom Abzug als WK sind Aufwendungen ausgeschlossen, wenn sie dem Stpfl für seine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) entstehen und kein Ausbildungsdienstverhältnis gegeben ist (§ 9 Abs 6 EStG; zu Einzelheiten > Rz 12 ff). Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG für die zur Lebensführung gehörenden Aufwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufsausbildung

Rz. 48 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung iSv § 10 Abs 1 Nr 7 EStG ist nicht identisch mit der Berufsausbildung in § 9 Abs 6 EStG, die nur eine formalisierte Berufsausbildung meint (> Rz 13 ff), sondern weiter gefasst (> Rz 49). Gleichwohl betrifft der SA-Abzug besonders diese vom WK-Abzug ausgeschlossene formalisierte erstmalige Berufsausbildung (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Höchstbetrag

Rz. 57 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die begünstigten Aufwendungen (> Rz 54 ff) sind bis zum Höchstbetrag von 6 000 EUR [bis 2011: 4 000 EUR] abziehbar, ohne dass unterschieden wird, ob erhöhte Aufwendungen durch eine auswärtige Unterbringung (> Rz 4) entstehen oder nicht. Die Begrenzung auf einen Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (> Rz 8, vgl BVerfG in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anwendungsbereich des § 9 Abs 6 EStG

Rz. 12 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 9 Abs 6 EStG engt die Voraussetzungen für den WK-Abzug weiter ein: Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium sind als WK nur abziehbar, wenn der Stpfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung > Rz 13 ff oder Studium > Rz 15 ff) abgeschlossen hat. Entsprechendes gilt für > Betriebsausgaben (vgl § 4 Abs 9 EStG). Eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Erststudium

Rz. 15 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses und nicht nach einer bereits abgeschlossenen erstmaligen Berufsausbildung betrieben wird, sind die Aufwendungen nicht als WK abziehbar (§ 9 Abs 6 EStG; > Rz 12; zu weiteren Einzelheiten > Rz 6). "Studium" meint eine berufsqualifizierende akademische Ausbildung an einer Hoch...mehr

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Avalprovisionen als Schuldzinsen

Leitsatz 1. Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, mithin Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Darlehensweise Übernahme und Rückzahlung von Ausbildungskosten

Rz. 80 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ausbildungsdarlehen: Die vom künftigen ArbG darlehensweise gezahlten Beträge sind kein > Arbeitslohn. Die späteren Tilgungsraten sind keine Aufwendungen für die Berufsausbildung. Ob die Zinsen WK (> Rz 37) oder SA (> Rz 60) sind, hängt davon ab, ob für die vorfinanzierte Ausbildung das Abzugsverbot in § 9 Abs 6 EStG (erstmalige Berufsausbild...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umschulung

Rz. 32 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs 5 BBiG). Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, welche die Grundlage zum Wechsel von einer Berufs- oder Erwerbsart zur anderen sein können, sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn der Stpfl eine vorausgegangene Berufsausbildung bzw ein Erststudium abgeschloss...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bildung in Beschäftigungspausen

Rz. 28 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Eine berufliche Fort- und Weiterbildung ist etwas anderes als eine ‚Berufsausbildung’; das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG ist deshalb nicht tatbestandsmäßig (> Rz 12). Insofern ist es unerheblich, ob der Stpfl über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder nicht. Rz. 29 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen eines Arbeitsuchenden fü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ergänzungsstudium

Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG steht dem Abzug der Aufwendungen als WK nicht entgegen, wenn der Stpfl eine nichtakademische Berufsausbildung abgeschlossen hat und ein Studium aufnimmt (> Rz 12). Insoweit folgt die FinVerw (vgl BMF vom 22.09.2010, Rz 2, BStBl 2010 I, 721; > Rz 9) dem BFH (BFH 225, 393 = BStBl 2010 II, 816). Ebenso ist es, w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Übernahme von Steuerberatungskosten

Rz. 286 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Übernimmt der ArbG die Steuerberatungskosten für den ArbN, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu. Dieser > Arbeitslohn ist grundsätzlich direkt zuzuordnen, dh die Kostenübernahme für eine Steuererklärung im Tätigkeitsstaat dem Tätigkeitsstaat und die Aufwendungen für eine Steuererklärung im Ansässigkeitsstaat diesem Staat. Anders ist di...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / III. Begünstigter Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum begünstigten Arbeitslohn gehören auch folgende steuerpflichtige Einnahmen, soweit sie für eine begünstigte Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind, oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung ode...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausbildungs-Dienstverhältnis

Rz. 19 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Entstehen einem ArbN Bildungsaufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses, handelt es sich um WK (§ 9 Abs 6 Satz 1 iVm Abs 1 Satz 1 EStG; > Rz 12). IdR – aber nicht zwingend – wird das ein Dienstverhältnis sein, dessen Gegenstand eine erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium ist (> Ausbildungsdienstverhältnis; > R 9.2 LStR). Arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmarbeit

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Gestaltung sog Bildschirmarbeitsplätze sind spezielle Anforderungen und Maßnahmen nach § 3 Abs 1 der ArbeitsstättenVO iVm Abschnitt 6 des Anhangs zu dieser VO zu beachten. Diese Regelungen haben zum 03.12.2016 die frühere BildschirmarbeitsVO (BildscharbV) abgelöst. Ob Massagen ein geeignetes Mittel zur Vermeidung krankheitsbedingter Fehlzeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abzugsverbot für die Erstausbildung

a) Anwendungsbereich des § 9 Abs 6 EStG Rz. 12 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 9 Abs 6 EStG engt die Voraussetzungen für den WK-Abzug weiter ein: Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium sind als WK nur abziehbar, wenn der Stpfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung > Rz 13 ff oder Studium > Rz 15 ff) abgeschlossen hat. Entsprechendes gilt für > Betr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

1. Grundsätzliches Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen (> Rz 2) können > Werbungskosten sein, wenn sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der > Einnahmen dienen (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG). Das setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH 169, 436 = BStBl 1993...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sonderausgaben

1. Grundsätzliches Rz. 43 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Stpfl kann Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung (> Rz 48) einschließlich der Kosten für eine auswärtige Unterbringung (> Rz 46) als > Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 3 ff). Dafür kommen vor allem die vom WK-Abzug ausgeschlossenen Kosten der Berufsausbildung in Betracht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Berufliche Bildung außerhalb der Erstausbildung

a) Ergänzungsstudium Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG steht dem Abzug der Aufwendungen als WK nicht entgegen, wenn der Stpfl eine nichtakademische Berufsausbildung abgeschlossen hat und ein Studium aufnimmt (> Rz 12). Insoweit folgt die FinVerw (vgl BMF vom 22.09.2010, Rz 2, BStBl 2010 I, 721; > Rz 9) dem BFH (BFH 225, 393 = BStBl 2010 II, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beschäftigte einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung

Rz. 30 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Einkünfte eines Diplomaten oder Berufskonsulatsbeamten sind nach dem WÜD/WÜK idR im Tätigkeitsstaat steuerfrei (zu den Ausnahmen > Rz 3). Zur Behandlung von Versorgungsbezügen > Rz 32. Rz. 31 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Im > Inland sind die Dienstbezüge bei diesen Auslandsbediensteten steuerfrei, soweit sie den > Arbeitslohn, der bei einer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 71 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ermöglicht der ArbG einem ArbN die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die er auf seine Kosten selbst durchführt oder von einem Dritten durchführen lässt, so kann das im überwiegend betrieblichen Interesse und damit gar kein Arbeitslohn sein. Es kann jedoch auch steuerfreier oder steuerpflichtiger > Arbeitslohn vorliegen (> Rz 72 ff). Wenn e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen[2]. Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ständige Ansässigkeit

Rz. 4 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Nach dem WÜD/WÜK sind die darin gewährten Steuerbefreiungen davon abhängig, dass eine Person im Empfangs- bzw Tätigkeitsstaat nicht ständig ansässig ist. Der völkerrechtliche Begriff ‚ständig ansässig’ ist im WÜD/WÜK jedoch nicht definiert (EFG 2001, 552 mwN). Er ist nicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem Recht aufgrund ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Doktoranden

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum Abzug von Aufwendungen zur Vorbereitung einer Promotion > Doktorprüfung sowie allgemein > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion. Rz. 2 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen für ins Ausland entsandte Doktoranden, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, werden im > Inland besteuert. Nach den von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zur V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG und § 12 Abs. 1 KStG eine erstmalige Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BFH-Rech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Tz. 4.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme kann sich al...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet w...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4 Förderfähige Kosten

4.1 Allgemeine Regelungen Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gesc...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 383 Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.3 Förderfähige Kosten in besonders betroffenen Branchen

Für Branchen, die ganz besonders von der Corona-Krise betroffen sind, werden weitere Kosten anerkannt. Dies betrifft die Reisebranche (Reisebüros und Reiseveranstalter) sowie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel und die Pyrotechnikbranche. Wichtig Nur eine branchenspezifische Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden! Hinsichtlich der im Folgenden e...mehr