Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 44 Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des § 10 AStG deckt sich mit dem Anwendungsbereich der gesamten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.6 Am besten geeignete Verrechnungspreismethode (§ 1 Abs. 3 S. 5 AStG)

Rz. 161 Am besten geeignete Methode: Im Gegensatz zur vorherigen Regelung vor der Einführung des AbzStEntModG werden im Gesetz keine spezifischen Methoden (bzw. ein Rangverhältnis untereinander) zur Festlegung von Verrechnungspreisen mehr benannt[1]. Stattdessen beschränkt sich der Gesetzestext auf die Feststellung, dass die "am besten geeignete Methode" zur Bestimmung des Fr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.3 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 2 AStG für Zwecke des § 4k Abs. 6 EStG (§ 21 Abs. 2)

2.3.1 Hintergrund Rz. 28 § 4k EStG enthält Vorschriften zur Abwehr ungerechtfertigter Steuervorteile im Zusammenhang mit "hybriden Gestaltungen". Die in § 4k EStG normierten Maßnahmen gelten gem. dem Abs. 6 nur bei Verhältnissen zwischen nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG. Eingeführt wurde § 4k EStG durch das ATADUmsG, in dessen Rahmen auch § 1 Abs. 2 AStG reform...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2 Einordnung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 2 AStG)

2.2.1 Hinzurechnungsbetrag im steuerlichen Privatvermögen (Satz 1) 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1 Bestimmung über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 20 AStG)

1.1 Inhalt Rz. 1 § 20 AStG regelt das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel zum DBA-Recht. Der Normaufbau im Einzelnen: Die Norm grenzt die drei zusammenhängenden Regelungsbereiche wie folgt ab. In (1) § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG erfolgt die grundlegende Einordnung des Verhältnisses der Vorschriften §§ 7–18 AStG zu den DBA. In (2) § 20 Abs. 1 Halbs. 2 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2 Einschränkungen des Geltungsbereichs von § 6 AStG a. F.

2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 S. 2) 2.4.2.1.1 Hintergrund Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2 Korrektur aufgrund fremdunüblicher Einkünfte: Voraussetzungen und Rechtsfolge (§ 1 Abs. 1 AStG)

2.1 Allgemeines Rz. 74 Absatz 1 regelt als Rechtsfolge des § 1 AStG die Korrektur von Einkünften aus grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen, wenn diese Einkünfte nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen – und die Einkünfte im Inland dadurch gemindert sind. Die Korrektur erfolgt, indem die Einkünfte so angesetzt werden, wie sie zwische...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 6 AStG (§ 6 Abs. 2)

2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1) Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1 § 7 Abs. 1 S. 1 AStG Tatbestand und Rechtsfolge

2.1.1 Überblick Rz. 261 § 7 Abs. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen in zusammengefasster Form sowie die Rechtsfolge. S. 2 nimmt mittelbare Beteiligungen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung heraus, soweit diesbezüglich eine Hinzurechnungsbesteuerung bereits stattgefunden hat. S. 3 legt fest, dass für die Steuerpflicht der Einkünfte die Gewin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10 Geschäftsbeziehung (§ 1 Abs. 4 AStG)

10.1 Allgemeines Rz. 281 § 1 Abs. 4 AStG legt den Begriff der Geschäftsbeziehung nach § 1 Abs. 1 AStG fest. Die rechtliche Definition der Geschäftsbeziehungen baut auf drei wesentlichen Voraussetzungen auf: Geschäftsvorfälle, die im Rahmen einer Aktivität des Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person stehen, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 EStG Anwendung finden oder A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.5 Berücksichtigung von durch Untergesellschaften i. S. d. § 14 AStG a. F. erwirtschafteten Verlusten (§ 21 Abs. 4 S. 5)

2.5.5.1 Hintergrund Rz. 67 Nach Regelungslage der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG wurden in mehrstufigen Beteiligungsketten die Zwischeneinkünfte von nachgeschalteten Gesellschaften (sog. Untergesellschaften) der ausländischen Obergesellschaft, an der der Stpfl. i. S. d. § 7 AStG beteiligt war, zugerechnet (§ 14 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG). Diese Zurec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7 Anwendungsregelung die Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze betreffend (§ 21 Abs. 6 AStG)

2.7.1 Hintergrund Rz. 78 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7ff. AStG greift nur bei Einkünften, die nicht aktiv i. S. v. § 8 Abs. 1 AStG sind, und die einer niedrigen Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Die Niedrigsteuergrenze wurde durch das MinBestRL-UmsG[1] von 25 % auf 15 % herabgesetzt. Dies dient der Herstellung eines Gleichlaufs der Hinzurechnungsbeste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1 Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG (Abs. 1)

