Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 5. Besonderheiten des notariellen Nachlassverzeichnisses

Für den Inhalt und Umfang von notariellen Nachlassverzeichnissen gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 1 BGB trägt der beauftragte Notar die Verantwortung.[72] Das BVerfG hat insofern zutreffen im Jahr 2016 die besonderen Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis zusammengefasst aufgezeigt: Zitat "Das notarielle Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB soll eine...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / IV. Nachlass als Inbegriff von Gegenständen

Das Merkmal "Inbegriff von Gegenständen" in § 260 Abs. 1 BGB meint die Zusammenfassung von einer Gesamtheit mehrerer Gegenstände[10] unter einem einheitlichen Rechtsverhältnis,[11] wobei dem Auskunftsberechtigten die Möglichkeit fehlen muss, die einzelnen Gegenstände selbst bezeichnen zu können.[12] In § 2314 Abs. 1 BGB wird der für das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 2 Gründe

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. A. Die Berufung ist zulässig. Die Zulässigkeit der Berufung in Bezug auf das Überschreiten der notwendigen Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist aufgrund der dafür ausreichenden Darlegungen des Beklagten (Berufungsbegründung S. 2-5 = Bl. 231-234 d.A.) gegeben. Das Vorbringen reicht – auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Klägerin...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 4. Auskunftsanspruch

Rz. 21 Der Auskunftsanspruch[37] ist in § 101 UrhG verankert. Als Sonderfall kann bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung auch die Vorlage von Urkunden (bei Rechtsverletzungen gewerblichen Ausmaßes bis hin zur Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen) oder Besichtigung verlangt werden, § 101a UrhG. Hingegen ist die Auskunft über Verkehrsdaten ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / II. Auskunftsanspruch

Rz. 56 Der Makler hat einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Auftraggeber hinsichtlich des Abschlusses des Kaufvertrages.[175] Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf die Vertragsparteien und den vereinbarten Vertragspreis.[176] Ein Anspruch auf Vorlage des Hauptvertrages besteht grundsätzlich nicht.[177] Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn die Erteilung der Ausku...mehr

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§ 13 Erbrecht / 8. Auskunftsanspruch des Alleinerben gegen einen Pflichtteilsberechtigten?

Rz. 215 Von Gesetzes wegen ist ein Auskunftsanspruch eines Alleinerben gegen einen Pflichtteilsberechtigten nicht vorgesehen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht durch Analogien.[133] Im entschiedenen Fall des OLG München stritten Brüder um Vermächtnis-, Pflichtteils- und Auskunftsansprüche nach dem Tod der gemeinsamen Mutter. Der beklagte Bruder war testamentarische...mehr

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§ 13 Erbrecht / 8. Auskunftsanspruch nach § 242 BGB

Rz. 37 Da die gesetzlichen Regelungen der Auskunftspflichten nicht eine umfassende Auskunft des Erben zur Folge haben, ist auch über § 242 BGB eine Auskunftspflicht denkbar. Ein Erbe würde ansonsten keine Auskunft gegenüber dem Beschenkten geltend machen können, er würde benachteiligende Schenkungen nicht von dem Beschenkten erfahren, er würde auch als Nacherbe gegenüber dem...mehr

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§ 13 Erbrecht / 7. Auskunftsanspruch des Miterben

Rz. 213 § 2314 BGB ist lediglich auf den pflichtteilsberechtigten Nichterben anzuwenden, nicht aber auf den pflichtteilsberechtigten Miterben. Dieser hat allenfalls einen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB. Unter den Voraussetzungen, dass der die Auskunft Verlangende selbst nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage ist, sich die Auskunft selbst zu beschaffen, mu...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Auskunftsanspruch gegen den sonstigen Besitzer

Rz. 28 Da es immer wieder vorkommt, dass Sachen aus dem Nachlass entfernt werden, ohne dass sich damit jemand ein Erbrecht anmaßt, muss auch derjenige, der ohne eine solche Erbrechtsanmaßung Sachen an sich genommen hat, Auskunft erteilen. Nach § 2027 Abs. 2 BGB haftet derjenige, der eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Auskunftsanspruch gegen die Bank

