Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Burschenvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei Burschenschaften handelt es sich um Studentenverbindungen, die regelmäßig nicht als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt werden können, da sie nicht die Allgemeinheit (§ 52 Abs. 1 AO; Anhang 1b) fördern (FG Hamburg vom 25.08.1964, DStZ B 1964, 522). So beschränken sich viele (insbesondere traditionell geprägte) Burschenscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beteiligungen, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 14 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine ertragsteuerliche Auswirkung wegen der Beteiligung an der Personengesellschaft ergibt sich immer dann, wenn die Beteiligung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen ist. Unterhält die Personengesellschaft (GbR) einen steuerpflichtigen Gewerbebetrieb, so unterliegt sie der Gewerbesteuer (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geschenke an Geschäftsfreunde

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verbände

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Verbände sind Zusammenschlüsse von natürlichen und/oder juristischen Personen und Personenvereinigungen. Zielsetzung dieser Verbände ist die Förderung gemeinsamer Interessen. Hierzu gehören die Interessen kultureller, politischer, sozialer und wirtschaftlicher Art. Die gebräuchlichste Form solcher Verbände ist die des eingetragenen Vereins (e. V.). V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bürgerbusvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte, in denen der öffentliche Personennahverkehr nur unzureichend ausgestattet ist, werden häufig sog. "Bürgerbusvereine" gegründet, die die Lücken im Personennahverkehr abdecken sollen. Das Angebot der Bürgerbusvereine richtet sich vor allem an ältere Menschen und Jugendliche, die nicht über eigene Fahrzeuge ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Ausweis der Rücklagen

Tz. 76 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie bereits mehrfach ausgeführt, sind die Rücklagen bei bilanzierenden Vereinen, in deren Bilanz offen, d. h. getrennt vom übrigen Vereinsvermögen, im Fall einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung in einer gesonderten Aufstellung (Nebenrechnung) auszuweisen. Tz. 77 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Darstellung der Rücklagen in einer gesonderten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Erlöse aus der Überlassung von Fernsehrechten

Tz. 20 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erlöse aus der Überlassung von Fernsehrechten, die im Laufe einer Saison (Spieljahr) von den Fernsehanstalten gezahlt werden, sind ertragsteuerlich Betriebseinnahmen der Wirtschaftsjahre, in denen sie geleistet werden. Eine Aktivierung bzw. Passivierung kommt somit nicht in Betracht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.3 Besteuerung auf überhöhten Pensionszusagen beruhender verdeckter Gewinnausschüttungen an ehemalige Gesellschafter

Tz. 606 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es stellt sich auch die Frage, wie überhöhte Pensionszusagen, die auf Ebene der Gesellschaft als vGA behandelt wurden, zu behandeln sind, wenn zB durch einen Anteilsverkauf die Pension zu einem Zeitpunkt zufließt, in dem der "verursachende" Ges-GF nicht mehr AE ist. Grds zu vGA an sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Jahresleistungsprämien

Tz. 18 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Sind Jahresleistungsprämien (Hand- oder Treuegelder) vereinbart, liegt insoweit Arbeitslohn vor, der im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Stellt der Verein Bilanzen auf, ist ggf. ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn eine vor dem Bilanzstichtag gezahlte Prämie auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Verjährungslauf

Tz. 54 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Berechnung der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt ihres Beginns entscheidend. Hierbei ist wiederum zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Daneben ist zwischen der Begehung durch aktives Tun oder durch Unterlassen zu differenzieren. 1.3.1 Verfolgungsverjährung Tz. 55 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Ruhen und Unterbrechung der Verjährung

Tz. 61 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Ablauf der Verjährungsfrist kann aber sowohl in Bezug auf die Verfolgungs- als auch auf die Vollstreckungsverjährung unterbrochen werden. Bestimmte Ereignisse sorgen dafür, dass der Ablauf der Verjährungsfrist nicht eintritt, d. h. dass es nicht zu einem Verfolgungs- oder Vollstreckungshindernis durch Zeitablauf kommt. Es ist also wieder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 54 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist zweckgebunden. Es handelt sich also nicht um eine freie Rücklage, wie sie § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) vorsieht. Tz. 55 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Werden die Mittel zur Erhaltung einer Beteiligungsquote an einer Personengesellschaft eingesetzt, stellt dies auch unter Beachtung des § 6...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verein als zulässiger Träger

