Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Anwendung der Bemessungsgrundlagen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG)

6.3.2.1 Grundsatz Rz. 539c Da § 10 Abs. 5 UStG für den Vergleich mit dem Entgelt und – für den Fall des Übersteigens – als anzuwendende Bemessungsgrundlage diejenige nach § 10 Abs. 4 UStG nennt, gelten alle für diese Vorschrift anwendbaren Regeln. In den Fällen der Lieferungen sind danach der fiktive aktuelle Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten anzusetzen (Rz. 468 ff.), in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuergesetzes

1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 389 § 10 Abs. 2 UStG behandelt vier besondere Fallgruppen des Leistungsaustauschs, in denen die Gegenleistung nicht in einer (ausschließlichen) Geldzahlung besteht, die Bemessungsgrundlage für die Umsätze also nicht dem erhaltenen Geldbetrag abzüglich USt entsprechen kann. Da auch für diese Fälle die Bemessungsgrundlage sich nach der Gegenleistung richten soll (Rz. 9), w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.3 Leistung neben Barzahlung als Gegenleistung

Rz. 426 Besteht die Gegenleistung bei einem tauschähnlichen Umsatz neben der Lieferung oder sonstigen Leistung auch noch in einer Barzahlung ("Tausch mit Baraufgabe"; "tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe"), muss neben der Barzahlung auf der Wert der erhaltenen Lieferung bzw. sonstigen Leistung ermittelt werden. Ob die Baraufgabe hinzuzurechnen oder abzuziehen ist, bestimmt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2.2 Regelung vor dem 1.4.1999

Rz. 455a § 10 Abs. 4 UStG a. F. regelte unter Verwendung einer Reihe von nicht leicht erfassbarer Verweisungen die Bemessungsgrundlage für folgende Fallgruppen: Eigenverbrauch, Verbringen ins Inland, Arbeitnehmer-Sachzuwendungen, Leistungen von Gesellschaften an Gesellschafter. Aufgeschlüsselt bedeutet dieses: drei verschiedene Bemessungsgrundlagen für die drei Fallgruppen des Eig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.2 Auslagerung aus USt-Lager (§ 10 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 336a Durch das StÄndG 2003[1] ist das sog. Umsatzsteuerlager eingeführt worden. Als Folgeregelung zu § 4 Nr. 4a UStG ist in § 10 Abs. 1 UStG ein neuer S. 4[2] eingefügt worden. Dieser stellt klar, dass bei einer Auslagerung aus dem USt-Lager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG und dem damit verbundenen Entfallen der Steuerfreiheit die Bemessungsgrundlage sowohl die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Anwendungsfälle

5.1.2.1 Regelung ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004 Rz. 455 § 10 Abs. 4 UStG regelt die Bemessungsgrundlage für Handlungen des Unternehmers in folgenden Fallgruppen: Entnahme eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf, andere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die Verwendung ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Regelungen ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004

5.2.1.1 Als entgeltlich geltende Lieferungen und Verbringen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG) Rz. 468 Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG in der seit dem 1.4.1999 geltenden Fassung wird der Umsatz bei den (fiktiven) als entgeltlich geltenden Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 – Nr. 3 UStG, also der Entnahme eines Gegenstands, der unentgeltlichen Zuwendungen an das Personal ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Besondere Fallgruppen

5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Tauschähnlicher Umsatz

3.3.2.1 Begriff Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Tausch

3.3.1.1 Abgrenzung gegenüber ähnlichen Fällen Rz. 402 Die Lieferungen – auf jeder Seite können es auch mehrere sein (Rz. 400) – müssen sich beim Tausch als Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegenüberstehen.[1] Kein Tausch liegt vor, wenn zwei Personen jeweils wechselseitig an den Erbringer der anderen Lieferung auch eine Lieferung tätigen, ohne da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Personenkilometer

Rz. 551 Personenkilometer ist nach § 10 Abs. 6 S. 2 UStG das Produkt aus der Zahl der beförderten Personen und der Zahl der Kilometer der Beförderungsstrecke im Inland. 7.3.1.1 Beförderte Personen Rz. 552 Für den Begriff der beförderten Personen ist nicht maßgebend, wer mit dem Kraftomnibus tatsächlich fortbewegt worden ist. Da die Besteuerung des Umsatzes mit dem Durchschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rechtsentwicklung

5.1.3.1 Allgemeines Rz. 456 Die Besteuerung des Eigenverbrauchs und ihre Regelungen zu den einzelnen Tatbeständen und Bemessungsgrundlagen gehen weit in die Zeit vor Einführung des Mehrwertsteuersystems zurück. Mit der Einführung dieses Systems wurde der Eigenverbrauch vornehmlich als Korrektur des vorhergegangenen Vorsteuerabzugs begriffen. Entsprechende Fallgruppen wie die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Einzelregelungen

5.2.1 Regelungen ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004 5.2.1.1 Als entgeltlich geltende Lieferungen und Verbringen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG) Rz. 468 Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG in der seit dem 1.4.1999 geltenden Fassung wird der Umsatz bei den (fiktiven) als entgeltlich geltenden Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 – Nr. 3 UStG, also der Entnahme eines Gegenstands, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt auch für die Reg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Sonderregelungen – Margenbesteuerung (§ 25, § 25a UStG)

Rz. 16 § 25 Abs. 3 UStG u. § 25a Abs. 3 UStG regeln abweichend von § 10 UStG die Bemessungsgrundlagen für Reiseleistungen [1] und die Fälle der Differenzbesteuerung, nämlich bestimmte Fälle des Handelns mit vor allem Gebrauchtgegenständen. Unter Durchbrechung des Mehrwertsteuer-Systems mit seiner Kettenbetrachtung werden der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen ausgeschlossen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.1 Lieferung als Gegenleistung

Rz. 418 Ist die Gegenleistung einer sonstigen Leistung eine Lieferung, bildet also der Wert einer Lieferung die Bemessungsgrundlage, gelten für diese die Ausführungen zum Tausch (Rz. 404 ff.) ohne Einschränkungen. Stellt z. B. eine Person (mehrfach) einem Unternehmer für eine Hausparty mit Direktvertrieb ihre Wohnung zur Verfügung und erhält dafür ein Erzeugnis der Vertriebs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.2 Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Rz. 496 Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Kfz für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, ergeben sich hierbei für die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen. Diese ergeben sich je nachdem, ob die Verwendung ab dem 1.4.1999 geschieht oder vor diesem Zeitpunkt geschah und ob es sich dabei um ein Fahrzeug handelte, das nach dem 31.3.1999 oder vor dem 1.4.1999 ange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Folgen der Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 539n Die unter § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG fallenden Lieferungen und sonstigen Leistungen der Personenvereinigungen, Gesellschaften usw. an ihre Mitglieder, Gesellschafter usw. und diesen nahestehenden Personen sowie der Einzelunternehmer an ihm nahestehende Personen sind häufig Leistungen an Unternehmer. Da der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage stets bedeutet, dass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.1 Einbeziehung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit dem 1.7.2004)

Rz. 476b Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ergibt sich seit dem 1.7.2004 die Bemessungsgrundlage für die als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands aus den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Dazu gehören auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten des verwendeten Wirtschaftsguts. Sowei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.5 Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 487 In die Besteuerungsgrundlage können bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG nur die Ausgaben einbezogen werden, für die der Unternehmer auch den Vorsteuerabzug hatte. Ausgaben, für die er keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte, scheiden in diesem Fall aus der Bemessungsgrundlage aus. Unbeachtlich ist hierbei, aus welchem Grund der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.4 Sachspenden

Rz. 519 Unentgeltliche Wertgaben führen – soweit es sich um die Wertabgaben von Gegenständen handelt – unabhängig der Motivation zu steuerbaren Umsätzen nach § 3 Abs. 1b UStG. Damit zählen auch Wertabgaben aus karitativen Gründen (z. B. Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln) nach der systematischen Logik unzweifelhaft zu steuerbaren[1] und steuerpflichtigen Umsätzen des Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.1 Überlassung eines Pkw für Privatfahrten des Arbeitnehmers

Entgeltliche Überlassung Rz. 511 Die Überlassung von Personenkraftwagen an das Personal für dessen privaten Bedarf ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung[1] regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen.[2] Der Arbeitnehmer soll üblicherweise auch dann einen Teil seiner Arbeitsleistung für die Überlassung des Pkw erbringen, wenn es k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.2 Sonstige Leistung als Gegenleistung

