Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nutzungserträge bei Auf- und Abzinsungspapiere und Zerobonds

Rn. 1363 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Werden ausschließlich Erträge für die Nutzungsüberlassung bei Einlösung der Anleihe zum Zeitpunkt der Endfälligkeit vereinnahmt (zB bei Zerobonds, auf- oder abgezinsten Kapitalforderungen), erfolgt nach BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 55 ebenfalls die Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG mit der Begründ...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1. Einführung und Problemstellung

Die Literatur geht einheitlich davon aus, dass das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 S. 1 KStG für Aufwendungen durch Stiftungsgeschäft[2] oder Satzung bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht anwendbar ist, weil der Zweck von Kapitalgesellschaften regelmäßig auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet sei und daher Aufwendungen i.S.d. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG regelmäßig nicht vork...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gemäß § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff und Zeitpunkt der Übertragung

Rn. 110 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (und Nr 2) ist nur dann erfüllt, wenn die Anschaffung eines WG mit der Veräußerung desselben WG in Beziehung steht. Die Veräußerung und der spiegelbildliche Vorgang der Anschaffung ist die entgeltliche Übertragung eines WG auf bzw von einem Dritten (BFH vom 30.11.2010, BStBl II 2011, 491; BFH vom 30.11.1976, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung von Gebäuden und Außenanlagen (§ 23 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2 und 3 EStG erfasst nur den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die zuvor vom StPfl angeschafft worden sind. Da bis zum In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002 zudem Grund und Boden und Gebäude im Einklang mit den übrigen einkommensteuerlichen Vorschriften – insb §§ 4 und 5 EStG – als selbstständige WG behandelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gleichgestellte Zwecke (§ 5a Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In § 5a Abs 2 S 5 EStG ist ausdrücklich geregelt, welche spezielle Einsätze (nämlich zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen) von Seeschiffen dem Betrieb von Handelsschiffen gleichgestellt sind. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, die nicht per Verwaltungsanweisung ausgedehnt werden kann. So müsste die Einbe...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3 Besteuerung des Nacherben

2.3.1 Allgemeines Die jeweilige Besteuerung des Nacherbfalls ist davon abhängig, ob der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ausgelöst wird (immer dann, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat) oder aufgrund eines anderen Ereignisses. Hat der Vorerbe die Erbschaft ausgeschlagen, dann fällt die Erbschaft direkt beim Nacherben an und dieser hat sie dann auch der Besteu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.2 Besteuerung des Vorerben

Der Vorerbe ist im Erbschaftsteuerrecht, im Gleichklang mit dem Zivilrecht, Erbe des Erblassers. Und dies in zulässiger Weise, so der BFH.[1] Besteuerungstatbestand des Vermögensübergangs auf seine Person ist § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[2] Zeitpunkt der Steuerentstehung ist der Vorerbfall.[3] Keine Berücksichtigung bei der Besteuerung des Vorerben finden die durch die angeordnet...mehr

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Nordmazedonien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Nordmazedonien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Nor...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5 Vor- und Nachteile der jährlichen Besteuerung

2.2.5.1 Allgemeines Stellt der Nießbrauchsberechtigte den Antrag auf die jährliche Versteuerung, so kann sich dies für ihn als nachteilig erweisen, aber ggf. auch Vorteile bringen. 2.2.5.2 Vorteile Die berechtigte Person kann die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus den Erträgen des Nießbrauchsrechts entrichten. Erhöhen sich die Erträge, so hat dies keinen Einfluss auf die einma...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1 Besteuerung des Vermächtnisnehmers

2.1.1 Allgemeines Das Vermächtnis unterliegt beim Vermächtnisnehmer als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.[1] Die Erbschaftsteuer für den Vermächtnisanfall entsteht nicht erst mit der Erfüllung durch die beschwerte Person, sondern schon mit dem Tod des Erblassers.[2] Praxis-Beispiel Erbschaftsteuer Vater V hat seine Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Für den Freund F...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.8 Besteuerung von gesetzlichen Vermächtnissen

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG sieht eine Besteuerung von sonstigen Erwerben vor, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Im Einzelnen sind dies insbesondere: Der Voraus des Ehegatten oder auch eingetragenen Lebenspartners[1] Hier ist aber zu beachten, dass dieser Erwerb steuerfrei gestellt ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) Der Dreißi...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.1 Allgemeines