Rz. 34 Sämtliche mit der Geschäftsverbindung zusammenhängenden Auskunftsansprüche des Erblassers gehen auf den Erben über. Die Auskunft geht also auf:mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Auskunftsanspruch gegen den Hausgenossen

Rz. 30 Der Anspruch gem. § 2028 BGB richtet sich gegen Personen, bei denen unsicher ist, ob sie Besitzer in Bezug auf den Nachlass sind, die aber in einem besonderen tatsächlichen Näheverhältnis (häusliche Gemeinschaft) zum Erblasser gestanden haben. Die Begrifflichkeit ist weit auszulegen. Erfasst von der häuslichen Gemeinschaft werden alle Personen, die aufgrund räumlicher...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer

Rz. 24 Die gem. § 2027 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunft erstreckt sich auf den Bestand der Erbschaft, den Verbleib der Erbschaftsgegenstände, den Verbleib der nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr auffindbaren Gegenstände, auf Surrogate nach § 2019 BGB und auf Nutzungen und Früchte nach § 2020 BGB. Kläger ist der Erbe, Beklagter ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirkl...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Auskunftsansprüche

Rz. 15 Das Gesetz regelt leider den Auskunftsanspruch des Erben nicht einheitlich, anders als etwa im Pflichtteilsrecht (§ 2314 BGB). Es ist dem Erben selbst zuzumuten, sich mithilfe im Gesetz an unterschiedlichen Stellen geregelter Auskunftsansprüche die jeweiligen Informationen zu besorgen. Letztlich hilft dem Erben allenfalls noch eine Berufung auf § 242 BGB. Unter bestim...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Allgemeines zum Auskunftsanspruch

Rz. 191 Da der Pflichtteilsberechtigte selbst keinen Zugriff auf den Nachlass hat, verfügt er nicht über die notwendigen Informationen, seinen Pflichtteilsanspruch zu beziffern. Daher hat er gem. § 2314 BGB einen Anspruch gegenüber dem Erben aufmehr

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§ 13 Erbrecht / a) Auskunftsansprüche außerhalb des BGB

Rz. 16 Auskunftsansprüche außerhalb des BGB bestehen:[11]mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Auskunftsansprüche gemäß dem BGB

Rz. 17 Auskunftsansprüche aus dem BGB ergeben sich:[12]mehr

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§ 13 Erbrecht / 7. Auskunftsansprüche der Miterben untereinander

Rz. 35 Nach § 2057 BGB haben Miterben untereinander einen Anspruch auf Auskunft über die Zuwendungen, die nach den §§ 2050–2053 BGB bei der Erbauseinandersetzung zur Ausgleichung zu bringen sind. Auskunftsberechtigt sind hier nur die Abkömmlinge, die gesetzliche Erben sind oder die gem. § 2052 BGB testamentarisch auf ihre Erbquote gesetzt wurden, darüber hinaus auch pflichtt...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 20 Die Auskunftsansprüche gehen in der Regel auf Mitteilung von Tatsachen, kraft Gesetzes ist gelegentlich Rechnungslegung oder Rechenschaftslegung oder Vorlage eines Bestandsverzeichnisses geschuldet. Art und Ausmaß der Auskunftserteilung richten sich nach Zumutbarkeitserwägungen gem. § 242 BGB. Rz. 21 In den Fällen, in denen eine Rechnungslegung geschuldet ist (§ 259 Ab...mehr

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§ 13 Erbrecht / B. Herausgabe-/Auskunftsansprüche des Erben

I. Allgemeines Rz. 14 Herausgabeansprüche des Alleinerben können sich bspw. gegenüber einem Erbschaftsbesitzer nach § 2018 BGB ergeben, aber auch gegenüber einem Beschenkten nach § 2287 BGB oder aus Auftragsrecht nach § 667 BGB. Wenn ein solcher Herausgabeanspruch zur Debatte steht, müssen die Gegenstände, die herausverlangt werden, im Einzelnen angegeben werden. Das ist für ...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / d) Prozess zur Umsetzung von Betroffenenrechten

