Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.2 Steuern auf dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte/ Einkünfteidentität

Rz. 128 Die Steuern der ausländischen Gesellschaft sind nur insoweit anrechenbar, als sie auf die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden passiven Einkünfte entfallen. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 1 AStG, wonach eine Anrechnung ausschließlich für "dem Hinzurechnungsbetrag unterliegende Einkünfte" vorgesehen ist. Die von der Hinzurechnungsbesteuerung erfassten Zwisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur allgemeinen Missbrauchsnorm § 42 AO

Rz. 151 Im Grundsatz wurde ursprünglich die Auffassung vertreten, dass § 42 AO denklogisch der Hinzurechnungsbesteuerung vorgeht.[1] Dies basiert auf dem Grundgedanken, dass (i. S. d. Basisgesellschaftsrechtsprechung des BFH) § 42 AO die Einkünftezurechnung tangiert, d. h. die Einkünfte werden von der potenziellen ausländischen Zwischengesellschaft auf deren Gesellschafter „...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Sachverhaltsaufklärung steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Gemeinsam mit § 16 AStG dienen die Normen der Ermittlung besteuerungsrelevanter Angaben. § 17 AStG bezieht sich in sachlicher Hinsicht jedoch nur auf bestimmte Vorschriften der zwischengeschalteten Gesellschaften, der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Steuerpflicht vo...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft

Rz. 770 Bei einer mittelbaren Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts von § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl.") i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG nur der mittelbar über die Personengesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2.1 Anpassungen durch das ATADUmsG

Rz. 10 Durch das ATADUmsG ist § 12 AStG an die Vorgaben des Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL[2] angepasst worden. Entsprechend den Bestimmungen der ATAD-RL wird in § 12 AStG ein einheitliches System der Steueranrechnung normiert.[3] Ein Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist entgegen der bisherigen Rechtslage in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG nicht mehr ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.2 Feststellungsfrist (§§ 169 ff. AO)

Rz. 538 Der Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG führt auch zur entsprechenden Anwendung von § 181 Abs. 1 S. 1 AO für den Fristbeginn sowie die §§ 169 ff. AO im Hinblick auf die Feststellungsverjährung im Rahmen des Feststellungsverfahrens. [1] D.h. auch hier beträgt die Feststellungsfrist gem. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig 4 Jahre und beginnt nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 § 10 AStG in der jeweils gültigen Fassung war ununterbrochen seit Inkrafttreten des AStG anwendbar. I.d.F. des ATAD-UmsG ist § 10 AStG gem. § 21 Abs. 4 AStG für Zwecke der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erstmals für die Zwischeneinkünfte anzuwenden, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, welches nach dem 31.12.2021 beginnt....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nach dem eindeutigen G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 16 AStG steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbeziehungen. Die Vorschrift geht über die allgemeinen Mitwirkungspflichten des § 90 AO hinaus. Durch die Mitwirkungsp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 105 Gem. der Verwaltungsauffassung[1] umfasst das erweiterte Inlandsvermögen insbesondere die folgenden Vermögensgegenstände: Kapitalforderungen, die nicht bereits § 121 Nr. 3, 7 oder 8 BewG unterfallen, gegen Schuldner, die weder Wohnsitz, Geschäftsleitung noch Sitz in einem ausländischen Staat haben (z. B. Spareinlagen und Bankguthaben bei Geldinstituten im Inland); im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.2 Folgeänderungen bis 2013

Rz. 12 Nach einigen punktuellen Anpassungen des § 8 AStG in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren[1] wurde durch das StSenkG[2] die Niedrigsteuergrenze von "weniger als 30 vom Hundert" auf "weniger als 25 vom Hundert" herabgesetzt, um eine Angleichung mit dem deutschen Körperschaftsteuersatz herbeizuführen.[3] Durch das UntStFG[4] kam es zu einer Streichung des § 8 Abs. 2 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.4 Prüfungsvermerk

Rz. 74 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2 AStG kann die FinBeh verlangen, dass die Vorlage der Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererklärungen oder Steuerbescheide mit einem Prüfvermerk versehen sind. Durch den Prüfvermerk erhalten die Unterlagen eine erhöhte Beweiskraft. Im deutschen Handelsrecht findet sich ein entsprechender Bestätigungsvermerk anerkannter Wirtschaftsprüfung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 28 Durch die Mitwirkungspflicht in § 16 AStG können Stpfl. von einer Zusammenarbeit mit nicht oder unwesentlich besteuernden EWR-Geschäftspartnern abgehalten werden, da die administrativen Lasten bei EWR-Ausländern bestehen, die bei Inländern nicht bestünden. § 16 AStG findet nur im Fall von ausländischen Geschäftsbeziehungen Anwendung, sodass ein Anknüpfungspunkt für ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.2 Zeitpunkt der Veräußerung (§ 6 Abs. 1 S. 2)

