Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Melchior, Das Alterseinkünftegesetz im Überblick, DStR 2004, 1061; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz, DB 2004, 1329; Weber-Grellet, Das Alterseinkünftegesetz, DStR 2004, 1721; Korn/Strahl, Alterseinkünftegesetz: Änderungen und Empfehlungen, KÖSDI 2004, 14 360. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 (E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Hinterbliebenenbezüge und Sterbegeldzahlungen

Rn. 406 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt sich an den Bezug von Versorgungsbezügen der Bezug von Hinterbliebenenbezügen an, gelten der Vomhundertsatz, der Höchstbetrag und der Zuschlag nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des verstorbenen Ehegatten fort (§ 19 Abs 2 S 7 EStG). Der Freibetrag ist aber anhand der Hinterbliebenenbezüge neu festzulegen. Das Anknüpfen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beim Erben

Rn. 153 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als Arbeitslohn hat der Erbe die Bezüge zu versteuern, die dem Erblasser zu Lebzeiten noch nicht zugeflossen sind, s BFH BStBl III 1960, 404 für Witwenbezüge, die dem Erben der Witwe nach deren Ableben zugeflossen sind. Auch, wenn der Erbe den ArbG beerbt, BFH BStBl II 1970, 639, Lohn mit dem Erbfall zugeflossen. Für die Anwendung der Beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entstrickungstatbestände nach Einführung des SEStEG

Rn. 36 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Wegzugsbesteuerung wurde in § 6 AStG idF des SEStEG neu geregelt. Nach § 6 AStG kommt es auch ohne Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 EStG, insbesondere in folgenden Fällen: die Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland durch eine natürliche Person, die mindestens zehn Jahre unbeschränkt stpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Einziehung von Aktien

Rn. 141 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die steuerliche Behandlung der Einziehung auf Ebene des Gesellschafters ist umstritten. Nach einer aA ist zu differenzieren: Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß § 237 Abs 2 S 1 AktG iVm § 222 AktG bewirkt die Vernichtung einzelner Mitgliedschaftsrechte, auf die § 17 Abs 4 EStG anzuwenden ist ( Pung in D/P/M, § 17 EStG R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Dauer der Beteiligung

Rn. 111 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es ist unerheblich, wie lange diese Beteiligung iSd § 17 EStG gehalten wurde, da nach der Rspr des BFH ein Tag bereits ausreicht (BFH vom 11.12.2012, BStBl II 2013, 372; BFH vom 10.12.1969, BStBl II 1970, 310; BFH vom 05.10.1976, BStBl II 1977, 198; BFH vom 07.07.1992, BStBl II 1993, 331; FG BdW vom 14.12.2015, 10 K 62/15, NZB abgewiesen, A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagung

Rn. 59 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Erfassung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG findet iRd ESt-Veranlagung des Anteilseigners statt und ist eine Besteuerungsgrundlage des ESt-Bescheides. Veräußerungsgewinne können aufgrund der Bruchteilsbetrachtung nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gemäß §§ 179 Abs 1 und 2, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zwischenzeitliche Nichtbeteiligung

Rn. 113 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für § 17 EStG ist es nicht von Bedeutung, dass der Veräußerer die Anteile nacheinander erworben hat, welche zusammengerechnet eine maßgebliche Beteiligung ergeben (gestaffelter Erwerb). Da die Steuerverstrickung nachwirkt, ist es unerheblich, ob der Veräußerer auch im Veräußerungszeitpunkt noch iSd § 17 EStG beteiligt ist (Herzig/Förster, D...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 79 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aichberger/Fuchs (2022), Creifelds: Treuhandeigentum, in: Weber (Hrsg.), Rechtswörterbuch, 24. Aufl., München, S. 1638–1639. Bieg et al. (2009), Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS, 2. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., Münc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 421 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG hat kumulative und alternative Voraussetzungen. Als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG gelten gemäß § 17 Abs 6 EStG Anteile an KapGes, die nicht bereits die Beteiligungsgrenze des § 17 Abs 1 S 1 EStG erfüllen, wenn: die Anteile auf Grund eines Einbringungsvorgangs nach dem UmwStG unterhalb des gemeinen Wertes erworben worden sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der Einführung des § 17 Abs 2a EStG

Rn. 281a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451, "JStG 2019") wurde in § 17 EStG ein neuer Abs 2a eingeführt. In erster Linie soll damit der grundlegenden Rspr-Änderung des BFH entgegengetreten werden, wonach aufgrund der Aufhebung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG ist sowohl auf voll stpfl wie auch auf partiell stpfl (nach § 5 Abs 1 Nr 10 oder 14 KStG) Erwerbs- und Wirtschaftsgen – ab VZ 2020 sprachlich "nur" noch Gen – anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 10 KStG Tz 29 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 57). Zum Begriff der Gen s § 1 KStG Tz 34 ff. Hierzu zählt auch die SCE (Societas Cooperativa Europaea; s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Einbringung im Schnittpunkt der Jahre

Tz. 161 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 IdR erfolgen bei kalendergleichem Wj Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Jahreswechsel. Hier bildet nämlich die reguläre Schluss-Bil (oder Schluss-Rechnung inkl der Verzeichnisse iSd § 4 Abs 3 S 5 EStG) die Grundlage für die Umstrukturierungsmaßnahme. Auf diese Weise werden Zwischenabschlüsse zur unterjährigen Ergebnisabgrenzung, des Bestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.4 Hinweis: Vorlagepflichten nach § 90 Absatz 2 AO, wenn von § 1 Absatz 5 AStG abgewichen wird

433 Für eine Abweichung von § 1 Absatz 5 AStG hat das Unternehmen in jedem Fall die Steuererklärung, die es im anderen Staat abgegeben hat und in der die betreffenden Betriebsstätteneinkünfte enthalten sind, und den betreffenden Steuerbescheid des anderen Staats vorzulegen bzw. unverzüglich nachzureichen. Auf Anfrage hat es anhand von Unterlagen und Aufzeichnungen zu erläut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bezüge aus früheren Dienstleistungen (19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 390 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG aufgeführten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung. Es fallen unter die oa Vorschrift alle Bezüge und Vorteile, die aus früheren Dienstverhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönliche Voraussetzungen

Rn. 395 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der StPfl musste bis zum Jahr 1999 grundsätzlich das 62. Lebensjahr vollendet haben. Diese Regelung wurde durch das sog OmnibusG vom 18.08.1980 (BGBl I 1980, 1537) mit Wirkung ab 1980 für Schwerbehinderte auf die Vollendung des 60. Lebensjahres ausgedehnt entsprechend dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 30.07.1979 (BG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Mahlzeiten im Betrieb

Rn. 216 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn bildet auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe von Essensmarken sowie die Gewährung von Barzuschüssen zur Verbilligung von Mahlzeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs. Zur Besteuerung der unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb bis VZ 1989 (Essensfreibetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.8.4 Zuordnung in Zweifelsfällen (§ 8 Absatz 4 BsGaV)

111 Kann ein sonstiger Vermögenswert nach § 8 Absatz 1 bis 3 BsGaV nicht eindeutig einer Betriebsstätte zugeordnet werden, räumt § 8 Absatz 4 BsGaV dem Unternehmen einen Beurteilungsspielraum für die Zuordnung des sonstigen Vermögenswerts ein. Die Zuordnung des sonstigen Vermögenswerts muss sich aber so weit wie möglich an den Grundsätzen des § 8 Absatz 1 bis 3 BsGaV orient...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbringung ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (verdeckte Einlage)

Rn. 125 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das StÄndG 1992 wurde die Besteuerung der verdeckten Einlage mit Wirkung ab VZ 1992 eingeführt. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der KapGes einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist ( Pung in D/P/M, § 17...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anwartschaften auf solche Beteiligungen

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 17 Abs 1 S 3 EStG fallen "Anwartschaften auf solche Beteiligungen" unter den Begriff der Anteilsrechte. Ein steuerrechtlich eigenständiges Verständnis der im Zivilrecht entwickelten Figur des Anwartschaftsrechts besteht nicht. Der Begriff "Anwartschaft" ist nach der zivilrechtlichen Definition "eine rechtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags

Rn. 401 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags nebst Zuschlag erfolgt nur einmal im Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung von Versorgungsbezügen bzw bei StPfl, die am 01.01.2005 bereits in Pension sind, einmal in 2005. Der so ermittelte Wert muss dann für den LSt-Abzug vom ArbG und für die Veranlagung vom FA festgehalten werden. Bemessungsgrundlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Unmittelbare Rechtsfolgen

Tz. 237 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die unmittelbaren Rechtsfolgen für den Einbringenden aus dem BV-Transfer in eine Pers-Ges ergeben sich hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Einbringung des Sacheinlagegegenstands entsteht (s Tz 130ff zur Entstehung, Ermittlung und Besteuerung eines Einbringungsgewinns), ab welchem Zeitpunkt das eingebrachte BV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Neuberechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge

Rn. 405 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs (lfd Bezug und Sonderzahlungen) führen nicht zu einer Neuberechnung (§ 19 Abs 2 S 9 EStG) der Freibeträge für Versorgungsbezüge. Zu einer Neuberechnung führen nur Änderungen des Versorgungsbezugs, die ihre Ursache in der Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen hab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt hat, mu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Beendigung der StPfl einer Körperschaft nach § 13 Abs 6 KStG

Rn. 39 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die KStPfl einer Körperschaft beendet und gehören die Anteile an dieser KapGes zum BV eines StPfl, so ist § 17 EStG auch ohne Veräußerung anzuwenden. Die Beendigung der StPfl führt auf Ebene des Anteilseigners zu einer Besteuerung des fiktiven Veräußerungsgewinns. Nach § 13 Abs 6 S 2 KStG gilt als Veräußerungspreis der gemeine Wert der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschaften

Rn. 50 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an einer KapGes im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten, ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anzuwenden, wenn die PersGes nicht originär gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist iSd § 15 EStG. Bei vermögensverwaltenden PersGes, die nur Einkünfte aus §§ 21, 22, 23 EStG erzielen, ist daher die Kapitalbeteiligung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Einziehung von GmbH-Anteilen ohne Entgelt

Rn. 143 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unklar ist die steuerliche Behandlung bei der nur in Ausnahmefällen zulässigen Einziehung ohne Entgelt. Die FinVerw differenziert in ihrem Schreiben vom 27.11.2013 nicht zwischen der Einziehung mit und ohne Entgelt (BMF BStBl I 2013, 1615). Nach der Ansicht von Levedag ist in diesem Fall § 17 Abs 4 EStG anzuwenden, so dass der ausscheidende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ott, Kapitalrückzahlung und Kapitalverlust bei Anteilen iSd § 17 EStG, FS Klaus Korn (2005), 105; Völlmeke, Der Auflösungsgewinn oder -verlust gemäß § 17 EStG, DStR 2005, 2024; Früchtl/Proschka, Die einkommensteuerliche Behandlung von Erlösen aus der Liquidation von KapGes nach dem SEStEG, BB 2007, 2147; Preetz, Entstehung des Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG, GmbHR 2007, 102...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 117 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Teilentgeltlicher Erwerb liegt zB bei einer gemischten Schenkung vor oder beim Anteilserwerb im Rahmen einer Kapitalerhöhung, wenn der Gesellschafter eine Einlage leistet, die niedriger ist als der Wert der jungen Aktien. Beim teilentgeltlichen Erwerb sind die Anteile in einen entgeltlich und in einen unentgeltlich erworbenen Teil aufzuteile...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 Abs 1 S 4 EStG nF erweitert die StPfl nach den vorherigen Sätzen: Ein StPfl, der selbst nicht die Beteiligungsgrenze von 1 % erreicht, ist dennoch nach § 17 Abs 1 S 4 EStG mit der Veräußerung eines Anteils an einer KapGes stpfl, wenn er den veräußerten Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unentg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 1 EStG unterliegen der Besteuerung Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Einnahmen setzen einen Zufluss von geldwerten Gütern voraus. Das Gesetz nennt in § 8 Abs 2 EStG neben Geld Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge. Sachbezüge, also Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind mit den um übliche Preisn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.4 Zweifelsfälle der Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts (§ 5 Absatz 4 BsGaV)

84 Kann ein materielles Wirtschaftsgut nicht eindeutig nach § 5 Absatz 1 bis 3 BsGaV zugeordnet werden (Hinweis insbesondere auf Rn. 43), steht dem Unternehmen ein Beurteilungsspielraum für die Zuordnung des materiellen Wirtschaftsguts zu. Die Zuordnung muss sich aber so weit wie möglich an den Grundsätzen des § 5 Absatz 1 bis 3 BsGaV orientieren. Das bedeutet, dass in Zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 DBA mit Nicht-Mitgliedstaaten der OECD, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 bzw. Artikel 7 UN-MA entspricht

430 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA mit einem Nicht-Mitgliedstaat der OECD dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 bzw. des Artikels 7 UN-MA entspricht, ist im Regelfall davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der betreffenden Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsgrundlage

Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwendung zu einer offens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Regelungsziel

1 § 1 Absatz 5 AStG und die BsGaV setzen den Inhalt des OECD-Betriebsstättenberichts in innerstaatliches Recht um. Der OECD-Betriebsstättenbericht beruht auf den international entwickelten Grundsätzen (Authorised OECD Approach – AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ermittlung der Einkünfte einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" ( Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht, 1981; Schneider-Danwitz, Das Beschäftigungsverhältnis in der sozialgerichtlichen Rspr, in: Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rspr, Festgabe aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Sozialgerichtlichen Rspr, 1984, 541; Giloy, Zum Begriff des ArbN im steuerrechtlichen Sinne, DB 1986, 822; Lang, Die Einkünfte des ArbN – Steuerrechtss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Ergänzungs-Bil vorhanden (zB aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Ergänzungs-Bil ein. Denn die Ergänzungs-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Nichtvorliegen der in § 15 Abs 2 UmwStG genannten Zusatzvoraussetzungen

Tz. 404 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Liegen die in § 15 Abs 2 UmwStG genannten Zusatzvoraussetzungen für eine st-neutrale Spaltung nicht vor, führt das "nur" zur Nichtanwendung des § 11 Abs 2 UmwStG (Wahlrecht zwischen Ansatz des Bw oder eines höheren Werts für das übergehende Vermögen bei der übertragenden Kö), dh die Übertragerin hat zwingend gW anzusetzen. Im Übrigen bleiben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.10.5 Zuordnung in Zweifelsfällen (§ 10 Absatz 5 BsGaV)

122 Können Chancen und Risiken nach § 10 Absatz 1 bis 4 BsGaV mangels klarer Kriterien nicht eindeutig zugeordnet werden, räumt § 10 Absatz 5 BsGaV dem Unternehmen einen Beurteilungsspielraum für die Zuordnung der Chancen und Risiken ein. Die Zuordnung der Chancen und Risiken muss sich aber so weit wie möglich an den Grundsätzen des § 10 Absatz 1 bis 4 BsGaV orientieren. Gg...mehr