Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Verzeichnisse

Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung – VbrInsVV v. 17.2.2002 – geändert durch Art. 1 Nr. 1 V. v. 23.6.2014 (BGBl I, S. 825 m.W.v. 30.6.2014) am 1.3.2002 sind auch die vom Schuldner vorzulegenden Verzeichnisse (Vermögensübersicht, Gläu...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen im März

In diesem Monat treten einige Neuregelungen in Kraft: Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Im Einzelnen: Medizinisches Cannabis auf Rezept Ärzte können Schwerk...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 4. Annahmeverzug – Anrechnung von Zwischenverdienst bei Teilzeit mit unterschiedlichem Umfang

Kommt der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug (§§ 293 ff. BGB), so haben Arbeitnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, § 615 Abs. 1 S. 1 BGB. Grundsätzlich ist nach § 615 S. 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG anzurechnen, was während der Arbeitszeit, zu welcher der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet war...mehr

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ZAP 8/2015, Insolvenzeröffnungsverfahren: Auskunftspflichten des (ehemaligen) GmbH-Geschäftsführers

(BGH, Beschl. v. 5.3.2015 – IX ZB 62/14) • Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen den Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Auskunft ist nach der Insolvenzordnung über alle das ...mehr

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ZAP 2/2016, Notarielles Nachlassverzeichnis: Anforderungen

(OLG Bamberg, Beschl. v. 16.6.2016 – 4 W 42/16) • Ein durch einen Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis liegt nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und in den das Bestandsverzeichnis konstituierenden Feststellungen bzw. in den diese Feststellungen erläuternden Angaben des Notars oder in den von ihm aufgenommenen Erklärungen der Erbenseite zu...mehr

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ZAP 2/2016, Pflichtteil: Stundung

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.2015 – 9 U 149/14) • Bittet die Erbin die pflichtteilsberechtigte Enkelin der Erblasserin, den Pflichtteil vorläufig nicht geltend zu machen, da die Erbin ansonsten ihre Eigentumswohnung veräußern müsse, kann darin ein Stundungsersuchen liegen. Verhält sich die pflichtteilsberechtigte Enkelin entsprechend dieser Bitte, liegt eine – verjährungshe...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Übertragung von Forderungen des Kunden auf die Bank ist – bis auf die Pfandrechte in Nr. 14 AGB-Banken/Nr. 21 AGB-Sparkassen – in den AGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Abtretung erfolgt üblicherweise in einem gesonderten, aber standardisierten Sicherungsvertrag und i.d.R. in Form der "stillen Zession": Kunden, öffentlichen Leistungsträgern, Arbeitgebern und Auftraggeb...mehr

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ZAP 8/2016, Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstands bei Auskunftsantrag

(BGH, Beschl. v. 16.12.2015 – XII ZB 405/15) • Legt der in erster Instanz unterlegene Anspruchsteller in einem Verfahren, das die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren betrifft, Rechtsmittel ein, so richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach seinem wirtschaftlichen Interesse an der Erteilung der Auskunft. Dieses ist gem. § 3 ZPO nach fr...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / 3. Einzelne Ansprüche und Rechte

Dementsprechend wird der Erbe Eigentümer der Hardware des Erblassers, einschließlich der Speichermedien und der auf den Speichermedien des Erblassers gespeicherten Inhalte. Der Erbe tritt auch als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers als Vertragspartei in die Verträge ein, die der Erblasser geschlossen hat, etwa über Telekommunikationsleistungen, Internetdienstleistungen, D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Als nicht kooperierende Gebiete, bei denen Wirtschaftsbeziehungen besonderen steuerlichen Regeln unterliegen, werden Staaten und Gebiete bezeichnet, mit denen kein Abkommen besteht, das die Erteilung von Auskünften entsprechend Art. 26 OECD-MA 2005 vorsieht, die keine vergleichbaren Auskünfte erteilen oder keine Bereitschaft hierzu zeigen. Art. 26 OECD-MA enthält eine umfang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7d Führung... / 2.2 Informationspflicht (Abs. 2)

Rz. 6 Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB und anderer Gesetze v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526) wurde Abs. 3 neu gefasst und der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten alsbald über Vorkehrungen zum Insolvenzschutz schriftlich zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2 a. F. erfüllt sind. Dieser Regelung ist durch das Flexi II-Gesetz (vgl. Rz. 1) die Grundl...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / II. Folgen der vertraglichen Bindung

Die beiderseitigen Erklärungen führen zu einem eigenen Unterhaltsanspruch des aus der Behandlung hervorgegangenen Kindes gegen den einwilligenden Mann. Im Wege der Auslegung kann man mit dem BGH ohne weiteres dazu gelangen, dass der Unterhalt "entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Verwandtenunterhalt" (Rn 23) und zur Sicherung seines Lebensbedarfs geschuldet wird. Dass ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 619]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 309]

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Ungeachtet der Frage, ob der Kläger etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Leistungsberechtigten wirksam auf sich überleiten konnte, steht dem Kläger der klageweise im Rahmen der Stufenklage mit dem Antrag zu 1. geltend gemachte Auskunftsanspruch nicht zu. Der Leistungsberechtigte ist auf der Basis des Testaments vom 17.12.20...mehr

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FoVo 6/2016, Die richtige B... / II. Die Lösung

Was ist ein "Lohnvorschuss"? Wenn von einem Lohnvorschuss gesprochen wird, ist dies rechtlich gesehen unpräzise. Es können sich ganz unterschiedliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Schuldner und dem Arbeitgeber dahinter verbergen, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben:mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Erforderlichkeit

Wie unter Ziffer 1.) bereits dargestellt, besteht der Zweck des Auskunftsanspruchs darin, einen bestehenden Unterhaltsanspruch richtig zu berechnen. Deshalb wird eine Auskunftsverpflichtung abgelehnt, sofern die verlangte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann.[63] Das wird z.B. dann angenommen, wenn die Beteiligten in so günstigen Verhä...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Inhalt

Die Auskunftspflicht bezieht sich in erster Linie auf das Einkommen des Unterhaltsschuldners. Sie kann sich aber auch auf das Vermögen erstrecken, sofern die entsprechende Auskunftserteilung zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Dies ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn der Vermögensstamm angegriffen werden müsste,[4] ...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Anmerkung

Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 17.12.2015, das mangels Berufungseinlegung rechtskräftig ist, beschäftigt sich mit dem in der Literatur diskutierten Problem, ob und wieweit bei einem wertlosen Nachlass gegenüber dem Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB die Dürftigkeitseinrede erhoben w...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. 1. Dem Kläger steht ein Auskunftsanspruch duch Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB gegen die Beklagte nicht zu. Die Beklagte durfte aufgrund der Dürftigkeit des Nachlasses die Einholung eines kostenpflichtigen notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB analog verwe...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Stufenantrag

Ob die Neuregelung des § 235 Abs. 2 FamFG (siehe oben unter III. 1. a) tatsächlich – entsprechend den Überlegungen des Gesetzgebers – zeitaufwändige Stufenklagen zukünftig weitgehend entbehrlich macht, muss sich in der Praxis erst noch zeigen; nach bisherigem Eindruck ist kein nennenswerter Rückgang festzustellen. Wichtig bleibt, dass im Rahmen des Stufenantrags der Zahlungsa...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Einstweilige Anordnung

Soweit angenommen wird, ein Auskunftsantrag könne nicht im Wege der einstweiligen Anordnung verfolgt werden,[96] begegnet das in dieser Allgemeinheit Bedenken. Richtig ist sicherlich, dass § 246 FamFG – in Abweichung von § 49 FamFG – eine Sonderregelung für die Zahlung von Unterhalt und die Zahlung eines Kostenvorschusses darstellt; geht man vom Wortlaut des Abs. 1 aus ("Verp...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 5. Beschwerde

Sofern der Antragsteller – wie im Regelfall – nicht isoliert, sondern im Wege des Stufenantrags vorgeht, ergeht zunächst ein auf Auskunftserteilung gerichteter Beschluss; dieser Teilbeschluss ist als Endentscheidung gesondert anfechtbar, und zwar auch dann, wenn er auf einem Anerkenntnis beruht.[109] Bei einer Beschwerde gegen einen solchen Teilbeschluss, der auf Auskunft ge...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 1. Normzweck

