Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1.2 Sonstige Arbeitnehmer

Die nach dem Gesetzeswortlaut (nur) für Handlungsgehilfen geltende Regelung des § 60 Abs. 1 HGB konkretisiert einen allgemeinen Rechtsgedanken.[1] Dieser hatte nach der Rechtsprechung seine Grundlage in der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers und kommt jetzt in § 241 Abs. 2 BGB zum Ausdruck, wonach das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.2 Dauer des Wettbewerbsverbots

Das Wettbewerbsverbot gilt bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, die der Arbeitnehmer für unwirksam hält und deswegen gerichtlich angreift, gilt das Wettbewerbsverbot bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses weiter.[1] Allerdings hat das BAG noch nicht abschließend entschieden, ob das Wettb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.5 Anrechnungsvorschrift

Der Arbeitnehmer muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er bei einem anderen Arbeitgeber oder durch selbstständige Arbeit (ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot) verdient oder "böswillig" nicht verdient.[1] Der Arbeitnehmer darf also nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern muss sich um eine Arbeit bemühen. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.4 Folgen eines Verstoßes

Bei der Verletzung des Wettbewerbsverbots handelt es sich in der Regel um eine erhebliche Pflichtverletzung, die "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und zwar auch ohne vorherige Abmahnung.[1] Ferner verpflichtet sie zu Schadensersatz. Statt Schadensersatz kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.6 Unverbindlichkeit

Die Konkurrenzklausel ist unverbindlich, soweit sie nicht einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers dient, wobei es insoweit auf den Zeitpunkt ankommt, in dem sich der Arbeitgeber auf das Verbot beruft. Das bloße Interesse des Arbeitgebers, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht[1]; erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber gerade wegen der Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.7 Bedingtes Wettbewerbsverbot

Unzulässig ist ein so genanntes bedingtes Wettbewerbsverbot. Das ist eine Wettbewerbsabrede, nach der der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur dann an den Arbeitnehmer die Hälfte des zuletzt gewährten Gehalts als Entschädigung zu zahlen hat, wenn der Arbeitgeber das Wettbewerbsverbot "in Anspruch nimmt" oder der Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.4 Karenzentschädigung

Wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung eines solchen Wettbewerbsverbots für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Zahlung einer monatlichen Entschädigung, auch Karenzentschädigung genannt.[1] Die Karenzentschädigung ist das Entgelt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zu zahlen hat, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.3 Auskunftspflicht

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitsvertrags i. V. m. § 242 BGB (Treu und Glauben) einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung.[1] Der Arbeitnehmer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben.[2] Der Arbeitgeber muss darlege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.3 Dauer

Die Konkurrenzklausel kann nicht auf längere Zeit als 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt werden.[1] Die Konkurrenzklausel endet im Zweifel auch dann nicht mit dem Ruhestand des Arbeitnehmers, wenn er eine Betriebsrente bezieht[2] oder wenn er aus Alters- und Gesundheitsgründen keine Konkurrenz mehr machen kann.[3] Der Arbeitgeber muss also auch in dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.1 Grundsatz

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem keine Konkurrenz zu machen. Er kann zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis rechtmäßig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.2 Schriftform

Weitere Voraussetzung der Rechtsgültigkeit der Konkurrenzklausel für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform (Unterschrift beider Vertragspartner, nicht per Fax oder Mail) und Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten Urkunde mit den vereinbarten Bestimmungen über das Wettbewerbsverbot.[1] Wird die Schriftform verletzt, ist die Wettbewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.5 Verjährung

Schadensersatz- und Herausgabeansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots verjähren in 3 Monaten.[1] Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Arbeitgeber von der allgemeinen Tatsache der Wettbewerbstätigkeit durch den Arbeitnehmer Kenntnis erlangt. Dass er auch den Inhalt oder Einzelheiten des Konkurrenzgeschäfts kennt, ist dagegen nicht erforderlich.[2] Ohne Kenntnis t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 5.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Annahmeverzug ist an die nachfolgenden Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss ein erfüllbares, tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis bestehen.[1] Von Bedeutung ist diese Voraussetzung insbesondere in den Fällen der Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ausspruch einer im Nachhinein für unwirksam befundenen Arbeitgeberkündigung. Ein für die Vergangenheit rückw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein.[1] Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind zu unterscheiden. Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit (ein gebrochener Knöchel führt z. B. zur Arbeitsunfähigkeit eines Kraftfahrers, nicht jedoch einer Bürokraft). Unbeachtlich ist darüber hinaus die Ursache der Krankheit. Dies gilt in Fällen sucht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.2 Dauer des Anspruchs: 6-Wochen-Frist

