Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.2 Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren

Gemäß § 82 ArbGG ist das Arbeitsgericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Die Begründung einer anderen Zuständigkeit ist weder durch eine Gerichtsstandsvereinbarung noch durch rügeloses Verhandeln möglich. Ist das angerufene Arbeitsgericht örtlich unzuständig, verweist es das Verfahren gemäß §§ 17 ff. GVG durch unanfechtbaren Beschluss des...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.c Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3c ArbGG

§ 2a Nr. 3c ArbGG sieht die Zuständigkeit im Beschlussverfahren in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Interessenvertretung von Auszubildenden in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen nach § 51 BBiG vor. Außerbetriebliche Bildungseinrichtungen sind solche, die einen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb lediglich nachahmen. Die Auszubildenden in solchen Einrichtung...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.3 Beendigung des Beschwerdeverfahrens

Die Beschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen schriftlichen Form zurückgenommen werden. In diesem Fall stellt der Vorsitzende allein das Verfahren nach § 89 Abs. 4 ArbGG ein. Das Gleiche gilt, falls die Verfahrensbeteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklären. Auch hinsichtlich der Beschwerde gibt es die Möglichkeit, dass die Kammer...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Nichtöffentlichkeit

Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich, § 71 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Nach außen darf daher auch nur das Ergebnis, nicht aber der Gang der Beratung und das Stimmverhalten der einzelnen Beisitzer gelangen. Da die Zuständigkeit der Einigungsstelle sich aus der Anrufung gemäß § 69 BPersVG im Falle eines Konfliktes über Gegenstände der Beteiligung ergibt, könnte man akzep...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.d Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3d ArbGG

Durch Gesetz vom 28.4.2011 wurde mit Wirkung zum 3.5.2011 die Nr. 3d ArbGG neu eingefügt.[1] Danach erstreckt sich die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beteiligung von Freiwilligen nach § 10 BFDG.mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.8 Rechtsschutzinteresse

Voraussetzung einer jeden Sachentscheidung ist auch im Beschlussverfahren das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der begehrten Entscheidung.[1] Im Beschlussverfahren soll eine gerichtliche Entscheidung nur dann ergehen, wenn sie von praktischer Bedeutung für die Rechtsbeziehungen der in das Verfahren Einbezogenen ist. Durch das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Stromeinspeisung

Vollständige Einspeisung ins Stromnetz: Die vollständige Einspeisung des Stroms in das Stromnetz gegen Entgelt führt unstreitig zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Vollständiger Stromverbrauch im eigenen LuF-Betrieb: Sofern der selbst erzeugte Strom jedoch vollständig im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verbraucht werden sollte, stellt sich die Frage nach Einkünf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BPersVG sind Dienstvereinbarungen nur zulässig, soweit sie in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Dies ist nur in den Fällen des 78 Abs. 1 Nr. 12 bis 15, des § 79 Abs. 1 Nr. 4 und 5 sowie des § 80 Abs. 1 gesetzlich festgelegt, also in Angelegenheiten, die auch der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen. Dies lässt erkennen, dass die Diens...mehr

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Controller of the Future: P... / 1 Zukunftsorientierung, Methodenkompetenz und maßnahmenorientierte Umsetzungsfähigkeit im Fokus des Bosch-Controllings

In der digitalen Transformation des Unternehmens begleiten Controller mit neuen Steuerungskonzepten alle operativen Bereiche, u. a. durch eine transparente Abbildung geschäftseinheitenübergreifender Prozesse. Außerdem nimmt die Bedeutung der professionellen Entwicklung und Implementierung digitaler Geschäftsmodelle mit starker Beteiligung von Controlling-Experten rasant zu. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.4 Reisekosten (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG)

Die Erstattung von Reisekosten richtet sich nach § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Hiernach erhalten Mitglieder des Personalrats bei Reisen zur Ausübung von Personalratsangelegenheiten, die der Personalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich halten durfte[1], Aufwendungsersatz und Trennungsgeld entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen ...mehr

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Product Carbon Footprint: W... / 8 Veränderung der Rolle und der Anforderungen des Controllings

Über Jahrzehnte steuerten privatwirtschaftliche Unternehmen nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Für Vorstände und Controller – insbesondere in börsennotierten Unternehmen – war dabei die Balance zwischen langfristigem Unternehmenserfolg und kurzfristigem Shareholder Value die wesentliche Herausforderung wie auch zwischen verschiedenen KPIs wie EBIT, ROCE oder Cashflow. Di...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Rechtsschutz

