Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Bauliche Veränderung ist jede Maßnahme eines WEigtümers (BGH NJW 15, 2027 [BGH 14.11.2014 - V ZR 118/13] Rz 8 ff), die über § 19 II Nr 2 (§ 19 Rn 20) hinausgeht, auf Dauer angelegt, auf das gemE (§ 1 Rn 6 ff; BGH NJW 17, 2184 [BGH 18.11.2016 - V ZR 49/16] Rz 8) bezogen ist und dieses substanziell (also bspw nicht: Anbinden, Anstrahlen, Befestigen, Draufstellen) umgestal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Drittnutzer.

Rn 5 Will ein Drittnutzer am gemE Veränderungen vornehmen, erfahren die WEigtümer durch solche Maßnahmen idR eine Beeinträchtigung, die sich nicht anders auswirkt als eine bauliche Veränderung. Diese Fälle unterfallen dennoch nicht § 20 (aA BGH NJW 14, 1233 [BGH 24.01.2014 - V ZR 48/13] Rz 6), da es um keine bauliche Veränderung geht – soweit nicht ein WEigtümer um Gestattun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bauträger.

Rn 3 Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger, wenn auch auf Verlangen des künftigen WEigtümers, abweichend von den Plänen erstellt wird (BGH ZMR 15, 320 Rz 14; aA LG Itzehoe ZMR 18, 628). In einem solchen Fall besteht ggf ein Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entspr Zustandes (BGH ZMR 15, 320 Rz 20).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Weitere Einzelfälle.

Rn 171 Baden und Duschen. Der Mieter darf idR baden und duschen. Balkon. Der Balkon oder eine Loggia dürfen nicht mit einem Baum bepflanzt werden (LG München NZM 17, 365 [LG München I 08.11.2016 - 31 S 12371/16]). Möglich ist der übliche, § 569 II beachtende Gebrauch. Inwieweit zB Blumengießen, Blumenkübel, Grillen, Möbel oder Wäscheständer gegen § 569 II verstoßen, ist eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unbillige Benachteiligung.

Rn 45 Eine unbillige Benachteiligung liegt vor, wenn die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (BGH WuM 24, 171 [BGH 09.02.2024 - V ZR 33/23] Rz 21; NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 44). De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 19 Der Vermieter hat eine bauliche Veränderung (Rn 2) der Mietsache (§ 555a Rn 2) nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Es sind Maßnahmen, die auf nachträglichen gesetzlichen Geboten (BGH NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21/19] Rz 42), technischen Änderungen (LG Berlin IMR 17, 264) oder Verboten oder behördli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164; 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gestattungsbeschl.

Rn 8 Mit einem Gestattungsbeschl nach § 20 I, II 2 wird es erlaubt, dass ein WEigtümer eine bauliche Veränderung selbst durchführt. Das Konzept des bauwilligen WEigtümers, welches ausreichend bestimmt sein muss, kann ohne Bedingungen/Auflagen gestattet werden. Wie aus § 20 II 2 folgt, können die WEigtümer von dem Konzept aber auch abweichen und dem Bauwilligen vorgeben, wie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachbargrundstück.

Rn 4 § 20 ist nicht anzuwenden, wenn zu klären ist, ob die WEigtümer bzw. die GdW der Bebauung eines Nachbargrundstücks zustimmen. Etwas anderes gilt, wenn mit den Maßnahmen zugleich eine substanzielle Veränderung des gemE verbunden ist (Köln FGPrax 95, 191 [OLG Köln 07.06.1995 - 16 Wx 56/95]). Ob § 20 I entspr anzuwenden ist, wenn es um eine Belastung des gemE geht, zB um e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Rechtsfolge (§ 20 II 2).

