Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.2.2 Dokumentation der Abstimmungsergebnisse

Insbesondere mit Blick auf die Kostenverteilung der Baumaßnahmen, ist es in aller Regel erforderlich, das Abstimmungsverhalten der Wohnungseigentümer zu dokumentieren, also zumindest in Textform festzuhalten. Zwar werden die Kosten von baulichen Veränderungen nach § 21 Abs. 2 WEG dann unter sämtlichen Wohnungseigentümern unabhängig von ihrem Abstimmungsverhalten verteilt, we...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.5 Beschlussanfechtung

Verstoßen Beschlüsse über bauliche Maßnahmen gegen § 20 Abs. 4 WEG, sind sie anfechtbar. Allerdings sind Beschlüsse über bauliche Maßnahmen nicht etwa nur aus Gründen des § 20 Abs. 4 WEG anfechtbar, sondern ganz allgemein auch dann, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.[1] Sie können, wie sonstige Beschlüsse auch, nichtig sein – und zwar unabhäng...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 15 Die Wohnanlage verfügt über eine Tiefgarage mit Lademöglichkeit. An den Stellplätzen ist jeweils Sondereigentum begründet. Allerdings steht nicht jedem Wohnungseigentümer ein Stellplatz zur Verfügung. Andere Abstellmöglichkeiten im Bereich des gemeinschaftlichen Grundstücks existieren nicht. Hat ein Wohnungseigentümer, der nicht über einen Stellplatz verfügt, einen Anspruch entweder auf Teilnahme an der bereits in der Tiefgarage vorhandenen Lademöglichkeit oder auf Gestattung einer anderen Lademöglichkeit?

Nein, weder der eine noch der andere Anspruch besteht. Die privilegierte bauliche Veränderung gerichtet auf Schaffung einer Lademöglichkeit für E-Mobile in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG setzt ein Recht zum Gebrauch voraus. Ein Recht zum Gebrauch der Lademöglichkeit in der Tiefgarage besteht nicht, da der Wohnungseigentümer kein Stellplatzeigentümer ist. Da im Übrigen keine Ab...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.4.3 Alarmanlage

Kein Problem dürfte die Installation einer Alarmanlage im Bereich der jeweiligen Sondereigentumseinheit darstellen. Anders verhält es sich aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Alarmsicherung auch des gemeinschaftlichen Eingangs- und Treppenhausbereichs geltend machen. Einschlägige Rechtsprechung war zu diesem Thema nach altem Recht nicht ergang...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.5 Wer muss ankündigen?

Die Ankündigungspflicht trifft denjenigen, der eine Maßnahme durchführen will. Sie kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer treffen, dann hat der Verwalter den betroffenen Drittnutzer zu informieren. Sie kann aber auch einen oder einzelne Wohnungseigentümer treffen, wenn einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 2 WEG gestattet ist und...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.2.1 Jede Baumaßnahme erfordert eine Beschlussfassung

Wie bereits ausgeführt[1], ist über jede Baumaßnahme ein Beschluss zu fassen – egal, ob es sich um eine gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme oder eine Gestattungsmaßnahme handelt. Beschlüsse, die eine bauliche Veränderung auf Grundlage des § 20 WEG zum Gegenstand haben, müssen ebenfalls – wiederum egal, ob es sich um eine gemeinschaftliche Baumaßnahme oder eine Individualmaßna...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.6 Steckersolargeräte ("Balkonkraftwerke")

Das am 17.10.2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] sieht auch die Installation von Steckersolargeräten, sog. Balkonkraftwerken, als privilegierte bauliche Veränderung...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4 Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen

Die Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen regelt § 21 WEG. Zunächst und grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die die Baumaßnahme beschlossen haben, auch ihre Kosten zu tragen haben und dafür die geschaffene Einrichtung auch ausschließlich nutzen dürfen. Von diesem Grundsatz gibt es 2 praxisrelevante Ausnahmen, die in § 21 Abs. 2 Satz 1 WEG geregelt und mit einer Koste...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 22 Kann das Beschlusserfordernis des § 20 Abs. 1 WEG auch abweichend in der Teilungserklärung geregelt werden?