Bei Arbeitnehmern handelt es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, die im Urteilsverfahren entscheiden, z. B. ob die Zustimmung des Personalrats fehlt, der Beschluss nichtig ist oder gar die Voraussetzungen des Abs. 2 für die Maßnahmen nicht vorliegen. Beamten gegenüber ste...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut

Leitsatz Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der "Sendelizenz" aus. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG, § 247 Abs. 1, § 249 Abs....mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 7. Umsatzsteuer

Mit Vorlagebeschluss v. 23.9.2020 (BFH v. 23.9.2020 – XI R 22/18, BStBl. II 2021, 325) wirft der BFH die Frage auf, ob es einen Rechtsmissbrauch i.S.d. Rechtsprechung des EuGH darstellt, wenn eine geschäftsleitende Holding derart in den Leistungsbezug von Tochtergesellschaften "zwischengeschaltet" wird, dass sie die Leistungen, für die den Tochtergesellschaften bei unmittelb...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / V. Verdachtsmeldung des Beraters – Selbstanzeige für Mandant?

Liegen gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder de...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 45 Bindel-Kögel/Heßler/Münder, Studie – Umgang der Jugendhilfe mit Kinderdelinquenz, JAmt 2003 S. 385; Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 10. Aufl. 1996; Drewniak/Kreichelt/Enzmann/Mandel, Selbstevaluation in der Jugendgerichtshilfe, ZJJ 2010 S. 172; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Aufl. 2011; ders., Streitfragen in der Judikatur zum Jugendstrafrecht, NStZ 2003 S. 1...mehr

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Roscher, GrStG Kommentar , ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, aus Vereinfachungsgründen an Stelle der Zerlegung nach § 22 Abs. 1 und 2 GrStG ein Steuerausgleich stattfindet. Beim Steuerausgleich wird der gesamte Steuermessbetr...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.1 Mitwirkungspflicht

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchlichen Begriff "Jugendgericht...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

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Roscher, GrStG Kommentar , ... / 2 Steuerausgleich

Rz. 10 § 24 S. 1 GrStG ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, aus Vereinfachungsgründen an Stelle der Zerlegung i. S. d. § 22 Abs. 1 und 2 GrStG (§ 22 GrStG Rz. 10 f., 13) ein Steuerausgleich stattfindet. Diese Ermächtigungsgrundlage gilt ausschließlich...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.4 Betriebe gewerblicher Art (Abs. 3)

Rz. 46 Nach § 3 Abs. 3 GrStG kann bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Rz. 24ff.) i. S. d. KStG ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" (Rz. 36ff.) nicht angenommen werden. Die hierzu bei der Körperschaftsteuer getroffene Entscheidung ist für die Grundsteuer grundsätzlich zu übernehmen. Die Entscheidung über die Annahme eines Betr...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 17 Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird in § 232 BewG definiert. Unter Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 232 Abs. 1 S. 1 BewG die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (land- und forstwirtschaftliche Urproduktion) zu verstehen. U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2022: Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wurden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 (USt 1 A), Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 (USt 1 H) sowie Anleitung zur Umsatzst...mehr

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Zum Erfordernis einer Veränderungsspalte in einer Gesellschafterliste

Zusammenfassung Nach der Übertragung eines Geschäftsanteils ist eine Veränderungsspalte in der Gesellschafterliste nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Ein Gesellschafter einer GmbH trat seine Geschäftsanteile an der Gesellschaft auf einen neuen Gesellschafter ab. In der Gesellschafterliste, die der Notar daraufhin einreichte, wurde der Name des alten Gesellschafters du...mehr

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Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einw...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 4.5 Vermögensverwaltende Gesellschaften/Gemeinschaften, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört (Zeilen 26/27)

Die Zeilen 26 und 27 betreffen ausschließlich vermögensverwaltende Gesellschaften und Gemeinschaften, die kenntlich machen müssen, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit[1], aus Gewerbebetrieb[2] oder aus Land – und Forstwirtschaft[3] gehört.mehr

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Liebhaberei – ABC / Wesentliche Beteiligungen

