Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.5 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Rz. 302 Nach Art. 176 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alle Vorsteuerausschlüsse beibehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie in den nationalen Vorschriften vorgesehen waren. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nach Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht keine neuen Vorsteuerausschlüsse mehr einführen durften (sog. stand-still-Klausel). E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22 Durchführungsverordnung zum Ort der Dienstleistung

Rz. 645 Mit der vom Rat am 7.10.2013 verabschiedeten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013[1] wurde die DVO (EU) Nr. 282/2011 [2] hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung geändert. Die VO galt ab dem 1.1.2015 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die durch die Verordnung eingefügten Art. 13b, 31a und 31b der VO 282/2011 betreffend die Dienstleistungen im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.1 Neuregelungen ab 1.1.2019

Rz. 663 Die MwStSystRL regelt seit 1.1.2015 den Ort der Dienstleistung in Bezug auf Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen (sog. Digitalleistungen) durch einen Unternehmer in der EU an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat einschließlich des damit verbundenen sog. Mini-One-Stop-Shop – MO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10 Steuersätze

Rz. 192 Die Steuersatzharmonisierung war erst durch die RL 92/77/EWG mWv 1.1.1993 in Angriff genommen worden. Sie wurde mit der RL 96/42/EG, der RL 96/95/EG, der RL 1999/49/EG sowie der RL 2006/18/EG fortgesetzt. Eine vollständige Harmonisierung der Steuersätze stand bislang immer noch aus. Inzwischen hat die EU-Kommission am 18.1.2018 Vorschläge zur Modernisierung der ermäß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27 Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes

Rz. 705 Der Rat hat am 4.12.2018 das Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes angenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die RL 2018/1910[1] VO 2018/1909[2] sowie um die DVO 2018/1912.[3] Rz. 706 Die von einigen MS geforderte Steuerbefreiung für Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse in der Finanz- und Versicherungsbranche (analog zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 Anrechnung erhobener Lohnsteuer bei Nettolohnvereinbarung

Rz. 56 Zu dem bei der ESt-Veranlagung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigenden stpfl. Arbeitslohn gehören auch sog. Nettobezüge. Der bei der Veranlagung anzusetzende Nettolohn ist um die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern (LSt, SolZ zur LSt, Lohnkirchensteuer etc.) zu erhöhen, weil auch bei einer Nettolohnvereinbarung der Arbeitnehmer Schuldner dieser Steuern ist.[1] Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Sonstige Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 334 Art. 214ff. MwStSystRL enthalten Verfahrensregelungen im Hinblick auf die korrekte Anwendung und Kontrolle der Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel. Zu diesem Zweck erhält jeder beteiligte Unternehmer eine USt-IdNr. Rz. 335 Zur Kontrolle der ordnungsmäßigen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die Unternehmer verpflichtet, zusammenf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerstrafrecht für Vereine

I. Einleitung Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In der Beratungspraxis ist erkennbar, dass sich das Klima in Betriebsprüfungen zunehmend verschärft. Keineswegs selten kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung auch zur Einbeziehung der Straf- und Bußgeldstellen (BuStra) des Finanzamtes, weil der Betriebsprüfer der Ansicht ist, es lägen Anhaltspunkte für die Verwirklichung einer St...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bundesligavereine

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Obwohl es in einer Vielzahl von Sportarten Bundesligen gibt, verknüpft man mit dem Begriff "Bundesligavereine" regelmäßig die Fußballbundesligavereine. Daher werden in den nachfolgenden Ausführungen nur die Besonderheiten dieser Sportart dargestellt. Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die derzeit 36 Mannschaften der 1. und 2. Fußbal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bundesliga-Schiedsrichter

I. Schiedsrichter in der Fußballbundesliga Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Schiedsrichter, die in der 1. und 2. Fußballbundesliga eingesetzt werden, erhalten seit der Saison 2012/2013, neben einem Spieleinsatzhonorar, auch eine feste Grundvergütung. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vergütungssätze ab 2017 ausgewiesen. Dabei sind die Vergütungssätze seit der Saison 2018...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 140. Ergänzungslieferung

Die 140. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Bundesliga-Schiedsrichter, Bundesligavereine, Bürgerbusvereine, Bürgeinitativen, Burschenvereine Rechtsfolgen der Aberkennung von Gemeinnützigke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerfreie Rücklage/Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Hierzu s. "Rücklagenbildung".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geringwertige Wirtschaftsgüter

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Hierzu s. "Absetzungen für Abnutzung (AfA)".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereine

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach Art. 9 Abs. 1 GG (Anhang 12b) haben alle Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Grundgesetz garantiert somit die Vereinsfreiheit. Es verbietet aber in Art. 9 Abs. 2 GG (Anhang 12b) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

I. Begriff der GbR Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist in den §§ 705ff. BGB geregelt. Das Recht der GbR wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MopeG)mit Wirkung zum 01.01.2024 reformiert. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rücklagenbildung

I. Die geltende Rechtslage 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). Eine zeitnahe Verwendung der Mittel ist seit 2014 dann gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rechtsfolge 2 – Nachholung der Besteuerung (§ 19a Abs 4 und 4a EStG)

Rn. 105 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der im Kj der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuerte Arbeitslohn wird nicht endgültig "steuerfrei gestellt" (ausdrücklich BT-Drs 19/27631, 111). Die Besteuerung wird vielmehr nur aufgeschoben. § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt – uE abschließend – in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt es zu einer Nachholung der Besteuerung komm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zweckbetriebe

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Unterhält eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b), wird sie mit dessen Führung grundsätzlich partiell (teilweise) steuerpflichtig. D.h., es besteht Ertragsteuerpflicht, weil die in den verschiedenen Einzelsteuergesetzen enthaltene...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gemeinnützigkeit; Rechtsfolgen der Aberkennung

I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO) Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Allg zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger

Rn. 7 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Steuerbarkeit der jeweiligen Einkünfte ergibt sich aus den vorrangigen Einzelbestimmungen des § 49 EStG . Die Ausübung des Besteuerungsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland kann bspw durch völkerrechtliche Regelungen wie DBA eingeschränkt sein. Rn. 8 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das EStG sieht für die Besteuerung beschränkt StPfl unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schaubild

Tz. 13 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die einzelnen Tätigkeitsbereiche eines steuerbegünstigten Vereins. Schrifttum: Weidlich, Organisations-Handbuch für Vereine, Loseblattwerk, Stuttgart, Teil B. 3.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einzelfragen

1. Ablösezahlungen und Transferentschädigungen Tz. 12 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ablösezahlungen (Transferentschädigungen), die von Vereinen der Fußball-Bundesliga im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern an die abgebenden Vereine gezahlt werden, sind als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut der exklusiven Nutzungsmöglichkeit "an dem Spieler" zu ak...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Allgemeines Tz. 19 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerung und Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter

4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines zur Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art

1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG id...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO

1. Allgemeines Tz. 53 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft neben der Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b), aber unter entsprechender Anrechnung auf die im gleichen Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b), Mittel zum Erwerb von Ges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Die geltende Rechtslage

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). Eine zeitnahe Verwendung der Mittel ist seit 2014 dann gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übersicht

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsfähiger Verein/Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 S. "Rechtsfähige Vereine" und s. "Nichtrechtsfähiger Verein".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle von Zweckbetrieben/wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Rechtsprechung, Erlasse und Verwaltunganweisungen)

1. ABC von Zweckbetrieben Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Idealvereine

1. Allgemeines Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Zweck des Idealvereins gem. § 21 BGB ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Nach der Satzung muss daher als Hauptzweck ein nicht wirtschaftliches Ziel (Idealziel) angestrebt werden, d. h. dass der Verein nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein darf. Vereinen dieser Art ist aber nicht je...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Meisterschaftsprämien

Tz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für Sonderprämien, die ein Verein seinen Spielern und dem Trainer für den Fall des Erwerbs der Deutschen Meisterschaft oder Vizemeisterschaft zugesagt hat, können vor Ablauf des Spieljahres keinerlei Rückstellungen gebildet werden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO

1. Allgemeines Tz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Körperschaft neben der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässigen und für die steuerbegünstigten Zwecke zweckgebundenen Rücklage eine freie Rücklage zu bilden. Tz. 32 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zunächst können die steuerbegünstigten Körperschaften 1/3 der Ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Erlöse aus Jahreskarten

Tz. 19 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erlöse, die ein Verein aus verkauften Jahreskarten erzielt hat und die auf Veranstaltungen des folgenden Wirtschaftsjahres entfallen (saisonbedingt), sind ertragsteuerlich zu erfassen. Es ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verjährungsfristen

1.1 Verfolgungsverjährung Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 78 Abs. 3 sowie Abs. 6 StGB richtet sich die Verjährungsfrist bei Straftaten nach dem Strafmaß, das für die jeweilige Straftat gesetzlich vorgesehen ist. Die Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 370 Abs. 1 AO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Taten, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nur die Gesellschafter sind Subjekt der Besteuerung

Schrifttum: Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gem § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenv...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Sonstige Rücklagen

1. Betriebsmittelrücklage Tz. 62 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Betriebsmittelrücklage ist eine Rücklagenart i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Sie kann für periodisch wiederkehrende Ausgaben (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) i. H. des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitspanne gebildet werden. Die Berechnung der Rücklage ist davon abhängig, in welchem Umfang die Körp...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Versuch und Rücktritt vom Versuch

1. Strafbarkeit des Versuchs Tz. 66 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nicht nur die verwirklichte Steuerhinterziehung, sondern auch die versuchte Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Eine Straftat versucht nach § 22 StGB, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Hinweis: Der Versuch ist also die bereits begonne...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Rücklagenübersicht

1. Übersicht Tz. 3 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 2. Möglichkeiten der Bildung von sonstigen steuerlich zulässigen Rücklagen Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wiederbeschaffungsrücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, Fahrzeugen und anderen Wirtschaftsgütern, für deren Anschaffung die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, und die zur Verwirklichung de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Begriff des Zweckbetriebes

1. Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen

2.1 Zweckverwirklichung Tz. 13 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 65 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) fordert die tatsächliche und unmittelbare Zweckverwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke. Es genügt nicht, wenn durch einen Zweckbetrieb begünstigte Zwecke verfolgt werden, diese Zwecke aber keine satzungsmäßigen Zwecke der steuerbegünstigten Körperschaft sind. Eine mitte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Zuführungen zum Vermögen

1. Zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften (§ 62 Abs. 3 AO) Tz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende Mittel kann eine steuerbegünstigte Körperschaft nach § 62 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 AO (Anhang 1b) dem Vermögen zuführen, ohne dass eine zeitnahe Verwendung erfolgen bzw. Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung gebildet werden müssen: Zuwendungen von Todes weg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerliche Auswirkungen

1. Allgemeines Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Grundsätz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geschäftsfähigkeit

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Geschäftsfähigkeit wird in den §§ 104ff. BGB geregelt. Geschäftsfähigkeit von Personen bedeutet die Fähigkeit, selbständig wirksame Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit der Volljährigkeit ein, d. h. mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Minderjährige sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres geschäftsunf...mehr