Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

StB Helmut Tormöhlen, VorsRiLG a.D.[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2023 (Tormöhlen, AO-StB 2023, 147) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches V...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Verwertungsverbot hinsichtlich Kontrollmitteilungen gegenüber einem Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger (§ 194 Abs. 3 AO)

Es ist rechtlich zulässig, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei Belege zu Fremdkonten gesichtet werden. Zwar besteht insoweit ein Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Kobor in Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK/AO, § 104 Rz. 1 f. [April 2024]). Jedoch kann das FA die Vorlage notwendiger Unterlagen in anonymisierter Form verlang...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / a) Erkenntnisse der Betriebsprüfung

aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weit...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren

Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weitergegeben werden können, richtet sich zu...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Schätzung bei formellen und materiellen Mängeln der Kassenführung (§§ 145 ff. AO)

Formelle Mängel der steuerlichen Aufzeichnungen berechtigen insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (st. Rspr.; vgl. BFH v. 24.6.1997 – VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 512 = DStZ 1998, 446 = HFR 1998, 166; v. 15.2.1989 – X R 16/86, BStBl. II 1989, 462 = HFR 1989, 350; v. 17.1.1989 – BFH v. 17.11.1...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahndung und dann auch noch der Datenschutz? (AO-StB 2024, Heft 9, S. 280)

Grenzen und Möglichkeiten der Verwertung von Prüfungsergebnissen MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten v...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / c) Zusammenfassung

Erlangen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung Erkenntnisse über datenschutzrechtliche Verstöße, so können diese nur an die Aufsichtsbehörden "weitergegeben" werden, wenn es sich um Zufallsfunde der Steuerfahndung handelt und der Verdacht einer Straftat vorliegt. Ansprechpartner ist die Staatsanwaltschaft, welche sodann über das weitere Vorgehen entscheidet.mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß BDSG oder Landesrecht

Auch § 25 BDSG i.V.m. § 23 BDSG enthält Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung durch öffentliche Stellen, auch im Falle einer Zweckänderung. Die Anwendbarkeit dieser Normen ist jedoch nicht gegeben, da den Finanzbehörden hierfür kein ausdrücklicher Anwendungsbereich eingeräumt wurde (§ 2a Abs. 1 S. 2 AO). Gleiches gilt für die Generalklauseln im Landesrecht. Damit kommt i...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit durch Zuständigkeitskonzentration (§ 17 FVG)

Nach § 16 AO richtet sich die sachliche Zuständigkeit der FinBeh., soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem FVG. Nach § 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FVG kann die zuständige Landesregierung zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzuges der Aufgaben der FinVerw. durch Rechts-VO einem FA oder einer besonderen Landes-FinBeh. Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer FÄ übertragen...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / b) Erkenntnisse der Steuerfahndung

aa) Ausgangslage im Strafverfahren Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AS...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 4. Übermittlungsbefugnisse

a) Erkenntnisse der Betriebsprüfung aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob un...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / II. Verwertung datenschutzrechtlicher Erkenntnisse

1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegebe...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 2. Einordnung der Prüfungssituation

Stoßen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung auf Unterlagen, die einen Datenschutzverstoß begründen, stellt sich die Frage, ob Informationen hierzu an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weitergeleitet werden müssen oder dürfen, ob Beweismittel erhoben werden können und ob ggf. eigene Ermittlungen erfolgen dürfen. Die Tätigkeiten der Betriebsprüfung und der Steuerfahndu...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß AO

Mit § 29b AO enthält die Abgabenordnung eine eigene Regelung zur Verarbeitung, und damit auch Übermittlung, personenbezogener Daten. Die Verarbeitung muss in Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. An der Aufgabenerfüllung fehlt es (keine normative Zuweisung), die Ausübung öffentlicher Gewalt könnte man als erfüllt ansehen. Da...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / I. Einleitung

