Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Die Übergangsregelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

Rz. 444 Mit der Richtlinie des Rates v. 16.12.1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen[1] waren die Art. 28a bis 28m der 6. EG-Richtlinie als Übergangsregelung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels eingeführt und daneben zahlreiche andere Änderungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Besteuerung von Reihengeschäften

Rz. 1013 Nach Art. 3 der 1. Vereinfachungs-Richtlinie (Abschn. 3.4) sollte der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission vor dem 30.6.1993 die Bestimmungen für die Besteuerung von Reihengeschäften mWv 1.1.1994 in Kraft setzen. Die EU-Kommission hatte zu keiner Zeit einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Der Harmonisierungsauftrag ist in der MwStSystRL nicht mehr enthalten u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

Rz. 1001 Nach Art. 402 Abs. 1 MwStSystRL soll die Übergangsregelung durch eine endgültige Regelung abgelöst werden. Der Rat hat sich jedoch noch nicht auf ein endgültiges Konzept verständigt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in der Schweiz aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert werden.[2] In diesem Fall st...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Besteuerung von sog. Bordvorratsumsätzen

Rz. 1009 Nach Art. 150 Abs. 1 MwStSystRL unterbreitet die Kommission dem Rat – falls erforderlich – so rasch wie möglich Vorschläge zur Harmonisierung des Anwendungsbereichs und zur Durchführung der Steuerbefreiungen nach Art. 148 MwStSystRL (Lieferungen von Gegenständen und bestimmte Dienstleistungen zur Versorgung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen). Die Kommission hat bis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 1003 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.3 Beibehaltung von Besteuerungen

Rz. 382 Nach Art. 370 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil A der Richtlinie aufgeführten Umsätze, die grundsätzlich zu befreien wären, weiterhin besteuern. Die Liste in Anhang X Teil A war durch die 18. EG-Richtlinie bereits gekürzt worden. Mitgliedstaaten, die in Art. 370 MwStSystRL genannte Umsätze am 1.1.1978 besteuerten, dürfen die Steuerpflicht jed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2023

Rz. 1170 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hatte am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollten. Der Vorschlag enthält die detaillierten Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Richtlinien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs sowie von Kleinsendungen

Rz. 429 Mit diesen Richtlinien sollte im Hinblick auf die schrittweise Errichtung eines Wirtschaftsgebiets mit den Merkmalen eines sich auf die Gemeinschaft erstreckenden Binnenmarkts das im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr noch geltende System der steuerlichen Entlastung der Ausfuhr und Besteuerung der Einfuhr im Bereich des innergemeinschaftlichen Reiseverkehrs und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1.2 Erforderlichkeit

Rz. 42 Die Frage der Erforderlichkeit der Verarbeitung auch der sensiblen Daten ist aufgrund der steuerartenübergreifenden Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften orientiert am jeweiligen Fachgesetz zu beantworten. Das Steuerrecht knüpft bei der Besteuerung natürlicher Person in einer Vielzahl von Fällen steuerliche Folgen an Sachverhalte an, die nur anhand sensibl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.6 Sonderregelung für Goldumsätze

Rz. 370 Nach Art. 344ff. MwStSystRL sind im Einzelnen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold von der USt befreit. Als Anlagegold gelten Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem Feingehalt von mindestens 995 ‰, auch als Wertpapier verbrieft. Kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von maximal 1 g können von der Befreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Übergangsregelungen

Rz. 378 Die Art. 109ff. und 370ff. MwStSystRL ermächtigen die Mitgliedstaaten, für verschiedene Übergangsfristen von den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie abweichende innerstaatliche Regelungen beizubehalten. Diese Übergangsbestimmungen beziehen sich auf abweichende Steuersätze, Steuerbefreiungen, wo die Richtlinie eine Besteuerung vorsieht und Besteuerungen, wo die Ri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2.1 Verarbeitung zur gesetz- und gleichmäßigen Festsetzung von Steuern

Rz. 27 In seiner 1. Alt. sieht § 29b Abs. 1 AO die Zulässigkeit der Datenverarbeitung zur Erfüllung der der Finanzbehörde obliegenden Aufgaben vor. Ausweislich der Gesetzesbegründung sind die Aufgaben des Verantwortlichen in erster Linie § 85 AO zu entnehmen, nach dem die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen zu haben.[1] Die Zulässigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und die Schweiz der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.1 Steuersätze

Rz. 379 Die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Steuersätze finden sich in Art. 109ff. MwStSystRL. Sie gelten für die Zeit der in Art. 402 geregelten Geltungsdauer der Übergangsregelung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs. Es obliegt jedem Mitgliedstaat die Umsätze zu bestimmen und zu definieren, auf die bis zum 31.12.1992 ein ermäßigter Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.4 Einfuhren