2.1.1 Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG ( Abs. 1 S. 1 ) 2.1.1.1 Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG 2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.3 Verfahren

Rz. 89 Verfahrenstechnisch wird über die Wahrung der gesellschaftsbezogenen relativen und absoluten Freigrenze im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG mit Bindungswirkung für die Folgebescheide entschieden. Die Hinzurechnung ist unter Vorbehalt zu stellen, wenn nach der Prüfung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze aussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG bestehende – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik, die per Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG den Tatbestand normiert. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG und normie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.1 Präventiver Schutz vor inländischen Steuerausfällen

Rz. 8 Der Normzweck der Mitwirkungspflicht aus § 16 AStG besteht in dem Schutz vor (rechtswidrigen) Steuerausfällen im Inland, bei Zahlungen im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Gesellschaften, Personen oder Personengesellschaften.[1] Der inländische Stpfl. haftet gewissermaßen für Steuerausfälle seines ausländischen Geschäftspartners.[2] Im Vorfeld zur Gewinnkorrekturv...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.3 Inhalt der Anzeigepflicht (Abs. 3 S. 3)

Rz. 1010 Die Anzeige muss alle Angaben beinhalten, die für eine Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG durch das FA erforderlich sind.[1] Sie hat nach § 18 Abs. 3 S. 3 AStG mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift der ausländischen Gesellschaft, wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft (insbesondere zur sachlichen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 98 § 13 Abs. 2 AStG beinhaltet die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter. Darunter sind Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen und -verlusten zu verstehen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.2.3 MindStRL-UmsG

Rz. 29 Mit dem MindStRL-UmsG hat der Gesetzgeber in § 18 Abs. 3 S. 1 und 2 AStG das Wort "Vordruck" durch die Wörter "Datensatz über die amtlich bestimmte elektronische Schnittstelle" ersetzt. § 18 Abs. 3 S. 6 AStG wurde ergänzend neu gefasst und enthält nun eine Härtefallreglung, nach der ausnahmsweise zur Vermeidung von unbilligen Härten auf Antrag die Abgabe einer Papiere...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.1 10-%-Grenze

Rz. 75a Die Anwendung des § 9 AStG setzt tatbestandlich voraus, dass die Zwischeneinkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen. Demnach sind die Zwischeneinkünfte (Zähler) ins Verhältnis zu den gesamten Einkünften der ausländischen Gesellschaft (Nenner) zu setzen. Ergibt sich danach ein Verhältnis von 10 % oder weniger, ist die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages

Rz. 526 Sofern die Hinzurechnungsbeträge der Gewerbesteuer unterlegen haben und der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG erhält oder Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt, mindert der Kürzungsbetrag auch den Gewerbeertrag. Die Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, soweit die benannten Bezüge oder Gewinne den Gewerbeertrag – nach Anwendung des § 8 Nr. 5 und § 9 N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.1 Geschäftsbeziehung

Rz. 62 Der Begriff der Geschäftsbeziehung ist deckungsgleich mit dem in § 16 Abs. 1 AStG.[1] Gesellschaftsverhältnisse und private Beziehungen fallen nicht unter den Begriff der Geschäftsbeziehungen. Die Geschäftsbeziehung wird vom Tatbestand des § 17 AStG dahingehend begrenzt, dass nur solche Geschäftsbeziehungen erfasst sind, die zwischen der ausländischen Gesellschaft zu ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft

Rz. 116 Betreffend Gesellschaften i. S. d. REIT-Gesetzes werden Einkünfte aus entsprechenden Gesellschaften als solche mit Kapitalanlagecharakter qualifiziert, was zuvor bereits durch § 7 Abs. 8 AStG a. F. erfolgte.[1] Gem. § 13 Abs. 3 AStG gehören zu den Einkünften mit Kapitalanlagecharakter auch die Einkünfte aus einer Gesellschaft i. S. d. § 16 des REIT-Gesetzes [2] in der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.8 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 325 Auch die nach § 12 Abs. 2 AStG anrechenbare Steuer muss nach dessen Wortlaut tatsächlich erhoben worden sein. Hier gelten die zu Abs. 1 gemachten Ausführungen entsprechend (s. Rz. 159 ff.).[1] Rz. 326 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen kann es vorkommen, dass bei mehreren vermittelnden Gesellschaften eine Hinzurechnungsbesteuerung erfolgt ist. In diesen Fällen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.3 Anteile i. S. v. § 17 EStG

Rz. 121 Aus der rechtsfolgenseitigen Gleichstellung der Verwirklichung eines Wegzugstatbestands mit "der Veräußerung von Anteilen im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG" wird zugleich der sachliche Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung auf Anteile i. S. v. § 17 EStG begrenzt. Der Verweis auf § 17 Abs. 1 S. 1 EStG bezieht sich auf die Rechtsfolge der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 S. 1)

Rz. 132 Gem. § 13 Abs. 5 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind (uneingeschränkter Anwendungsvorrang).[1] Es reicht eine abstrakte Anwendbarkeit der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.1 Hintergrund

Rz. 256 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG entfällt die Wegzugssteuer nicht, soweit einer der 3 aufgelisteten Ausschlussgründe eingetreten ist. Zielsetzung der Ausschlusstatbestände ist einerseits die Vermeidung von Gestaltungen im Rahmen vorübergehender Wegzüge[1], andererseits die Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts in einem vor dem Wegzug bestehenden Umfang. Für die Pr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Vorschrift findet auf in Deutschland einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung, sofern diese Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhalten bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielen und die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG erfüllt sind. Somit ist § 11 AStG auf natürliche und juristische Personen anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.6 Quotaler Ansatz des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 170 Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG entfällt auf die anteilige (quotale) Beteiligung der einzelnen Hinzurechnungsverpflichteten an dem Nennkapital der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG. Nur der auf diesen Anteil des Hinzurechnungsverpflichteten an der ausländischen Gesellschaft entfallende Betrag ist bei diesem als Hinzurechnung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.6 Verlustberücksichtigung

Rz. 1573 Erzielt die Familienstiftung negative Einkünfte erfolgt nach § 15 Abs. 7 S. 3 AStG keine Zurechnung.[1] In diesem Falle wird daher lediglich ein Verlustvortrag auf Ebene der Familienstiftung festgestellt. Dies folgt aus dem Verweis von § 15 Abs. 7 auf § 10 Abs. 3 S. 5 f. AStG. Daher findet auch hier der neu eingefügte § 10 Abs. 3 S. 6 AStG Anwendung und ein Verlustr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 285 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG sind die dort genannten Gewinne grundsätzlich aktiv.[1] Dies gilt unter dem Vorbehalt nur einer Ausnahme, namentlich der Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG bei Direktbezug. Die Vorschrift ist – insbesondere verglichen mit Nr. 7 – sehr einfach konzipiert[2], was zugleich zu einer wesentlichen Entschärfung der bisherigen Rechtslage (§ 8 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

Rz. 212 Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 AStG kann die vermittelnde Gesellschaft selbst unmittelbar oder mittelbar an der Zwischengesellschaft beteiligt sein. Die Länge der Beteiligungskette ist nicht relevant. Ebenfalls ist unerheblich, ob die sich zwischen der vermittelnden Gesellschaft sowie der Zwischengesellschaft befindenden Gesellschaften selbst Zwischengesellschaften sind. Es ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.1 Hintergrund

Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreises in Aussicht steht, ergibt sich für Stpfl. aufgrund der Steuerfestsetzung ein Liquiditätsproblem. Das System der Weg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.2 Vorlage

Rz. 71 Der Stpfl. hat die Unterlagen vorzulegen. Die Art und Weise der Vorlage ist nicht näher geregelt. Der Wortlaut legt nahe, dass es sich um eine Bringschuld des Stpfl. handelt, der die Unterlagen zur FinBeh bringen und dieser in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen hat.[1] Dafür spricht auch § 97 AO, auf den als allgemeine Vorschrift der Urkundenvorlage Bezug zu ne...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.1 Aufbau der Norm

Rz. 1 § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) ist in 6 Absätze gegliedert. Das ATAD-UmsG erweiterte die Vorschrift zuletzt um die Absätze 5 und 6. Der Aufbau der Norm wird im Schrifttum z. T. als unlogisch empfunden.[1] Rz. 2 Absatz 1 regelt den Ansatz der steuerpflichtigen (positiven) Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag bei dem Steuerpflicht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.14 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 880 Die Erklärung gem. § 18 Abs. 3 S. 1 AStG hat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck [1] zu erfolgen.[2] Eine elektronische Abgabe ist für Wj., die bis zum 31.12.2024 enden, nicht möglich. Rz. 881 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft, die nach dem 31.12.2024 enden, nach a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 141 Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG genannten Tätigkeiten führen stets zu aktiven Einkünften. Da das Gesetz keine Rücksausnahmen enthält, ist die Aktivität der Einkünfte vorbehaltlos.[1] Die Einkünfte werden somit nie der Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen.[2] Rz. 142 Im Rahmen der funktionalen Betrachtungsweise (s. Rz. 118) können auch Nebenerträge der industriellen Täti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.

Rz. 640 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch einen beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG im Privatvermögen gehalten, ist nach § 19 Abs. 2 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des inländischen Vermögens befindet.[1] Rz. 641 Ist eine beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.2 Anwendungsregel

Rz. 56 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG stellt für "Verluste, die für Veranlagungszeiträume oder Erhebungszeiträume vor dem 1. Januar 2022 [...] entstanden sind" die alte Regelungslage wieder her, wenn Zwischeneinkünfte vorliegen.[1] Für nämliche Verluste ist weiterhin § 10d EStG in Gänze anzuwenden. Folglich besteht für solche Verluste auch weiterhin die Möglichkeit des Verlustrücktra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.5 Feststellungsverfahren bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 348 Bei Beteiligung eines Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften, ist für jede Gesellschaft ein eigenes Feststellungsverfahren durchzuführen.[1] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 1 S. 1 AStG, der von der Beteiligung des Stpfl. "an der ausländischen Gesellschaft" spricht.[2] Rz. 349–357 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen

Rz. 230 Im Organkreis erfolgt die Berücksichtigung der nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern aller Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers, auch wenn diese gegenüber der Organgesellschaft gesondert festgestellt werden (s. dazu § 18 Rz. 445f.).[1] § 19 Abs. 1 KStG findet auch in den Fällen der Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[2] Bei § 12 AStG i. V. m. § 26 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.3 KStG

Rz. 10 § 15 AStG setzt das Bestehen eines als Körperschaftsteuersubjekt verfassten Rechtsträgers voraus, der bei Erzielen inländischer Einkünfte selbst beschränkt steuerpflichtig wäre (§ 2 Nr. 1 KStG). Andernfalls stellte sich auch nicht das Erfordernis der Zurechnungsbesteuerung. Beide Vorschriften (§ 15 AStG sowie § 2 Nr. 1 KStG) sind somit parallel und losgelöst voneinand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)

Rz. 35 § 1a AStG sieht rechtsfolgenseitig (nur) eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG vor. Da eine Korrektur nach anderen Vorschriften (§ 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG) nicht vorgesehen ist, ist bei (rein) innerstaatlichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden mit immateriellen Werten (z. B. beim Verkauf eines Markenrechtes von einer deutschen Mut...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.6 Überschneidungen von Inlandsvermögen und erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 103 Es sind freilich auch Konstellationen denkbar, in denen Vermögen gleichermaßen als Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG qualifiziert als auch erweitertes Inlandsvermögen darstellt. Konflikte ergeben sich aus dieser Überschneidung nicht. Das Vermögen unterliegt dann schlicht der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AStG.[1] Die Anwendung des § 4 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 90 Abs. 2 AO

Rz. 22 Der BFH folgert eine Benennungspflicht und erweiterte Obliegenheit bei Zahlungen in das Ausland auch aus allgemeinen Beweisgrundsätzen, da die Ermittlungstätigkeit im Ausland für die FinBeh eingeschränkt ist.[1] § 16 AStG schließt nicht aus, dass die in ihm genannten unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen bereits aufgrund solcher allgemeinen Beweisgrundsätze – wie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 61 Gem. § 21 Abs. 4 S. 3 AStG gelten für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, die § 10 Abs. 1 S. 2, § 10 Abs. 3 S. 6 und § 12 Abs. 1 i. d. F. vor dem ATADUmsG fort. Dadurch wird die Möglichkeit zur Berücksichtigung der Steuern, die für Vz vor dem Systemwechsel gezahlt worden sind, gewahrt und damit ein Untergang der Ste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.1 Allgemeines

Rz. 1108 Wie bei der Hinzurechnungsbesteuerung sind die Einkünfte und das Vermögen einer ausländischen Familienstiftung seit dem Vz 2013 auch dann gesondert festzustellen, wenn nur ein unbeschränkt steuerpflichtiger Begünstigter vorhanden ist und nur ihm die Einkünfte und das Vermögen der Familienstiftung zuzurechnen sind.[1] Dies folgt aus dem Verweis auf die Abs. 1-3 des §...mehr