Die mit dem Vermächtnis belastete Person (Erbe oder beim Untervermächtnis der Hauptvermächtnisnehmer) kann die Vermächtnisschuld als Erblasserschuld abziehen.[1] Dies gilt aber nicht beim Vorausvermächtnis.[2] Abzugsfähig ist die Vermächtnisschuld nicht erst dann, wenn der Vermächtnisnehmer die Erfüllung verlangt, sondern schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Praxis-Beispiel Zeitpu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.5.2 Rechtslage ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020

Hierbei gilt aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 Folgendes:[1] Um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten (z. B. Untervermächtnissen) zu vermeiden werden diese, wenn steuerbefreites Vermögen im Nachlass vorhanden ist, anteilig gekürzt.[2] Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof können z. B. Untervermächtnis...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.2 Tod des Vorerben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, so hat nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt. Ebenso wie für den Vorerben ist beim Nacherben ein Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben. Die anzuwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.8.2 Anwendung der § 14 ErbStG i. V. m. § 15 Abs. 4 ErbStG

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. Hierbei gilt in diesem Fall die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe nach der Regelung des § 14 ErbStG al...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.1 Steuerrechtliche Beurteilung beim Nießbrauchsberechtigten

Wird einer Person der Nießbrauch zu Lebzeiten unentgeltlich eingeräumt (sog. Zuwendungsnießbrauch), dann erfüllt dies als Schenkung unter Lebenden den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zu einer Besteuerung kommt es dabei nur, wenn eine Bereicherung des Bedachten gegeben ist. Ein unentgeltlicher Erwerb ist gegeben, soweit er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Er...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.1 Allgemeines

Die jeweilige Besteuerung des Nacherbfalls ist davon abhängig, ob der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ausgelöst wird (immer dann, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat) oder aufgrund eines anderen Ereignisses. Hat der Vorerbe die Erbschaft ausgeschlagen, dann fällt die Erbschaft direkt beim Nacherben an und dieser hat sie dann auch der Besteuerung zu unterwer...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.2 Ausschlagung des Vermächtnisses

Schlägt der Vermächtnisnehmer das ihm zugewendete Vermächtnis aus, entfällt beim ihm die Erbschaftsteuerpflicht. Die Ausschlagung durch den Vermächtnisnehmer führt zwar zu einer Bereicherung der beschwerten Person, diese ist aber keine freigebige Zuwendung durch den Vermächtnisnehmer. Dies ergibt sich aus § 517 BGB, wonach keine Schenkung vorliegt, wenn ein Vermögenserwerb un...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.3 Veräußerung des Anwartschaftsrechts

Veräußert der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls sein Anwartschaftsrecht entweder ganz oder teilweise, dann verwirklicht er vorzeitig den Wert seiner Nacherbschaft. Das erhaltene Entgelt wird dabei als Erwerb vom Erblasser angesehen und unterliegt nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG der Erbschaftsteuer. Die Besteuerung (Steuerklasse, persönlicher Freibetrag) richtet sich hie...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.2 Geldvermächtnis

Beim Geldvermächtnis ist zwischen dem Geldsummenvermächtnis und dem Geldwertvermächtnis zu unterscheiden.[1] Hat der Erblasser ein Geldsummenvermächtnis angeordnet, so ist dieses mit dem Nennbetrag anzusetzen.[2] Kommen die Parteien überein, dass der Vermächtnisnehmer vom Erben statt dem Geld ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten soll, ändert dies nichts daran, dass der Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.4 Nießbrauchsvermächtnis

Wurde ein Nießbrauchsvermächtnis angeordnet, hat die bedachte Person den Erwerb mit dem Kapitalwert der Besteuerung zu unterwerfen. Der Kapitalwert ist dabei nach den §§ 13 – 16 BewG zu ermitteln.[1] Hier ist insbesondere die Begrenzung nach § 16 BewG zu beachten. Demnach darf bei der Ermittlung des Kapitalwerts des Jahreswerts der Nutzungen nach § 16 BewG höchstens mit dem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

a.) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ein Verschonungsabschlag von 85 % bei Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG und R E 13b.8 ErbStR 2011) zu Abzug. Auf Antrag ist – bei einem Verwaltungsvermögen von nicht mehr als 10 % – sogar ein Verschonungsabschlag von 100 % (§ 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG) möglich. Beim 85 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.4 Unentgeltliche Übertragung von Vorerbschaftsvermögen vor dem Eintritt des Nacherbfalls

