Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Änderung der Bemessungsgrun... / 1 Allgemeines

Die Neutralität des Umsatzsteuerrechts gebietet es, dass der entstehenden Umsatzsteuer beim vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger immer eine gleich hohe Vorsteuerabzugsberechtigung gegenübersteht. Berechnungsgrundlage für die bei dem leistenden Unternehmer entstehende Umsatzsteuer und damit auch die Grundlage für den Vorsteuerabzug ist die Bemessungsgrundlage nach §...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2 Sonderfälle bei entgeltlichen Umsätzen

2.1 Freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers Auch freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers gehören mit zur Bemessungsgrundlage des Unternehmers, wenn ein direkter Zusammenhang mit der erbrachten Leistung besteht, da sie zu dem Wert der Gegenleistung gehören, die der leistende Unternehmer für seine Leistung erhält. Es kommt für die Bestimmung der Bemessungsgrundl...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.3 Änderung bei Rückgängigmachung

Wird eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht, gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Eine Rückgängigmachung liegt vor, wenn es zu einer Aufhebung des ursprünglich vereinbarten Leistungsaustauschs kommt. Fälle der Rückgängigmachung eines Leistungsaustauschs liegen insbesondere dann vor, wenn der...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.2 Änderung bei Anzahlungen

Ist für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet worden, die Lieferung oder sonstige Leistung wurde jedoch nicht ausgeführt, gilt dies ebenfalls als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Diese Vorschrift ist insbesondere anzuwenden, wenn der zur Leistung verpflichtete Unternehmer Anzahlungen erhält, die Leistung aber dann nicht erbringt. Unerhe...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.5 Änderung bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben

Hat der Unternehmer Aufwendungen getätigt, für die (später) ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug[1] nach § 15 Abs. 1a UStG einschlägig ist, gilt dies ebenfalls als Änderung der Bemessungsgrundlage.[2] Unter die Regelung fallen insbesondere Geschenke, deren Wert 35 EUR übersteigt, wenn zum Zeitpunkt des Einkaufs noch nicht feststeht, dass es sich um ein Geschenk handelt, oder we...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.1 Änderung bei Zahlungsausfall

Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich (Uneinbringlichkeit der Forderung), gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Wenn die Voraussetzung der Uneinbringlichkeit gegeben ist, kann der leistende Unternehmer die von ihm geschuldete Umsatzsteuer berichtigen, der Leistungsempfänge...mehr

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Bemessungsgrundlage / 4.1 Unentgeltliche Lieferungen und innergemeinschaftliches Verbringen

Entnimmt der Unternehmer einen Gegenstand nach § 3 Abs. 1b UStG aus seinem Unternehmen oder muss eine Bemessungsgrundlage für eine Lieferung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Verbringens[1] ermittelt werden, ergeben sich die Grundsätze aus § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Wichtig Vorsteuerabzug wesentliche Voraussetzung bei Entnah...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.6 Fiktion bei Mehrzweck-Gutscheinen

Zum 1.1.2019[1] sind die unionsrechtlichen Sonderregelungen für Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine in Kraft getreten.[2] Bei einem sog. Mehrzweck-Gutschein kommt es bei Ausgabe und Übertragung dieses Gutscheins noch nicht zu einer Besteuerung eines Umsatzes ("Umtausch von Geld in eine andere Art von Bezahlungsmittel"). Erst wenn der Mehrzweck-Gutschein für eine best...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.3 Verbrauchsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Bei der Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen, den der leistende Unternehmer für seine Lieferung erhält oder erhalten soll. Dies wird i. d. R. der Betrag sein, den der Leistungsempfänger an den leistenden Unternehmer auszahlt, da bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Umsatzsteuer in dem Rechnungsbetrag de...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.5 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten[1] sind Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt.[2] Durchlaufende Posten gehören nicht mit zur Bemessungsgrundlage. Allerdings ist für die Anerkennung eines durchlaufenden Postens regelmäßig entscheidend, dass es zu einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahl...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.8 Tausch und tauschähnlicher Umsatz

Bei einem Tausch [1], bei einem tauschähnlichen Umsatz [2] sowie bei einer Hingabe an Zahlungs statt ermittelt sich die Bemessungsgrundlage dadurch, dass zu einer evtl. zusätzlich vereinbarten Baraufgabe (Geldzuzahlung) auch der Wert der erhaltenen Leistung mit berücksichtigt wird.[3] Der Wert des anderen Umsatzes wird durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene u...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.4 Änderung bei Nachweis eines innergemeinschaftlichen Erwerbs

Realisiert ein Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb, ist der Ort des Erwerbs grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.[1] Verwendet der Unternehmer aber eine USt-IdNr. aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, muss er auch in diesem...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.9 Aufteilung einheitlicher Beträge

Führt ein Unternehmer mehrere unterschiedlich zu besteuernde Leistungen zu einem pauschalen Gesamtpreis aus, muss der einheitliche Kaufpreis auf die einzelnen Leistungen aufgeteilt werden. Wichtig Unterschiedliche Ausgangssituationen denkbar Die Aufteilung einer Gesamtzahlung gilt regelmäßig in den Fällen, in denen Leistungen ausgeführt werden, die zum Teil dem Regelsteuersatz...mehr

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Konsignationslager / 2.3 Lösung

Die A-GmbH und auch K sind beide Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die auch jeweils im Rahmen ihres Unternehmens handeln. Die A-GmbH unterhält bei K ein Konsignationslager. Hinweis Lager muss kein Gebäude sein Ein Lager i. S. d. § 6b UStG kann ein Konsignationslager, aber auch ein Auslieferungslager sein. Dies muss kein festes Lager (Grundstück oder Gebäude) sein, sondern kann...mehr

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Konsignationslager / 3.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Im Januar 2022 versendet U die Bauteile zu einem feststehenden Kunden in die Niederlande. Nach dem Sachverhalt sind zu diesem Zeitpunkt sowohl Name, Anschrift als auch die zutreffende USt-IdNr. des vorgesehenen Le...mehr

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Beförderungsleistungen / 3.4.2 Grenzüberschreitende Beförderung im Drittlandsverkehr

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Güterbeförderung sowie einer Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr führt der inländische Teil der Beförderungsstrecke zu einem nach § 3b Abs. 1 UStG im Inland ausgeführten und damit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz. In Abhängigkeit von der Beförderungsrichtung unterliegt die inländische Beförderungsstreck...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.1 Grundsätzliche Regelungen bei Personenbeförderungen

Wichtig Beförderungsstrecke für Bestimmung des Leistungsorts maßgeblich Bei der Beförderung von Personen bestimmt sich der Ort der Leistung und damit auch die Steuerbarkeit des Umsatzes in Abhängigkeit von der jeweils zurückgelegten Beförderungsstrecke. Die Beförderung von Personen ist nach § 3b Abs. 1 UStG grds. dort ausgeführt, wo die Be­förderung bewirkt wird. Dies ist die ...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. Minderung der Bemessungsgrundlage

Weitere Anwendbarkeit der BFH-Rspr. fraglich: Leider ist nach der Entscheidung des EuGH fraglich, ob die aus Unternehmenssicht in gewisser Hinsicht recht praktische, unter II.1. dargestellte Rechtsprechung des BFH zur Minderung der Bemessungsgrundlage ("Methode BFH")[67] wie bisher angewendet werden kann. Methode BFH = Rechtssicherheit: Der BFH hat hiermit einen sinnvollen We...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Minderung der Bemessungsgrundlage

Nichterfüllung einer bestehenden Forderung: Zur zweiten Frage des BFH stellte der Gerichtshof fest, die Nichtbezahlung einer Gegenleistung i.S.v. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL betreffe die Fälle, in denen der Leistungsempfänger eine Forderung nicht oder nur teilweise erfülle, die nach dem mit dem Leistenden geschlossenen Vertrag gegen ihn bestehe.[51] Keine Nichterfüllung vor Fäl...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. BFH v. 7.5.2020 – V R 16/19

Erste Frage – späteres Entstehen der Steuer bei Ratenzahlung: Der BFH, der über die eingelegte Revision zu entscheiden hat, legte den Fall dem EuGH vor und fragte, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S.v. Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung ei...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18

Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (Streit-)Jahr 2012 eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung an Y erbrachte. X und Y hatten vereinbart, dass das Honorar i.H.v. EUR 1 Mio. zzgl. Mehrwertsteuer in fünf Teilbeträgen von jeweils EUR 200t zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt werden sollte. Die Teilbeträge waren in einem...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / I. Gesetzliche Grundlagen

Pauschalregelung als Ausgleich: Art. 296 Abs. 1 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. 347 S. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL) ermöglicht es den Mitgliedstaaten auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen insbesondere die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf Schwierigkeiten stoßen würde, e...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. BFH v. 21.6.2017 – V R 51/16

Vorlage: Der BFH, der über die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied nicht direkt, sondern legte dem EuGH zunächst einige Fragen zur Sollbesteuerung vor.[12] Leistung vollständig erbracht, aber Entgelt nicht vereinnahmt: Er ging zwar – das ist für das weitere Verständnis von grundlegender Bedeutung – ebenso wie das FG da...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / VII. Fazit

Besteuerung im Leistungszeitpunkt: Im Bereich der Sollbesteuerung müssen Unternehmer ihre Leistungen auch künftig im Leistungszeitpunkt auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern, wobei Beträge, deren Zahlung noch vom Eintritt einer Bedingung abhängt, (noch) nicht zum Entgelt gehören. Fälligkeit unbeachtlich: Unerheblich ist grundsätzlich, wann das Entgelt fällig i...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / III. Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen auch zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in steuerlichen Fragen Stellung bezogen und beispielsweise mit seinem Beschluss (BVerfG v. 18.7.2019 – 1 BvR 807/12 Rz. 29) festgestellt: "Der Gesetzgeber hat für die Wahl der Bemessungsgrundlage und die Ausgestaltung der Regeln ihrer Ermittlung einen großen Spielraum, solange diese nur pri...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. BFH v. 24.10.2013 – V R 31/12

Sicherheitseinbehalte: Schon in seinem Urteil vom 24.10.2013[5] ging der BFH auf die Probleme der Sollbesteuerung ein. Es ging um den Steuerpflichtigen B, der Bauleistungen erbrachte. Die Auftraggeber behielten von den vereinbarten Entgelten anteilige Beträge (5 % bis 10 % der Auftragssumme) als Sicherheit ein. Die Auszahlung dieser Sicherheitseinbehalte erfolgte, sofern sie...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Überlegungen zur Vorlage

Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSystRL bzw. § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Zurück auf Null

Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in der Zeit vor 2013 angekommen, d.h. bevor der BFH mit dem Urteil vom 24.10.2013 entschieden hatte, auch in dem Fall der vertraglichen Vereinbarung, dass bestimmte Entgeltanteile erst später zu zahlen seien, liege ein Fall der Uneinbringlichkeit i.S.d. § 17 UStG vor, so dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.2 Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr

Rz. 183 Die Definition der Bemessungsgrundlage war durch die Richtlinie 92/111/EWG[1] grundlegend neu gefasst worden. Die Bemessungsgrundlage ist ab dem 1.1.1993 der Wert, der durch die geltenden Gemeinschaftsvorschriften als Zollwert bestimmt ist.[2] Die Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr knüpft also seit der Errichtung des Binnenmarkts nicht mehr an die Aufwendungen des E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26 Richtlinie Gutscheine

Rz. 654 Der Rat hatte am 27.6.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet.[1] Die RLmusste mit Wirkung v. 1.1.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der RL wurden besondere Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt. Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.5 Artikel 114 AEUV – Angleichung der Rechtsvorschriften

Rz. 10 Nach Art. 114 Abs. 1 AEUV erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 AEUV) und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Verstetigung von Ausnahmeregelungen

Rz. 568 Der Rat hatte am 24.7.2006 die Richtlinie 2006/69/EG[1] verabschiedet. Mit dieser Änderungsrichtlinie wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die einige Mitgliedstaaten bis dahin singulär auf der Basis entsprechender Sonderermächtigungen des Rates gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie [2] abweichend von den Grundtatbeständen anwenden durften, als allgemein geltendes Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Änderungen bei den unbefristeten Regelungen der 6. EG-Richtlinie

Rz. 445 Die durch die Binnenmarkt-Richtlinie insoweit vorgenommenen Änderungen folgten im Wesentlichen aus der Errichtung des gemeinsamen Binnenmarkts bzw. den damit entfallenen Grenzkontrollen und dem Wegfall des Einfuhr- und Ausfuhrbegriffs im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Im Einzelnen ist auf folgende Regelungen besonders hinzuweisen: Rz. 446 Die Territorialit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Änderung des Vorsteuerabzugs nach § 17 UStG; missbräuchliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Rz. 191 Ändert sich der Vorsteuerabzug aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG oder aufgrund des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, so ändert sich damit der auf das Wirtschaftsgut entfallende Vorsteuerbetrag i. S. d. § 15a Abs. 5 S. 1 UStG (Rz. 139). Waren bereits vorher Berichtigungen nach § 15a UStG erfolgt, so sind diese nicht rückwirkend zu korrigie...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rd. 14 Mrd. Euro pro Jahr eine bedeutende Größe für die Finanzausstattung der Kommunen. Sie ist anders als die Gewerbesteuer keinen konjunkturellen Schwankungen unterworfen und sorgt damit für eine hohe Planungssicherheit bei den Kommunen. Die Grundsteuer wird in drei verschiedene Kategorien unterteilt: Die so...mehr