Ja, die Bestimmung des § 20 Abs. 1 WEG ist abdingbar. In der Gemeinschaftsordnung bzw. einer späteren Vereinbarung können daher unterschiedliche Beschluss- bzw. Zustimmungserfordernisse vereinbart werden. Zu beachten ist hier allerdings, wann die Vereinbarung getroffen wurde. Nach § 47 WEG sind jedenfalls Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmoderni...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.1 Grundsätze

Konkret verleiht § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG den Wohnungseigentümern einen Individualanspruch auf Gestattung von baulichen Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss an das Glasfasernetz dienen. Klimaanlage fällt nicht unter den Maßnahmenkatalog des § 20 Abs. 2 WEG Bei einer Klimaa...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.4.2 Streitwert/Rechtsmittelbeschwer

Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, bemisst sich der Streitwert nach dem Wertverlust des Sondereigentums aller Teil- und Wohnungseigentümer mit Ausnahme des beklagten Wohnungseigentümers.[1] Dieser Wert stellt auch die Rechtsmittelbeschwer dar, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erstinstanzlich unterlegen ist. D...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.2 Kostenamortisation

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG haben alle Wohnungseigentümer dann die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen, wenn sich deren Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Die Kostentragungspflicht besteht für alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, also Baukosten und Folgekosten des Gebrauchs und der Erhaltung. Eine Kostenamortisation...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.5 Darlehensaufnahme

Grundsätzlich kommt auch die Finanzierung einer Baumaßnahme durch Darlehensaufnahme infrage. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder solchen, deren Kosten sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren und somit eine Kostentragungsverpflichtung unter allen Wohnungseigentümern die Folge ist, steht jedenfalls eine Finanzierung durch Darlehensaufnahme im Ra...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.2 Barrierefreiheit

Alte Rechtslage Das WEG alter Fassung enthielt keine Regelungen zu Maßnahmen der Barrierefreiheit. Vielmehr waren die Interessen des behinderten Wohnungseigentümers gegenüber denjenigen der übrigen Wohnungseigentümer abzuwägen. Bei dieser Interessenabwägung war neben dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG, auf das sich sowohl der behinderte Wohnungseigentümer als a...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei (mehr als) die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. 4.1.1.1 Doppelt qualifizierte Mehrheit Voraussetzun...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.4.1 Fenstergitter

Zweifellos dienen Fenstergitter dem Einbruchsschutz. Allerdings stellt sich die Frage, ob ein uneinheitlicher "Flickenteppich" von Fenstergittern im Erdgeschoss einer Wohnanlage eine "grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage" darstellt. Dies dürfte nicht anzunehmen sein. Ein einzelner Wohnungseigentümer wäre gegenüber anderen auch nicht unbillig benachteiligt. In diesem Zusa...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 2.2 Modernisierung

Sämtliche Maßnahmen der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums stellen unzweifelhaft bauliche Veränderungen dar. Gegenüber der früher geltenden Rechtslage können sie jedoch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Bezüglich der Frage einer Kostenbelastung sämtlicher Wohnungseigentümer ist dabei wieder von maßgeblicher Bedeutung, ob die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 WE...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.1 Bauliche Veränderung

Grundsätzlich gilt, dass bauliche Änderungen bzw. Veränderungen durch den Mieter nur bei entsprechender Einwilligung des Vermieters zulässig sind. Zu Eingriffen in die Bausubstanz ist der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters nur befugt, wenn es sich um geringfügige Einwirkungen handelt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werde...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.4 Sonderumlage

Regelfall der Finanzierung einer baulichen Veränderung dürfte die Erhebung einer entsprechenden Sonderumlage sein. Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage muss die Gesamthöhe der Umlage, den Kostenverteilungsschlüssel und die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenen Beiträge regeln. Er kann auch die Fälligkeit der Sonderumlagenbeiträge regeln. Beschlussmuster...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 2.1 Modernisierende Erhaltung

Umstritten ist, ob Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung als bauliche Veränderungen zu qualifizieren sind oder noch den Erhaltungsmaßnahmen zugeordnet werden können. Jedenfalls sind etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeisolierung, insbesondere durch eine fachgerecht ausgeführte Dampfbremse auf der gesamten Dachebene sowie die Ersetzung des vorhandenen Dämmmaterials au...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.5.1 Einverständnis liegt vor

Hat nur ein Teil der Wohnungseigentümer einen Nachteil durch die bauliche Maßnahme und haben diese Eigentümer ihr Einverständnis mit der Durchführung der Baumaßnahme erklärt, besteht ein Anspruch auf Gestattung der begehrten Maßnahme. Durch den Wegfall eines bestimmten Beschlussfähigkeitsquorums der Wohnungseigentümerversammlung in § 25 WEG könnte durchaus der Fall eintreten...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.3 Adressatenkreis

Zum Adressatenkreis des § 15 WEG gehört jeder Drittnutzer, der nicht Wohnungseigentümer ist. Zwar hat die Norm in erster Linie den Mieter von Wohnungseigentum im Fokus, umfasst sind aber auch sonstige Nutzer wie dinglich Wohnungsberechtigte, Nießbraucher und alle anderen Personen, denen der Gebrauch überlassen wurde. § 15 WEG verpflichtet den Drittnutzer insoweit unmittelbar und...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.6 Faktisches Sondernutzungsrecht