Unternehmen, aber auch steuerlich beratene Privatpersonen, verarbeiten ggf. eine Vielzahl personenbezogener Daten, die den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterliegen. Soweit z.B. Mitarbeiter- oder Kundendaten verarbeitet werden, Videomaterial oder Datenbanken genutzt werden, sind neben einer Rechtfertigung der Verarbeitungsvorgänge (Art. 6, 9 DS-GVO) insb...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtfertigung über eine Zweckänderung

Art. 6 Abs. 4 DS-GVO gestattet bei zunächst gerechtfertigter Erhebung personenbezogener Daten eine zweckändernde Verarbeitung, wenn die Verarbeitungszwecke (hier: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – Meldung einer Straftat/Ordnungswidrigkeit) kompatibel sind (Schulz in Gola/Heckmann, DS-GVO, 3. Aufl. 22, Art. 6 Rz. 133 ff.). Dies dürfte hier zu verneinen sein, zumal in di...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO

Rechtsgrundlage kann Art. 6 DS-GVO sein. Dieser ist in Verfahren nach der AO gem. § 2a Abs. 3, 4 AO anwendbar, soweit es nicht um eine Datenverarbeitung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geht (so auch Art. 2 Abs. 2 DS-GVO). In Betracht käme hier eine Verarbeitung im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO). Aus Erwägungsgrund 45 ergibt sich, dass diese...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / [Ohne Titel]

MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten von im steuerlichen Prüfungsbetrieb erlangten Erkenntnissen zu Dat...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / III. Im Fall der Fälle – Selbstanzeige

Sollte im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung der Verdacht der Begehung datenschutzrechtlicher Straftaten entstehen, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Zwar kennt auch das Datenschutzrecht die Möglichkeit, quasi im Wege der Selbstanzeige die strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Die DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen gem. Art. 33 DS-GVO eine Verletzung des S...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 3. Übermittlungsverpflichtungen

Keine Unterrichtungspflicht anderer Behörden: Eine Unterrichtungspflicht anderer Behörden gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden kennt die DS-GVO nicht. Auch das BDSG kennt keine Mitteilungspflichten wie z.B. § 93a AO oder die Mistra. Es besteht somit für keine Behörde die Verpflichtung, datenschutzrelevante Erkenntnisse weiterzuleiten. Ausnahme: Vorfälle, die eine Meldep...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO und AO

Art. 6 DS-GVO kann nicht herangezogen werden. Die Steuerfahndung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten), so dass die Regeln der DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO nicht greifen. Vielmehr ist die sog. JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) heranzuziehen, welche ihre Ausprägung im nationalen Recht im BDSG, Teil...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtsgrundlage gemäß StPO

Wird die Steuerfahndung im Strafverfahren tätig, so gelten spezialgesetzlich die Regelungen der StPO (z.B. § 483 StPO). Bei Zufallsfunden aus einem solchen Verfahren müssen die Beamten nicht an den Unterlagen/Dokumenten "vorbei gehen"; sie können diese vielmehr sogar nach § 108 StPO beschlagnahmen und die Staatsanwaltschaft hierüber in Kenntnis setzen. Im Einzelfall kann ein...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Strafverfahren

Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AStBV 2023/2024 Nr. 56 ff.). Anders ...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß BDSG

Die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der JI-Richtlinie unterliegt den Regelungen von §§ 49, 45 BDSG. Bereichsspezifisches Sonderrecht geht jedoch gem. § 1 Abs. 2 BDSG vor (hier z.B. das OWiG). § 49 BDSG erlaubt eine Weiterverarbeitung für Zwecke der Strafverfolgung i.S.v. § 45 BDSG (Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten [grds. j...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Teilabschlussbescheid kann Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO auslösen

Werden ein oder mehrere Teilabschlussbescheide erlassen, können hierdurch grundsätzlich entsprechende Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden. Voraussetzung ist, dass Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde lieg...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / II. Teilabschlussbescheid als Lösung?

Ab dem 1.1.2025 könnte sich dieser unbefriedigende Zustand verbessern (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. im Einzelnen Art. 97 § 37 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1 EGAO). Im Zuge der Bestrebungen die Außenprüfung zu beschleunigen, wurde nämlich mit dem "DAC 7-Umsetzungsgesetz" (BGBl. I 2022, 2730) in § 180 Abs. 1a AO der sog. Teilabschlussbescheid als neues Verfahrensinstrume...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Gesondert feststellungsfähig sind ...

§ 180 Abs. 1a AO konkretisiert bzw. definiert nicht, was über den Teilabschlussbescheid gesondert feststellbar ist. In § 180 Abs. 1a AO heißt es lediglich, dass "[E]einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen" gesondert festgestellt werden können. Nachfolgend soll zunächst analysiert werden, was gesondert ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / VIII. Fazit und Ausblick

Das neue Verfahrensinstrument ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzämter Teilabschlussbescheide erlassen bzw. die Steuerpflichtigen den Erlass von Teilabschlussbescheiden beantragen werden. Sind sich die Beteiligten über die verfahrensrechtliche Vorgehensweise einig und ist ein zeitnaher Abschluss der Außenprüfung noch nich...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens den "Teilabschlussbescheid" (§ 180 Abs. 1a AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex zum Feststellungsverfahren (§§ 179 ff. AO) eingefügt. Unter bestimmten Voraussetzungen können e...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Vorheriger Teilprüfungsbericht erforderlich

Vor Erlass des Teilabschlussbescheids muss ein schriftlicher oder elektronischer Teilprüfungsbericht ergehen (§ 202 Abs. 3 AO). Für den Teilprüfungsbericht gelten die Regelungen über die inhaltlichen Anforderungen des Prüfungsberichts entsprechend (§ 202 Abs. 1 S. 2 bis 4 AO). Demnach sind in dem Teilprüfungsbericht "die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Ob ein Teilabschlussbescheid erlassen wird, liegt im Ermessen des FA ("können gesondert festgestellt werden")

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor (s. unter III. und IV.), entscheidet das FA im Wege einer Ermessensentscheidung, ob der Teilabschlussbescheid erlassen wird. Im Rahmen der Ermessensausübung soll das FA prüfen, ob der Erlass eines Teilabschlussbescheids den Abschluss der Außenprüfung unangemessen verzögern oder die Verwirklichung zu erwartender Steuernachforderungen gefährde...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 5. "Abgrenzbare"

Besteuerungsgrundlagen sind abgrenzbar, wenn über ihre steuerliche Behandlung abschließend entschieden werden kann (dies ist nicht der Fall, wenn und soweit sich die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts auf andere, von der Außenprüfung noch nicht abschließend geprüfte Sachverhalte erstreckt), und sie selbständig in einem Folgebescheid umsetzbar sind, indem sie theoretisch...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Es darf noch kein Prüfungsbericht nach § 202 Abs. 1 AO ergangen sein

Der Teilabschlussbescheid kann nur erlassen werden, "solange noch kein Prüfungsbericht nach § 202 Abs. 1 ergangen ist" (§ 180 Abs. 1a S. 1 AO), d.h. der Prüfungsbericht vollständig fertiggestellt den Machtbereich der Finanzbehörde verlassen hat (AEAO zu § 180 Nr. 7.2. S. 2); auf dessen Bekanntgabe kommt es nicht an. Intention des Gesetzgebers dürfte insoweit sein, dass nach E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.4 Sonstige

Unter die sonstigen Betriebe im Gastronomiegewerbe fallen u. a. Eventgastronomie, Volksfeste und Nachtlokale. Auch hier sind "Nebengeschäfte" zu separieren.mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1 Betriebsformen

