Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Siehe dazu im Einzelnen Abschn. 5.1.2. Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. Zu den kündigungsrelevanten wirtschaftlichen Belastungen zählen etwa zu erwartende una...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Arbeitgeberbegriff (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Die Pflicht zur Bescheinigung der näher bezeichneten Daten trifft den Arbeitgeber. Aufgrund der Bezugnahme auf zu bescheinigende Daten aus dem Arbeitsverhältnis gilt der arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber ist danach, wer aufgrund eines frei geschlossenen Schuldverhältnisses (mindestens) die Leistung von Arbeit verlangen kann und zugleich Schuldner des En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.3 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.3 Verstoß einer Kündigung gegen das Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht deshalb kündigen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.[1] § 612a BGB enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot und soll verhindern, dass Arbeitnehmerrechte deshalb nicht wahrgenommen werden, weil die Berechtigten bei ihrer Inanspruchnahme mit Benachteiligungen rechnen müssen. Geschützt ist damit die Willensfre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 2 Tarifliche Kündigungsfristen

Durch Tarifverträge können Kündigungsfristen vereinbart werden, die zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen in § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Das Benachteiligungsverbot in § 622 Abs. 6 BGB hat auch für die Tarifvertragsparteien Geltung. Ausgenommen hiervon sind Stichtags- und Rückzahlungsregelungen. Tarifliche Regelungen, die die gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 3 Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. In Kombination mit § 15 Abs. 5 TzBfG kann dies sogar zu einer Bindung von bis zu 5 1/2 Jahren führen. Hier liegt aber gegebenenfalls eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.1 Grundkündigungsfrist

Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Grundkündigungsfrist verlängert sich für eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nach § 622 Abs. 2 BGB abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers wie folgt:mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4 Besondere Fälle

Kündigungsfrist während der Probezeit Ist vertraglich eine "Probezeit" vereinbart, hat dies zur Folge, dass die gesetzliche Mindestkündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB auf 2 Wochen verkürzt ist und ein bestimmter Kündigungstermin ("zum …") nicht zu beachten ist. Für die kurze Kündigungsfrist kommt es allein darauf an, dass die Kündigung noch während der Probezeit ausgesproch...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Verletzung des Mitbestimmungsrechts Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts liegt vor, wenn der Dienststellenleiter bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme den Personalrat überhaupt nicht beteiligt, den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, nicht den zuständigen Personalrat beteiligt, sich über die Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinwegsetzt oder gegen wesentli...mehr

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Änderungskündigung: Reaktio... / 6 Prozessuale Fragen

Klageantrag bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung, unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an, lautet der Klageantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wie folgt: "Es wird beantragt festzustellen, dass die Änderung der Arbeits...mehr

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Änderungskündigung: Reaktio... / 2 Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt

Nach § 2 KSchG kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diese Wahlmöglichkeit steht allerdings nur solchen Arbeitnehmern zu, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.[1] Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb ...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.2 Kündigungsfristen als Mindestfristen

Die Kündigungsfristen des § 622 BGB sind Mindestkündigungsfristen. Es steht dem Kündigenden frei, mit einer längeren Frist zu kündigen. Auch muss die Kündigung nicht am letztmöglichen Tag vor dem Beginn der für ihn einzuhaltenden Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung kann früher ausgesprochen werden. Allerdings darf sie nicht unter dem Vorbehalt stehen, dass der Kündigende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 4 Keine Reaktion des Arbeitnehmers

Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot weder vorbehaltlos noch unter Vorbehalt an und erhebt er auch keine Kündigungsschutzklage, kann mit Ablauf der Klagefrist des § 4 KSchG das Vertragsangebot des Arbeitgebers erlöschen, sodass eine spätere Annahme des Angebots ausscheidet. Da eine vorbehaltlose Annahme jedoch nicht an die 3-Wochenfrist des § 2 Satz 2 KSchG gebunden i...mehr

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Änderungskündigung: Reaktio... / 1 Annahme des Änderungsangebots ohne Vorbehalt

Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ohne jeglichen Vorbehalt an, so kommt es zu einer einvernehmlichen Abänderung des Arbeitsvertrags.[1] Mit Abschluss des Änderungsvertrags, der auch stillschweigend erfolgen kann (z. B. Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist), wird die ausgesprochene Änderungskündigung gegenstandslos. Für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.5 Spezialgesetzliche Regelungen

Die allgemeinen Kündigungsfristen und Kündigungstermine des § 622 BGB gelten, sofern keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen einschlägig sind, etwa § 169 SGB IX (Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern), § 22 BBiG (Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses), § 113 InsO (Kündigung durch den Insolvenzverwalter), § 19 BEEG (Arbeitnehmerkü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 5 Widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit

Die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer kann eine Annahme des Änderungsangebots darstellen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch nur dann, wenn sich die Vertragsänderung unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, beispielsweise bei Arbeitszeitänderungen, nicht jedoch, solange die Änderungsfolgen nicht hervortreten. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Entscheidung des Personalrats

Der Personalrat hat seine Entscheidung innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Dienststellenleiter mitzuteilen. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Personalrats,§ 39 BPersVG. Die Entscheidung kann nicht vom Vorstand als laufendes Geschäft im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 4 BPersVG getroffen werden. In Gruppenange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2 Vorteile eines Trainee-Programms für Arbeitgeber

Ein Traineeship ist für den Arbeitgeber – im Gegensatz zum Praktikum – mit einem hohen Aufwand verbunden. Dieser kann sich für das Unternehmen aber aus den folgenden Gründen lohnen: Derzeit fehlt es in vielen Branchen besonders an Fach- und Führungskräften. Mit gut organisierten Trainee-Programmen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, entsprechendes Personal zugeschnitten auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 3 Ablehnung des Änderungsangebots

Die Ablehnung oder nicht fristgerechte Annahme eines gleichzeitig mit der Kündigung unterbreiteten Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer hat zur Folge, dass sich die ordentliche Änderungskündigung funktional in eine ordentliche Beendigungskündigung umwandelt. Bei einem fristgerechten und ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 BetrVG kann der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.3 Berechnung von Fristbeginn und Fristende

Beginn und Ende der Kündigungsfrist sind nach Maßgabe von §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Zugangstag der Kündigung zählt für Beginn der Frist nicht mit. Das Fristende, also der Kündigungstermin, ist regelmäßig der Ablauf des 15. bzw. des letzten Tages im Monat, sodass sich eine Berechnung erübrigt. Steht das Fristend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 20 Sexuelle Belästigung/Nachstellen

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung, u. U. auch eine außerordentliche Kündigung, rechtfertigen.[1] Der Begriff wird definiert in § 3 Abs. 4 AGG. Der Arbeitgeber hat schon wegen § 12 Abs. 3 AGG die Pflicht zu handeln und die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der ...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 7 Beleidigung und Bedrohung

Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten.[1] Beleidigung während einer Auseinand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 6 Außerdienstliches Verhalten

Das außerdienstliche Verhalten eines Arbeitnehmers kann eine Kündigung im Regelfall nicht begründen, da die betriebliche Sphäre und das private Leben des Arbeitnehmers grundsätzlich streng voneinander zu trennen sind.[1] In Ausnahmefällen kann das außerdienstliche Verhalten jedoch die betriebliche Sphäre konkret beeinträchtigen und eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rec...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 3 Arbeitsverweigerung

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung (Hauptleistungspflicht) zu erbringen, ist nach vorangegangener Abmahnung grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen.[1] Dies setzt natürlich voraus, dass der Arbeitnehmer nach dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag zur Ausführung der angewiesenen Tätigkeit verpflichtet ist. Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte abzubr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 4 Arbeitsverweigerung

Nicht jede Arbeitsverweigerung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich. Eine beharrliche Arbeitsverweigerung berechtigt jedoch grundsätzlich zur außerordentlichen Kündigung.[1] Beharrlichkeit der Arbeitsverweigerung Eine beharrliche Arbeitsverweigerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeit bewuss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 13 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 3 Anzeige gegen Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12 Leistungsmängel

Erbringt der Arbeitnehmer nicht die geschuldete Arbeitsleistung, die von jedem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags erwartet werden darf, so kann das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Abmahnung gekündigt werden.[1] Eine schlechte Leistung kann in Qualitätsmängeln bestehen oder in einer quantitativen Minderleistung. Erforderlich ist eine langfristige Unterschreitung der D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 24 Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, vorzeitiges Verlassen

Die wiederholte verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung.[1] Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[2] Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist in der Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.1 Abgrenzung von der krankheitsbedingten Kündigung

Die Abgrenzung zwischen einem verhaltensbedingten vorwerfbaren Fehlverhalten beim Alkoholgenuss und dem krankhaften Alkoholismus, also die Erfassung des Zeitpunkts, in dem die Schwelle zum medizinischen Zustand überschritten wurde, ist in der Praxis sehr schwierig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Krankheit im medizinischen Sinne vor, wenn der gewo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3 Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers obliegt dem Arbeitgeber eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht. Auch diese ist zu verstehen als Inbegriff der dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer obliegenden vertraglichen Nebenpflichten. Die Rücksichtnahmepflicht resultiert aus § 241 Abs. 2 BGB und verpflichtet die Parteien eines Schuldverhältnisses zur Rücksicht auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 2.1 Wichtiger Grund

Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" für eine außerordentliche Kündigung wird vom Bundesarbeitsgericht dann angenommen, wenn dem einen Vertragsteil nicht zugemutet werden könne, unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben das Arbeitsverhältnis mit dem anderen Vertragsteil weiter fortzuführen, und zwar auch nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Künd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.4 Fortwirken der Täuschung

Besondere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist jedoch, dass der Grund für die Anfechtung bei Abgabe der Anfechtungserklärung noch besteht und vor allem sich noch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 21 Straftat

Straftaten gegen den Arbeitgeber berechtigen in aller Regel zur außerordentlichen Kündigung.[1] Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, stellen nur ausnahmsweise einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, wenn sie sich konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken können (z. B. Vermögensstraftat eines Kassierers). Nicht entscheidend für die Fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Wirkung der Anfechtung

§ 142 Abs. 1 BGB enthält als gesetzliche Grundentscheidung die Wertung, dass die erfolgreich angefochtene Willenserklärung als nicht abgegeben gilt und die Rechtslage insoweit korrigiert wird. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis.[1] Das heißt: Während die Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beenden kann, wirkt die A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträchtigen und die nachteilige betriebliche Auswirkungen (z. B. Störungen des Arbeitsablaufs) haben, kann dies eine ordentliche, in Ausnahmefällen sogar außerordentliche, Kündigung rechtfertigen.[1] Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 7 Beleidigungen und Bedrohungen

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als weni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 20 Schmiergelder

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 19 Schmiergelder

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr