Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1 Voraussetzungen

Die Förderung einer Existenzgründung durch einen Gründungszuschuss erfolgt auf der Grundlage einer Beratung durch die Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Ausgangspunkt ist ein Profiling und eine daraus abgeleitete Handlungsstrategie zu Beendigung der Arbeitslosigkeit.[1] Bei der Förderentscheidung hat die Agentur für Arbeit zu beachten, dass die Vermittlung in eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 5.1 Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die geförderten Existenzgründer können sich freiwillig gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit versichern. Bei mindestens 12-monatiger Beitragszahlung in den letzten 30 Monaten besteht – soweit auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind – im Falle des Scheiterns der Existenzgründung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch dann, wenn die selbstständige Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Alt. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 7 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 8 und 9). Rz. 8 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Tatsachen eine entsprechende Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 5 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 1.4 Höhe des Mutterschutzlohns

Gemäß § 18 Satz 2 MuSchG ist als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist gemäß § 18 Satz 4 MuSchG das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten 3 Monate der Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 5 Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz trägt die zügig voranschreitende Digitalisierung dazu bei, dass sich bis 2030 in mehr als 35 % aller Berufe das Tätigkeitsprofil grundlegend wandeln wird. Aus diesem Grund muss im Hinblick auf die Fachkräftesicherung der Schwerpunkt darauf gelegt werden, die Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung und Weiterbildung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Betroffene Person

Rz. 3 Nach § 31a Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis – und nach Abs. 2 S. 1 eine Offenbarungspflicht – nur für die Daten der betroffenen Person. Der Begriff der betroffenen Person ist derselbe wie in § 30 AO.[1] Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Mitteilung erfolgen soll, sondern auch jeder andere, dessen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.2 Laufende/einmalige Einnahmen/Nachzahlungen

Bei der Berücksichtigung des Einkommens ist zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen sowie Nachzahlungen zu unterscheiden. Laufende und einmalige Einnahmen sind in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen. Nachzahlungen sind ebenfalls in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen, solange dadurch der Anspruch nicht komplett für den Monat der Berücksichtigung als Einkommen entfällt. En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3 Auswirkungen auf andere Bereiche des Sozialrechts

Rz. 12 Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich auch auf andere Gebiete des Sozialrechts aus. So verhindert nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV der Bezug von Elterngeld zunächst den Fiktionseintritt des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend gilt, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdaue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.6 Mitglieder der NATO-Streitkräfte

Rz. 152 Eine Sonderstellung unter den Ausländern nehmen die Mitglieder der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte ein.[1] Gleiches gilt für das "zivile Gefolge" (zur Begriffsbestimmung vgl. Art. I Abs. 1b NATO-Truppenstatut – im Folgenden: NATOTrStat) und die Angehörigen (s. Art. I Abs. 1c NATO-TrStat) der Mitglieder der Streitkräfte bzw. des "zivilen Gefolges". Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 1 Einkommen

Einkommen im Sinne des SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld. Hierzu gehören alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen spielt dabei keine Rolle. Zum Einkommen gehören insbesondere Arbeitsentgelt aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft, Sachbezüge, Renten, aber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 4 Adressat der zulässigen bzw. vorgeschriebenen Mitteilung ist die zuständige Stelle.[1] Das ist jede Behörde oder sonstige Stelle, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung oder für die Gewährung und/oder Rückforderung öffentlicher Mittel oder für die Strafverfolgung in den betroffenen Fällen zuständig ist. Für die Bekämp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 1 Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens

Bei der Berechnung des Einkommens ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen. Bei nichtselbstständig Erwerbstätigen ist dies das Bruttoeinkommen. Bei sonstigen Einnahmen ist vom Zahlbetrag der Einnahmen auszugehen. Zu den sonstigen Einnahmen gehören: Sozialleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfall eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und in den ersten 8 Wochen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Allgemeines

Rz. 109 § 1 Abs. 6 bestimmt, unter welchen näheren Umständen die Anspruchsvoraussetzung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, also die Voraussetzung einer reduzierten Erwerbstätigkeit in der Person des Berechtigten, erfüllt ist. Das Gesetz bezweckt, Eltern den Einkommensausfall auszugleichen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben, um sich der Betreuung ihres Kinde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist das Recht auf freiwillige Weiterarbeit aus, erhält sie weiterhin ihr vertragliches Entgelt durch den Arbeitgeber. Ihr Anspruch auf Mutt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Tatsachen eine entsprechende Pflicht. Die Regelun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 1.1 Beschäftigungsverbote

Zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind sieht das MuSchG neben den Schutzfristen von § 3 MuSchG verschiedene Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung vor. Diese Verbote umfassen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, die potenziell gesundheitsschädlich für die Schwangere oder das ungeborene Kind sein könnten. Der Anspruch auf Mutterschutzlohn bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.1 Grundabsetzbetrag

Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen öffentlichen und priva...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7 Vergütung aus Haushaltsmitteln für befristete Beschäftigung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

3.2.7.1 Geschichtliche Entwicklung Rz. 269 Der Gesetzgeber will mit diesem Sachgrund an die vor Inkrafttreten des TzBfG ergangene Rechtsprechung des BAG zur Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen im Bereich des öffentlichen Dienstes anknüpfen.[1] Allerdings ist die Möglichkeit zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge nach dem Wortlaut der Bestimmung wesentlich weitgehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 269 Der Gesetzgeber will mit diesem Sachgrund an die vor Inkrafttreten des TzBfG ergangene Rechtsprechung des BAG zur Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen im Bereich des öffentlichen Dienstes anknüpfen.[1] Allerdings ist die Möglichkeit zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge nach dem Wortlaut der Bestimmung wesentlich weitgehender als nach den von der damaligen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 211 Die Gesetzesbegründung[1] nimmt auch hinsichtlich dieses Befristungsgrundes Bezug auf die bisherige Rechtsprechung und benennt beispielhaft die vorübergehende Beschäftigung aus sozialen Gründen zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums und die Beschäftigung für die befristete Dauer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.4 Erstanstellung

Rz. 105 Eine Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium liegt nur vor, wenn es sich um die erste Beschäftigung nach dem Ausbildungs- oder Studienende handelt.[1] Auch ein kurzzeitiger Gelegenheitsjob steht der nachfolgenden Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG entgegen.[2] Die Erstanstellung muss nicht bei demselben Arbeitgeber erfolgen, mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.4 Sozialhilfemaßnahmen

Rz. 227 Die Beschäftigung im Rahmen von Sozialhilfemaßnahmen nach den früheren Regelungen in §§ 18 ff. BSHG konnte die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Hilfebedürftigen rechtfertigen. Denn Sozialhilfe im Sinne der Hilfe zur Arbeit nach den genannten Vorschriften diente der Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in das Arbeitsleben und war deshalb nicht auf Dauer zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.3 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III

Rz. 401 Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die Befristung des Arbeitsvertrags auch zulässig, wenn der ältere Arbeitnehmer vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III teilgenommen hat. Durch diese Maßnahmen, die gegenüber jeder anderen arbeitsmarktpolitischen Förderung nachran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die Befristung eines derartig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.3 Anschluss

Rz. 103 Die Beschäftigung erfolgt auch dann "im Anschluss" an die Ausbildung oder das Studium i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums beginnt. Es muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.[1] Ein genau bestimmter, allgemein gültiger Zeitraum lässt sich dabei nicht festlegen. Rz. 104 Teilweise wird...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.7 Nebenbeschäftigung

Rz. 236 Befristungsabreden bei Nebenbeschäftigungen sind nicht allein deshalb wirksam, weil der Arbeitnehmer mit dieser Beschäftigung nicht seinen gesamten Lebensunterhalt verdient.[1] Auch die Befristung eines solchen Arbeitsverhältnisses bedarf daher einer weiteren Rechtfertigung. Gleiches gilt – vom Fall des § 41 Satz 3 SGB VI abgesehen – auch für die Befristung von Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.2 Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Rz. 400 Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem älteren Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang Transferkurzarbeitergeld bezogen hat. Transferkurzarbeitergeld wird nach § 111 SGB III (früher: § 216b SGB III) zur Vermeidung von Entlassungen und zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.2.1 Prognose

Rz. 69 Aus der Gesetzesbegründung lässt sich entnehmen, dass allein die Ungewissheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs nicht geeignet ist, die Befristung eines Arbeitsvertrags zu rechtfertigen.[1] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften. Die bloße Unsicherheit der künftigen Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.1 Soziale Überbrückung

Rz. 213 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck die Befristung eines Arbeitsvertrags etwa dann rechtfertigen kann, wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis, an eine wirksame Kündigung oder an ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten oder zur Verbesserun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.1 Saison- und Kampagnebetriebe

Rz. 82 Ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann entstehen, wenn der Betrieb nicht während des gesamten Jahres arbeitet (Kampagnebetrieb, z. B. ein Freibad), oder wenn die in einem ganzjährig arbeitenden Betrieb dauerhaft anfallenden Tätigkeiten typischerweise während einer bestimmten Zeit des Jahres ansteigen (Saisonbetriebe, z. B. Hotels und Gastronomiebetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.4 4-Monatszeitraum

Rz. 404 Die Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG setzt voraus, dass die Beschäftigungslosigkeit, der Bezug von Transferkurzarbeitergeld oder die Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme während eines Zeitraums von mindestens 4 Monaten unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses bestand. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Beginn de...mehr