Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 6.2 Konkurrenz zum allgemeinen (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld

Saison-Kurzarbeitergeld wird für die Dauer der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis zum 31.3 gezahlt. Soweit die Arbeitsausfälle in dieser Zeit auch auf wirtschaftlichen Gründen beruhen, geht das Saison-Kurzarbeitergeld als spezielle Leistung grundsätzlich dem allgemeinen Kurzarbeitergeld (das bei Arbeitsausfällen aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht kommt) vor.[1] Damit sich...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.3 Abführung der Beiträge (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 HS 1 und Satz 2 regeln, dass die zu zahlenden Beiträge an die Krankenkassen zu zahlen und von diesen unverzüglich an die Pflegekassen weiterzuleiten sind. Die Krankenkassen erhalten als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags aus verwaltungstechnischen Gründen auch die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung, sind sodann jedoch zur unverzügli...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 4.2 Beitrag zur Erfüllung der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht

Gerade da der Verantwortliche grundsätzlich beweisen muss, dass er personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet[1], kann der Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen in Bezug auf den Datenschutz am Arbeitsplatz ein wesentlicher Baustein der Erfüllung der Rechenschaftspflichten des Arbeitgebers sein. Zudem lassen sich auch einzelne Dokumentationssysteme...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.4 Weiterleitung der Beiträge aus Rentenleistungen (Abs. 4)

Rz. 13 In dem zum 29.3.2002 angefügten Abs. 4 wird der Zeitpunkt der Weiterleitung der Pflegeversicherungsbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung Bund an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung entsprechend der vorherigen Praxis gesetzlich festgelegt (vgl. BT-Drs. 14/9007 S. 40). Sie orientiert sich an der Fälligkeit der Rentenzahlung. Die Weiterleitung de...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.4.2 Beitragstragung durch den Rehabilitationsträger bzw. für Mitglieder geistlicher Genossenschaften (Satz 2)

Rz. 12 Nach Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 werden die aufgrund des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld zu zahlenden Beiträge von dem zuständigen Rehabilitationsträger allein getragen. Dies knüpft an die Regelung des § 251 Abs. 1 SGB V an. Zwar verweist bereits Abs. 1 Satz 1 auf § 251 Abs. 1 SGB V, der Hinweis ist hier allerdings erforderlich, um auch d...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.2 Krankengeldbezieher und Versicherungspflichtige nach § 21 Nr. 1 bis 5 (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 zahlen die Krankenkassen die Beiträge für Bezieher von Krankengeld. Wie bei Arbeitnehmern hat die Krankenkasse den vom Krankengeldbezieher zu tragenden Beitragsanteil einzubehalten, hierzu verweist HS 2 auf § 28g Satz 1 SGB IV. Zahlt die Krankenkasse für ein Mitglied Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld im Auftrag eines Leis...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Tragung der Beiträge für die "anderen" Mitglieder, also jene, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Norm wird ergänzt durch § 58, der die Beitragstragung bei versicherungspflichtig Beschäftigten regelt, und § 59a, der seit dem 1.7.2023 die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern ab dem 2. bis 5. Kind bei der Beitrags...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.2 Bezieher von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 werden die Beiträge für Bezieher von Krankengeld von den Leistungsbeziehern und den Krankenkassen je zur Hälfte getragen, soweit sie auf das Krankengeld entfallen und dieses nicht in Höhe der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen ist, im Übrigen von den Krankenkassen. Um einen Arbeitslosen während des Krankengeldbezugs nicht schlecht...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt als Regelfall, dass die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat und verweist auf die entsprechende Geltung diverser Vorschriften aus dem SGB V sowie dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Abs. 2 enthält Bestimmungen über die Beitragszahlung bei Krankengeldbeziehern sowie bei Personen, die nach § ...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gelten bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Beitragsbemessung die Regelungen in § 226 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 bis 5 SGB V, §§ 227 bis 232a SGB V, §§ 233 bis 238 SGB V, § 244 SGB V sowie die §§ 23a,...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragszahlung (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. B...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Ges...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.4 Freiwillig Versicherte und sonstige Mitglieder (Abs. 4)