Rz. 10 Weiterhin muss das Unternehmen die Umsetzung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO sicherstellen. Rz. 11 Dies betrifft die Information der Betroffenen gemäß Art. 13, 14 DSGVO. Der Verantwortliche muss bei Datenerhebung dem Betroffenen aufzeigen, für welche Zwecke die Daten verwendet werden und an wen sie weitergegeben werden. Zudem sind die Löschregeln zu benenn...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Klage auf Auskunft über den Vermächtnisgegenstand

Rz. 184 Dem Vermächtnisnehmer selbst steht grundsätzlich kein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben zu, sofern er nicht auch Pflichtteilsberechtigter ist – was ihm ein Auskunftsrecht nach § 2314 BGB eröffnen würde – oder ihm ein Auskunftsanspruch mit vermacht worden ist. Die zuletzt genannte Alternative ist außerordentlich empfehlenswert im Rahmen der Gestaltung, um den Verm...mehr

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Anwendbarkeit der DSGVO im Bereich der direkten Steuern

Leitsatz Die DSGVO ist anwendbar auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzbehörden, und zwar auch, soweit die Verarbeitung im Bereich der direkten Steuern stattfindet Sachverhalt Die Kläger werden beim Finanzamt A besteuert. Mit der dortigen Bearbeitung unzufrieden zeigten sie dem beklagten Landesamt für Steuern - Landesamt - die Sachbehandlung an, über di...mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Auskunft in Bezug auf den fiktiven Nachlass

Rz. 206 Wie bereits erwähnt, setzt ein Anspruch voraus, dass der begründete Verdacht einer Schenkung besteht. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten hier nicht möglich sein, auf der Auskunftsebene eine Art Ausforschung zu betreiben. Ein Auskunftsanspruch kann sich dann ergeben, wenn es auf Seiten des Erblassers etwa zu einem unerklärlichen Vermögensverlust gekommen ist, Vermög...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 61 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[105] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[106] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwiewei...mehr

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§ 13 Erbrecht / e) Auskunft über Schenkungen an Dritte

Rz. 172 Der Vorerbe muss Auskunft über Schenkungen an Dritte erteilen, damit der Nacherbe entsprechende Herausgabe- oder Bereicherungsansprüche geltend machen kann. Schließlich könnte zugunsten des Beschenkten die Vorschrift des § 2113 Abs. 3 BGB streiten, die einen Gutglaubensschutz gibt. Rz. 173 Die Durchsetzung eines derartigen Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen...mehr

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§ 13 Erbrecht / d) Verjährung

Rz. 23 Zwar verjähren erbrechtliche Auskunftsansprüche in der Regel in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), jedoch ist ein Auskunftsbegehren dann nicht mehr erfolgreich, wenn der Hauptanspruch verjährt ist, da dann ein Informationsinteresse nicht mehr anzunehmen ist.[13] Der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt der Auskunftsanspruch nach § 666 BGB.mehr

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§ 13 Erbrecht / IX. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten

Rz. 284 Gegenüber dem nach § 2329 BGB haftenden Beschenkten gibt es nur dann einen Auskunftsanspruch, wenn der Erbe seinerseits zur Auskunftserteilung nicht in der Lage ist.[179] Der Beschenkte muss in diesem Fall Auskunft über die ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall zugewandten Geschenke erteilen.[180] Wenn allerdings der Allein- oder Miterbe selbst pflichtteilsbe...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 221 Der Auskunftsanspruch ist vom Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu unterscheiden. Der Wertermittlungsanspruch setzt voraus, dass zunächst die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum realen oder fiktiven Nachlass nachgewiesen ist. Während es bei der Auskunft um die Weitergabe von Wissen geht, das der Auskunftspflichtige hat oder sich verschaffen muss...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _____, Sie wissen aus der Ihnen am _____ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Frage eines Zugewinnausgle...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Der Wertermittlungsanspruch im Prozess

Rz. 237 Grundsätzlich ist der Wertermittlungsanspruch vom Auskunftsanspruch zu trennen. Er ist ein selbstständiger Anspruch. Er kann damit auch einzeln im Wege der Leistungsklage oder aber als Stufenklage in Verbindung mit dem Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Gelegentlich kann es notwendig sein, den Wertermittlungsanspruch getrennt geltend zu machen, etwa dann, wenn ...mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Kostentragung beim Vermächtnis