Egal, ob die Wohnungseigentümer eine gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschließen oder einem Wohnungseigentümer eine Maßnahme der baulichen Veränderung gestatten, kann die Mehrheitsentscheidung ein faktisches Sondernutzungsrecht begründen. Praxis-Beispiel Baumaßnahmen auf gemeinschaftlichen Außenflächen Die Wohnungseigentümer bes...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen werden. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1 Grundsätze

Das Recht der baulichen Veränderungen wurde durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) mit Wirkung seit 1.12.2020[1] grundlegend reformiert. Soweit zum näheren Verständnis förderlich, werden nachfolgend auch Altregelungen vor Inkrafttreten der Reform thematisiert. 1.1 Was sind bauliche Veränderungen? Alle Maßnahmen, die über die Erhaltung des gemeinschaftlichen E...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.3.1 Benachteiligung durch die Maßnahme selbst

Ein Verstoß gegen das Verbot der unbilligen Benachteiligung setzt zunächst voraus, dass einem Wohnungseigentümer Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung nicht durch die mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteile ausgeglichen werden.[1] Darüber hinaus ist erforderlich, dass die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungs...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2 Rechtsfolgen baulicher Änderungen

2.1 Ansprüche des Vermieters Nimmt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vor, verletzt er i. d. R. schuldhaft seine Obhutspflicht und ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet.[1] Der Vermieter kann entweder sofort die Herstellung des ursprünglichen Zustands verlangen[2] oder sich ausdrücklich vorbehalten, dies spätestens bei Beendigung des M...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.4 Duldungspflicht "anderen" gegenüber

Die Duldungspflicht besteht nicht gegenüber dem Wohnungseigentümer, von dem der Drittnutzer sein Gebrauchsrecht ableitet. Praxis-Beispiel Vermietete Eigentumswohnung Der vermietende Wohnungseigentümer möchte in der an den Mieter vermieteten Wohnung bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Hier ist nicht § 15 WEG einschlägig, da über den Mietvertrag bereits die Rechte und Pfl...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.5 Beeinträchtigung liegt vor

Birgt die beabsichtigte Baumaßnahme eine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht und lehnen die Wohnungseigentümer daher mehrheitlich den entsprechenden Beschlussantrag des Wohnungseigentümers ab, wird auch eine Beschlussersetzungsklage nicht zum Ziel führen. Praxis-Beispiel Die Markise Eine...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.5.2 Einverständnis liegt nicht vor

Liegt das Einverständnis nicht vor und wird die Maßnahme dennoch mehrheitlich genehmigt, ist der Gestattungsbeschluss lediglich dann erfolgreich anfechtbar, wenn die Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG überschritten sind, die gestattete Baumaßnahme also zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führt oder aber einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümer...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 8 Haben Wohnungseigentümer Anspruch auf Gestattung der Montage von Klimageräten?

Das kommt darauf an. In Einzelfällen kann ein derartiger Anspruch dann bestehen, wenn mit dem Klimagerät keine Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer verbunden sind. Das kann insbesondere bei in Reihenhäuser geteilten Anlagen der Fall sein oder etwa bei einer Penthouse-Wohnung im Dachgeschoss, soweit keine Geräuschemissionen in die Untergeschosse dringen und das Gerät...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.3.3 Nachzügler berücksichtigen

Diejenigen Wohnungseigentümer, die einer gemeinschaftlich durchgeführten Maßnahme nicht zugestimmt oder sich enthalten haben, waren in die ursprüngliche Kostenverteilung nicht mit einzubeziehen. Diesen Wohnungseigentümern verleiht allerdings § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch darauf, dass ihnen Nutzungen gestattet werden, wenn dies billigem Ermessen entspricht und diese Wohnungs...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 12 Wenn Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, sich die Kosten einer modernisierenden Erhaltung oder Modernisierung nicht insgesamt innerhalb von ca. 10 Jahren amortisieren, müssen dann nur die zustimmenden Wohnungseigentümer die Kosten tragen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich müssen sich nur diejenigen Kosten amortisieren, die über die Kosten der Erhaltung hinausgehen, die ohnehin angefallen wären. In vielen Fällen werden sich daher die restlichen auf die Modernisierung entfallenden Kosten innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums amortisieren, womit die Kosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind.mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 16 Auf ihren Wunsch wurde 3 Wohnungseigentümern im letzten Jahr die Errichtung eines Treppenlifts im gemeinschaftlichen Treppenhaus gestattet. Nunmehr will ein weiterer Wohnungseigentümer den Treppenlift ebenfalls nutzen. Was ist zu beachten?