Rn 34 Ist ein WEigtümer nach § 20 II 1 berechtigt, hat er nach § 20 II 2 einen Anspruch, dass über die Durchführung der entspr baulichen Veränderung(en) iR ordnungsmäßiger Verwaltung nach §§ 20 I, 19 I beschlossen wird. Der Vertreter der GdW hat bei einem Verlangen einen Beschl-Vorschlag in die Tagesordnung der nächsten Versammlung aufzunehmen (BRDrs 168/20, 69) und/oder ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 5 Ein berechtigtes Interesse des Mieters im Hinblick auf die begehrte bauliche Veränderung wird nicht gefordert. Die Interessenabwägung findet erst iRd Ausnahme des § 554 I 2 statt. Der Begriff ›bauliche Veränderung‹ ist weit zu verstehen; von ihm werden auch Veränderungen der Anlagentechnik des Gebäudes erfasst. Diese bauliche Veränderung beschränkt sich nicht auf die Mie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ordnungsmäßigkeit.

Rn 11 Der Beschl muss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen. Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist zum einen an § 20 IV Hs 1 zu messen. Zum anderen ist aber auch § 18 II Nr 1 zu beachten (BGH NZM 24, 241 Rz 33). Dazu gehört zB die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BGH NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 33). Der Beschl muss ferner dem Grundsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kosten.

Rn 29 Mit der Fassung des Gestattungsbeschl hat sich der Anspruchsberechtigte an den Kosten nach Maßgabe von § 21 III zu beteiligen. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf seinen Sondernachfolger über. Ferner ist der Ausgleichsbetrag fällig. Rn 30 Durch das Verlangen nach einem Mitgebrauch kann es notwendig werden, weitere bauliche Veränderungen vorzunehmen und/oder die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsgegner.

Rn 49 Anspruchsgegner als Handlungsstörer ist der im Zeitpunkt der Durchführung eingetragene WEigtümer. Etwas anderes gilt, wenn die rechtswidrige Baumaßnahme von einem Dritten stammt, zB einem Mieter, und der WEigtümer für diesen nicht einzustehen hat. Dies ist der Fall, wenn er ihm das SonderE nicht mit der Erlaubnis zum Stören überlassen hat, oder er versucht hat, dessen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 17 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 1 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. § 20 II 1 Nr 1 bezieht sich sowohl auf das gemE, das sich im Bereich der Wohnung eines WEigtümers befindet, als auch auf das übrige gemE (BRDrs 168/20, 69). Vom Begriff ›WEigtümer‹ erfasst sind auch Dritte, also die Personen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nutzungen (§ 21 I 2).

Rn 5 Der Begriff ›Nutzung‹ meint das Recht, die Früchte der baulichen Veränderung zu ziehen. Dies kann zB eine Miete und/oder Pacht oder Nutzungsgebühr sein. Der Begriff meint ferner das Recht, die bauliche Veränderung unter Ausschluss der anderen WEigtümer allein zu gebrauchen. Die bauliche Veränderung muss eine neue Gebrauchsmöglichkeit schaffen. Nicht ausreichend ist zB e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusätzliche Kaution (I 3).

Rn 38 Die Parteien können im Zusammenhang mit einer privilegierten baulichen Veränderung vereinbaren (einen Anspruch hat der Vermieter nicht), dass der Mieter – neben/zusätzlich zu der Sicherheit nach § 551 – eine weitere angemessene Sicherheit leistet. Die Höchstgrenze von 3 monatlichen Nettomieten in der Wohnraummiete gilt hier nicht. Eine solche Zusatzkaution ist analog §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 13 ›Art‹ (Rn 10) und ›voraussichtlicher Umfang‹ (Rn 11) sind nur in ihren jew wesentlichen Zügen anzugeben. Dies gilt im Ergebnis nur für den Umfang, nicht aber für die Art: diese kann nur nach Maßgabe des § 555b und damit präzise angegeben werden. Die Einschränkung ›wesentliche Züge‹ streicht heraus, dass an eine Modernisierungsankündigung keine überhöhten Anforderungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 39 § 20 III regelt 2 Tatbestände. Zum einen geht es um eine bauliche Veränderung, die für einige oder alle WEigtümer zwar nachteilig ist, mit der diese aber einverstanden sind. Und zum anderen geht es um bauliche Veränderungen, die den anderen WEigtümern nicht iSv § 14 I Nr 2 nachteilig sind.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Interessen des Mieters.