Rz. 139 Mit der Einrichtung des Binnenmarkts zum 1.1.1993 und der damit verbundenen Beseitigung der Steuergrenzen musste die Besteuerung bei der Einfuhr im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Art. 30 MwStSystRL regelt nunmehr, dass die Einfuhr eines Gegenstands vorliegt, wenn eine Drittlandsware, die sich zollrechtlich nicht im freien Verkehr befindet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.10.1 Nachweispflichten im Besteuerungsverfahren

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Schweiz und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Diese können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in der Schweiz na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.3 Rechnungsinhalt der ausführlichen Rechnung

Rz. 619 Art. 226 MwStSystRL, der die obligatorischen Rechnungsangaben regelt, erhielt durch die Änderungsrichtlinie zusätzliche bzw. veränderte Rechnungsangaben. Nach Nr. 7a muss durch die Angabe "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" ein Hinweis auf die Ist-Versteuerung aufgenommen werden. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Recht auf Vorsteuerabzug (bei dem U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.2 Umfang der Forschungszulage

Rz. 76b Die Zulage beträgt 25 % (§ 4 FZulG) der Bemessungsgrundlage nach § 3 Abs. 5 FZulG. Der Antrag (§ 5 FZulG) auf Erteilung der Forschungszulage ist bei dem FA zu stellen, das für die Besteuerung des Einkommens (bei natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften) zuständig ist. Bei Mitunternehmerschaften ist das FA zuständig, das auch für die gesonderte und einheitliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.1 Klarstellungen und Ergänzungen zu den vom Rat 2003 angenommenen Regelungen über die Lieferungen von Gas und Elektrizität

Rz. 603 Der Begriff "verbrauchsteuerpflichtige Ware" in Art. 2 Abs. 3 MwStSystRL wurde insoweit geändert, als Elektrizität nicht mehr ausdrücklich von den verbrauchsteuerpflichtigen Waren ausgenommen wurde. Eine Rechtsänderung war damit nicht verbunden. Energieerzeugnisse i. S. d. Richtlinie 2003/96/EG des Rates v. 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.7 Keine Anrechnung bei Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte (§ 37a EStG)

Rz. 60 Nach § 37a EStG, der mit Wirkung ab Vz 1997 durch G. v. 20.12.1996[1] in das EStG eingefügt wurde, können Unternehmen, die im Rahmen von Bonusprogrammen zur Kundenbindung Sachprämien i. S. v. § 3 Nr. 38 EStG gewähren, deren Besteuerung mit einem Pauschalsatz von 2,25 % der insgesamt an im Inland ansässige Stpfl. gewährten Prämien beantragen. Im Rahmen solcher Bonusprog...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.4.3 Tätigkeit in der Schweiz für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen weder in Deutschland noch in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Noch nicht harmonisierte Bereiche

Rz. 1000 Zwar sind schon bemerkenswerte Fortschritte zur Harmonisierung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union erzielt worden. Dennoch bringt die MwStSystRL in manchen Bereichen zum Ausdruck, dass der Rat weiteren Harmonisierungsbedarf sieht. In diesen Bereichen konnte der Rat bisher kein Einvernehmen erzielen. Meist bleibt es deshalb den einzelnen Mitgliedstaate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1.1 Erhebliches öffentliches Interesse

Rz. 40 Was unter dem Begriff des erheblichen öffentlichen Interesses zu fassen ist, lässt sich durch einen Rückgriff auf die AO und das FVG ermitteln.[1] Das der Allgemeinheit dienende öffentliche Interesse muss dabei die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, also besonders bedeutend sein.[2] Dass es sich bei der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung um ein der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1.3 Überwiegendes Interesse des Verantwortlichen

Rz. 44 § 29b Abs. 2 S. 1 AO trägt dem besonderen Schutzbedürfnis sensibler Daten u. a. auch dadurch Rechnung, dass die Verarbeitung dieser Daten davon abhängig gemacht wird, dass das (öffentliche) Interesse an der Verarbeitung das Schutzinteresse der betroffenen Person überwiegt. Die Anforderung, dass die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung die Interesse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24 Richtlinie Gutscheine

Rz. 654 Der Rat hatte am 27.6.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet.[1] Die RL musste mWv 1.1.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der RL wurden besondere Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt. Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Richtlinie 2003/92/EG – Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität

Rz. 477 Mit der Richtlinie 2003/92/EG[1] wurde die Ortsbestimmung dieser Umsätze insbesondere mit dem Ziel geändert, dass eine Besteuerung von Energie im Land des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Rz. 478 Hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts von Gas – soweit es über das Erdgasverteilungsnetz geliefert wird – bzw. Elektrizität ist maßgeblich, ob der Empfänger der Lieferu...mehr