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen (= 42 fortlaufende Kalendertage ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers, Sonn- oder Feiertage).[1] Die Berechnung erfolgt nach den §§ 187 f. BGB. Sie beginnt bei einem Arbeitnehmer, der während des Arbeitstags wegen Arbeitsunfähigkeit die Arbeit niederlegen muss, erst am f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 5.2 Anspruchsumfang

§ 615 BGB sichert dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die nach § 611a BGB an sich geschuldete Vergütung als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Eine Nachleistung der Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers ist dafür keine Voraussetzung und wird auch vom Arbeitnehmer nicht geschuldet. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt grundsätzlich nach dem Entgeltausfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Gemäß § 2 EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die an sich an diesem Tag zu erbringende Arbeitsleistung aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Arbeit allein wegen des Beschäftigungsverbots aufgrund des Feiertags nicht erbracht worden ist.[1] Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmer hätte – den Feiertag hinweggedacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.4 Höhe und Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Der Entgeltfortzahlungsanspruch ist ein Anspruch auf die geschuldete Entgeltzahlung und kein Lohnersatzanspruch.[1] Maßgebend ist allein die individuelle Arbeitszeit des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers. Damit erfasst der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch die arbeitsunfähigkeitsbedingten Entgeltfortzahlungszeiträume.[2] Der konkrete Umfang des Anspruchs errechnet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 5 Annahmeverzug

Befindet sich der Arbeitgeber im sog. Annahme- oder Gläubigerverzug, behält der betroffene Arbeitnehmer trotz Nichtleistung der Arbeit seinen Entgeltanspruch gemäß § 611a BGB. Dies stellt § 615 BGB klar – die Norm ist jedoch keine selbstständige Anspruchsgrundlage neben § 611a BGB, sondern hält den ursprünglichen Erfüllungsanspruch des Arbeitnehmers aufrecht.[1] Annahmeverzug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3.2 Höhe des Anspruchs

Die Höhe der Feiertagslohnfortzahlung bestimmt sich nach dem Lohnausfallprinzip: der Arbeitnehmer erhält Entgelt für den feiertagsbedingten Ausfall, als hätte er an diesem Tag gearbeitet. Insbesondere bei Vereinbarung eines Stundenlohns sind die ansonsten geleisteten Arbeitsstunden und der reguläre Stundenlohn maßgeblich, Abzüge sind unzulässig. Auch an sich zu leistende Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.3 Anzeige- und Nachweispflicht

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall unverzüglich mitzuteilen.[1] Bei einer länger als 3 Kalendertage andauernden Arbeitsunfähigkeit ist zudem der Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attests am nächstfolgenden, individuellen Arbeitstag des erkrankten Arbeitnehmers zu erbringen (frühestens, aber nicht zwingend der 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.2.2 Keine Anrechnungsbefugnis des alten Arbeitgebers

Rz. 36 Ebenso wenig regelt § 6 Abs. 1 BUrlG, was geschieht, wenn der Arbeitnehmer zunächst keine Urlaubsabgeltung im 1. Arbeitsverhältnis erhält, deshalb vom 2. Arbeitgeber Teilurlaub erhält und dann später den alten Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung aus dem 1. Arbeitsverhältnis verklagt. In diesem Fall muss der 1. Arbeitgeber die jeweils geschuldete Urlaubsabgeltung gewähren:...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.1 Form der Ankündigung

Rz. 28 Wenn ein Beschäftigter Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss er dies schriftlich ankündigen. Nach dem Zweck der Regelung dient sie dazu, dass die nötige Klarheit über Zeitpunkt und Dauer der Pflegezeit deutlich wird. Im Hinblick auf die erheblichen Folgen der Inanspruchnahme der Pflegezeit – Sonderkündigungsschutz, Ruhen des Arbeitsverhältnisses und damit Vergütu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.1.2 Erfüllung der Wartezeit