Rn 25 Frühere ›berechtigte Interessen‹, wie Art, Dauer (Heilungschancen) und Schwere der Behinderung, Umfang und Erforderlichkeit der Maßnahme, Dauer der Bauzeit und Möglichkeiten des Rückbaus werden beim Wohnraummieter wohl weiter als Abwägungskriterien angesehen (LG Duisburg ZMR 00, 463) sowie die restliche/voraussichtliche Dauer des Mietverhältnisses, Entwicklung des Gesu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Es wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Angemessenheit.

Rn 32 Jede bauliche Veränderung nach § 20 II 1 muss angemessen sein. Angemessenheit ist nur aufgrund außergewöhnlicher baulicher Gegebenheiten oder eines außergewöhnlichen Begehrens zu verneinen, wenn die bauliche Veränderung bei der Gesamtheit der davon betroffenen Wohnungseigentümer zu Nachteilen führt, die bei wertender Betrachtung außer Verhältnis zu ihrem Zweck stehen (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 20 erfasst bauliche Veränderungen des gemE (Ddorf ZMR 07, 206; Hambg ZMR 02, 372). Für bauliche Veränderungen des SonderE ist er anwendbar, soweit die Voraussetzungen des § 13 II vorliegen. Unterliegt eine Fläche des gemE einem SNR, gilt dennoch § 20 (dazu § 16 Rn 31). Auf eine bloße Beeinträchtigung ist § 20 I nicht (analog) anzuwenden. Eine bauliche Veränderung ohne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Amortisation (§ 21 II 1 Nr 2).

Rn 11 ›Amortisation‹ meint, dass die Mittel, welche die GdW für die bauliche Veränderung aufgewendet hat, durch Einsparungen gedeckt werden, die auf die bauliche Veränderung zurückzuführen sind. Gemeint sind gebäudebezogene Kosten. Amortisieren müssen sich die Aufwendungen, die andernfalls nicht angefallen wären (Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen sowieso erforderlich gewes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 21 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 2 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Soweit für das Laden keine bauliche Veränderung erforderlich ist, sondern lediglich die Nutzung des bestehenden gemE, ist § 20 II 1 Nr 2 nicht anwendbar (BRDrs 168/20, 69). Nach § 554 I BGB kann der Mieter eines WEigtümers von di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gestattungsbeschl.

Rn 27 Der Anspruch nach § 21 IV 1 ist auf die Fassung eines Beschl gerichtet, der dem WEigtümer die Teilhabe an den Nutzungen gegen angemessenen Ausgleich gestattet (BRDrs 168/20, 77). Das Verlangen kann dazu führen, dass die bauliche Veränderung aufzurüsten ist und/oder dass es weiterer baulicher Veränderungen bedarf. In diesem Sonderfall müssen die WEigtümer entspr § 20 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. 2Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt.

Rn 50 Der Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, die Beeinträchtigungen für die Zukunft abzustellen. Ist eine bauliche Veränderung nicht oder noch nicht vollständig durchgeführt, besteht, wenn die begründete Besorgnis eines künftigen Eingriffs im Raum steht, ein Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 I BGB (BayObLG WuM 93, 294 [BayObLG 28.01.1993 - 2 Z BR 110/92]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 6 § 21 II 1 Nr 1 liegt der Gedanke zu Grunde, dass eine bauliche Veränderung, die von einem so großen Teil der WEigtümer befürwortet wird, typischerweise sinnvoll und angemessen ist und deshalb von allen WEigtümern bezahlt werden sollte (BTDrs 19/22634, 44). § 21 II 2 regelt, wem die Nutzungen dieser baulichen Veränderung gebühren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Keine unverhältnismäßigen Kosten.

Rn 8 Ist die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, scheidet eine Kostentragung der überstimmten Minderheit aus. In diesem Falle ist § 21 III anwendbar. Maßgeblich für die Frage, ob unverhältnismäßige Kosten vorliegen, sind die zu erwartenden Bau- (BTDrs 19/22634, 44), aber auch die zu erwartenden Folgekosten für Gebrauch und Erhaltung (BTDrs 19/22634...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Reduzierung Wasserverbrauch (§ 555b Nr 3).

Rn 14 Der Wasserverbrauch der Mietsache (§ 555a Rn 2) wird ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich vom Mieter rechtmäßig vorgenommener Verbesserungen (Rn 1) reduziert, wenn er durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) für denselben Vorgang zurückgeht. Eine bauliche Veränderung, die den Wasserverbrauch reduziert, dient in erster Linie einer ökologischen Zielse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Schaffung neuen Wohnraums (§ 555b Nr 7).

Rn 21 Wird durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) neuer Wohnraum – also keine neuen Gewerbeflächen – geschaffen, behandelt das Gesetz auch dies – dogmatisch betrachtet im Wege einer Fiktion – als eine Modernisierungsmaßnahme. Schaffung neuen, dem Mieter also nicht bereits dienenden Wohnraums (für die Vergrößerung der Mieträume s Rn 16) durch eine bauliche Veränderung meint A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlegende Umgestaltung der WE-Anlage.

Rn 44 Eine grundlegende Umgestaltung ist bei § 20 II 1 zumindest typischerweise nicht anzunehmen (BGH WuM 24, 171 Rz 15; NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 40). Privilegierung ist bei der Prüfung iSe Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (BGH WuM 24, 171 Rz 15). IÜ ist die Frage im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden (BRDrs 16...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurden, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. 2Nur ihm gebühren die Nutzungen. (2) 1Vorbehaltlich des Absatzes 1 haben alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 20 §§ 47, 48 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZMR 86, 444), die angeordnete Installation für Probenahmestellen aufgrund der Trinkwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierungsmaßnahmen von Dritten.

Rn 6 Bauliche Veränderungen (§ 555b Rn 2) der Mietsache, die der Mieter oder ein Dritter, zB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, durchführt, sind keine Modernisierungsmaßnahme iSd I und begründen keinen Mieterhöhungsanspruch. Eine Mieterhöhung nach § 559 scheidet auch dann aus, wenn der Vermieter die Kosten der durch Dritte (etwa eine Gemeinde oder ein Versorgungsuntern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 16 Die Vergrößerung der Mietfläche der vermieteten Räume, zB durch Anbau oder Vergrößerung von (Ständer-)Balkonen (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 25), wenn nicht schon einer besteht (LG Berlin GE 06, 190), oder Erweiterung der vorhandenen Räume (die Vergrößerung der Mietsache im Übrigen unterfällt § 555b Nr 7, dort Rn 21); s.a. Rn 15. Bauliche Verände...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Umbauten.

Rn 124 Grds ist bei Umbauten des Vermieters, zB dem bloßen Austausch eines Fußbodenbelags ohne Veränderung des darunter liegenden Estrichs und der Geschossdecke, der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (BGH NJW 14, 685 Rz 20; 13, 2417 Rz 15), wobei Veränderungen der Anschauungen über den vertragsgemäßen Standard oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Steckersolargeräte (Nr 5).

Rn 30a Es liegt ein Gesetzentwurf vor, nach dem WEigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen können, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen (BRDrs 508/23). Der Anwendungsbereich ist eröffnet, wenn die Voraussetzungen des § 20 III nicht vorliegen und eine Stromerzeugung durch Steckersolargeräte eine bauliche Veränderung notwendig macht. Im Einzelfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einbruchsschutz (Nr 3).

Rn 29 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 3 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchsschutz dienen. Der Begriff ›Einbruchsschutz‹ meint technische Vorrichtungen, welche darauf abzielen, das Wohnungseigentum oder die WE-Anlage gegen das Eindringen oder Einbrechen Unbefugter zu schützen (AG Königswinter ZWE 22, 374 Rz 27). Bsp: Verbreiterung einer Tren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kein Nachteil für andere WEigtümer.

Rn 42 Der Anspruch aus § 20 III ist nach seinem Sinn und Zweck gegeben, wenn kein WEigtümer durch die bauliche Veränderung in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird (AG Königswinter ZWE 22, 374 Rz 28; BRDrs 168/20, 72). In diesem Falle bedarf es auch keines Einverständnisses (AG Königswinter ZWE 22, 374 Rz 28; BRDrs 168/20, 72).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Nach § 555b Nr 1 sind bauliche Veränderungen (Rn 2), durch die in Bezug auf die Mietsache (§ 555a Rn 2) Endenergie nachhaltig (Rn 8) eingespart wird (energetische Modernisierung) Modernisierungsmaßnahmen. Hierin liegt im Verhältnis zum Mieter eine wegen § 559 I politisch gewollte, indes bedenkliche Fiktion, soweit eine bauliche Veränderung nicht dazu führt, dass sich de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gestattungsbeschl.

Rn 2 Haben die WEigtümer die bauliche Veränderung gestattet, muss der begünstigte WEigtümer ihre Kosten tragen. Der Begriff ›Kosten‹ umfasst die Kosten der baulichen Veränderung selbst, aber auch ihre Erhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten (BGH NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 24; BRDrs 168/20, 74). Fallen beim begünstigten WEigtümer selbst Kosten an, muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss (§§ 16 III, 21 I 2, III 2, V).

Rn 2 Hat ein WEigtümer (oder mehrere) eine bauliche Veränderung allein bezahlt, gebühren nach §§ 16 III, 21 I 2 oder §§ 16 III, 21 III 2 nur diesen die Nutzungen der baulichen Veränderung, zB an einem Personenaufzug oder einer Ladestation (dazu gehört auch der Gebrauch). Dies können die WEigtümer nach § 21 V auch beschließen. Hierin liegt ein gesetzliches SNR. Etwas anderes ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Zustimmung des Verw.

Rn 16 ZT ist vereinbart, dass der jeweilige Verw einer baulichen Veränderung zustimmen muss. IdR wird diese Aufgabe nach einer Auslegung indes als Aufgabe der GdW zu verstehen sein, für die der Verwalter als bloßes Organ handelt (s. auch BGH ZMR 23, 900 Rz 7 ff), allerdings entsprechend § 27 II die WEigtümer nicht beteiligen muss. Unabhängig davon, wer die Zustimmung zu erte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Der Gebrauchswert der Mietsache (§ 555a Rn 2) erhöht sich, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) das Wohnen bei objektiver Betrachtung (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 21; NJW 05, 2995 [BGH 20.07.2005 - VIII ZR 253/04]) ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 6 Die WEigtümer können nach § 20 I beschließen, dass die GdW eine bauliche Veränderung vornehmen soll (Vornahmebeschl; Rn 7 ). Sie können aber auch durch Beschl bestimmen, dass einem WEigtümer die (Eigen-)Vornahme einer baulichen Veränderung gestattet wird (Gestattungsbeschl; Rn 8 ). Die zweigliedrige gesetzliche Formulierung soll der Verdeutlichung dieser beiden Möglichkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Weniger oder effizienter eingesetzte Endenergie.

Rn 5 Endenergie wird eingespart, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) zur Erbringung derselben Nutz-Energiedienstleistung am Ort des Verbrauchs weniger Endenergie (Rn 4) als vor der Modernisierung erforderlich ist. Endenergie wird ferner gespart, wenn Nutzenergie mit größerer Effizienz zur Verfügung gestellt wird (Verringerung der Energieverluste).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Nachgeholter Gestattungsbeschl.

Rn 14 Die WEigtümer können einen Gestattungsbeschl auch dann fassen, wenn die bauliche Veränderung bereits durchgeführt ist (BGH ZMR 20, 854 Rz 10). Auch dieser Beschl ist an den Voraussetzungen des § 20 I, IV zu messen.mehr