Nimmt ein Steuerpflichtiger an einer Kapitalerhöhung teil und veräußert er anschließend die gesamte, im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung, ist ein dadurch erhöhter Veräußerungsverlust anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige diese Abwicklungsmaßnahme getroffen hat, um die gesamte wesentliche Beteiligung überhaupt veräußern zu können und um seinen Ruf als Kaufma...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 4.2 Beteiligungsart (Zeilen 19/20)

In Zeile 19 wird die Art der Beteiligung kenntlich gemacht, die auch steuerlich von Bedeutung sein kann. Denn insbesondere die Frage der Haftungsbeschränkung, z. B. bei einem Kommanditisten, kann Auswirkung auf Höhe und Verteilung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen[1] haben.[2] In Zeile 20 ist kenntlich zu machen, ab wann die Beteiligung besteht.mehr

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Liebhaberei – ABC / Mietkaufmodell

Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Eigentümer keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen will.[1] Eine vermutliche Beteiligung an einem Mietkaufmodell steht der Annahme der Überschusserzielungsabsicht entgegen.[2]mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 4.7 Veränderungen im Gesellschafterbestand (Zeilen 35-39)

In die Zeilen 35-37 sind Eintragungen zu machen, wenn eine beteiligte natürliche Person verstorben ist, eine Kapital- oder Personengesellschaft gelöscht, aufgelöst oder umgewandelt worden ist sowie bei Schenkung oder Vererbung der Beteiligung. Zeilen 38/39 betreffen den unentgeltlichen oder entgeltlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen.mehr

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Liebhaberei – ABC / Architekt

Auch ein Architekt kann seine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, wenn er Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hinnimmt.[1] Keine Liebhaberei ist die Beteiligung an einem öffentlichen Ideenwettbewerb durch Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Architektur.[2]mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 4.8 Beteiligte Personengesellschaften (Zeile 40)

Bei der Beteiligung von Personengesellschaften ist die Angabe erforderlich, in welcher prozentualen Höhe ggf. Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt an der Personengesellschaft beteiligt sind.mehr

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Liebhaberei – ABC / Markenrechte und Internetdomains

Der Handel mit produzentenähnlich zunächst durch Registereintragung selbst geschaffenen Markenrechten und zugehörigen Internetdomains kann auch dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn die notwendige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allein in der Bereitschaft besteht, die Rechte und Domains an jeden Interessenten, der bereit ist, als Gegenleistun...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.3 Rückkaufsangebote

Bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell kann ein Rückkaufsangebot oder eine Verkaufsgarantie ein Anzeichen dafür sein, dass der Anleger sich noch nicht endgültig entschlossen hat, mit dem erworbenen bebauten Grundstück langfristig einen Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Im Zweifel muss das Finanzamt aber darlegen und beweisen, dass der An...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45 – 49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c ...mehr

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Liebhaberei – ABC / Tauchsporthandel

Allein durch die Tatsache, dass mit Gegenständen des Freizeitbedarfs gehandelt wird, kann einem Alleingesellschafter einer einen Tauchsporthandel betreibenden GmbH – der selbst Hobbytaucher ist – nicht die Gewinnerzielungsabsicht und folglich die Anerkennung des Verlustes aus der Auflösung der GmbH-Beteiligung nach § 17 EStG abgesprochen werden, wenn er das operative Geschäf...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.7 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.7 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer (Zeilen 35-39/89-93)

Die Angaben in Zeilen 35-39 werden benötigt, um die dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Der auf die jeweiligen Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag ist grundsätzlich nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zu ermitteln. Unberücksichtigt bleiben Vorabgewinnanteile, gewinnunabhängige So...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Die Initiativlast für das BEM hat der Arbeitgeber.[1] Er muss mit dem Betriebs- bzw. Personalrat oder der Mitarbeitervertretung "klären", wie die durch das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgten Ziele erreicht werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist die Schwerbehindertenvertretung, der Werks- oder Betriebsarzt und die örtlichen gemeinsamen Servicestellen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.5 Verlustzuweisungs­gesellschaften

Kann eine Personengesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen und will sie lediglich Gesellschaftern Steuervorteile durch Verlustzuweisungen verschaffen, liegt der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit allein in der privaten Sphäre der Gesellschafter.[1] Die Überschusserzielungsabsicht muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 10 Checkliste

Ablaufschema des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelfall Feststellung, dass die zeitlichen Grenzen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX überschritten sind innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig; Summe der einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten liegt...mehr