Rz. 178 § 6 Abs. 1 S. 2 AStG definiert für jeden der einzelnen Wegzugstatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG den Zeitpunkt der Veräußerung. Dieser Zeitpunkt ist nicht zu verwechseln mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Wegzugssteuer, der erst mit Ablauf des VZ des Wegzugs eintritt.[1] Hintergrund der expliziten Regelung bezüglich des Zeitpunkts der Veräußerung dürfte das Ziel ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 338 Für den Umfang der auf den unbeschränkt Stpfl. entfallenden Einkünfte ist bezüglich der Rechtsfolge vorrangig auf die Beteiligung am Nennkapital abzustellen (sog. "Hinzurechnungsquote"). Hilfsweise ist auf die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft abzustellen, wenn für die Gewinnbeteiligung die Kapitalbeteiligung nicht maßgeblich ist oder die Gesellschaft k...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 225 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um aktive Einkünfte.[1] Der Grundsatz erfährt allerdings in den Buchst. a bis c weitreichende Ausnahmen.[2] Alle 3 Ausnahmen enthalten Rückausnahmen, die wiederum zu aktiven Einkünften führen.[3] Im Ergebnis führt die Vermietung und Verpachtung somit nur dann zu aktiven Einkünften, wenn e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.3 Eintritt der Rechtsfolge nur auf Ebene des Stpfl.

Rz. 108 Die Rechtsfolgen können bei den einzelnen Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG der ausländischen Zwischengesellschaft unterschiedlich eintreten . Oder anders gewendet: Die Rechtsfolge des § 9 AStG kann getrennt für jeden einzelnen Stpfl. eintreten. Zwar sind nach dem Wortlaut nicht die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte auf Ebene des jeweiligen Stpfl., sondern die Zwisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.7 Keine Feststellung des Kürzungsbetrags

Rz. 275 Der Kürzungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht gesondert festzustellen. Gleiche gilt für den Höchstbetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 AStG.[1] Der Kürzungsbetrag wird erst im Veranlagungsverfahren des Beteiligten berücksichtigtt (§ 11 Abs. 1 S. 1 AStG: "…wird bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte ein Kürzungsbetrag abgezogen").[2] Nur auf Ebene des Veranlagungs-FA...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten

Rz. 1066 Auch dann, wenn einzelne Beteiligte nicht an der gemeinsamen Erklärung oder Anzeige teilnehmen, ist eine gemeinsame Abgabe der übrigen Beteiligten möglich.[1] Dies entspricht dem Sinn und Zweck von § 18 Abs. 3 S. 5 AStG, unnötigen Verwaltungsaufwand für den Stpfl. und die FinVerw zu vermeiden und damit zur Verfahrensvereinfachung beizutragen.[2] § 18 Abs. 3 S. 1 ASt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 18 Abs. 1–3 AStG regeln die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG. § 18 Abs. 1 AStG normiert die verfahrensrechtliche Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für die örtliche Zuständigkeit. Die Erklärungs- und Anzeigepflichten des Stpfl. werde...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.2 Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt)

Rz. 60 Der Einkünftebezieher muss unbeschränkt steuerpflichtig sein, d. h. es muss entweder eine natürliche Person (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 oder 9 AO) oder ein Körperschaftsteuersubjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (i. V. m. § 10 oder 11 AO) vorliegen. Auf die Höhe der Beteiligung an einer die Betriebsstätte vermittelnden Personengesellschaft kommt es nicht an. Unerheblich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.1 Stifter als vorrangiges Zurechnungssubjekt