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Verein, der seine Lizenzspielerabteilung auf eine ihm gehörende Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat, ist nicht wegen Rechtsformverfehlung aus dem Vereinsregister zu löschen. Diese Betätigung wird noch von dem sog. Nebenzweckprivileg abgedeckt (Entscheidung des Amtsgerichts München bzgl. des FC Bayern München e. V., Pressemitteilung 73/1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs. 2 HS 1 AO)

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s. § 63 Abs 2 HS 1 AO, Anhang 1b). Das gilt auch in Fällen des abweichenden Wirtschaftsjahres (s. § 63 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 2 AO, Anhang 1b).mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / A. Grundlagen der Besteuerung

Rz. 1 Das an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitsentgelt ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Arbeitsentgelte für eine geringfügige Beschäftigung sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und damit nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer vom Arbeits...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wiederbeschaffungsrücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) enthält eine ausdrückliche Regelung zur so genannten Rücklage für die Wiederbeschaffung, die in der Verwaltungspraxis bereits anerkannt ist. Sie erlaubt bei beabsichtigten Wiederbeschaffungen eine Rücklagenzuführung i. H. d. regulären AfA (s. AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO TZ 6–7, Anhang 2).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Zwecknotwendigkeit/Zweckerreichung

Tz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als weiteres Tatbestandmerkmal fordert § 65 Nr. 2 AO (s. Anhang 1b) die Zwecknotwendigkeit/Zweckerreichung. D.h., nur durch die Führung eines solchen Betriebes können die steuerbegünstigten Zwecke unbedingt und unmittelbar erreicht werden. Darüber hinaus müssen die begünstigten Zwecke und der Zweckbetrieb eine Einheit bilden. Von Bedeutung i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beteiligungen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 13 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bezüglich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Beteiligung an einer Personengesellschaft" ist auf Ebene der beteiligten Vereine zu entscheiden, ob ein Zweckbetrieb oder ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt (AEAO Nr. 3 zu § 64 AO, Anhang 2). Schließen sich z. B. mehrere gemeinnützige Vereine zu einer GbR zusamme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Wirtschaftliche Vereine

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vereine, deren Satzungszweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, bezeichnet man als wirtschaftliche Vereine (s. § 22 Satz 1 Halbsatz 1 BGB, Anhang 12a). Für Zwecke der Abgrenzung zum nichtwirtschaftlichen Verein (Idealverein) ist allein auf den entsprechenden Satzungszweck abzustellen. Besteht der Hauptzweck eines Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerbegünstigte Vereine

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Masse der ideellen Vereine verfolgt nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (s. §§ 51–68 AO, Anhang 1b). Für das Gemeinnützigkeitsrecht ist die Rechtsform des Idealvereins ohne Bedeutung. D.h., sowohl rechtsfähige Vereine wie auch Vereine ohne Rechts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Rücklagen zum Erwerb von Gesellschaftsrechten i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerbegünstigte Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften zuführen. Die Höhe dieser Rücklage mindert aber die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b). S. hierzu auch AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO TZ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Obwohl es in einer Vielzahl von Sportarten Bundesligen gibt, verknüpft man mit dem Begriff "Bundesligavereine" regelmäßig die Fußballbundesligavereine. Daher werden in den nachfolgenden Ausführungen nur die Besonderheiten dieser Sportart dargestellt. Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die derzeit 36 Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Zweck des Idealvereins gem. § 21 BGB ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Nach der Satzung muss daher als Hauptzweck ein nicht wirtschaftliches Ziel (Idealziel) angestrebt werden, d. h. dass der Verein nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein darf. Vereinen dieser Art ist aber nicht jegliche wirtsch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Rechtswidrigkeit und Schuld

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Steuerhinterziehung muss zudem rechtswidrig sein, um eine strafrechtliche Sanktionierung nach sich ziehen zu können, d. h. nicht durch Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt sein. Rechtfertigungsgründe für eine Steuerhinterziehung existieren nicht. Gründe, die eine Schuldfähigkeit ausschließen, sind gleichfalls nicht ersichtlich. Denkbar w...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele für zulässige Rücklagenzwecke

Tz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung einer Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) bei einem Sportverein zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung einer Sportanlage ist zulässig. Eine Rücklage, die eine Wohlfahrtseinrichtung zum Neubau eines Kindergartens oder von Alten- und Pflegeheimen bildet, ist i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässig....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Körperschaft neben der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässigen und für die steuerbegünstigten Zwecke zweckgebundenen Rücklage eine freie Rücklage zu bilden. Tz. 32 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zunächst können die steuerbegünstigten Körperschaften 1/3 der Überschüsse aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Objektiver Tatbestand

Tz. 12 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine leichtfertige Steuerverkürzung wird dadurch verwirklicht, dass die im Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO, Anhang 1b) genannten Handlungen leichtfertig begangen werden. Eine leichtfertige Steuerverkürzung kann damit auch wie die Steuerhinterziehung durch (pflichtwidriges) Unterlassen verwirklicht werden. Die leichtfertige Steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vorsteuerabzug aus den Leistungen von Spielervermittlern

Tz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Profifußballverein ist aus – die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichenden – Rechnungen von als Unternehmer tätigen Spielervermittlern für die Beratung und Vermittlung beim Transfer bzw. bei der Vertragsverlängerung von Berufsfußballspielern zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er aus den den Leistungen zugrunde liegende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Werbung durch Spieler

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Einnahmen eines Sportlers aus einer Werbetätigkeit sind als Arbeitslohn anzusehen, wenn die Werbemaßnahme durch die nichtselbständige Sporttätigkeit veranlasst wird, also Ausfluss des Dienstverhältnisses ist. Dies ist stets dann der Fall, wenn der einzelne Sportler gegenüber einer Vermarktungsgesellschaft zur Teilnahme an verschiedenen Werbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Rücklagenbildung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b), die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zweckgebunden ist, kann in folgenden Tätigkeitsbereichen gebildet werden: im ideellen (satzungsmäßigen) Tätigkeitsbereich; im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung, unter Berücksichtigung der bereits gebildeten freien bzw. zweckgebu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verjährung

Tz. 44 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten können verjähren. Die Verjährung führt zu einem Verfahrenshindernis in Bezug auf die Weiterverfolgung der Straftat. Es wird zwischen der sog. Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung unterschieden. Mit Eintritt von Verfolgungsverjährung kann eine Straftat nicht mehr verfolgt und geahndet werden. Ausgangspunkt z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Rechtswidrigkeit

Tz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zwischen der Leichtfertigkeit und der Steuerverkürzung muss nach h. M. ein sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen, s. Joecks in Joecks/Jäger/Randt, § 378 Rn. 49ff.; Wegner in Wannemacher & Partner, Rn. 2426. Dieser ist gegeben, wenn die Steuerverkürzung bei sorgfältigem Verhalten des Täters nicht eingetreten wäre, d. h. es muss von der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorteile des Zusammenschlusses

Tz. 17 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Zusammenschluss zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sich u. U. bei Vereinen steuerlich günstig gestalten, weil sowohl die Freigrenze für die Annahme eines Zweckbetriebs "Sport" (Zweckbetriebe i. S. v. §§ 65 i. V. m. 67a AO, Anhang 1b) als auch der Tariffreibetrag (s. § 24 KStG, Anhang 3) bei Vorliegen eines steuerpflicht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. (Strafrechtliche) Verantwortlichkeiten im Verein

Tz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Vereinsvorstand oder – falls vorhanden – der Geschäftsführer muss die in sein Ressort fallenden Aufgaben nicht in eigener Person erledigen, sondern darf sie kraft seiner internen Organisationsgewalt auf andere Personen delegieren. Dies gilt zum einen auf derselben Hierarchieebene – man spricht insofern von der sog. horizontalen Pflichten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sonstige Sportarten

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In den meisten anderen Sportarten erhalten die Schiedsrichter der jeweiligen Bundesligen neben den üblichen Reisekostenerstattungen regelmäßig kleinere Aufwandspauschalen. Soweit die Aufwandspauschalen und Reisekostenerstattungen die jeweils – steuerlich abzugsfähigen – Aufwendungen übersteigen, unterliegt der daraus erzielte Überschuss der Ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ausweis der freien Rücklage

Tz. 49 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bilanzieren die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, sind die freien Rücklagen in der Bilanz auszuweisen. Körperschaften, die nicht bilanzieren, haben dem Finanzamt gegenüber darzulegen, dass der Überschuss aus der Vermögensverwaltung in Höhe von 1/3 nicht unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet, sondern in die f...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 58 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vollstreckungsverjährung beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) einfachen oder schweren Steuerhinterziehung mit der Rechtskraft der Entscheidung, s. § 79 Abs. 6 StGB. Die Entscheidung kann in einem Urteil, einem Strafbefehl oder einem Beschluss liegen. Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Tz. 59 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei Ordnungswi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Begriff Mittel

Tz. 57 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff Mittel ist allumfassend. Mittel sind sowohl Einkünfte im technischen Sinne als auch Mitgliederbeiträge, Zuwendungen (Spenden) und Zuschüsse. Auch die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – sei es ein steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) i. S. d. §§ 65–68 AO (Anhang 1b) oder ein steuerpflichtige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Besteuerung nach dem UmwStG

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG regelt ausschl die stlichen Folgen der Umw für die KSt, die ESt, die GewSt und (bis 1997) die VSt (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01). Stliche Folgen für andere St, insbes für die USt, GrESt und ErbSt, regelt das UmwStG nicht. Für diese St-Arten wechselt das St-Subjekt erst mit der Reg-Eintragung (tw aA hinsichtlich der Rückwirkung bei ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ablösezahlungen und Transferentschädigungen

Tz. 12 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ablösezahlungen (Transferentschädigungen), die von Vereinen der Fußball-Bundesliga im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern an die abgebenden Vereine gezahlt werden, sind als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut der exklusiven Nutzungsmöglichkeit "an dem Spieler" zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unzulässige Rücklagenbildung, § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO sind nicht erfüllt

Tz. 59 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung von Rücklagen, die weder die gesetzlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO (Anhang 1b) noch die des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO (Anhang 1b) erfüllen, führen unter Nichtbeachtung des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) zum Verlust der Steuerbegünstigungen aus Rechtsgründen. Tz. 60 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Inwieweit Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 64 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vollstreckungsverjährung ruht unter anderem, solange die Vollstreckung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann bzw. solange dem Verurteilten Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung bewilligt ist, s. § 79a StGB. Eine Unterbrechung ist in Bezug auf die Vollstreckungsverjährung hingegen nicht vorgesehen. Hält sich der Beschu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO

Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende möglichen Rücklagen sind in § 62 AO (Anhang 1b) gesetzlich geregelt: erforderliche Rücklage zur nachhaltigen Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke (s. Tz. 5), Wiederbeschaffungsrücklage (s. Tz. 6), freie Rücklage (s. Tz. 7), Rücklage für den Erwerb von Gesellschaftsrechten (s. Tz. 8), Rücklagen durch Zuführung des Gewinns im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Betriebsmittelrücklage

Tz. 62 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Betriebsmittelrücklage ist eine Rücklagenart i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Sie kann für periodisch wiederkehrende Ausgaben (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) i. H. des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitspanne gebildet werden. Die Berechnung der Rücklage ist davon abhängig, in welchem Umfang die Körperschaft regelmäßige Einn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbstanzeige bei grob fahrlässiger Steuerverkürzung

Tz. 84 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 378 Abs. 3 AO wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Dieses muss erfolgen, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rücklagen in den Vermögensverwaltungen

Tz. 69 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im Bereich der Vermögensverwaltung dürfen außerhalb der Regelungen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO (Anhang 1b) und § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) Rücklagen nur für die Durchführung konkreter Reparatur- und Erhaltungsaufwendungen an Vermögensgegenständen i. S. d. § 21 EStG gebildet werden. Tz. 70 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Maßnahmen, ...mehr