Rz. 225 Wie aber ist der Fall zu beurteilen, dass bspw. ein Vermächtnisnehmer mit einem Quotenvermächtnis bedacht ist und den Wert eines in den Nachlass gefallenen Grundstücks ermittelt haben möchte? Das LG Karlsruhe hatte einen Fall zu entscheiden, in dem einem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Quote des Werts eines in den Nachlass gefallenen Grundstücks vermacht worden war....mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 108 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesc...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Auskunft und Rechenschaft gem. §§ 666, 662, 2039 BGB

Rz. 31 Der Erbe kann auch aus Auftragsrecht einen Herausgabeanspruch (§ 667 BGB) und damit entsprechende Auskunftsansprüche haben. Voraussetzung für diesen Anspruch ist zunächst einmal das Bestehen eines Auftragsverhältnisses i.S.v. § 662 BGB. Das setzt voraus, dass sich der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, für diesen unentgeltlich Geschäfte zu besorgen. ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 67 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[121] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Überblick

a) Auskunftsansprüche außerhalb des BGB Rz. 16 Auskunftsansprüche außerhalb des BGB bestehen:[11]mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 421 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 407) ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.56: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Auskunftsantrag/Stufenantrag Muster 15.56: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe den ihr aus §§ 1573 Abs. 2, 1580, 1605 BGB zustehenden Auskunf...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[150] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[151] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Anwendbarkeit der Normen über den Handelsvertreter

Rz. 7 Die Pflichten des Vertragshändlers können aufgrund der Eingliederung in den Organisationsbetrieb des Herstellers denen des Handelsvertreters sehr ähneln (vgl. § 20 Rdn 19 ff.).[5] Deshalb sind nach ständiger Rechtsprechung folgende Regelungen des Handelsvertreterrechts analog anwendbar: das Wettbewerbsverbot,[6] der Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Erteilung der Auskunft

Rz. 264 Eine ordnungsgemäße Auskunftserteilung liegt dann vor, wenn die Auskunft – als Willenserklärung – in Gestalt einer systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ermöglicht, schriftlich erteilt worden ist. Sie hat grundsätzlich durch Vorlage eines einzigen Verzeichnisse...mehr

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§ 13 Erbrecht / 9. Anspruch auf Vervollständigung oder Ergänzung einer erteilten Auskunft

Rz. 216 Einem Pflichtteilsberechtigten kann ein Anspruch auf eine ergänzende Auskunftserteilung zustehen. Zwar kann er grundsätzlich nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens nach unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlangen nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwiesen, wenn er meint, das Verzeichnis sei nicht mit ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 435 Die Gründe unter Rdn 407 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.58: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Auskunftsantrag/Stufenantrag Muster 15.58: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe ihren Auskunftsanspruch aus §§ 1572, 1580, 1605 BGB und sodann ihren Unterh...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 1 Aktienrecht / b) § 21 AktG

Rz. 127 § 21 AktG begründet Mitteilungspflichten von einer AG und KGaA gegenüber anderen Unternehmen. Die Bestimmung will die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse im Interesse der Aktionäre, der Gläubiger und der Öffentlichkeit sicherstellen.[147] Danach hat eine AG bzw. KGaA den Erwerb einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % an einer anderen Kapitalgesellschaft unv...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / IV. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 41 Die sich aus § 2314 BGB ergebenden Ansprüche werden mit der Leistungsklage am Wohnsitzgericht des in Anspruch genommenen Erben geltend gemacht. Der Wohnsitz dürfte ebenfalls entscheidend sein bei Auskunftsansprüchen der Miterben untereinander und Ansprüchen aus allgemeinem Auftragsrecht.mehr

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§ 13 Erbrecht / V. Muster

1. Muster: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer Rz. 42 Muster 13.1: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer Muster 13.1: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessb...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Verhältnis zwischen privatem und amtlichem Nachlassverzeichnis

Rz. 200 Neben der Vorlage des privaten Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs. Weitere Bedingungen bestehen nicht. Insbesondere erlischt nicht etwa das Recht auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses d...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr