Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 6. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten

Rz. 238 Nach § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, des Weiteren auf noch nicht erledigte Eintragungen von Löschungsanträgen. Hinweis Mit Hilfe der grundbuchrechtlichen Auskunftsansprüche k...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 6. Streitwert

Rz. 141 Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nicht nach dem von einer Ausgleichung zu erwartenden Vorteil, sondern nach dem Interesse an der verlangten Auskunft in ihrer Eigenschaft als den Leistungsanspruch sichernde Hilfsleistung.[138]mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 134 Im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB sind u.U. Vorempfänge auszugleichen, die der Erblasser zu Lebzeiten seinen Abkömmlingen gewährt hat, §§ 2050 ff. BGB. Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB jedem Miterben einen Anspruch auf Auskunft über solche ausgleichungspflichtigen Vorempfänge (Aus...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 5. Einzelheiten der Auskunftserteilung

Rz. 24 Wie die Auskunft zu erteilen ist, ergibt sich aus der Verweisung des § 4 Abs. 4 VersAusglG auf § 1605 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB . Die Einzelheiten richten sich also nach dem Unterhaltsrecht; allerdings ist auf die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht verwiesen, sodass die Auskunft öfter als alle zwei Jahre verlangt werden kann (in der Praxis aber eher unwahrscheinlich). Die...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 49 Ausgeschlossen ist im Erkenntnisverfahren ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, weil sich dies mit der Natur des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung nicht vereinbaren ließe, selbst dann, wenn der Gegenanspruch ebenfalls ein Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsanspruch sein sollte. Andernfalls würden sich die gegenseitigen Auskunftsansprüche so neutralisieren, d...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Rechnungslegung

Rz. 28 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Beste...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Allgemeines

Rz. 115 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt (Vonselbsterwerb, Universalsukzession). Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehö...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Auskunftsgläubiger

Rz. 108 Auskunftsberechtigt ist der Erbe; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen.[109] Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, § 2205 BGB. Entsprechendes gilt für de...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / I. Allgemeines

Rz. 199 Da gem. § 253 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich ein bestimmter Klageantrag zu stellen ist, muss der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt werden, seinen Anspruch exakt zu beziffern bzw. bei einer Herausgabeklage die streitgegenständlichen Mobilien und Immobilien genau zu bezeichnen. Daher gewährt das materielle Recht auch dem Alleinerben Auskunftsansprüche, um ihn in die...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 1. Allgemeines

Rz. 205 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Grundsätzlich ist die Auskunft auf Mitteilung von Tatsachen gerichtet, das Gesetz kennt jedoch weiterhin Ansprüche auf Rechnungslegung, auf Rechenschaftslegung und auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses. Hinzu kommen die spezifischen Einsichtsrechte in Akten und Register. Bei jeder Anspruchs...mehr

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§ 3 Der Miterbe / dd) Ablaufhemmung

Rz. 58 Nicht nur für die Dauer der in § 204 Abs. 1 BGB genannten jeweiligen Verfahren wird die Verjährung gehemmt, vielmehr endet sie gem. § 204 Abs. 2 S. 1 BGB erst sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Das Umgangsrecht als Pflicht und Recht der Eltern

Rz. 13 Jedem Elternteil steht ein vom Gesetz anerkannter und durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützter Anspruch auf Umgang mit dem Kind zu.[33] Dies gilt auch und gerade für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht befindet. In Ausgestaltung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG wurden in § 1684 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht – in dieser R...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 9. Freiwillige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 144 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren(§§ 410 Nr. 1; 413 FamFG) abzugeben; funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1b RPflG.mehr

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§ 3 Der Miterbe / ee) Beendigung der Hemmung durch Stillstand des Verfahrens

Rz. 59 Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so endet die Hemmung mit der letzten Verfahrenshandlung; sie beginnt dann erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt, § 204 Abs. 2 S. 2, 3 BGB.mehr

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§ 3 Der Miterbe / jj) Neubeginn der Verjährung

Rz. 64 In zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / cc) Verjährung

Rz. 187 Ist der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten verjährt, so steht dem Erben die Einrede der Verjährung zu. Rz. 188 Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft in _____________...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / bb) Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 242 BGB gegenüber dem Miterben oder dem Beschenkten

Rz. 195 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht gegenüber dem beschenkten Miterben neben dem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB konsequenterweise auch ein Wertermittlungsanspruch zu. Problematisch und in der Rechtsprechung des BGH bisher unterschiedlich entschieden ist die Frage, ob auch dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber dem Beschenkten i.S.v. § 2329 BGB nach § 242...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / III. Die Güterrechtsreform zum 1.9.2009

Die dritte Stufe wurde durch die Güterrechtsreform zum 1.9.2009 verabschiedet.[11] Nach nunmehr 50 Jahren Erfahrungen mit dem gesetzlichen Güterstand hatte sich gezeigt, dass unbedingt an einigen juristischen Stellschrauben gedreht werden musste. Nur so konnten Auswüchse nach der bisherigen Rechtslage verhindert werden. Diese Gesetzeslage ist seit nunmehr sieben Jahren in Kr...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Nachlassverzeichnis

Rz. 64 Bei der Verurteilung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird.[76] Der Zulässigkeit der Festsetzung von Zwangsmitteln steht nicht entgegen, dass der Notar aus anderen Gründen das von ihm zu fertigende Nachlassverzeichnis möglicherweise nicht bis zum Zeitpunkt der gerichtlic...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / aa) Einrede der Erfüllung

Rz. 185 Hat der Erbe die Auskunft erteilt, so ist der Auskunftsanspruch durch Erfüllung erloschen. In diesem Fall steht dem Erben die Einrede der Erfüllung zu.[360] Der Erbe kann die Einrede der Erfüllung jedoch nur geltend machen, wenn er ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat.[361] Weiterhin steht dem Erben die Einrede der Erfüllung auch nur dann zu, wenn er d...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 5. Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung gegenüber einer Bank

Rz. 234 Dem Alleinerben stehen als dem Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers dieselben Auskunftsrechte gegen das Kreditinstitut zu, wie diesem zuvor.[325] Die aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührenden Auskunftsansprüche gem. den §§ 675, 666 BGB stehen mit Erbfall dem Erben zu.[326] Rz. 235 Der Auskunftsanspruch erstreckt sich im Einzelnen auf die Mitteilung der Ko...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 46 Die meisten Pflichtteilsprozesse werden in Form einer Stufenklage geführt. Auf der ersten Stufe ist Auskunft zu verlangen. Wird der Gegner verurteilt, gibt aber weiterhin keine Auskunft ist der Anspruch zu vollstrecken. Die Zwangsvollstreckung eines Auskunftsanspruchs fällt unter § 888 ZPO, da es sich nach herrschender Rechtsprechung bei Auskunftsansprüchen um unvertre...mehr

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§ 3 Der Miterbe / II. Informationen über den Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Nicht jedes Recht, das dem Erblasser zustand, ist auch vererblich. Vielmehr gehen nur Vermögensrechte auf die Erben über (vgl. den Wortlaut von § 1922 BGB). Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die notwendigen Informationen sind am verlässlichsten die Auskünfte von dritter Seite...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsinhaberschaft

Rz. 32 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[34] Rz. 33 Hinweis Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpfl...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Allgemeines

Rz. 50 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BGBl 2009 I S. 3142) verjähren im Grundsatz auch erb- und familienrechtliche Ansprüche in drei Jahren, § 195 BGB. Eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt als Ausnahmeregelung für Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB ("Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 21...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Schlüssigkeit der Auskunftsklage

Rz. 139 Der Klagantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[134] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[135] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmenden Ausgleichung gemäß den Vorschri...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Urkundenvorlage durch Dritte nach § 142 ZPO

Rz. 140 Das Gericht kann nach § 142 ZPO – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[137] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erbteilungsklagen ist die Kenn...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 8. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 143 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 3 Der Miterbe / gg) Hemmung bei Stundung

Rz. 61 Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB . Die Vorschrift des § 205 BGB sieht eine Hemmung der Verjährung nur vor, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen Stundung nach § 2331a BGB analog angewandt werden kann. Jedenfalls könnt...mehr

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§ 3 Der Miterbe / cc) Hemmungstatbestände nach § 204 BGB

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§ 3 Der Miterbe / hh) Ablaufhemmung bei nicht voll geschäftsfähigen Personen

Rz. 62 Der praktisch wichtigste Fall ist der Anspruch minderjähriger Kinder gegen einen Elternteil. Hier endet nach § 210 Abs. 1 BGB die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit des minderjährigen Pflichtteilsberechtigten bzw. nach Behebung des Vertretungsmangels.[62] Die Ablaufhemmung gilt auch für die Fälle, dass der Schuldner nicht vo...mehr

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§ 3 Der Miterbe / kk) Verlängerung von Verjährungsfristen

Rz. 65 Gesetzliche Verjährungsfristen können durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage allgemeiner Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) verlängert oder verkürzt werden, § 202 BGB. Möglich ist aber auch die Vereinbarung der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährung. § 202 Abs. 1 BGB beschränkt die Vertragsfreiheit lediglich insofern, als keine Verjährungserleichterung...mehr

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§ 3 Der Miterbe / e) Säumnisverfahren