Das Gastronomiegewerbe als solches weist verschiedene Betriebsformen auf, die im Folgenden mit den jeweiligen Prüfungsansätzen für eine Betriebsprüfung kurz dargestellt werden. 1.1 Reine Speisegaststätte Eine Betriebsform im Gaststättengewerbe ist die reine Speisegaststätte. Es handelt sich um ein Lokal, in dem Speisen und Getränke nur vor Ort eingenommen werden können. Die Küc...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.1 Reine Speisegaststätte

Eine Betriebsform im Gaststättengewerbe ist die reine Speisegaststätte. Es handelt sich um ein Lokal, in dem Speisen und Getränke nur vor Ort eingenommen werden können. Die Küche kann länderspezifisch oder gemischt sein. Je nach deutscher, italienischer, asiatischer oder sonstiger länderspezifischer Küche, wird sich die Kalkulation der Betriebsprüfung an den jeweiligen Rezept...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / Zusammenfassung

Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Der Beitrag erläutert, worauf bei einer Außenprüfung...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.1 Kassen-Nachschau

Seit einigen Jahren können die Finanzämter sog. "Kassen-Nachschauen"[1] durchführen: Vorbereitung: Testkäufe Im Vorfeld einer Kassen-Nachschau erfolgt regelmäßig eine Beobachtung der Kasse und ihrer Handhabung im Gastraum. Dies ist – da es sich um einen allgemein zugänglichen Betriebsraum handelt – ohne weiteres zulässig. Dies beeinhaltet auch Testkäufe/Testessen. Durchführung ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiegewerbe

Zusammenfassung Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Der Beitrag erläutert, worauf bei ein...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 5 Fazit

Die Gastronomiebranche gehört zu den bargeldintensiven Betrieben. An die Einhaltung formeller Vorschriften insbesondere für Kassen und deren digitalen Daten werden daher hohe Ansprüche gestellt. Ordnungswidrigkeiten führen hier i. d. R. zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts. Es ist daher darauf zu achten, diese Vorschriften einzuhalten. Die Nichtaufbewahrung von Speisekarten...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4 Kalkulation, Verprobung

Zur Überprüfung des erklärten Betriebsergebnisses, insbesondere der Betriebseinnahmen, stehen dem Betriebsprüfer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese werden im Folgenden dargestellt und erläutert. 4.1 Äußerer Betriebsvergleich Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen....mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.2 Innerer Betriebsvergleich

Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleichs werden im Betrieb die Rohaufschläge bzw. Gewinnsätze und Kennzahlen der zu prüfenden Jahre sowie ggf. weiterer Jahre miteinander verglichen. Sofern sich in der Betriebsstruktur (z. B. Renovierung, Anbau) oder dem betrieblichen Umfeld (z. B. Eröffnung, Schließung eines Mittbewerbers in der Nähe) keine Veränderungen ergeben haben...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.3 Verprobung der Kasse

Zur Verprobung, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist bzw. sein kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kassenfehlbetragsrechnung Bei der Kassenfehlbetragsrechnung rechnet der Betriebsprüfer ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten. Da ein negativer Kassenbestand (sog. "Kassenfehlbetrag") aus t...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.2 Buchführungsvorschriften

Folgende Vorschriften sind von Buchführungspflichtigen im Gastronomiegewerbe speziell zu beachten: Inventur In der Inventur zu erfassen sind verderbliche und nicht verderbliche Waren sowie auch Verpackungen (z. B. für Pizzen etc.). Hierbei handelt es sich um Umlaufvermögen[1] (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Kasse Die Besonderheiten für den Bereich "Kasse" sind unter Tz. 2.1. ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.7 Sonstige Verprobungen

Im Bereich des Gastronomiegewerbes gibt es noch sonstige Verprobungen, die im Rahmen einer Außenprüfung angewendet werden können. Diese werden im Folgenden näher erläutert. Abstimmen mit Events Der Betriebsprüfer wird bei seiner Prüfung z. B. auf Zeitungsinserate oder Facebook-Beiträge zu veranstalteten Events zurückgreifen um mögliche starke Umsatztage zu ermitteln und mit de...mehr