Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 9.2 Überentnahmen in einem Verlustjahr (ohne Entnahmen)

Eine besondere Situation ergibt sich, wenn der Unternehmer keinen Gewinn, sondern einen Verlust erzielt hat. Durch den Verlust entstehen Überentnahmen selbst dann, wenn der Unternehmer im Verlustjahr keine Entnahmen getätigt hat. Für die Berechnung der Überentnahme ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Als "Gewinn" ist daher grundsätzlich auch ein Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.2 Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6b Abs. 6)

Rz. 122 Nach § 6b Abs. 6 EStG gilt der Betrag, der nach Abzug der übertragenen stillen Reserven verbleibt, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts. Der um den Abzug verminderte Betrag bildet somit die Bemessungsgrundlage für Absetzungen (auch erhöhte) und Sonderabschreibungen auf das Reinvestitionsgut. Der verminderte Wertansatz ist dann in der Folge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuersatz auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln: Mit Urteil vom 21.4.2022 (BFH v. 21.4.2022 – V R 2/22 (V R 6/18)) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urt. v. 3.2.2022 (EuGH v. 3.2.2022 – C-515/20) entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug: In seinem Folgeurteil zum EuGH-Urt. v. 16.9.2020 – C-528/19 – Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, UR 2020, 840, hat der BFH (BFH, Urt. v. 16.12.2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17), UR 2021, 465) abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unterneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.1 Zeitpunkt der Reinvestition

Rz. 120 Die durch Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven können auf Reinvestitionsgüter, die im Veräußerungsjahr oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt worden sind, übertragen werden (§ 6b Abs. 1 S. 1 EStG). Vorgezogene Anschaffungen oder Herstellungen werden begünstigt, weil die Sicherung eines störungsfreien Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.2 Aufbau der Norm

Rz. 4 § 6b Abs. 1 EStG regelt, welche Veräußerungsobjekte begünstigt sind und in welcher Höhe Gewinn aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf Reinvestitionen übertragen werden kann. In Abs. 2 werden die Tatbestandsmerkmale "Gewinn" und "Buchwert" definiert. Abs. 2a erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf Betriebsstätten im EU-/EWR-Ausland. Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.4 Vorzeitige Auflösung

Rz. 141 Innerhalb der Rücklagefristen von 4 bzw. 6 Jahren kann die Rücklage jederzeit ganz oder teilweise auch schon früher aufgelöst werden. Dabei steht es dem Stpfl. frei, jederzeit ganz oder teilweise auf die Rücklage zu verzichten, selbst wenn er damit lediglich die Absicht verfolgt, die Progression zu mildern.[1] Das ist deshalb zutreffend, weil die Bildung und Auflösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 4 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 8 Der bei der Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter entstehende Gewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung in der Weise zu ermitteln, dass der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme und die Veräußerungskosten sowie die noch nicht verbrauchten Absetzungen für Abnutzung – im Fall nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten –...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD)

Rz. 110 Der TVöD enthält in § 21 TVöD eine einheitliche Berechnungsgrundlage für alle Tatbestände der Entgeltfortzahlung im tariflichen Sinne (und nicht nur für den Krankheitsfall). Sie ist mit § 13 Abs. 1 BUrlG zu vereinbaren, weil lediglich der Referenzzeitraum verändert wird und der Lohnfortzahlungsansatz stärker in den Vordergrund gestellt wird. Nach der Rechtsprechung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1 Abweichende Regelungen nach dem TVöD

Rz. 109 Der TVöD enthält auch hinsichtlich der Berechnung des Urlaubsentgelts Sonderregelungen. Die hier einschlägigen tariflichen Regelungen lauten: § 26 Erholungsurlaub (1) Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.3 EBITDA-Vortrag als Bemessungsgrundlage

Rz. 50a Durch G. v. 22.12.2009[1] ist eine weitere Bemessungsgrundlage eingeführt worden, nämlich der EBIDTA-Vortrag (zur Ermittlung Rz. 53m) aus den vorangegangenen 5 Wirtschaftsjahren. Vortragsfähig ist nach § 4h Abs. 1 S. 3 EStG das "verrechenbare EBITDA"; dieses beträgt nach § 4h Abs. 1 S. 2 EStG 30 % des EBITDA. Daher beträgt der Vortrag des "verrechenbaren EBIDTA" 30 %...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2 Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke

3.2.1 Systematik Rz. 39a Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt nach § 4h Abs. 1 S. 2 EStG 30 % des EBITDA des laufenden Jahrs zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.1 Systematik

Rz. 39a Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt nach § 4h Abs. 1 S. 2 EStG 30 % des EBITDA des laufenden Jahrs zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorhergehenden Jahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.5 Vortrag nicht abzugsfähiger Zinsen

Rz. 54 Soweit Zinsen die Grenze von 30 % der Bemessungsgrundlage übersteigen, können sie in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie angefallen sind, steuerlich nicht abgesetzt werden. Stattdessen ermöglicht Abs. 1 S. 5 den zeitlich unbegrenzten Vortrag dieser Zinsen für den Abzug in einem der Folgejahre. Einen Rücktrag des Zinsaufwands sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 54a Die vorgetra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.2 Maßgeblicher Gewinn bei Personengesellschaften

Rz. 112 Auch für eine Personengesellschaft sowie eine nachgeordnete Personengesellschaft (Rz. 102) ist der "maßgebliche Gewinn" zu ermitteln. Die Personengesellschaft wird für die Zinsschranke als eigenständiger Betrieb behandelt, d. h., sie hat einen eigenen "maßgeblichen Gewinn". Dieser ist der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug nach den allgemeinen Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Hat der Arbeitgeber Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmale zu berücksichtigen[1], ist der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer zu berechnen. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage eine fiktive ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 14 § 4h EStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik des § 4h EStG, der Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Rz. 14a Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betrifft in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.2 Solidaritätszuschlag-Jahresausgleich

Führt der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch, ist ebenso für den Solidaritätszuschlag ein Jahresausgleich vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag sind die im Jahresausgleich festgestellte Jahreslohnsteuer und die gesonderte Jahreslohnsteuer für die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen laufenden und sonstigen Bezüge. Beim Jahresausgleich si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.2 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt ermittelten Faktor (bei Steuerklasse IV)[1] zu berücksichtigen, ist dieser für die Berechnung des Solidaritätszuschlags heranzuziehen. Es ist die Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage anzusetzen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn zuzüglich möglicher sonstiger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.1 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Das Betriebsstättenfinanzamt kann allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Die nach diesem Verfahren für den laufenden Arbeitslohn eines Lohnzahlungszeitraums ermittelte Lohnsteuer ist auch Bemessungsgrundlage für den Solidari...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.4 Sanktionen bei unrichtigen Abschlüssen

Rz. 97 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 14–16 EStG enthält Sanktionen für den Fall, dass ein dem Eigenkapitalvergleich zugrunde gelegter Abschluss unrichtig ist. Dies betrifft sowohl den Einzelabschluss als auch den Konzernabschluss, und zwar jeweils die nach § 4h Abs. 2 Buchst. c EStG geänderten Abschlüsse. Unrichtig ist ein Abschluss daher, wenn er nicht dem maßgebenden Rechn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.6 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5 Sonderregelung für nachgeordnete Personengesellschaften

Rz. 102 Für Gesellschaften (Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften), die unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind, gilt nach Abs. 2 S. 2 die Regelung des § 8a Abs. 2 und 3 KStG entsprechend. Ab Vz 2024 ist die Verweisung auf § 8a Abs. 2 KStG gestrichen worden, da diese Vorschrift ersatzlos entfallen ist.[1] Zweck der Verweisung auf § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.2 Beitragssatz

Rz. 3 Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht von den Trägern der Rentenversicherung bestimmt, sondern (im Grundsatz) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf (§ 160). Der Beitragssatz ist linear. Die scheinbare Ausnahme bei Beschäftigten mit Arbeitsentgelt in der Gleitzone (vgl. § 163 Abs. 10, § 168 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 7c Die Beitragstragung von Beziehern von Pflegeunterstützungsgeld ist seit dem 1.1.2015 in Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e geregelt. Pflegeunterstützungsgeld wird gemäß § 44a Abs. 2 SGB XII für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen gewährt, wenn Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.11 Im Ausland für einen begrenzten Zeitraum beschäftigte Personen (Nr. 4a)

Rz. 20 Bis zum 31.12.2011 erfasste Nr. 4 auch "andere im Ausland beschäftigten Deutsche". Durch Art. 4 des 4. SGBIVuaÄndG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde dieser nun in § 4 Abs. 1 Nr. 2 angesprochene Personenkreis der für einen begrenzten Zeitraum im Ausland beschäftigten und freiwillig Versicherten aus Nr. 4 genommen. Zunächst wurde eine besondere Regelung mit Nr. 4a g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.2 Recht der Genussrechtsinhaber auf eine Beteiligung am Gewinn

Rz. 12 Das Recht des Genussrechtsinhabers auf eine Beteiligung am Gewinn stellt den in der Praxis am häufigsten gewährten inhaltlichen Bestandteil eines Genussrechts dar.[1] Für die Beteiligung des Genussrechtsinhabers am Gewinn des die Genussrechte ausgebenden Unternehmens innerhalb eines bestimmten Geschäftsjahrs besteht allerdings die Voraussetzung, dass zum einen überhau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.4 Rückwirkende Besteuerung des Anteilseigners nach § 22 UmwStG

Rz. 119 Darüber hinaus enthält § 22 UmwStG weitere Bestimmungen zur (rückwirkenden) Besteuerung des Anteilseigners. Grundgedanke ist die Missbrauchsvermeidung durch den Gesetzgeber. Durch die Einbringung eines gewerblichen Betriebsvermögens als Sachgesamtheit zu Buch- oder Zwischenwert, könnte anschließend eine Statusverbesserung[1] erreicht werden, da nun nicht mehr gewerbl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 1.1 Berechnung und Bemessungsgrundlage

Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.[1] Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich zusammen aus einem Teilbetrag für die Rentenversicherung[2] einem Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung[3] und einem Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.2 Interne Bewerbung und gleiche Eignung, Bezugnahme auf äußeres Erscheinungsbild

In diesem Fall, den das LAG Rheinland-Pfalz im Januar 2018 entschied, ging es um einen Lokführer, der sich innerhalb eines Betriebs um einen Standortwechsel bewarb.[1] Er erhielt eine Absage. Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs fragte der Leiter des Gesprächs den Lokführer danach, wo er herkomme. Der Lokführer antwortete, er komme aus Japan. Daraufhin entgegnete der Leiter des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg

Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer Klage zu den VG bedürfe (a.A. Steinhauer, ErbStB 2023, 185 so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brennpunkt Vorabpauschale (... / 2. Teilfreistellungsverfahren beim Kapitalertragsteuerabzug

Im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug werden die Teilfreistellungssätze gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG für Privatanleger berücksichtigt (vgl. § 43a Abs. 2 Satz 1 EStG). Der Steuerabzug hat beim Privatanleger grds. abgeltende Wirkung (vgl. § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.2.2 Umrechnung in Stundenlohn

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge ist der in einen Stundenlohn umgerechnete Grundlohn (§ 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG). Als Stundenlohn dürfen maximal 50 EUR angesetzt werden. Diese Höchstgrenze entspricht einem Monatslohn von 8.000 EUR und einem Jahresarbeitslohn von 100.000 EUR, wodurch die Steuerfreiheit für sehr hohe Einkünfte beschränkt werden so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brennpunkt Vorabpauschale (... / VI. Ergebnis

Die ertragsteuerliche Behandlung von Vorabpauschalen ist im Hinblick auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage als auch bzgl. der Umsetzung im Steuerabzugsverfahren bei inländischer Depotverwahrung komplex. Es sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die im Wesentlichen darin begründet sind, dass der Vorabpauschale kein Geldfluss zugrunde liegt. Zudem ist die Vorabpausch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / I. Die Suche nach einem Musterverfahren

Mit der Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wurde ein längst überfälliges steuerliches Mammutprojekt angegangen. Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Belastungsgrund

Die Problematik eines möglicherweise fehlenden Belastungsgrundes wird in der Literatur schon seit der Verabschiedung der Bewertungsreform umfassend diskutiert (vgl. anstelle vieler Drüen in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, Stand: 167. EL 11/2023, unter 1. Bewertungsgleichmaß, Rz. 20 ff. m.w.N.). Auch das FG Rheinland-Pfalz kann der gegenwärtigen Ausgestaltung des verfahrensge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 7. Kritische Würdigung der Entscheidung des Sächsischen FG

Bei der Lektüre des Urteils fällt auf, dass sich das Sächsische FG bei der Meinungsbildung in Bezug auf die Zulässigkeit des Maßes der Typisierung der Bewertungsvorschriften allein auf die Gesetzesbegründung beschränkt hat. Eine Analyse der vielstimmig vorliegenden Literaturmeinung zur Rechtsfrage fehlt ebenso wie eine eigene Analyse der Qualität und Folgerichtigkeit der Bew...mehr