Zunächst hat der Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs einen entsprechenden Anspruch. Sowohl über die Nutzungsgestattung als auch die Festsetzung des angemessenen Ausgleichs entscheiden alle Wohnungseigentümer durch Beschluss, also nicht nur die 3 Wohnungseigentümer, die den Lift bereits nutzen. Der Ausgleich bemisst sich an den ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.1 Wohnungseigentümer

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, wenn ihm hierdurch kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Geht die Einwirkun...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.2 Fördermittel prüfen

Für Baumaßnahmen, insbesondere solche einer energetischen Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, existieren mannigfaltige Förderprogramme. Vom Verwalter wird man hier nicht verlangen können, dass er die für die konkrete Maßnahme infrage kommende günstigste Fördermöglichkeit selbst ermittelt. Dies dürfte auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen Haftungsrisiken kaum ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.3.2 Kostenverteilung nur unter den Zustimmenden

Stimmen nicht alle Wohnungseigentümer der Baumaßnahme zu und müssen auch nicht alle Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 2 WEG die Kosten der Maßnahme tragen, hat der Verwalter die Kosten der Baumaßnahme selbst und die Folgekosten lediglich unter den zustimmenden Wohnungseigentümern zu verteilen. Praxis-Beispiel Der Treppenlift – Teil 1 In der aus 15 Wohnungseigentümern bestehend...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.4 Beeinträchtigung liegt nicht vor

Ist mit der baulichen Veränderung kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil für die Wohnungseigentümer verbunden und besteht auch nicht die konkrete Gefahr eines derartigen Nachteils, hat der bauwillige Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung der Maßnahme durch Beschluss nach § 20 Abs. 3 WEG Auch wenn mit der begehrt...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.3 Angebote einholen

Grundsätzlich ist im Rahmen der Beschlussfassung über Maßnahmen der baulichen Veränderung zu beachten, dass inhaltliche Mängel des Beschlusses durch die Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse über bauliche Veränderungen verstoßen also nicht nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sie zu einer grundlegenden Umgest...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.3 Kriterien einer Beeinträchtigung

Eine Beeinträchtigung ist nach dem Wortlaut von § 20 Abs. 3 WEG rechtlich nicht relevant, wenn sie nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht oder die über dieses Maß hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer mit der begehrten Baumaßnahme einverstanden sind. Maßstab für die Beurteilung, ob eine bauliche Veränderung beeinträchtigend ist, i...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / Zusammenfassung

Überblick Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Der Verm...mehr

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Bauliche Veränderungen durch den Mieter

Zusammenfassung Überblick Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.2.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen durften, kann das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Wie ist also mit Nachzüglern umzugehen, die keine Kosten tragen mussten, aber auch nicht nutzen durften und nunmehr aber nutzen wollen? Die Antwort gibt § 21 Abs. 4: "Ein Wohnungseigentümer, der nicht bere...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.1 Mindestens 2 Versammlungen planen/Möglichkeit des § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG

Wie bei größeren Erhaltungsmaßnahmen, werden Maßnahmen der baulichen Veränderung als Gemeinschaftsmaßnahmen bzw. nach gemeinschaftlicher Beschlussfassung in erster Linie solche der modernisierenden Erhaltung oder der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums darstellen. Baumaßnahmen in diesem Größenumfang können selten in nur einer Wohnungseigentümerversammlung abschließend ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.2 Erhaltungsrücklage

Bei der Erhaltungsrücklage handelt es sich um zweckgebundenes Sondervermögen der Eigentümergemeinschaft. Die Erhaltungsrücklage dient allein der Finanzierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Maßnahmen der baulichen Veränderung stellen keine Erhaltungsmaßnahmen dar. Dies gilt nach herrschender Meinung auch für Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung.[1] Inso...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.2 Abstimmungsvarianten

Grundsätzlich stellt sich das Problem, dass im Vorfeld der Beschlussfassung nicht vorauszusehen ist, wie viele Wohnungseigentümer für eine Maßnahme der baulichen Veränderung stimmen werden. Dies steht erst dann fest, wenn der Versammlungsleiter das Beschlussergebnis verkündet hat. Hier stellt sich dann das weitere Problem, dass Wohnungseigentümer etwa unter der Voraussetzung...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 1 Zustimmungspflichtigkeit

Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegen solche Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen, die die Einheitlichkeit der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und die keine nachteiligen Folgewirkungen z. B. auf die Mitbewohner des Anwesens haben. Praxis-Beispiel Geringfügige bauliche Maßnahmen Anbringen ne...mehr