Rz. 49 Die Einkünfte der Familienstiftung werden nur bei unbeschränkt Stpfl. zugerechnet.[1] Für die Höhe des zuzurechnenden Anteils der Einkünfte der Stiftungen besteht folgende Rangfolge: Solange ein Stifter unbeschränkt steuerpflichtig ist, sind diesem sämtliche Einkünfte zuzurechnen.[2] Liegen mehrere unbeschränkt steuerpflichtige Stifter vor, ist auf das Verhältnis des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 17 Abs. 1 AStG behandelt die Offenlegung von Informationen, auf deren Grundlage die FinVerw Anwendungsfragen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur erweitert beschränkten Steuerpflicht klären können soll. Die Vorschrift konkretisiert für alle Steuerarten die Erklärungs- und Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO. Im Wesentlichen geht es al...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.3 Zweck

Rz. 36 § 18 Abs. 1–4 AStG bezweckt die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7–13 und 15 AStG sowie über den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auch des § 5 AStG.[1] Dieses selbstständige Verfahren für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung sowie für die Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Familienstiftungen dient der Ve...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl.

Rz. 1321 Durch den mit dem ATADUmsG eingefügten § 18 Abs. 5 AStG wird klargestellt, dass eine Außenprüfung bei jedem Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG durchgeführt werden kann.[1] Rz. 1322 Aufgrund der systematischen Stellung des Abs. 5 gilt dieser auch für die Feststellungsbeteiligten nach § 18 Abs. 4 AStG entsprechend.[2] Dies entspricht dem Sinn und Zwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 37 § 11 AStG ist für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Einkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt (§ 21 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AStG). Für die Gewerbesteuer ist § 11 AStG erstmals für den Erhebungszeitraum anzuwenden, f...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.3 Verhältnis zu §§ 179 ff. AO

Rz. 110 § 18 AStG geht als lex specialis den Vorschriften zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung in der AO vor.[1] Soweit § 18 AStG keine Regelung enthält, sind nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG die §§ 179 ff. AO entsprechend anzuwenden.[2] Einzig § 180 Abs. 3 AO findet gem. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG keine Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8.2 Anwendungsregel

Rz. 82 Die elektronische Übermittlung der Mitteilungen i. S. v. § 6 Abs. 5 AStG ist erstmals für den Vz 2025 anzuwenden. Dies betrifft m. E. die Verwirklichung eines gem. § 6 Abs. 5 S. 1 AStG mitteilungspflichtigen Ereignisses ab 2025 bzw. die jährliche Mitteilung gem. § 6 Abs. 5 S. 3 AStG erstmals bis zum 31.7.2025,[1] nicht aber Wegzüge ab Vz 2025.[2] Rz. 83 Die elektronisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.4 Für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen

Rz. 57 Der Stpfl. hat die Auskünfte für sich selbst zu erteilen. Das sind solche Auskünfte, die in Bezug auf die eigenen steuerlichen Angelegenheiten des Stpfl. zu erteilen sind, ihn sozusagen in eigener Sache betreffen.[1] Auskünfte für sich selbst zu erteilen bedeutet auch, die im eigenen Wissen stehenden Informationen zu teilen. Inwiefern eine Beschaffung von darüberhinau...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S.V. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 245 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c AStG handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen nicht um eine aktive Tätigkeit. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Leasinggesellschaften ab.[1] Bewegliche Sachen i. S. d. Norm sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).[2] Dazu gehören auch Schiffe.[3] Immaterielle Wirtschaftsgüter fall...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht – anzuwenden war. Folglich sind im Grundsatz dieselben Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, die auch § 2 AStG zugrunde liegen. Die Vorausse...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.1 Überblick

Rz. 491 § 7 Abs. 5 AStG befasst sich mit dem Rangverhältnis zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Investmentsteuergesetz. Nach dem Trennungsprinzip erfolgt bei Gesellschaftern einer Körperschaft eine Besteuerung erst bei Ausschüttung. Für Investmentfonds bestehen diesbezüglich Ausnahmen, wonach auch thesaurierte Gewinne in Form von Vorabpauschalen bzw. ausschüttungsg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 305 Einkünfte aus Umwandlungen sind gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 1 AStG grundsätzlich aktiv.[1] Hierfür ist bereits das Vorliegen von Einkünften aus einer Umwandlung (s. Rz. 296ff.) ausreichend. Allerdings wird der Grundsatz sodann wieder aufgeweicht, indem eine – mit Rückausnahme (s. Rz. 315ff.) – versehene Ausnahme ins Gesetz aufgenommen wird, gem. welcher die Aktivqualif...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.1 Entsprechende Anwendung von §§ 179 ff. AO