Rz. 419 Die Ermittlung des Werts einer sonstigen Leistung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um vielfach erbrachte oder abgerechnete sonstige Leistungen handelt wie z. B. Reparaturarbeiten von Handwerkern, Vermietungsleistungen, Beförderungsleistungen oder dgl. In diesen Fällen kann auf den Preis, den der Leistende normalerweise e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.2 Skonto, Rabatt, Bonus

Rz. 70 Der Skonto mindert als Zahlungsabzug das Entgelt.[1] Skonti werden entweder aufgrund einer Vereinbarung oder einseitig vom Leistenden gewährt. Sie werden regelmäßig in v. H.-Sätzen ausgedrückt. Meist wird der Skonto eindeutig auf den Rechnungsbetrag bezogen. Aber auch wenn nur ein Vermerk, wie z. B. "2 % Skonto bei Barzahlung", vorhanden ist, muss grundsätzlich der Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.1 Grundsatz

Rz. 539c Da § 10 Abs. 5 UStG für den Vergleich mit dem Entgelt und – für den Fall des Übersteigens – als anzuwendende Bemessungsgrundlage diejenige nach § 10 Abs. 4 UStG nennt, gelten alle für diese Vorschrift anwendbaren Regeln. In den Fällen der Lieferungen sind danach der fiktive aktuelle Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten anzusetzen (Rz. 468 ff.), in den Fällen der sons...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.1 Prinzip der Ermittlung nach der Gegenleistung

Rz. 9 Umsätze werden, sofern eine Gegenleistung überhaupt vorhanden ist, nach dieser besteuert. Diese Regelung war von der EG entsprechend dem deutschen Recht auch in Art. 11 der 6. EG-Richtlinie niedergelegt worden.[1] Entsprechend Art. 73 MwStSystRL [2] ist Steuerbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen "alles, was den Wert der Gegenleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift

Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Beförderungsle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.2 Anlehnung an die LSt in anderen Fällen

Rz. 518 Aus Vereinfachungsgründen, z. B. zur Anpassung an die lohnsteuerliche Behandlung, hat die Finanzverwaltung außer zur Kfz-Überlassung auch zu einer Reihe von anderen Fallgruppen in Abschn. 1.8 Abs. 9 – Abs. 19 UStAE Sonderregelungen getroffen, die regelmäßig eine günstigere Bemessungsgrundlage als der eigentlich zutreffende Ansatz der Ausgaben bietet.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2.1 Regelung ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004

Rz. 455 § 10 Abs. 4 UStG regelt die Bemessungsgrundlage für Handlungen des Unternehmers in folgenden Fallgruppen: Entnahme eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf, andere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die Verwendung eines unternehmerischen Gegenstands für nichtunte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3 Besonderheiten für Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 509 Seit dem 1.4.1999 findet sich in § 1 UStG keine besondere Regelung mehr zur Steuerbarkeit von Arbeitnehmer-Sachzuwendungen. Sie werden auch nicht mehr ausdrücklich in den Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Leistungen[1] genannt. Sind sie unentgeltlich, werden sie nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG als Lieferungen gegen Entgelt bzw. nach § 3 Abs. 9a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tausch und tauschähnlicher Umsatz (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 399 Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auch in diesen Fällen in Geld auszudrücken ist, da auf sie der geltende Steuersatz anzuwenden ist.[1] Beide genannten Vorgänge haben die Besonderheit, dass bei einem Leistungsaustausch auf jeder Se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Begriff

Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung einer Lieferung e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.3 Tausch mit Baraufgabe

Rz. 407 Häufig wird in der Praxis ein Tausch so ausgestaltet, dass einer der Liefernden einen Barbetrag und Sachaufwendungen an den Leistungsempfänger leistet. Regelmäßig werden bei einem Tausch die beiden gegenüberstehenden Leistungen nach den subjektiven Erwartungen der Vertragsparteien nicht gleichwertig sein, sodass eine entsprechende Zuzahlung einer Vertragspartei verei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.1 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 469 Maßgebend sind immer die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Ausführung des unentgeltlichen Umsatzes. Der historische Einkaufspreis oder die historischen Selbstkosten sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgaben damit nicht relevant. Dies kann in der Folge dazu führen, dass die sich für die Ausführung der unentgeltlichen Wertabgabe er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.6 Tatsächliche Einnahme maßgebend

Rz. 31 Für den Umfang des Entgelts war bis 31.12.2018 das maßgebend, was der Leistungsempfänger tatsächlich aufwendete.[1] Nicht von Bedeutung war, was der Leistende im Endergebnis erhielt.[2] Aus unionsrechtlichen Gründen ist seit dem 1.1.2019 die Bemessungsgrundlage alles das, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bedeutung und Inhalt der früheren Regelung (§ 10 Abs. 3 UStG a. F.)

Rz. 430 § 10 Abs. 3 UStG a. F. ist mWv 1.1.1994 aufgehoben worden.[1] Seit dem 1.1.1994 ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsveräußerung in § 1 Abs. 1a UStG geregelt. Diese eingefügte Vorschrift enthält in S. 2 die Begriffsbestimmung der Geschäftsveräußerung, nachdem sie in S. 1 angeordnet hat, dass die Umsätze in ihrem Rahmen nicht der USt unterliegen (§ 1 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.2 Einkaufspreis einschließlich Nebenkosten

Rz. 470 Der auf den Zeitpunkt der Entnahme zu ermittelnde (fiktive) Einkaufspreis entspricht im Regelfall dem Wiederbeschaffungspreis [1], den Wiederbeschaffungskosten.[2] Das ist der Preis, den der Unternehmer zzt. der Entnahme, der Lieferung oder des Verbringens aufwenden muss, um einen gleichen (bei vertretbaren Sachen) oder entsprechenden, also gleichartigen Gegenstand zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung

Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führen damit eine unternehmerische Tätigkeit[1] a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.1 Allgemeines

Rz. 456 Die Besteuerung des Eigenverbrauchs und ihre Regelungen zu den einzelnen Tatbeständen und Bemessungsgrundlagen gehen weit in die Zeit vor Einführung des Mehrwertsteuersystems zurück. Mit der Einführung dieses Systems wurde der Eigenverbrauch vornehmlich als Korrektur des vorhergegangenen Vorsteuerabzugs begriffen. Entsprechende Fallgruppen wie die Arbeitnehmersachzuw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.4 Besonders behandelte Fallgruppen

Rz. 539i Bei verbilligter Abgabe von Waren an das Personal, z. B. durch Belegschaftsrabatte, ist das vom Personal zu zahlende Entgelt meist höher als die Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG mit dem fiktiven Einkaufspreis bzw. den Selbstkosten. In diesen Fällen ist die Mindestbemessungsgrundlage nicht anwendbar. Umsatzsteuerlich sind daher nur außergewöhnlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2 Als entgeltlich geltende sonstige Leistungen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 UStG)

Rz. 474 Die Bemessungsgrundlagen für die beiden Arten der in § 3 Abs. 9a UStG geregelten als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen richten sich übereinstimmend nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Bis zum 30.6.2004, also vor der Gesetzesänderung durch das Richtlinien-UmsetzungsG[1] mit (Rück-)Wirkung ab 1.7.2004, stellten § 10 Abs. 4 S. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.1 Verbrauchsteuern (§ 10 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 336 Realisiert ein Unternehmer einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb [1], der auch keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG unterliegt, sind die Verbrauchsteuern, die nicht bereits im Entgelt enthalten sind und die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, zusätzlich zum Entgelt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, § 10 Abs. 1 S. 3 UStG [2]. Grundlage hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Grundsätzliche Regelung

Rz. 467 Der Gesetzgeber hatte ursprünglich bei der Schaffung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Umsätze aus Vereinfachungsgründen das Bestreben gehabt, die Bemessungsgrundlagen möglichst eng an die im Einkommensteuerrecht maßgebenden Wertansätze anzulehnen.[1] Gegen diese Anlehnung des Umsatzsteuerrechts an das Einkommensteuerrecht sind vielfach ernst zu nehmend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Minderungen des Entgelts kommen im Wirtschaftsleben viel häufiger und vielfältiger vor als Entgeltserhöhungen. In Betracht kommen hier vor allem Skonti, Rabatte, Boni und sonstige Preisnachlässe. Außerdem gehören zurückgezahlte Beträge und Gutschriften[1] dazu. In die Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage sind aber auch diejenigen Fälle des § 17 Abs. 2 UStG ...mehr