Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Spanien: Gemeinspanisches R... / X. Die Abwicklung der Erbschaftsteuer

1. Fälligkeit Rz. 300 Nach Art. 24 spanErbStG wird die Steuer fällig:mehr

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Deutschland / e) Bewertung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 257 Der Pflichtteilsanspruch ist eine Kapitalforderung, die nach ihrer Geltendmachung mit ihrem Nominalwert beim Berechtigten als Erwerb zu besteuern und beim Verpflichteten mit diesem Wert als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist. Für erbschaftsteuerliche Zwecke ist es irrelevant, wenn statt der Auszahlung des Pflichtteils in Geld ein Grundstück aus dem Nachlass übert...mehr

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Schweiz / III. Weitere im Rahmen des Erbganges anfallende Steuern

Rz. 236 Die Erbfolge bzw. die Erbteilung kann neben der Erbschaftssteuer auch weitere Steuern auslösen. Zu erwähnen sind insbesondere die Handänderungssteuer (nur Kantone), die Grundstückgewinnsteuer (nur Kantone), die Vermögenssteuer (nur Kantone) und die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer (Bund und Kantone).[421] Rz. 237 Mit dem Steuerharmonisierungsgesetz hat der Bund in die ka...mehr

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Griechenland / 3. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 123 Der Erbschaftswert soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst als Nettowert berechnet werden. Zu diesem Zweck werden die (insb. durch öffentliche Urkunde, Gerichtsurteil, Handelsbücher) nachgewiesenen Erblasserschulden vom Erbschaftswert abgezogen (Art. 21 grErbStG). Ebenso werden die Schulden abgezogen, die durch den Erbfall entstehen, insb. die Bestattungskost...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

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Belgien / 2. "Tontine" (Zuwachsvereinbarung)

Rz. 237 Bei Übertragung des Eigentums- oder Nießbrauchrechts in Ausführung einer Tontine oder einer Zuwachsvereinbarung, die im Rahmen eines Erwerbs durch eine oder mehrere Personen vereinbart wurden (siehe Rdn 94), fällt keine Erbschaftsteuer an, sondern die Registrierungsgebühr, die sich je nach Region i.d.R. auf 10 oder 12,50 % des Wertes des von Todes wegen übertragenen ...mehr

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Polen / IV. Beispiele zur Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 131 Beispiel 1: Eine fremde Person erwirbt im Wege einer Erbschaft einen Pkw im Wert von 40.000 PLN. Die Erbschaftsteuer beträgt unter Berücksichtigung des steuerfreien Betrages von 5.733 PLN 5.433 PLN. Rz. 132 Beispiel 2: Zwei Personen, die der Steuergruppe II angehören, erwarben im Wege einer Erbschaft von je zur Hälfte eine Wohnung mit dem Wert von 500.000 PLN. Jeder d...mehr

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Griechenland / 1. Grundsatz

Rz. 119 Als Wert der erworbenen Gegenstände gilt deren Kaufwert zur Zeit des Vermögensanfalls (Art. 9 Abs. 1 grErbStG). Spezielle Regelungen gelten je nach erworbenem Objekt (Immobilien, Forderungen, Aktien, bewegliche Sachen, Nießbrauch usw.).mehr

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Frankreich / I. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 224 Am 12.10.2006 wurde zwischen Frankreich und Deutschland ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen[145] geschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 14.6.2007 dem deutschen Umsetzungsgesetz zugestimmt, von französischer Seite erfolgte die Zustimmung mit Zustimmungsgesetz vom 26.2.2009. Das Abkommen ist am Tag nach dem am 2.4.2009 erfolgten Austausch der Ratifikatio...mehr

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Österreich / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 211 Der Erwerb inländischer Grundstücke von Todes wegen, z.B. im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG, unterliegt als unentgeltlicher Erwerb der Grunderwerbsteuer. Rz. 212 Unter den Begriff des Grundstücks fallen Grund und Boden, Gebäude, Gebäude auf fremden Grund (Superädifikate), Miteigentum ...mehr

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Pensionär / 3.1 Pensionsbezug und Arbeitslohn

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung eines Pensionärs/Rentners mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Wird der Arbeitslohn pauschal besteuert[1], darf der Arbeitgeber keine ELStAM abrufen. Allerdings kann der Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte auch im ELStAM-Verfahren anmelden und den Lohnsteuerabzug nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchführen, ggf...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