Rz. 46 Die prozessualen Vorschriften über die Säumnis einer Prozesspartei und deren Rechtsfolgen dienen in erster Linie der Beschleunigung des Rechtsstreits: Die säumige Partei soll durch das Fernbleiben von der zwingend vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung keinen prozessualen Vorteil erlangen können. Ist der Beklagte säumig, so ergeht gegen ihn, wenn die übrigen Vorausse...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ii) Verjährungsbeginn bei der 30-jährigen originär erbrechtlichen Frist

Rz. 63 Weil die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht die Regelverjährung darstellt, gilt nicht der subjektive Fristbeginn des § 199 BGB, sondern der objektive Fristbeginn des § 200 BGB. Der Fristlauf beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, § 200 BGB, gleichgültig, ob der Gläubiger Kenntnis davon hat oder nicht (objektive Frist). Seit Inkrafttreten de...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 7. Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen die Erbteilungsklage

Rz. 142 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann so lange nicht erfolgen, so lange nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben solange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, solange der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom E...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Unbestimmter Auskunftstitel in der Zwangsvollstreckung

Rz. 87 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden:[77] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gemäß § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solchen Fall hat das Prozessgerich...mehr

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§ 3 Der Miterbe / bb) Verjährungshemmung

Rz. 55 Cum grano salis können bei der Verjährungshemmung drei Fallgruppen differenziert werden: M...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Substantiierung des § 242 BGB oder Sittenwidrigkeit

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / aa) Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Rz. 190 In der Praxis erfolgt die Wertermittlung in der Regel durch das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Der Anspruch auf Bewertung durch ein Sachverständigengutachten besteht neben dem Recht auf Vorlage der für die Wertberechnung erheblichen Unterlagen.[368] Kann der Wert nur durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden (bspw. bei bebauten Grundstüc...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / a) Eheleute

Rz. 44 Die Auskunftspflicht der Eheleute knüpft an den materiellen Auskunftsanspruch aus § 4 Vers­AusglG an. Verfahrensrechtlich handelt es sich insofern um eine besondere Ausprägung der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (§ 27 Abs. 1 FamFG), die wiederum in § 220 Abs. 3 FamFG (vgl. § 11 Rdn 69 ff.) nochmals konkretisiert wird.mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 21 Ebenso wie im allgemeinen Zivilprozess (§ 118 ZPO) eröffnet auch § 77 Abs. 1 FamFG dem Gericht die Möglichkeit, die anderen Verfahrensbeteiligten zum Begehren des um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Antragstellers anzuhören, und zwar nach § 77 Abs. 1 S. 2 FamG n.F. auch zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragsteller. In diesem Zusammenhang...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Zuständigkeit des Familiengerichts

Rz. 77 Soweit es sich um unterhaltsrechtliche oder güterrechtliche Auskunftsansprüche handelt, ist gem. §§ 231, 261 FamFG das Familiengericht zuständig.mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 124 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Inhalt der Auskunft

a) Erbschaftliche Geschäfte Rz. 110 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat. Darunter fällt jedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass.[111] Hat der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt, so kann auch eine Auskunftspflicht nach § 666 BGB und eine Herausgabepflicht nach §§ 681, 667 BG...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Die verschiedenen Inhalte der Auskunft

aa) Rechnungslegung Rz. 28 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sond...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Auskunftsschuldner

a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB Rz. 121 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 6. Prozessualer Ablauf

a) Stufenanträge Rz. 128 In der mündlichen Verhandlung wird bei der Stufenklage der Klagantrag auf Auskunftserteilung gestellt. Ergeht darauf bezüglich des Auskunftsantrags ein Teil-Urteil – auch in der Form des Versäumnisurteils –, so kann der Rechtsstreit erst nach erfolgter Erteilung der Auskunft fortgesetzt werden. Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, so ist diese ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 130 Nach – freiwilliger oder vollstreckter – Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgt der letzte Antrag auf Verurteilung zur Zahlung bzw. Herausgabe.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 106 Ausgeschlossen ist im Erkenntnisverfahren ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, weil sich dies mit der Natur des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung nicht vereinbaren ließe, selbst dann, wenn der Gegenanspruch ebenfalls ein Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsanspruch sein sollte. Andernfalls würden sich die gegenseitigen Auskunftsansprüche so neutralisieren, ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 5. Prozessuales

a) Örtliche Zuständigkeit Rz. 124 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet. b) Hemmung der Verjährung (bisher: Verjährungsunterbrechung) Rz. 125 Die Auskunftsklage allein führt nicht zur Hemmung der Verjährung des Herausgabeanspruchs.[122] Dazu wäre eine Stufen...mehr