Die vorzeitige Herausgabe von Nacherbschaftsvermögen durch den Vorerben ohne Entgelt gilt als Schenkung unter Lebenden.[1] Tritt dann zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, erfolgt insoweit keine Besteuerung mehr. Hinweis Übergabe einzelner Nachlassgegenstände vor dem Nacherbfall möglich Es muss nicht der ganze Nachlass auf den Nacherben übergehen. Es können auch nur...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.3 Kaufrechtsvermächtnis

Beim Kaufrechtsvermächtnis ist Erwerbsgegenstand die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gem. § 2174 BGB gegen den Beschwerten.[1] Hierbei unterliegt beim Kaufrechtsvermächtnis das Kaufrecht der Besteuerung.[2] Dieses ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[3] Damit kommt, wenn Gegenstand des Kaufrechtsvermächtnisses ein Grundstück ist, nicht dessen gegebenen...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.6 Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

Häufig verzichtet der Nießbrauchsberechtigte zu einem späteren Zeitpunkt auf sein vorbehaltenes Nutzungsrecht. Dies kann z. B. den Grund haben, dass die nießbrauchsberechtigte Person die Früchte des übertragenen Gegenstands nicht mehr benötigt, weil sie inzwischen anderweitig abgesichert ist. Dieser nachträgliche Verzicht ist, sofern er unentgeltlich erfolgt, als Rechtsverzic...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.1 Allgemeines

Für den Nießbrauchsberechtigten ist die Vorschrift des § 23 ErbStG zu beachten. Im Gegenzug kam bis 2008 die Vorschrift des § 25 ErbStG für die nießbrauchsverpflichtete Person zur Anwendung. Ab 2009 ist letztere Vorschrift entfallen.[1] § 23 ErbStG ermöglicht der nießbrauchsberechtigten Person zu wählen, ob sie mit dem Kapitalwert des Nießbrauchs besteuert werden möchte, oder...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.7 Anrechnung ausländischer Steuer

§ 14 ErbStG ist gleichermaßen auf den Erwerb von In- und Auslandsvermögen anzuwenden. Eine unterschiedliche Ermittlung der für die früheren Erwerbe abzuziehenden (fiktiven) Steuer ist insoweit in § 14 Abs. 1 ErbStG nicht vorgesehen. Abzuziehen ist die Steuer, die für die früheren Erwerbe zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre. Nicht gesondert geregelt ist jedoc...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.2 Grundbeispiel

Großmutter GM schenkt im Februar 2024 ihrem 45-jährigen Enkel den lebenslänglichen Nießbrauch an einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Für das Grundstück ist nach dem Ertragswertverfahren ein Steuerwert i. H. v. 310.000 EUR festgestellt worden. Der tatsächliche Jahreswert beträgt 19.500 EUR. Dem Enkel E wurde von seiner Großmutter GM ein lebenslanger Zuwendungsnießbrauch einger...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Der vermächtnisweise erworbene Anspruch auf Verschaffung einer Sache, die sich der Belastete mit Geldern aus dem Nachlass besorgen muss, ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten.[1] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Der Witwer W hat seine Tochter T zur Alleinerbin bestimmt. Im Testament hat W die Anordnung getroffen, dass sein Bruder B ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.2 Einzelkonto

Befindet sich auf dem Einzelkonto des Erblassers ein Guthaben, so gehört das Guthaben zu seinem Nachlass. Dementsprechend unterliegt dieses auch der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto- grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.1 Aufbewahrungsort für im Inland ansässige Unternehmer

Rz. 126 Im Inland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland (§ 1 Abs. 2 UStG) ansässige Unternehmer sind verpflichtet, die Rechnungen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (insbesondere Freihäfen) aufzubewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 1 UStG. Ein Unternehmer ist in einem bestimmten Gebiet ansässig, wenn er dort einen Wohnsitz, seine...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.5 Rentenvermächtnis

Ein Rentenvermächtnis ist beim Vermächtnisnehmer mit dem Kapitalwert der Rente zu versteuern. Der Kapitalwert ermittelt sich dabei nach den §§ 13 – 15 BewG. Der Kapitalwert von Renten richtet sich dabei nach der am Besteuerungszeitpunkt noch laufenden Bezugsberechtigung. Später eintretende Umstände können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Besteuerungszeitpunkt bere...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Die verpflichtete Person kann die Aufwendungen für die Verschaffung des Gegenstandes als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[1] Die Bewertung erfolgt hier nach dem gemeinen Wert.[2] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass sein Erbe der Sohn S, dem Neffen N ein nicht zum Nachlass gehörendes Grundstück verschaffen soll (Verschaffungsvermächtnis). ...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.3 Steuerübernahme durch den Erben

Hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt und dem Erben die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftsteuer auferlegt, kann durch entsprechende Gestaltung ebenfalls eine Steuerersparnis erreicht werden. Praxis-Beispiel Steuerübernahme durch den Erben Großvater GV hat seine Enkelin EN zur Alleinerbin eingesetzt. Dem Sohn A seiner verstorbenen Lebensgefährtin hat er ein Vermä...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.3 Nachteile

Lebt der Berechtigte länger, als nach der statistisch ermittelten Lebenserwartung vorauszusehen war, ist die Jahressteuer ungünstiger, da sie bis zum Tod des Berechtigten zu entrichten ist. Wahlrechte des § 23 ErbStG Im Folgenden werden die verschiedenen Wahlrechte, die § 23 ErbStG bereithält, noch einmal graphisch dargestellt.mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.1 Allgemeines

Stellt der Nießbrauchsberechtigte den Antrag auf die jährliche Versteuerung, so kann sich dies für ihn als nachteilig erweisen, aber ggf. auch Vorteile bringen.mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.2 Vererbung der Nacherbenanwartschaft

Verstirbt der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls, aber nach Eintreten des Vorerbfalls, gehört sein Anwartschaftsrecht zivilrechtlich zu seinem Nachlass.[1] Für die Erbschaftsteuer wird dagegen bestimmt, dass die Anwartschaft nicht zum Nachlass des Nacherben gehört.[2] Die Vorschrift stellt eine Fiktion dar.[3] Grund für diese Vorschrift ist, dass eine wirtschaftliche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.2 Anwendungsbereich des § 25 ErbStG

Das Abzugsverbot des § 25 ErbStG hängt von den folgenden Voraussetzungen ab. Personenkreis: Nutzungsberechtigter ist der Schenker; Nutzungsberechtigter ist der Ehegatte des Schenkers; Nutzungsberechtigter ist der Ehegatte des Erblassers. Ist Nutzungsberechtigter eine andere Person, als eine der vorgenannten, so ist die Vorschrift des § 25 ErbStG nicht anwendbar. Dies hat zur Folg...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.9 Wahlvermächtnis

Das Wahlvermächtnis ist dem Stückvermächtnis gleichzustellen. Damit ist, wenn sich der Vermächtnisnehmer für ein Grundstück entscheidet, dieses mit dem Grundbesitzwert anzusetzen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.4 Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG

§ 23 Abs. 2 ErbStG räumt der nießbrauchsberechtigten Person die Möglichkeit ein, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Dabei ist der Antrag spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird (§ 23 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 ErbStG sind zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

In § 14 Abs. 2 ErbStG ist eine Ablaufhemmung vorgesehen. Hiernach gilt Folgendes: Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerbs, endet die Festsetzungsfrist für die Änderung des Bescheids über die Steuerfestsetzung für den späteren Erwerb nach § 175 Abs. 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.3 Abzug der Nießbrauchslast

Die Nießbrauchslast kann uneingeschränkt abgezogen werden. Dies gilt auch unabhängig davon, für wen der Nießbrauch bestellt worden ist.[1] Praxis-Beispiel Abzug der Nießbrauchslast Vater V schenkt seinem Sohn S im Januar 2024 ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück (Steuerwert 815.000 EUR). Im Gegenzug hat S dem Vater an dem Grundstück ein Nutzungsrecht einzuräumen. De...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.3 Schema der Vor- und Nacherbschaft im Erbschaftsteuerrecht

Die erbschaftsteuerliche Konzeption der Vor- und Nacherbschaft beim Tod des Vorerben soll die folgende Darstellung veranschaulichen.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5 Kürzungen (Zeilen 83-99)

Der Gesetzgeber hat neben den bereits in den Erläuterungen zu Zeilen 79-82 erwähnten Kürzungen weitere Kürzungen vorgesehen, um eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags, z. B. im Verhältnis des Betriebs zu anderen Unternehmen bzw. im Verhältnis zur Grundsteuer, zu vermeiden. Der ermittelte Betrag aus der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um folgende Beträge g...mehr