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Schüler / 1 Lohnsteuerabzug

Erhält ein Schüler im Rahmen eines Dienstverhältnisses Arbeitslohnzahlungen, richtet sich deren Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften. Der Arbeitgeber muss für die Zwecke des Lohnsteuerabzugs beim Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein erstes Dienstverhältnis annehmen, sofern der Schüler dies erklärt. Ohne Vorlage findet der Lohnsteuerabzug na...mehr

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Griechenland / XI. Erklärungspflichtige

Rz. 135 Der Steuerpflichtige (also der Erwerbsberechtigte, siehe Rdn 105) ist verpflichtet, eine Steuererklärung für das erworbene Vermögen beim zuständigen Finanzamt einzureichen (Art. 61 i.V.m. Art. 68 grErbStG). Die im Ausland wohnenden Erklärungspflichtigen dürfen die Steuererklärung auch beim zuständigen griechischen Konsulat einreichen (Art. 68 Abs. 6 grErbStG). Rz. 13...mehr

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Griechenland / XV. Sanktionen

Rz. 140 Für das gesetzeswidrige Verhalten bezüglich der Erklärung und der Bezahlung der Erbschaftsteuer sind verwaltungsrechtliche (Bußgeld), aber auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Die Bezahlung der Erbschaftsteuer wird aber auch durch wichtige mittelbare Sanktionen erzwungen (Art. 105 ff. grErbStG). So dürfen z.B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften wie a...mehr

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Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

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Entwicklungshelfer / 4 Steuerfreie Leistungen

Nach § 3 Nr. 61 EStG sind diverse aufgrund des EhfG gezahlte Leistungen steuerbefreit. Hierzu gehören: nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungshilfen[1], die vom Bund übernommenen Krankheits-, Entbindungs-, Rückführungs- und Überführungskosten[2], Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit[3], Leistungen i. S. d. gesetzlichen Unfallversich...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 5.1.2 Ausnahme vom ELStAM-Verfahren

Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für folgende Fälle: Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird ein Freibetrag i. S. d. § 39a EStG berücksichtigt. Der Arbeitslohn wird nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag von der Besteuerung freigestellt. Der Steuerabzug wird nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag gemindert o...mehr

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Dänemark / III. Wertzuwachssteuern

Rz. 178 Aus dem Nachlass ist grundsätzlich für die gesamten Einnahmen des Verstorbenen und des Nachlasses Nachlasssteuer zu entrichten. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählt alles, was der Verstorbene selber empfangen hat, darunter auch Zinseinnahmen sowie Gewinne aus Wertpapieren und Immobilien. Allerdings werden beispielsweise nach § 27 Abs. 2 des Nachlasssteuergesetzes ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Voraussetzung für die beschränkte Einkommensteuerpflicht des Arbeitslohns ist, dass die nichtselbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Verwertung im Inland Dies trifft zu, wenn der Arbeitnehmer im Bundesgebiet persönlich tät...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.3 Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses ab 1.1.2023

Das BMF hat eine überarbeitete Fassung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) veröffentlicht. Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen die Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben. Danach legt der neu gefasste ATE eine einheitliche Steuerfreistellung der begünstigten Auslandstätigkeiten für sämtliche EU-/EWR-Arbeitgeber ab 1.1.2023 fest. Hinweis Änderungen des ATE ab 2023 1. Ausde...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 3 Kein Zufluss bei Gutschrift auf Zeitwertkonto

Grundsätzlich führen weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus. Praxis-Beispiel Gehaltsumwandlung in Zeitguthaben Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vor Fälligkei...mehr

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Lohnkonto / 7 Besondere Aufzeichnungen bei betrieblicher Altersversorgung

Besondere Aufzeichnungspflichten hat der Arbeitgeber bei betrieblicher Altersversorgung zu beachten. Seine Leistungen für eine Direktversicherung müssen auch für die zutreffende Besteuerung der späteren Versorgungsleistungen beim Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Somit muss anders als beim üblichen Lohnkonto letztlich die gesamte berufliche Biografie eines Arbeitnehmers mit...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 4 Arbeitnehmer ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit

Arbeitnehmer, die nicht Staatsangehörige von EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind und deren Jahreseinkünfte mindestens zu 90 % der deutschen Besteuerung unterliegen, oder deren ausländische Einkünfte den Grundfreibetrag von 11.604 EUR im VZ 2025[1] nicht übersteigen, werden auf Antrag einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer nahezu gleichgestellt. Auch in diesen Fäl...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.1 Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung

Eine Ausnahme von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gilt, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendung der 183-Tage-Regelung müssen folge...mehr

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Kroatien / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 70 In internationaler Hinsicht greift die Besteuerung nach dem kroatischen Erbschaftsteuerrecht stets dann ein, wenn der Erwerb durch Erbfolge oder Schenkung in der Republik Kroatien erfolgt. Mithin kommt es ausschließlich auf die Belegenheit des Vermögens an. Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten und ihre steuerliche Ansässigkeit sind dagegen ohne Bedeutung.[47] Rz. 7...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.4 Pauschalierungswahlrecht und Widerruf

§ 37b EStG ist eine Kann-Vorschrift, über deren Anwendung der Arbeitgeber als Steuerschuldner entscheidet.[1] Der Antrag auf Pauschalierung wird formlos durch die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gestellt. Mit der Einreichung der Lohnsteuer-Anmeldung gilt das Wahlrecht des Steuerpflichtigen zur Steuerübernahme als ausgeübt. Zum Rechtsschutz des Empfängers ist der Antrag unwid...mehr

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Luxemburg / V. Berechnungsbeispiel

Rz. 204 Beispiel: Der unverheiratete, kinderlose Erblasser E hat seinen letzten Wohnsitz in Berlin. Er hinterlässt u.a. ein Wochenendhaus in Diekirch/Luxembourg im Wert von 110.000 EUR. Der übrige Nachlass im erbschaftsteuerlichen Wert von 200.000 EUR befindet sich in Deutschland. Seine in Deutschland lebende Schwester ist testamentarische Alleinerbin. Rz. 205 Lösung: Der Erb...mehr

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Hospitant / 2 Lohnsteuerabzug

Soweit der Hospitant für seine Tätigkeit entlohnt wird, richtet sich dessen Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften. Der Arbeitgeber muss für Zwecke des Lohnsteuerabzugs beim Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein erstes Dienstverhältnis annehmen, sofern der Hospitant dieses erklärt. Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber di...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.1 Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

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Frankreich / 7. Weitere Bestimmungen und Besonderheiten

Rz. 240 Mehrere Erwerbe innerhalb von 15 Jahren werden gem. Art. 784 C.G.I. zusammengezählt. Alle Freibeträge gelten im Übrigen auch bei beschränkter Steuerpflicht. Rz. 241 Um frühzeitige Übertragungen von Betriebsvermögen zu fördern, wird gem. Art. 790 C.G.I. bei Schenkungen von Betriebsvermögen, wenn der Schenker jünger als 70 Jahre alt ist, ein Abschlag auf die Schenkungst...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung nach nationalem Recht

Rz. 130 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn in mehreren Staaten Anknüpfungspunkte für die Besteuerung verwirklicht werden, gibt es im Wesentlichen zwei Methoden; zum einen die Freistellungsmethode, zum anderen die Anrechnungsmethode. Rz. 131 Zu der umstrittenen Frage, ob ein beschränkt Steuerpflichtiger eine Optionsmöglichkeit hat, die ausländische Steuer wie eine Na...mehr

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Türkei / I. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 113 Bei dem Umfang der Erbschaftsteuerpflicht ist zwischen Erben türkischer und ausländischer Staatsangehörigkeit zu unterscheiden. Erben türkischer Staatsangehörigkeit sind unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wo sich der Nachlass befindet (Weltnachlass), also unbeschränkt, steuerpflichtig. Ausländische Erben sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie im Inl...mehr

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Portugal / IV. Befreiungen von der Stempelsteuer

Rz. 230 Von der Stempelsteuer befreit sind unentgeltliche Vermögensverfügungen, die der Umsatzsteuer unterliegen und nicht von dieser befreit sind (Art. 1 Abs. 2 Código do Imposto do Selo). Steuerbefreit sind außerdem der Staat, die autonomen Regionen, die Gemeinden, die Körperschaften und Vereinigungen des öffentlichen Rechts, die Sozialversicherung, Unternehmen von öffentl...mehr

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Türkei / V. Zuständigkeit und Fristen

Rz. 122 Für die Steuerveranlagung zuständig ist nach Art. 6 VVK das Finanzamt des Ortes, in dem zum Zeitpunkt des Erbanfalls der Erblasser seinen Wohnsitz hatte; bei juristischen Personen ist der Sitz entscheidend. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, so kommt es auf den letzten Wohnsitz im Inland an. Falls der Erblasser zu keinem Zeitpunkt einen Wohnsitz im Inlan...mehr

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Finnland / 1. Erblasser und Erben wohnen in Deutschland, Nachlass ganz oder teilweise in Finnland

Rz. 115 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland und wohnt auch der Erbe/Begünstigte in Deutschland, so wird hinsichtlich der Steuerpflicht in Finnland zwischen verschiedenen Vermögensgruppen differenziert:mehr

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Reisekosten, Ausland / 1.6 Bewirtung während Auslandsreisen

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit übliche Mahlzeiten (Gesamtwert bis 60 EUR) vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten gestellt, ist hierfür ein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand hat. Im Rahmen der 60-EUR-Grenze ist die Arbeitnehmerbewirtung mit dem amtliche...mehr

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Katalonien / II. Steuerpflicht

Rz. 99 Die Erbschaftsteuer belastet den Erwerb eines Nachlasses. Der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Steuerrecht ergibt sich aus dem Wohnort des Erblassers in Spanien, unabhängig von dem des Erben. Falls der Erblasser Ausländer war, seinen gewöhnlichen Aufenthalt aber in Spanien hatte, wird sein ganzes Erbe entsprechend dem Prinzip der persönlichen Steuerpflicht mit der ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / II. Eigenes Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Autonomer Gemeinschaften

Rz. 257 Aufgrund der Ley de Cesión hat der spanische Staat den Autonomen Gemeinschaften eine eigene Regelungsbefugnis auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts eingeräumt (Art. 32 und 48 des Gesetzes Nr. 22/2009 vom 18. Dezember). Die Autonomías haben damit eine eigene Gesetzgebungskompetenz erhalten hinsichtlich der Freibeträge, der Steuertarife und der Multip...mehr

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Finnland / V. Steuerklassen und Steuersätze

Rz. 118 Die Erbschaftsteuerpflichtigen sind gem. § 11 FinErbStG in zwei Steuerklassen eingeteilt:mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens besteht durch die spezielle Regelung im EStG eine Pauschalierungsmöglichkeit, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Lohn- bzw. Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit 30 % zu erheben. Durch diese Pauschalsteuer ist die steuerliche Erfassung des geldwerten Vo...mehr

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Türkei / III. Steuersätze und Freibeträge

Rz. 118 Bei der Erbschaftsbesteuerung gilt unabhängig vom verwandtschaftlichen und persönlichen Verhältnis zum Erblasser und unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Erwerber ein einheitlicher Tarif mit Steuersätzen zwischen 1 % und 10 % (Art. 16 VVK). Bis 1998 waren die Erben in drei unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Je entfernter das Verwandtschaftsverhältn...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige... / 10 Flugpersonal

Nach Artikel 15 Abs. 3 OECD-Musterabkommen und der entsprechenden Regelung in den DBA hat Deutschland beim Bordpersonal von Luftfahrtunternehmen, deren Geschäftsleitung sich im Inland befindet, das Besteuerungsrecht. Dies gilt auch, soweit die Tätigkeit nicht im Inland ausgeübt wird. Der ausländische Ansässigkeitsstaat stellt die Einkünfte von seiner Besteuerung frei, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Ein Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der betriebseigenen Kantine oder in einer Gaststätte einnehmen kann. Wie die Gewährung von Essenmarken ist dieser Zuschuss ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Erfassung und Bewertung dieses Zuschusses sind die für Sachbezugswerte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.1 Reguläre Lohnzahlung

Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer zu, wenn er bar ausgezahlt oder einem Bankkonto des Empfängers gutgeschrieben wird. Ohne Zufluss kann es nicht zu einer Besteuerung von Arbeitslohn kommen. Durch die Zahlung des Arbeitslohns wird die Pflicht des Geschäftsführers zum Lohnsteuerabzug ausgelöst. Eine Ausnahme gilt bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (...mehr

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Katalonien / 2. Steuervergünstigung für familiäre Liegenschaften

Rz. 110 Die Vergünstigung für familiäre Liegenschaften ist einer der bedeutendsten Steuervorteile in Katalonien und sehr weit verbreitet. Das Gesetz sieht im Fall der Rechtsnachfolge bezüglich des Wohnhauses des Erblassers vor, dass die Nachfolger nur 5 % seines Wertes versteuern müssen und 95 % steuerfrei sind. Allerdings ist dieser Prozentsatz der Vergünstigung wegen der E...mehr

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Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 219 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[390] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

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Essenmarke / 2 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine

Sind die Essenmarken für den Bezug von Mahlzeiten in einer betriebseigenen Kantine bestimmt, so ist der Wert der Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen. Der Wert der Essenmarken ist für die Besteuerung ohne Bedeutung. Lohnsteuerpflichtig ist stets der Sachbezugswert bzw. der um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderte Sachbezugswert. Der Sachbezugswert ist nic...mehr

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Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.1 Steuerbefreiung der Auslandsbezüge

Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann gleichwohl eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses [1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt. Ob...mehr