Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.2 Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Rz. 40 Die Freistellung aus Gründen eines Beschäftigungsverbotes ist kein Urlaub. Daher kann der Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub anordnen, um ein Beschäftigungsverbot damit zu umgehen.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 ist ein eigenständiges Rechtsinstrument der bezahlten Freistellung, weil der Arbeitgeber auf keine andere Weise eine unverantwortbare Gefä...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 44 Da grundsätzlich die Beschäftigungspflicht weiterhin besteht, kann das Vorliegen einer Krankheit das Beschäftigungsverbot überlagern, etwa wenn sich innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes oder unabhängig davon gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit einstellt. In dem Fall wird die Arbeitsunfähigkeit wie bei Nicht-Schwangeren, also im üblichen Prozess festgestellt, ärz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.4 Einschränkungen bei der Umgestaltung

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist nicht frei, die Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe nach Belieben umzugestalten. Denn auch die Umgestaltung selbst muss den Vorgaben des MuSchG genügen und die Anforderungen des allgemein geltenden Arbeitsschutzes erfüllen. Der Gesetzgeber hat im Mutterschutzgesetz weitreichende Vorgaben gemacht, welche Belastungen einer gesunden, werdenden Mutt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Abgrenzung zu krankheitsbedingter (ärztlich festgestellter) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 19 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Fall einer innerhalb von 12 Wochen abgebrochenen Schwangerschaft als Fall der Krankheit und ordnet damit die Entgeltfortzahlung an (vgl. § 3 EFZG). Dies ist systemkonform, da nach Abbruch der Schwangerschaft eine solche nicht mehr vorliegt und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des MuSchG entfallen. Die Sonderregelung ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Unverantwortbare Gefährdung durch Akkord- und Fließbandarbeit (§ 12 Abs. 5)

Rz. 55 § 12 Abs. 5 regelt das Verbot der Akkord- und Fließarbeit für Stillende. Ausnahmen von diesem Verbot kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 26 Abs. 3 Nr. 7 bewilligen. Akkordarbeit ist dabei die Umschreibung einer an Vorgaben orientierten Leistungserbringung (sog. Stückakkord, wenn sich die Bezahlung nach der Abarbeitung von Stückzahlen bemisst oder Zeitakkord, w...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Ermittlung der Gefährdungen

Rz. 14 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss – im 2. Schritt – der Arbeitgeber umfassend die Arbeitsbedingungen und die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen die schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Von dieser Gefährdungsbeurteilung werden auch Expositionen gegenüber fortpflanzungsgefährdenden, also fru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.2 Geringfügig Beschäftigte

Auch geringfügig Beschäftigte in einer Beschäftigung[1] sind arbeitslosenversicherungsfrei. In der Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Kommt es bei einer Zusammenrechnung[2] zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, liegt Geringfügigkeit nicht vor. Anders als in der Krankenversicherung und der Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.5 Mehrfachversicherung

Die Versicherungspflicht als Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht als Pflegeperson und Beschäftigter Die Pflegeperson pflegt den Pflegebedürftigen A (Pflegegrad 3) montags und dienstags jeweils an 8 Stunden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.1 Ausnahme für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen

Besondere Regelungen gelten für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen. Sie sind in einer Beschäftigung während der Beurlaubung nur dann versicherungsfrei, wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG)

Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personelle Zukunftssicherun... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten des eklatanten Fachkräftemangels, zunehmender Kurzzeiterkrankung, sich verändernder Arbeitsmotivation ist das Thema der personellen Zukunftssicherung ein maßgeblicher Treiber für unternehmerischen Erfolg. Die demographische Entwicklung in den reifen Volkswirtschaften, der gesellschaftliche Wertewandel und die Mobilität der Leistungs- und Potenzialträger m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, werden idR eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Das gilt jedoch nicht für Personen,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnung des Entgeltausfalls

Rz. 44 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG wird in Höhe eines Prozentsatzes (> Rz 49 ff) der durch die > Kurzarbeit entstehenden Entgeltdifferenz zwischen dem > Arbeitsentgelt mit (Ist-Entgelt) und ohne (Soll-Entgelt) Kurzarbeit gezahlt. Dabei wird allerdings nicht auf die persönlichen, sondern auf pauschalierte Nettoentgelte abgestellt (vgl § 106 SGB III). Zur Berechnung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wegfall der Begünstigung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Rz. 116 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (> Rz 87 ff) wird für den Regelfall gesetzlich vermutet, dass ein volljähriges Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Deshalb wird ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr nur berücksichtigt, wenn es einen der Grundtatbestände des § 32 Abs 4 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstlersozialversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Selbständige > Künstler und > Publizisten sind seit 1983 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG – vom 27.07.1981, BGBl 1981 I, 705). Seit 1995 besteht auch Versicherungspflicht in der > Pflegeversicherung. Beiträge werden für Aufträge an selbständige Künstler und Publizi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rentner als Arbeitnehmer

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei der Beschäftigung von Rentnern als > Arbeitnehmer entstehen keine besonderen steuerlichen Einschränkungen. Zu Einzelheiten > Altersentlastungsbetrag, > Aushilfstätigkeit, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff, > Veranlagung von Arbeitnehmern. Zur > Vorsorgepauschale > Lohnsteuertarif Rz 15 ff. Außerdem > Pensionierte Arbeitnehmer, > Vermöge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeit suchende Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn es in keinem Beschäftigungsverhältnis steht (> Rz 58) und bei der > Bundesagentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 21). Eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz sind unerheblich; auch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderschwester

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin werden im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG als > Sonderausgaben berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderbetreuung. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wegen des Abzugs der Ausgaben als AgB > Krankheitskosten Rz 10 Hauspflegerin ; ferner > Kindergarten Rz 5.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Arbeitnehmer, > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff, > Rentner als Arbeitnehmer, > Statisten, > Studenten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Knappschaftsrenten

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ehemals im Bergbau beschäftigte ArbN erhalten Rentenleistungen aus der knappschaftlichen RV. Träger ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl § 132 SGB VI). Die Zielrichtung der Leistungen ist unterschiedlich und trägt den besonderen Verhältnissen der ArbN im Bergbau Rechnung. Im Einzelnen sind folgende Rentenarten zu un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Freizügigkeitsberechtigte

Rz. 12/2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Durch die Einfügung des Abs 1a in § 62 EStG wird der KiG-Anspruch für Freizügigkeitsberechtigte ab dem 01.08.2019 neu geregelt. Davor hatten in Deutschland lebende freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats (zu den EU/EWR-Staaten > Europäische Union) sowie der Schweiz (vgl § 62 Abs 2 iVm Abs 1 EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Definition der Berufsausbildung

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für einen Beruf wird ausgebildet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH 189, 88 = BStBl 1999 II, 701; BFH/NV 2017, 1304 = HFR 2017, 937). Zur Berufsausbildung iwS (> Rz 62) gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Finanzierung durch Winterbeschäftigungs-Umlage

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zusatzleistungen sowie die Kosten der > Bundesagentur für Arbeit für die Verwaltung der Zusatzleistungen werden durch eine sog Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert (vgl § 354 SGB III). Sie wird – je nach Wirtschaftszweig – in unterschiedlicher Höhe als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen erhoben. In den einzelnen Wirtschaftszweigen wird di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mehraufwands-Wintergeld

Rz. 73 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mehraufwands-Wintergeld wird iHv 1,00 EUR für jede in der Zeit vom 15.12. bis Ende Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde an ArbN gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Berücksichtigungsfähig sind im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Transfer-Kurzarbeitergeld

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Transfer-KuG ist ein arbeits(markt)politisches Instrument, mit dem – wie beim regulären KuG – Entlassungen von ArbN vermieden werden sollen. Dies jedoch nicht, damit sie nach einer Zeit von > Kurzarbeit weiterhin beim bisherigen ArbG beschäftigt sind. Es soll vielmehr die Beschäftigung bei einem neuen ArbG oder der Übergang in die Selbst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Suche nach/Warten auf einen Ausbildungsplatz

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung (> Rz 65 ff) im In-oder Ausland mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, sich aber um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen Termin bemüht (BFH/NV 2015, 322). § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst c EStG überbrückt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 95 SGB III besteht ein Anspruch auf KuG für den einzelnen ArbN, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (> Rz 11 ff), die betrieblichen (> Rz 28) und die persönlichen (> Rz 29 ff) Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der > Bundesagentur für Arbeit angezeigt worden ist (> Rz 37). Rz. 9 Stand: EL 136...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.3 Ausgleichszeitraum des Zeitkontos

Der Ausgleichszeitraum des Zeitkontos ist die Zeitspanne, an deren Ende der Zeitsaldo wieder ausgeglichen sein muss (z. B. nach tarifvertraglicher Vorgabe 1 Jahr). Soweit Tarifverträge hier eine eindeutige Festlegung treffen, ist diese für Betriebsvereinbarungen bindend. Exakte kalendarische Festlegungen mit Stichtagen sind nicht zu empfehlen, da sie eine "Nullsteuerung" des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Keine Sperrfrist

Rz. 33 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zahlung von KuG ist nachrangig im Verhältnis zur Arbeitsvermittlung. Deshalb muss ein ArbN in > Kurzarbeit die Bereitschaft haben, in einem anderen Betrieb (während der Dauer der Kurzarbeit) tätig zu sein, wenn dort ein entsprechender Bedarf an Arbeitskraft besteht. Tritt ein ArbN trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der > Bund...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besteuerung beim Empfänger

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG führen beim Empfänger ggf zu besteuerbaren Einkünften. Ob es sich um > Einkünfte nach § 15, § 18, § 19 oder § 22 EStG handelt, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Die Eltern sind ggf zum LSt-Abzug verpflichtet, sofern es sich um Dienstleistungen handelt, die im Rahmen eines Dienstverhältn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zuschuss-Wintergeld

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) ausgefallene Arbeitsstunde in Höhe von bis zu 2,50 EUR gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-KuG vermieden wird (vgl § 102 Abs 2 SGB III). Rz. 72 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Voraussetzung ist die Vermeidung der Zahlung von K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Transfer-KuG erfüllt ein ArbN, wenn ermehr