2.4.1 Beitragstragung durch das Mitglied (Satz 1) Rz. 11 Nach Abs. 4 Satz 1 tragen die Beiträge allein: Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind (mit der Möglichkeit der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses nach § 61); Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach § 49 Abs. 2 erhalten bleibt (i. V. m. §§ 189, 192 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.3 Versicherte Leistungsempfänger nach § 21 Nr. 1 bis 5 (Abs. 3)

Rz. 9 Nach Abs. 3 Satz 1 werden die Beiträge für die nach § 21 Nr. 1 bis 5 versicherten Leistungsempfänger vom jeweiligen Leistungsträger getragen. Hierunter fallen Personen, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach G...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.4.1 Beitragstragung durch das Mitglied (Satz 1)

Rz. 11 Nach Abs. 4 Satz 1 tragen die Beiträge allein: Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind (mit der Möglichkeit der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses nach § 61); Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach § 49 Abs. 2 erhalten bleibt (i. V. m. §§ 189, 192 SGB V und § 25 KVLG 1989 – mit der Ausnahme der B...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.3 Beitragsbemessung der Altenteiler (Abs. 3)

Rz. 10 Bis zum 31.12.2012 enthielt Abs. 3 umfangreiche Regelungen für die Beitragsbemessung im Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Zum 1.1.2013 wurden diese Regelungen überwiegend in § 55 Abs. 5 verschoben, nachdem der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich festgeschrieben wurde (vgl. BT-Drs. 17/9369 S. 44). Verblieben in...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.1 Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gelten bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Beitragsbemessung die Regelungen in § 226 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 bis 5 SGB V, §§ 227 bis 232a SGB V, §§ 233 bis 238 SGB V, § 244 SGB V sowie die §§ 23a, 23b Abs. 2 bis 4 SGB IV. Damit wird klargestellt, dass die Beitragsbem...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechen...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.5 Beitragszuschlag für Kinderlose (Abs. 5, 6 und 7)

Rz. 14 Die Abs. 5, 6 und 7 treffen Regelungen zur Zahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose, den der Gesetzgeber zum 1.1.2005 in § 55 Abs. 3 in Umsetzung des Urteils des BVerfG v. 3.4.2001 aufgenommen hat (1 BvR 1629/94; Näheres vgl. Komm. zu § 55). Rz. 15 Nach Abs. 5 Satz 1 ist der Beitragszuschlag von demjenigen zu zahlen, der die Beiträge zu zahlen hat. Sofern der Beitr...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragstragung zunächst als eigener Titel in den §§ 62 bis 64 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 126 f.), bevor diese zunächst in einer Norm in § 55 zusammengefasst wurden (vgl. BT-Drs. 12/...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.3 Sonstiges zur Tragung der Beiträge (Abs. 5)

Rz. 12 Nach Abs. 5 gilt § 249 Abs. 3 und 4 SGB V mit der Maßgabe, dass statt des allgemeinen und ermäßigten Beitragssatzes der Krankenkasse und des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes der Beitragssatz der Pflegeversicherung und bei den in Abs. 3 Satz 1 genannten Beschäftigten für die Berechnung des Beitragsanteils des Arbeitgebers ein Beitragssatz in Höhe des um einen P...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gesetzentwurf waren die Regelungen zu den beitragspflichtigen Einnahmen noch als eigenständiger Titel mit mehreren Vorschriften (§§ 55 bis 61) vorgesehen, ähnlich den Regelungen in §§ 226 ff. SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 122 bis 126). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden sie dann zunächst in § 54 gebündelt (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 52), bevor sie als § 57 in K...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 44 zu § 56...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.5 Beitragszuschlag für Kinderlose (Abs. 5)

Rz. 14 Nach Abs. 5 ist der Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Abs. 3 Satz 1 vom Mitglied allein zu tragen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist aufgrund des Urteils des BVerfG v. 3.4.2001 (1 BvR 1629/94) eingeführt worden. Hiermit sollten die Kindererziehungsleistungen in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt we...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.5 Beitragsberechnung bei Personen, die nach § 26 Abs. 2 weiterversichert sind (Abs. 5)

Rz. 18 Leistungsansprüche aus der sozialen Pflegeversicherung ruhen grundsätzlich, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 1). § 26 Abs. 2 eröffnet Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, die Möglichkeit der Weiterversicherung. Abs. 5 sieht für diese Pe...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen bei Beziehern von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bezug von Krankengeld führt in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 224 SGB V zur Beitragsfreiheit. In der sozialen Pflegeversicherung ist eine solche Regelung jedoch nicht vorgesehen. Nach § 49 Abs. 2 i. V. m. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleiben Krankengeldbezieher weiterhin Mitglieder der Pflegeversicherung und sind folglich beitragspflichtig (vgl. § 54 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich nur auf die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessend...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem nahezu jährlich geändert worden, wobei sich die meisten Änderungen auf die Anpassung von in Bezug genommener Normen beschränken: Zum 25.6.1996 wurde Abs. 3 Satz 5 durch Art. 1 Nr. 23 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. S...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragszahlung zunächst als eigener Titel in den §§ 65 bis 67 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 28 f.) und wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in § 56 zusammengefasst (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 54), be...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragstragung zunächst als eigener Titel in den §§ 62 bis 64 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 126 f.), wurde dann im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zunächst in einer Norm in § 55 zusammengefasst (vgl. B...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.2 Kompensation der Belastungen (Abs. 2, 3 und 4)

Rz. 6 Die Abs. 2 bis 4 sollen die Belastungen der Arbeitgeber durch die mit der hälftigen Beitragstragung erhöhten Lohnnebenkosten kompensieren. Abs. 2 sieht zunächst die Aufhebung eines landesweiten Feiertags, der stets auf einen Werktag fällt, vor (sog. "Pflegekompromiss"). Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen haben daraufhin alle Bundesländer einen Feiertag, konkret den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, also die Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Abs. 1 regelt den Grundsatz der hälftigen Beitragstragung für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung. Abs. 2 sieht zum Ausgleich der w...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch relevante Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragstragung zunächst als eigener Titel in den §§ 62 bis 64 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 126 f.), bevor diese zunächst in einer Norm in § 55 zusammengefasst wurden (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 53) und dan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität" sind Ausdruck einer erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität für geschlechtsbezogene Themen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Praktiken und tradierte Rollenbilder, die früher gesellschaftlich akzeptiert waren, rechtlich auf den Prüfstand stellen müssen. Die Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 3.4 Bildung von Kennzahlen

In der Praxis werden Kennziffern zu allen möglichen Themen und Fragestellungen gebildet. Es gibt i. W. Kenngrößen zur Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur, Vermögensdeckung, Rentabilität und Liquidität. Hierzu gehört auch die Auswertung aller erkennbaren Einflüsse, einschließlich der sich verändernden Gegebenheiten im Zeitverlauf. Erst die Interpretation sämtlicher Daten un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / Zusammenfassung

Begriff Aus den absoluten Angaben des buchhalterischen Jahresabschlusses lassen sich der Erfolg und das Wirtschaften eines Unternehmens nicht umfassend erkennen und beurteilen. Erst wenn bestimmte Daten und Zahlen aufbereitet und zueinander in Beziehung gesetzt werden, ist eine fundierte und vollständige Information unterschiedlicher Adressaten möglich. Mit dieser zweckgeric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 59a Berück... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Norm sieht vor, dass der Beitragsabschlag nach § 55 Abs. 3 Satz 4 und 5 die vom Mitglied zu tragenden Beiträge reduziert. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die sich aus der Beitragssatzdifferenzierung resultierende Entlastung ausschließlich auf den vom Mitglied zu tragenden Beitragsanteil auswirken soll. So reduziert sich bei Beschäf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt, wie eine Kündigung zu gestalten ist, welchen Formvorschriften sie unterliegt und zu welchem Zeitpunkt sie ausgesprochen werden kann. Ein Schwerpunkt des Beitrags liegt im Zugang von Kündigungen, da hier in der Praxis immer wieder Fehler gemacht werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die allgemeinen Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlage für die personenbedingte Kündigung ist § 1 Abs. 2 KSchG. Die weiteren Voraussetzungen werden maßgeblich von zahllosen Entscheidungen der Rechtsprechung festgelegt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach Beschreibung der allgemeinen Voraussetzungen wird auf die einzelnen Arten des krankheitsbedingten Leistungsausfalls eingegangen. Hierbei wird die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren betont, da sie den Maßstab für die Kündigungsentscheidung des Arb...mehr