Rz. 526 Die Vorschriften über die gesonderte Feststellung in §§ 179 ff. AO, mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO, sind entsprechend anzuwenden.[1] Daher ist entgegen § 180 Abs. 3 AO auch dann ein Feststellungsverfahren durchzuführen, wenn nur ein Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt ist oder ein Fall von geringer Bedeutung i. S. d. § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO vorliegt.[2] ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.3 Zurechnungsgegenstand

Rz. 1142 Zurechnungsgegenstand (was) sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 AStG die Einkünfte und das Vermögen der ausländischen Familienstiftung.[1] Eine Vermögenszurechnung erfolgt, wenn die ausländische Familienstiftung Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG hält.[2] Rz. 1143–1151 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 17 AStG ist mit dem Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt worden und ist damit originärer Bestandteil des AStG. Der 2. Absatz wurde mit dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung vom 14.12.1976[2] eingeführt und wurde anschließend lediglich redaktionell[3] angepasst. Rz. 5 Inhaltliche Anpassungen wurden in der Vorschrift durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeid...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 3 Verfahren

Rz. 152 Für die Prüfung der Voraussetzungen des § 4 AStG ist das Erbschaftsteuer-FA zuständig. Dies gilt auch, soweit über die tatbestandliche Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG zu entscheiden ist. Die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu § 2 AStG getroffenen Feststellungen entfalten insoweit keine Bindungswirkung.[1] Wenngleich sich für beide Steuerarten die Zuständi...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 170 Das Verfahrensrecht ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (s. dazu Rz. 15).[1] Daraus folgt, dass sich auch unionsrechtliche Bedenken gegen § 18 AStG grundsätzlich nur insoweit ergeben können, als Zweifel an der Unionsrechtsmäßigkeit der zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Norm bestehen.[2] Insbesondere die Bindu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.15 Hinzurechnungsbetrag in der Veranlagung des Stpfl.

Rz. 476 Durch das Feststellungs-FA findet im Feststellungsverfahren keine abschließende Entscheidung über die Hinzurechnungsbesteuerung statt.[1] Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens des im Inland steuerpflichtigen Beteiligten werden die für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung erforderlichen, durch das Feststellungs-FA mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen angesetzt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.2 Instrument zum Ausgleich von Informationsasymmetrie

Rz. 20 § 1a AStG steht aufgrund seiner Entstehungsgeschichte mit § 1 AStG (dem Fremdvergleichsgrundsatz) eng in Verbindung, zumal die Preisanpassungsklausel rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG anordnet und sie sich zugleich den Begrifflichkeiten in § 1 AStG bedient (z. B. "immaterielle Werte" s. § 1 Abs. 3c S. 2 AStG; "Gesch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 25.6.2021[1] hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD I-Richtlinie[2] angepasst. In diesem Kontext wurde § 13 AStG neu geschaffen. Die Norm ist ab dem 1.1.2022 anwendbar, vgl. § 21 Abs. 4 AStG. Die Umsetzung der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch Art. 7 und 8 ATAD I-Ri...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.1 Allgemeines

Rz. 1252 Die Erklärungspflichten des Abs. 3 werden durch den Verweis auf Abs. 1–3 in § 18 Abs. 4 AStG auch auf die unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG übertragen (s. dazu Rz. 729 ff.).[1] Rz. 1253 D.h. jeder unbeschränkt steuerpflichtige Begünstigte (Stifter, Anfalls- oder Bezugsberechtigte) der ausländischen Fami...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO

Rz. 32 Die §§ 7–15 AStG setzen voraus, dass die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften ermittelbar sind. Diese können von der FinVerw anhand der Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO festgestellt werden.[1] Die Auskunftspflicht nach § 17 AStG kann nicht durch § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ersetzt werden, da die in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO mitzuteilenden Daten solche Angaben für...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Mitwirkungspflicht des Stpfl. nach § 16 AStG wurde durch Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt. Damit ist § 16 AStG Bestandteil des AStG seit dessen Einführung. Die Änderungshistorie der 1972 eingeführten Vorschrift beschränkt sich auf redaktionelle Anpassungen. In der Fassung, welche bis zum 31.12.1976 Geltung hatte, verwies § 16 Abs. 1 AStG auf § 205a RAO und in § 16...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 122 Der Steuerpflichtige muss die in § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge – vorbehaltlich des S. 2 (s. Rz. 188ff.) – von einer ausländischen Gesellschaft erhalten. Eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 11 AStG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1] Die ausländische Gesellschaft mu...mehr