Der Anspruch entsteht erstmals nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1] Die Berechnung erfolgt nach § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB. Fristbeginn ist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel 4-wöchige Wartezeit Beginn des Arbeitsverhältnisses ist am Dienstag, den 15.3. Dieser Tag zählt bereits mit. Das Ende ist mit Ablauf des Montags, de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 4 Pflegeteilzeit

Rz. 45 Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber – anstelle einer vollständigen Freistellung – auch eine lediglich teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen. Bei einer teilweisen Freistellung muss er mit der Ankündigung der Pflegezeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Rz. 46 Nimmt der Beschäftigte nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB zugrunde zu legen.[2] Der Anspruch steht auch Teilzeitbeschäftigten, geringfügig[3] sowie kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zu. Dabei kommt es nicht auf ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.1 Höchstdauer von 6 Monaten

Rz. 38 Der Anspruch auf Pflegezeit besteht für höchstens 6 Monate (§ 4 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG), und zwar für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Nicht ausdrücklich geregelt ist, ob das PflegeZG einem beschäftigten Arbeitnehmer erlaubt, Pflegezeit für ein und denselben nahen Angehörigen mehrfach in Anspruch zu nehmen. Das BAG hat diese Frage verneint. Im konkreten Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rz. 3 Das PflegeZG definiert den Begriff des Arbeitnehmers nicht, es setzt ihn voraus. Arbeitnehmer ist nach der einheitlichen arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen gegen Entgelt zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB). [1] Um welch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 6 Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige; ihnen fehlt die für Arbeitnehmer typische persönliche Abhängigkeit. Nach der Gesetzesbegründung sollen sie wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit aber sozial ebenso schutzwürdig sein wie Arbeitnehmer.[1] Dagegen nimmt der Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitgeberfunktionen wahr und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertag

Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallen ist, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, so bemisst sich die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für diesen Feiertag nach den unter Feiertagsarbeit dargestellten Regeln über die Entgeltzahlung an Feiertagen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.4 Ankündigung als einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 35 § 3 PflegeZG räumt dem Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht ein.[1] Durch die Erklärung, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, treten unmittelbar die gesetzlichen Rechtsfolgen der Pflegezeit ein, ohne dass es noch eines weiteren Handelns des Arbeitgebers bedürfte. Der Arbeitgeber kann einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Pflegezeit – wie b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Das bedeutet aber, dass er diesen Urlaub, unabhängig von einem möglichen Wechsel des Arbeitsplatzes, insgesamt nur einmal haben kann. Da es aber Konstellationen gibt, in denen der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsplatzwechsel theoretisch seinen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.4 Zusammentreffen von unterschiedlichen Voll- und Teilurlaubsansprüchen

Rz. 14 § 6 BUrlG setzt voraus, dass durch den Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr überschneidende Ansprüche entstanden sind.[1] Das kann in dreierlei Weise geschehen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.5 Entgeltfortzahlung und Kündigung

Wird ein Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" gekündigt, behält der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.[1] Dies gilt auch bei Erkrankung schon während der Wartefrist.[2] Es muss eine wirksame Kündigung vorliegen. "Anlass" i. S. d. § 8 EFZG und Kündigungsgrund müssen sich nicht decken. Die Krankheit muss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.1 § 6 gilt für alle Urlaubsansprüche

Rz. 7 Die Vorschrift gilt zwar dem Wortlaut nach nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche, im Ergebnis aber auch für weitergehende tarifliche oder vertragliche Urlaubsansprüche [1] – jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien nichts Abweichendes für den "übergesetzlichen" Urlaub vereinbart haben.[2] Eine solche Abweichung muss klar und eindeutig sein.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 6 Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung

In Fällen persönlicher Hinderungsgründe erhält § 616 BGB dem Arbeitnehmer den Vergütungsanspruch, obwohl er keine Arbeitsleistung erbracht hat.[1] Wie auch § 615 BGB stellt die Regelung keine eigene Anspruchsgrundlage dar. Entscheidende Anspruchsvoraussetzung ist die Hinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung "aus persönlichen Gründen". Dabei geht es nicht (nur) um persö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3.3 Feiertag bei gleichzeitiger Kurzarbeit

Fallen Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit mit einem Feiertag zusammen, ist vom Arbeitgeber Feiertagsentgelt zu zahlen.[1] Wegen der Höhe der Feiertagsentgeltzahlung gilt das unter Feiertagsarbeit Gesagte. Wird die für einen Wochentag normalerweise anfallende Arbeit durch Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags in zulässiger Weise anderweitig verteilt (z. B. wenn der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.6 Darlegungs- und Beweislast in Streitfällen

Rz. 33 Streitfälle im Zusammenhang mit § 6 BUrlG sind angesichts der komplizierten Materie (oder vielleicht auch gerade deshalb) erstaunlich selten. Trotzdem kann es auf die Darlegungs- und Beweislast zur Frage, ob der 2. Arbeitgeber Urlaub aus dem 1. Arbeitsverhältnis anrechnen kann, ankommen. Das BAG[1] hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in dem Kalenderjahr seines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 7 Pflegezeit und Vergütungsanspruch

Rz. 50 Der Beschäftigte, der Pflegezeit in Anspruch nimmt, hat nach dem PflegeZG keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung. Das Arbeitsverhältnis ruht, die Hauptleistungspflichten, d. h. der Beschäftigte muss nicht arbeiten. Etwas anderes gilt allerdings nur für den Fall, dass der Beschäftigte lediglich eine teilweise Freistellung beansprucht, also während der Pflegezeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 9 Pflegezeit und Erholungsurlaub

Rz. 56 Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.[1] Seit dem 1.1.2015 sieht § 4 Abs. 3 PflegeZG die Möglichkeit einer anteiligen Reduzierung des Urlaubsanspruchs entsprechend der Dauer der Pflegezeit – nach dem Vorbild des § 17 BEEG für die Dauer einer Elternzeit – vor. Der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.3 Vorzeitige Beendigung der Pflegezeit

Rz. 41 Das PflegeZG sieht eine Beendigung der Pflegezeit bereits vor Ablauf des ursprünglich geltend gemachten Zeitraums für zweiFälle vor, nämlich wenn der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Die Pflegezeit endet in diesen Fällen 4 Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Rz. 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 2 Regelungen im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Entgeltfortzahlung bei einer COVID-Erkrankung Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers durch eine Corona-Infektion gelten die allgemeinen Regelungen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.[1] Ein an einer Corona-Infektion erkrankter Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG, wenn er sich nicht hat impfen lassen. Die Infektion mit dem C...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.4 In Heimarbeit Beschäftigte und die ihnen Gleichgestellten

Rz. 10 HI1996267 Allgemeines Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Für die Begriffsbestimmung gilt die gesetzliche Definition des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Rz. 11 HI1996268 Heimarbeiter Heimarbeiter ist nach § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 3 Ausgleichspflicht zwischen den Arbeitgebern bei Arbeitgeberwechsel

Rz. 38 §§ 4, 5 Abs. 3 und § 6 BUrlG können bei einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr dazu führen, dass der 1. Arbeitgeber im Verhältnis zur Dauer der Arbeitsverhältnisse zu altem und neuem Arbeitgeber "zu viel" Urlaub zu gewähren oder abzugelten hat. Daher stellt sich die Frage, ob der 1. Arbeitgeber in diesem Fall vom 2. Arbeitgeber einen Ausgleich verlangen ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.5 Keine Urlaubsentgeltreduzierung, kein Rückforderungsanspruch, keine Anrechnung des anderweitig erzielten Verdienstes

Rz. 12 Ursprünglich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, bei Verrichtung urlaubszweckwidriger Erwerbstätigkeit habe der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des für die entsprechende Zeit entrichteten Urlaubsentgelts, einschließlich des zusätzlichen Urlaubsgeldes gem. § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BGB. Schließlich sei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Urlaub soll nach der Gesetzesbegründung der "Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft dienen".[1] Es geht also um die selbstbestimmte Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[2] Zur Unterstützung dieses Zwecks beschränkt § 8 BUrlG das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG, seinen Urlaub zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.1 Beginn der Wartezeit

Rz. 12 Die Wartezeit beginnt mit dem rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das ist regelmäßig der erste Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Dieser Tag ist aber auch dann maßgeblich, wenn es zu einer Arbeitsaufnahme nicht kommt, weil es sich um einen Samstag, Sonn- oder Feiertag handelt oder der Arbeitnehmer erkrankt ist oder der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Rz. ...mehr