Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 2.1 Rechtscharakter

Die Arbeitslosmeldung ist eine Tatsachenerklärung. Sie unterliegt daher nicht den Gestaltungsmöglichkeiten einer Willenserklärung, kann also auch nicht zurückgenommen werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht – bei mit dem Vorliegen aller übrigen Anspruchsvoraussetzungen – im Regelfall also "automatisch" mit der Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung. Wichtig Persönliches...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 4 Antragsverfahren

Leistungen werden nur gezahlt, wenn sie jeweils vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden sind.[1] Dies ist im Regelfall das tatsächliche Entstehen der Kosten, spätestens der Tag der Aufnahme der Beschäftigung. Der Antrag kann über das IT-Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, wenn dies mit der Vermittlungsfachkraft vereinbart ist, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.1.2 Mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis

Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet (z. B. gleichzeitiger Eintritt der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe und der Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung), so folgen sie in der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge nacheinander. Mit demselben Ereignis meint der Gesetzgeber aber nicht denselben Tatbestand, sondern dasselbe Ereignisdatum. Dies ergibt si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 2 Inhalt

Inhaltlich erstreckt sich die elektronische Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Leistungsanspruch erheblich sein können. Anzugeben sind insbesondere die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das Arbeitsentgelt sowie die sonstigen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 2 Leistungsumfang

Bei der Probebeschäftigung werden alle mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten erstattet, insbesondere also das Arbeitsentgelt, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen. Daneben können auch Kosten erstattet werden, die aufgrund der Rücksichtnahme des Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 4 Durchsetzung der Bescheinigungspflicht, Schadensersatz

Bei der Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers/Auftraggebers handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit kann ihre daraus entstehenden Ansprüche deshalb durch Verwaltungsakt festlegen und vollstrecken. Achtung Bei Ordnungswidrigkeit Geldbuße Arbeitgeber oder Auftraggeber, die die Art oder Dauer einer Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 1.1 Bescheinigungsverfahren

Die Arbeitsbescheinigung ist der Bundesagentur für Arbeit elektronisch unter den Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zu übermitteln.[1] Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten zuleiten. Hinweis Beschäftigung im privaten Haushalt Nur bei einer Nebentätigkeit im privaten Haushalt kann ausnahmsweise noch d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 4 Hinweispflicht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten im Zusammenhang mit der frühzeitigen Arbeitsuche neue Mitwirkungs- und Hinweispflichten. Sie "sollen" gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer "frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung der Agentur für Arbeit informieren,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.1 Minderung der Anspruchsdauer

Der Einritt einer Sperrzeit führt zum Ruhen des Anspruchs für die Dauer der Sperrzeit. Zusätzlich mindert sich die Dauer des Anspruchs um die Tage der Sperrzeit. Die Minderung der Anspruchsdauer erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung und der Dauer der Arbeitslosigkeit, d. h. auch dann in vollem Umfang, wenn der Betroffene während der Sperrzeit eine neue Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 2.3 Rückwirkung der Meldung

Eine Rückwirkung der Arbeitslosmeldung ist nur dann gesetzlich zugelassen, wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit ist (z. B. am Wochenende). In diesen Fällen wirkt eine persönliche Arbeitslosmeldung, die am nächsten Tag der Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit erfolgt, auf den Tag zurück, an dem diese ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 1 Förderungsfähiger Personenkreis

Gefördert wird eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen i. S. d. § 2 SGB IX. Die Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln, ihre Fähigkeiten auf einem konkreten Arbeitsplatz zu testen und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.2.2 Häufigkeit des versicherungswidrigen Verhaltens

Die Dauer der Sperrzeit richtet sich nach der Häufigkeit versicherungswidrigen Verhaltens.[1] Für Tatbestände der genannten Art beträgt die Sperrzeit im Fall des ersten versicherungswidrigen Verhaltens 3 Wochen, beim zweiten Mal 6 Wochen und schließlich beim dritten Mal 12 Wochen. Die Regelung stellt also nicht mehr auf die Dauer der angebotenen Beschäftigung oder auf die Restdau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.1 "Können"

Bei der Beurteilung, welche Beschäftigungen ein Antragsteller objektiv ausüben kann, sind das physische und psychische Leistungsvermögen, die Eignung und evtl. bestehende Bindungen zu berücksichtigen. Eine Minderung des Leistungsvermögens infolge von Arbeitsunfähigkeit schließt dabei die Verfügbarkeit grundsätzlich aus. Bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit während des Leistungsbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.1 Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei Beantragung des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes bereits eine ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung. Hat der Rentenversicherungsträger mit der ablehnenden Entscheidung eine arbeitsmarktübliche Leistungsfähigkeit von mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 2 Leistungsvoraussetzungen

Für den Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe gelten im Grundsatz die Vorschriften über das Arbeitslosengeld entsprechend. Ein Leistungsanspruch besteht jedoch – abweichend vom Recht des Arbeitslosengeldes – erst nach einer Dienstzeit von mindestens 2 Jahren. Im Übrigen setzt der Anspruch voraus, dass der vormalige Soldat auf Zeit arbeitslos ist[1], sich bei der Agentur für Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4.1 Arbeitslosengeld nach Ausbildungsvergütung

Wer vor der Dienstzeit eine betriebliche Berufsausbildung absolviert und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat und nach dem Dienst als Soldat auf Zeit einen Anspruch auf Wiederbewilligung des Arbeitslosengeldes hat, erhält Arbeitslosengeld, das sich wiederum nur nach der Ausbildungsvergütung bemisst. In den meisten Fällen wäre das vorrangige Arbeitslosengeld dann deu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2 Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld setzt voraus, dass der Antragsteller allein deshalb nicht arbeitslos (für den Arbeitsmarkt verfügbar) ist, weil er wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen unter üblichen Arbeitsmarktbedingung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.1 Fiktion der Verfügbarkeit

Kern der Nahtlosigkeitsregelung ist die Fiktion der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Verfügbarkeit, weil diese infolge des auf weniger als 15 Stunden wöchentlich geminderten Leistungsvermögens nicht vorliegt. Alle anderen Leistungsvoraussetzungen müssen im Grundsatz uneingeschränkt vorliegen. Insbesondere muss die Anwartschaftszeit (mindestens 12 Monate...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3.1 Betriebliche Maßnahmen

Aktivierungsmaßnahmen können ganz oder teilweise auch im Betrieb durchgeführt werden. Diese Maßnahmeform bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, vor einer Einstellung einen Arbeitslosen konkret zu erproben bzw. sich von dessen Eignung zu überzeugen. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis, sie werden auch nicht analog eines Praktikums durchg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.4 Arbeitsmarktüblichkeit

Die danach objektiv in Betracht kommenden und zumutbaren Beschäftigungen müssen auch arbeitsmarktüblich sein. Dies setzt voraus, dass sie insbesondere nach Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit den Bedingungen entsprechen, die auf dem für den Antragsteller maßgeblichen Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang, d. h. nicht nur in Ausnahmefällen, vorkommen. Das bedeutet inner...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Begriff der geringfügig entlohnten Beschäftigung

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung kommt in 2 Arten vor, die in § 8 Abs. 1 SGB IV definiert sind: Geringfügig entlohnte Beschäftigung [1] Kurzfristige Beschäftigung [2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Aspekte

Zusammenfassung Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügig entlohnte Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügig entlohnte Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelten. Im Gegensatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 5 Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die sog. Rehabilitationsträger sind für die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig: Je nach Lebenssituation und Ursache der Behinderung sind das die Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, die Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere (§ 6 SGB IX). Die Integrationsämter (§§ 184 ff. SGB IX) verfügen über die von Arbeitgebern geleisteten Ausgleichsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügig entlohnten Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig entlohnten Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses.[1] Teilzeitbeschäftigte haben im Arbeitsrecht gegenüber Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich keine Sonderstellung. Die Vertragsparteien treffen daher grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer hat also (auf Basis der gegenüber dem Vollz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Inhalt des Arbeitsverhältnisses

3.1 Arbeitsvergütung Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.2 Entgeltfortzahlung

Die geringfügig entlohnten Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten. Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl. Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig entlohnte Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2.1 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem TzBfG

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG dürfen voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dieses spezialgesetzliche Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte gilt uneingeschränkt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Es umfasst nicht nur einseitige Maßnahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfüg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.4 Urlaub

Der geringfügig entlohnte Beschäftigte hat wie jeder Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h. der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts.[1] Wie bei anderen Teilzeitarbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 3 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen. Sie betreffen z. B. die folgenden Bereiche: besondere Berücksichtigung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren; Benachteiligungsverbot, z. B. bei der Zuweisung von Tätigkeiten oder dem beruflichen Aufstieg; Berücksichtigung Schwerbehinderter bei inner- und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen; behi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Wenn der Grad der Behinderung 50 % überschreitet, wird von einer Schwerbehinderung besprochen. Etwa jeder zwölfte Bundesbürger ist als schwerbehindert eingestuft. Viele davon sind im erwerbsfähigen Alter. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.5 Mehrfachversicherung

Die Versicherungspflicht als Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht als Pflegeperson und Beschäftigter Die Pflegeperson pflegt den Pflegebedürftigen A (Pflegegrad 3) montags und dienstags jeweils an 8 Stunden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 1 Rechtsgrundlagen

§ 5a EStG wurde durch das Schifffahrtsanpassungsgesetz vom 9.9.1998 in das EStG eingefügt.[1] Der Sinn und Zweck der Norm war, für die deutsche Seeschifffahrt steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die denen der internationalen Konkurrenz vergleichbar sind. Deutsche Reeder sollten international wettbewerbsfähig sein, um ihre Existenz und Arbeitsplätze im Inland zu sicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dieses wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach...mehr