Der Unterhaltsgläubiger ist in der Regel über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners nicht (oder nur unzureichend) unterrichtet; deshalb kann er sich nur durch eine Auskunft die – für die Bezifferung des Anspruchs erforderliche – Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen verschaffen. Für den Unterhaltsanspruch von Verwandten ergibt sich die Ausk...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Schiedsfähigkeit

Rz. 47 Wie auch sonst, können die Beteiligten sich auch in familienrechtlichen Streitigkeiten durch eine Schiedsvereinbarung auf ein Schiedsverfahren einigen. Sie können jedoch auch von vornherein schon im Ehe- oder Partnerschaftsvertrag eine Schiedsklausel aufnehmen und sich dadurch für den Fall späterer Streitigkeiten dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwerfen. Rz. 48 Gru...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / II. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

1. Grundlagen Die internationale Zuständigkeit für Erbsachen richtet sich grundsätzlich nach der EU-ErbVO, die als erga omnes-Regelung auch im Verhältnis zu Drittstaaten anzuwenden ist. Für die Anwendung spielt es demnach keine Rolle, dass die Klage eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein betrifft. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt i...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / IV. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen einen Dritten

Nach Auffassung des BGH kann der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB nicht nur gegen den Erben, sondern auch gegen sonstige Dritte geltend gemacht werden. Der Schenkungsempfänger haftet subsidiär nach § 2329 BGB und tritt insoweit an die Stelle des Erben. Zwischen ihm und dem Pflichtteilsberechtigten besteht daher ein bedingtes Rechtsve...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / III. Auskunftsanspruch des Erben gegen Dritte

Geht der Erbe gegen einen Dritten vor, so ist § 2314 BGB unanwendbar. Alternativ kann allerdings auf § 242 BGB zurückgegriffen werden. Nach der Rechtsprechung soll ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB gegeben sein, wenn eine besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Auskunftfordernden und den Inanspruchgenommenen besteht, der Auskunftfordernde gegen den Anspruchsgegner eine...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 3. Inhalt des Auskunftsanspruchs

Die Auskunft hat sich auf Verlangen auf möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge zu erstrecken.[44] D. h., sie muss sich auf alle Umstände erstrecken, deren Kenntnis wesentlich ist für die Beurteilung ob und in welcher Höhe ein Pflichteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden kann.[45] Darüber hinaus muss sich die Auskunft auf alle Vertragsbedingungen erstrecken, de...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten und des Erben über von liechtensteinischen Stiftungen gehaltenes Nachlassvermögen

1 Der Boom der Selbstanzeigen hat in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Erben und anderweitig erbrechtlich Berechtigte auf diese Weise erstmals von Auslandsvermögen Kenntnis erlangt haben, welches der Erblasser zu seinen Lebzeiten auf ausländische – insbesondere liechtensteinische – Stiftungen übertragen und für das er gleichzeitig andere...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / aa) Durchgriff nach liechtensteinischem Recht

aaa) Scheingeschäft Das OLG Stuttgart hielt unter Berufung auf ein Urteil des liechtensteinischem OGH die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung für ein nichtiges Scheingeschäft nach § 916 ABGB, wenn sich der Stifter im Zuge des Stiftungserrichtungsgeschäfts Änderungsbefugnisse in der Absicht vorbehält, das Stiftungsvermögen weiterhin zu seinem Vorteil und nicht iSd an...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 2. Der Nachlass als Gegenstand der Auskunft

Gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten, der selbst nicht Erbe ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Seine Auskunftspflicht erstreckt sich über den tatsächlichen Bestand hinaus grundsätzlich nicht auf die Vermögensdispositionen, die der Erblasser zu Lebzeiten getroffen hat.[18] Zu berücksichtigen ist jedoch, d...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 1. Grundlagen

Die internationale Zuständigkeit für Erbsachen richtet sich grundsätzlich nach der EU-ErbVO, die als erga omnes-Regelung auch im Verhältnis zu Drittstaaten anzuwenden ist. Für die Anwendung spielt es demnach keine Rolle, dass die Klage eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein betrifft. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / c) Vorliegen einer den Nachlass beeinträchtigenden Schenkung

