Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.7.2 Stimmrechtsausschlüsse

Grundsätze Sämtliche Wohnungseigentümer dürfen in der Eigentümerversammlung für den Verwalter stimmen, auch derjenige, der als Wohnungseigentümer zur Verwalterwahl steht und unabhängig davon, ob sie mit dem zu bestellenden Verwalter persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind.[1] Auch der Verwalter ist im Fall seiner Wiederbestellung als bevollmächtigter Vertreter von Wohnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.4 Abschlagszahlungen

In aller Regel wird der Bauträgervertrag zu einem bestimmten Festpreis vereinbart.[1] Hierin enthalten sind insbesondere die Grundstückskosten, Erschließungskosten sowie die Kosten für die Errichtung des Gebäudes nebst Baunebenkosten. Nicht im Festpreis enthalten sind in aller Regel Maklergebühren, Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbsteu...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.5 Einfühlungsverhältnis

Ein Einfühlungsverhältnis ist eine Art Kennenlernphase zwischen einem potenziellen Arbeitgeber und einem Bewerber. Dabei geht es nicht darum, die Arbeitsleistung des Bewerbers zu testen, sondern vielmehr darum, dass beide Seiten sich besser kennenlernen können. Der Bewerber hat die Möglichkeit, das Unternehmen, die Arbeitsumgebung und die potenziellen Kollegen kennenzulernen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.2 Bevollmächtigung im Bauträgervertrag

Bauträger sind regelmäßig bestrebt, bereits durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung eine einheitliche Abnahme durch diverse Klauselvarianten herbeizuführen. Unwirksam sind dabei Klauseln, die dem Erwerber das Recht zur Eigenabnahme nehmen.[1] Eine solche muss ihm immer möglich sein. Verzichten könnte er hierauf nur im Wege der Individualvereinbarung. Abnahme durch Ba...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 – Das müssen Verwalter jetzt wissen!

Auch 2025 bleiben Verwalter nicht vor Veränderungen im Arbeitsalltag verschont, die es gilt, möglichst zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen. Denn die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – wird ab dem 1.1.2025 im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiet nach § 1 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.4.1 Grundsätze

Wird der Kaufpreis für die Immobilie von einem Kreditinstitut auf Grundlage eines Darlehensvertrags finanziert, wird die Auszahlung der Darlehenssumme in aller Regel von der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig gemacht. Insoweit spielen die Grundpfandrechte in Form der Hypothek, in der Praxis aber überwiegend der Grundschuld, eine erhebliche Rolle. Beide Rechte, sow...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.4 Wie muss die Verwaltung einschreiten?

Im Fall des Zahlungsverzugs sollte die Verwaltung grundsätzlich schematisch vorgehen. Bietet der Einzelfall keinen Anlass, von diesem Schema abzuweichen, helfen routinierte und einstudierte Abläufe, Fehler zu vermeiden und stets das Richtige zu unternehmen. Einsatz von Software Ein gutes Mahnwesen kann jedenfalls in größeren Wohnungseigentumsanlagen nur mit und durch eine ents...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baumängelbeseitigung / 4 Baumängel als anschaffungsnahe Aufwendungen

Werden nach der Anschaffung eines Gebäudes innerhalb von 3 Jahren Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt, deren Kosten größer 15 % der Anschaffungskosten betragen, so sind diese als anschaffungsnahe Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zu zählen. Werden bei diesen Arbeiten verdeckte, aber bereits im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandene Baumängel behoben...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.3 Umfang der pauschalierungsfähigen Aufwendungen

Der Pauschsteuersatz von 25 % ist auf solche Zuwendungen beschränkt, die den Rahmen und das Programm der Betriebsveranstaltung betreffen. Neben dem Wert der Betriebsveranstaltung sind dies Zuwendungen, die durch das Programm der Veranstaltung bedingt sind, wenn diese nicht für die Betriebsveranstaltung untypisch sind. Praxis-Beispiel Pauschalbesteuerung eines 2-tägigen Ausflu...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen

Zusammenfassung Überblick Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, so...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.5 Aufteilung bei gemischt veranlassten Veranstaltungen

Sachzuwendungen anlässlich einer 2-tägigen Reise sind aufzuteilen, wenn die Reise an einem Tag von den Elementen einer Betriebsveranstaltung und am anderen Tag von den Elementen eines Dienstgeschäfts geprägt ist. Bleiben die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten innerhalb des 110-EUR-Freibetrags, liegt auch insoweit eine steuerfreie Betriebsveranstaltu...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.1 Zuwendungshöhe nach tatsächlichen Teilnehmern

Es ist nach Verwaltungsauffassung auf die tatsächlichen Teilnehmer der Betriebsveranstaltung abzustellen.[1] Zur Bemessungsgrundlage zählen auch die Kosten, die durch kurzfristige Nichtteilnahme von Arbeitnehmern entstehen. Obgleich die teilnehmenden Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert sind, rechnen derartige Kosten zu den Gesamtaufwendungen der Betriebsveranstaltung. Der ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.3 Arbeitgeberbezogene Berechnung des Freibetrags

Der Arbeitgeber hat es bei sorgfältiger Planung einer Betriebsfeier in vielen Fällen in der Hand, durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die für die Steuerfreiheit maßgebenden Kosten innerhalb des Freibetrags von 110 EUR bleiben. In die Berechnung der Obergrenze sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getrage...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.4 Firmenjubiläum als Betriebsveranstaltung

Ist ein Firmenjubiläum Anlass einer Betriebsfeier (Jubiläumsfeier), können Zuwendungen im Rahmen der für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen steuerfrei bleiben.[1] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist danach insbesondere, dass alle Betriebsangehörigen und nicht nur ein bevorzugter Kreis von Arbeitnehmern an der Feier teilnehmen dürfen. Plant der Arbeitgeber im g...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.5 Keine Pauschalierung bei Barzuwendungen

Bei der Gewährung von Barbeträgen, deren zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, braucht der Anlass im Normalfall nicht geprüft zu werden. In diesen Fällen ist eine pauschale Lohnsteuererhebung nicht zulässig. Begünstigt sind ausschließlich Sach- und Barzuwendungen, die für eine Betriebsveranstaltung bzw. aus deren Anlass gewährt werden. Erhalten Arbeitnehmer ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 8 Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, insbesondere die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, haben keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen.[1] Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich a...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.2 Teilnahme von Begleitpersonen

Die Kosten für Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Zuwendungen an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder einen Angehörigen des Arbeitnehmers, z. B. Kind oder Verlobter, können danach neben den Aufwendungen für den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei bleiben. Allerdings ist die Anrechnung der auf Begleitpersonen en...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7 Jubiläumsfeier

7.1 110-EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums gehören grundsätzlich in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Veranstaltungen zur Ehrung eines einzelnen Arbeitnehmers aufgrund eines besonderen Ereignisses, z. B. Feierlichkeiten beim Ausscheiden aus der Firma, bei rundem Ar...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4 Berechnung der steuerpflichtigen Zuwendung

4.1 Berechnungsschema Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten

4.2.1 Bemessungsgrundlage Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendung...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2 Teilnehmerkreis

4.2.2.1 Zuwendungshöhe nach tatsächlichen Teilnehmern Es ist nach Verwaltungsauffassung auf die tatsächlichen Teilnehmer der Betriebsveranstaltung abzustellen.[1] Zur Bemessungsgrundlage zählen auch die Kosten, die durch kurzfristige Nichtteilnahme von Arbeitnehmern entstehen. Obgleich die teilnehmenden Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert sind, rechnen derartige Kosten zu d...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3 Einbeziehung von Geschenken

4.2.3.1 Sachgeschenke Sachgeschenke unabhängig von ihrem Wert sind in die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Unerheblich ist, ob es sich bei den Geschenken um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.[1] Pauschalbesteuerung mit 25 % Geschenke, die aus Anlass einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können insoweit mit 25 % pauschal besteuert ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

5.1 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen Für die Erhebung der Lohnsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften.[1] Überschreitet der Gesamtbetrag der Zuwendungen den Freibetrag pro Arbeitnehmer, ist der übersteigende Betrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung können individuell nach den ELStAM-Datensätzen ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1 Ausnahmen von der Entgelteigenschaft

1.1 Steuerfreie Zuwendungen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] Entsprechend gehören lohnsteuerfreie Zu...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5 Arbeitnehmerjubiläum

Bei Veranstaltungen zur Ehrung von Arbeitnehmerjubilaren ist zu unterscheiden zwischen Feiern zur Ehrung eines einzelnen Jubilars und Feiern zur Ehrung von mehreren Jubilaren. 7.5.1 Ehrung eines einzelnen Jubilars Auch Zuwendungen anlässlich einer Jubilarfeier, die nur zur Ehrung eines einzelnen Jubilars durchgeführt wird, sind keine Betriebsveranstaltung; der Freibetrag von 110...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

3.1 Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmer ist schädlich Eine steuerfreie Betriebsveranstaltung setzt voraus, dass die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht. Während dieses Kriterium nach der bis 2014 geltenden Rechtslage bereits für das Vorliegen einer Betriebsveranstaltung zu prüfen war, ist nach der eindeutigen gesetzlichen Begriffsbestimmung eine begünstigte Betriebsfeier ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2 Herkömmlichkeit: 2 Veranstaltungen pro Jahr

3.2.1 Freibetrag für maximal 2 Feiern pro Jahr und Arbeitnehmer Die Herkömmlichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der Anzahl der in einem Kalenderjahr durchgeführten Betriebsveranstaltungen. Herkömmlich ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen, die auch als mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchgeführt werden können. Der Freibetrag von 110 EUR kan...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / Sozialversicherung

1 Ausnahmen von der Entgelteigenschaft 1.1 Steuerfreie Zuwendungen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] E...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.2 Berechnung der 110-EUR-Freigrenze

Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen, wenn die 110-EUR-Freigrenze überschritten wird, ist zu unterscheiden zwischen betrieblichen Feiern aus Anlass einer Diensteinführung, eines Amts- und Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einerseits[1] und betrieblichen Veranstaltungen anlässlich eines run...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.1 Ehrung eines einzelnen Jubilars

Auch Zuwendungen anlässlich einer Jubilarfeier, die nur zur Ehrung eines einzelnen Jubilars durchgeführt wird, sind keine Betriebsveranstaltung; der Freibetrag von 110 EUR findet keine Anwendung. Die Aufwendungen können aber unter dem Gesichtspunkt des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Gleichwohl gehören Zuwendungen des Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.1 Steuerfreie Zuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] Entsprechend gehören lohnsteuerfreie Zuwendungen aus Anlass einer ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.2 Zweckgebundene Barzuwendungen

Vorsicht ist angeraten bei Barzuschüssen, die Arbeitnehmern anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung gewährt werden. Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld darstellen, sind in jedem Fall ohne Pauschalierungsmöglichkeit lohnsteuerpflichtig, auch wenn ihr Wert gering ist. Etwas anderes gilt für das Zehrgeld, wenn die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen der Be...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.2 Ehrung mehrerer Jubilare

Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Feiern, die zur Ehrung von mehreren Jubilaren durchgeführt werden (Jubilarfeiern), werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht als Form der Entlohnung des Arbeitnehmers beurteilt, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die aus Anlass eines runden Arbeitnehmerjubiläums durchgeführt werden. Ein rundes Arbeitnehmerjubiläum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.1 110-EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums gehören grundsätzlich in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Veranstaltungen zur Ehrung eines einzelnen Arbeitnehmers aufgrund eines besonderen Ereignisses, z. B. Feierlichkeiten beim Ausscheiden aus der Firma, bei rundem Arbeitnehmerjubiläum oder anlässlich der Die...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1 Steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen bleiben steuerfrei, wenn 3 Kriterien erfüllt sind: Die Veranstaltung muss den steuerlichen Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllen.[1] Die Kosten der Veranstaltung dürfen nicht mehr als 110 EUR [2] brutto pro Veranstaltung und pro teilnehmendem Arbeitnehmer betragen (= übliche Zuwendungen).[3] Pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen max. 2 begünstigte Veranst...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.2 Pauschalversteuerung

Soweit Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltung nicht bereits steuerfrei abgerechnet werden, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, diese Zuwendungen mit einem Pauschsteuersatz i. H. v. 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu besteuern. Diese pauschal besteuerten Bezüge stellen ebenfalls kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.[1] Praxis-Beis...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.4 Erfasste Kosten

Welche Kosten zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören, bestimmt § 7 Abs. 2 HeizkostenV: Zu den Kosten der Wärmelieferung gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend § 7 Abs. 2 HeizkostenV. Welche Kosten zu den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserve...mehr

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Baumängelbeseitigung / 7 Kosten für Baumängelbeseitigung in Privathaushalten

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für die Beseitigung von durch Baumängel verursachten Schäden grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. v. § 33 EStG abzugsfähig. Insbesondere bei selbstgenutztem Wohnraum und bereits eingetretener Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten ist ein Abzug nicht möglich.[1] Die Kosten eines Z...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.1 Freibetrag für maximal 2 Feiern pro Jahr und Arbeitnehmer

Die Herkömmlichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der Anzahl der in einem Kalenderjahr durchgeführten Betriebsveranstaltungen. Herkömmlich ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen, die auch als mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchgeführt werden können. Der Freibetrag von 110 EUR kann also für jeden Arbeitnehmer für 2 begünstigte Veranstaltungen...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.3 Üblichkeit: Freibetrag von 110 EUR

Die bis 2015 geltende Freigrenze von 110 EUR wurde durch einen Freibetrag oder genauer gesagt durch eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR ersetzt, der für alle Arbeitnehmer gilt. Im Sinne der Steuergerechtigkeit kann nur die Festlegung einer einheitlichen Obergrenze eine geeignete Abgrenzung der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen für alle Arbeitnehmer darstellen. Im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3 Zeitpunkt der Beurteilung

Die Beurteilung der Arbeitsentgelteigenschaft der Einnahmen aus einer Beschäftigung erfolgt grundsätzlich mit der Entstehung des Beitragsanspruchs.[1] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz der Unveränderlichkeit von abgewickelten Beitragsrechtsverhältnisses verhindert eine rückwirkende Veränderung bereits abgerechneter Entgeltabrechnungszeiträume. 1.3.1 Auswirkung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.4 Reisekosten

Reisekosten (Geld- und Sachleistungen), die Bestandteil der Betriebsveranstaltung sind, rechnen zum äußeren Rahmen der Veranstaltung, etwa die Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten bei einem Betriebsausflug. Sie sind bei der Berechnung des Freibetrags zu berücksichtigen. In Betracht kommt z. B. die gemeinsame Busfahrt zu dem Ziel des Betriebsausflugs, unab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.1 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Für die Erhebung der Lohnsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften.[1] Überschreitet der Gesamtbetrag der Zuwendungen den Freibetrag pro Arbeitnehmer, ist der übersteigende Betrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung können individuell nach den ELStAM-Datensätzen der Arbeitnehmer oder pauschal mit 25 % beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.5 Anrechnung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Die arbeitgeberbezogene Auslegung des 110-EUR-Freibetrags ermöglicht es, finanziell aufwendige Betriebsfeiern steuerfrei zu gestalten. Zuzahlungen der Belegschaft sind auf den im Rahmen einer Betriebsfeier zufließenden geldwerten Vorteil anzurechnen. Steuerlich zulässig ist es, anlässlich einer Betriebsveranstaltung eine Vereinbarung zu treffen, dass die Belegschaft einen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.4 Mehrtägige Veranstaltungen

Auch mehrtägige Betriebsveranstaltungen können steuerfrei bleiben. Hierbei ist ebenfalls der Freibetrag zu beachten. Er verdoppelt sich nicht bei einem 2-tägigen Firmenausflug.[1] Erst wenn der Gesamtaufwand der (mehrtägigen) Betriebsfeier den steuerfreien Höchstbetrag überschreitet, ist der übersteigende Teil der Zuwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird der Freibetra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 6 Verlosungen

Häufig werden bei Betriebsveranstaltungen Verlosungen durchgeführt. Die Steuerpflicht von Betriebsveranstaltungen und Verlosungen folgt unterschiedlichen Grundsätzen und ist deshalb getrennt zu beurteilen. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance noch nicht zum Lohnzufluss. Anders verhält es sich mit den gewonnenen P...mehr