Das Bestehen eines Auskunftsanspruchs hängt dabei nicht davon ab, dass das Vorliegen einer den fiktiven Nachlass beeinträchtigenden Schenkung feststeht. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich eine wirksame Schenkung auf den Todesfall gegeben ist, weil die nach § 2301 Abs. 1 S. 1 BGB zu beachtende Form eingehalten worden ist, oder dem Berechtigten stattdessen ein Kondiktion...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / a) Das Vermögen der Stiftung

Es stellt sich zunächst die Frage, was im konkreten Fall in den Nachlass fällt. In Betracht kommt zunächst das Vermögen der Stiftung. Dagegen spricht zunächst, dass es sich bei der Stiftung um eine juristische Person liechtensteinischen Rechts handelt, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Ob einer Stiftung als juristischer Person Rechtsfähigkeit zukommt, is...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / b) Benennung als Zweitbegünstiger als Schenkung unter Lebenden auf den Todesfall

Wird der Erbe jedoch in den Beistatuten der Stiftung als nach dem Tod des Erblassers berechtigter Zweitbegünstigter benannt, so soll hierin nach dem BGH eine lebzeitige Schenkung auf den Todesfall nach § 2301 BGB zu sehen sein, die nach § 2301 Abs. 1 S. 1 BGB der für eine Verfügung von Todes wegen geltenden Form bedurft hätte.[38] Ob die Begünstigten die erhaltenen Zuwendung...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 1

Der Boom der Selbstanzeigen hat in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Erben und anderweitig erbrechtlich Berechtigte auf diese Weise erstmals von Auslandsvermögen Kenntnis erlangt haben, welches der Erblasser zu seinen Lebzeiten auf ausländische – insbesondere liechtensteinische – Stiftungen übertragen und für das er gleichzeitig andere Pe...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bbb) Rechtsmissbrauch

Wie das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, und anders als das deutsche Stiftungsrecht kennt das materielle liechtensteinische Stiftungsrecht, schließlich die Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs auf die Hintermänner einer juristischen Person. Dies soll insbesondere möglich sein, wenn die durch die Institution der rechtsfähigen Stiftung eröffnete Möglichkeit der Verselbststän...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / aaa) Scheingeschäft

Das OLG Stuttgart hielt unter Berufung auf ein Urteil des liechtensteinischem OGH die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung für ein nichtiges Scheingeschäft nach § 916 ABGB, wenn sich der Stifter im Zuge des Stiftungserrichtungsgeschäfts Änderungsbefugnisse in der Absicht vorbehält, das Stiftungsvermögen weiterhin zu seinem Vorteil und nicht iSd angegebenen Stiftungs...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bb) Durchgriff nach deutschem Recht: Der ordre public-Vorbehalt nach Art. 6 S. 1 EGBGB

Selbst wenn nach liechtensteinischem Recht ein Durchgriff nicht in Betracht kommt, so stellt sich weiterhin die Frage, ob das deutsche Recht das nach liechtensteinischem Recht gefundene Ergebnis akzeptieren muss. Gemäß Art. 6 S. 1 EGBGB ist eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen de...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Grundsicherungsleistungen

Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII werden unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen gegenüber Eltern und Kindern gewährt. Sie sind deswegen gegenüber diesen nicht nachrangig, sondern gelten als Einkommen, gleich ob sie zu Recht oder Unrecht gewährt wurden. Den Unterhaltsberechtigten trifft deswegen grundsätzlich die Obliegenheit, Leistungen der Grundsicherun...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 6

Auf einen Blick Werden durch die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung inländische Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, so kann die Vermögensübertragung vor den liechtensteinischen Gerichten angefochten werden. Entsprechende Klagen werden jedoch regelmäßig daran scheitern, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Einblick in Stiftungsinterna hat und insbesondere nich...mehr

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Zerb 4/2016, Der Zugangsans... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. (...) I. Die Begründetheit der Klage ist auf der Basis deutschen Rechts zu prüfen, denn gemäß Art. 6 Abs. 1 ROM-I-VO ist deutsches Recht anzuwenden, weil bei einem Verbrauchervertrag das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit dort ausübt, insbesonder...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr