Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 4 Unverzinsliche Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind regelmäßig verzinst. Kommt es jedoch zu einer Kreditaufnahme zum Beispiel einer GmbH bei einem ihrer Gesellschafter und wurde für diesen Darlehensbetrag keine Verzinsung vereinbart, ist in einem ersten Schritt die Laufzeit des Darlehens zu prüfen. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens mehr als ein Jahr, sind Verbindlichkeite...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.6 Auslandsgruppenreise: Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Ein Unternehmer bzw. Arbeitnehmer kann seine Aufwendungen für Auslandsgruppenreisen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn die Teilnahme betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist.[1] Bei der Beurteilung, ob ein beruflicher Anlass für die Auslandsgruppenreise vorliegt, hat sich die Rechtslage nicht geändert. Es ist nach wie vor erforderlich, dass nebe...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.4 Geschäftsreise, wenn die private Mitveranlassung unter 10 % liegt (Bagatellgrenze)

Gemischte Aufwendungen können nur dann aufgeteilt werden, wenn der betriebliche bzw. berufliche Anteil der Aufwendungen mindestens 10 % beträgt. Liegt der betriebliche bzw. berufliche Anteil unter 10 %, dürfen die allgemeinen Kosten nicht aufteilt und als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei der umgekehrten Situation, bei der die private Mitveranlassung unter 10 % liegt, d...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 3 Wann von gemischten Aufwendungen auszugehen ist

Es handelt sich um gemischte Aufwendungen, wenn sie sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind. Abziehbar ist nur der betriebliche bzw. berufliche Teil der Aufwendungen. Um die Aufwendungen aufteilen zu können, muss der Unternehmer einen plausiblen Aufteilungsmaßstab finden: Bei gemischten Reisen können die Aufwendungen nach Zeitanteilen aufgeteilt werden und bei Veran...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.3 ESRS E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 129 – Rz 136). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen ...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.1 Aufteilung bei Fortbildungsveranstaltungen

Aufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen, an denen der Unternehmer aus beruflichen Gründen teilnimmt, können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ist die Fortbildungsveranstaltung gemischt (beruflich und privat) veranlasst, können die Aufwendungen entsprechend aufgeteilt werden. Maßstab sind die Zeitanteile, die auf den beruflichen und privaten Teil entfallen. Der BFH h...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.4 Aufteilung in steuerfreien Arbeitslohn und geldwerten Vorteil

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine gemischte Dienstreise, handelt es sich bei ihm insgesamt um Betriebsausgaben. Wesentlich ist jedoch, wie die Aufwendungen beim Arbeitnehmer zu behandeln sind. Lt. BFH[1] sind die Aufwendungen beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie auf den betriebsfunktionalen Teil der Reise entfallen und lohnste...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.2 Aufteilung bei Selbstständigen und Unternehmern

Verbindet der Unternehmer seine Geschäftsreise mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt, liegen 2 unterschiedliche Reiseabschnitte vor. Die Aufwendungen können aufgeteilt werden. Bei gemischt veranlassten Reisen ist aufgrund des BFH-Beschlusses vom 21.9.2009[1] Folgendes zu beachten: Die ausschließlich betrieblichen Kosten, z. B. die Kongressgebühren, werd...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4 Aufteilung der Aufwendungen in einen betrieblichen und privaten Anteil ist zulässig

Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn und soweit sie betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind. Es ist erforderlich, die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn nur ein Teil der Aufwendungen als beruflich veranlasst eingestuft werden kann. Unterschiedliche Reiseab...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.5.1 Berufliche Veranlassung als Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug

Aufwendungen für einen Sprachkurs können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Kurs beruflich veranlasst ist. Ein Sprachkurs ist beruflich veranlasst, wenn er auf die besonderen beruflichen bzw. betrieblichen Interessen zugeschnitten ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn im Beruf allgemeine Kenntnisse einer Fremdsprache benötigt werden und ...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.3 Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine gemischte Dienstreise des Arbeitnehmers

Auch wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, ist nicht jede auswärtige Tätigkeit betrieblich bedingt. Nimmt der Arbeitnehmer z. B. an einer Gruppenreise mit Geschäftsfreunden seines Arbeitgebers teil, ist die Teilnahme betrieblich bedingt, wenn er mit der Organisation und Durchführung der Reise beauftragt worden ist. Ist das der Fall, wendet der Arbeitgeber seinem Arbeitn...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kombination Fachseminar mit Urlaub

Ein Unternehmer besucht ein 4-tägiges Fachseminar in Österreich. Im Anschluss an das Seminar macht er einen 5-tägigen Urlaub. Es handelt sich daher um eine gemischt veranlasste Reise. Die Reise dauert insgesamt 9 Tage. Davon entfallen auf den betrieblichen Teil der Reise 4 Tage und auf den privaten Teil der Reise 5 Tage. Zunächst trennt der Unternehmer die Kostenbestandteile ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.5.4 Sprachkurs in Südamerika gilt als außergewöhnlich

Die Teilnahme an einem Sprachkurs in spanischer Sprache in Südamerika ist außergewöhnlich.[1] Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Teilnehmer die Reisekosten auch aus privaten Erwägungen auf sich genommen hat. Der touristische Wert des Aufenthalts am Ort des Sprachkurses darf nicht unbeachtet bleiben. Anders als bei sonstigen Reisen, die der Fortbildung dienen, besteht ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.1 ESRS E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 17 Das berichtende Unternehmen hat die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf und von biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenzulegen, die sich aus der Unternehmensstrategie ergeben oder zu einer Anpassung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells führen (ESRS E4.11). Bei der Erfüllung der Angabepflichten nach ESRS E4.11 muss das Unternehmen zu...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

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Herstellungskosten: Welche ... / 8.4 Erläuterung der Einzelbestandteile der Herstellungskosten

Das Gesetz enthält keine detaillierten Nennungen oder Beispiele, was im Einzelnen zu den genannten Bestandteilen der Herstellungskosten zählt. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt, die in der Kommentarliteratur und insbesondere in R 6.3 EStR zu finden sind. Da das Einkommensteuerrecht keine eigenständige Definition der Herstellungskosten enthält, sondern aufgrund...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 11 Entsprechende Anwendung von Regelungen über Betriebsausgaben

Rz. 253 Die Regelung des § 9 EStG über Werbungskosten ist nicht abschließend. Daher werden bestimmte Regelungen über Betriebsausgaben, die ihrem Wesen nach auch als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften vorkommen können, durch § 9 Abs. 5 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Es handelt sich um folgende Vorschriften: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Diese gesetzliche Definition hat sich für die praktische Gesetzesanwendung als nicht sehr brauchbar erwiesen. Insbesondere auffällig ist der Unterschied zum Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4 EStG. Während danach Betriebsausgaben (alle) Aufwendungen sind, die d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.1 Werbungskosten als Ausgabe von Geld oder Geldeswert

Rz. 43 Bei Werbungskosten können die Begriffe "Ausgabe", "Aufwendung" und "Kosten" im Wesentlichen als synonym verwandt werden. Ein Unterschied könnte im Bilanzsteuerrecht hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen bestehen (wo jedoch insoweit der Begriff "Aufwand" verwandt wird), bei Überschusseinkünften besteht jedoch wegen § 11 EStG ein solcher Unterschied (mit Ausnahme der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.2 Einordnung der Mobilitätskosten

Rz. 112b Zweifel an der Absetzbarkeit der Wegeaufwendungen, die hieraus fließen könnten, beseitigt das Gesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wonach diese Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst und daher Werbungskosten sind. Die gesetzliche Regelung erweitert somit den Begriff der Werbungskosten insoweit und stellt eine gesetzliche Ausnahme vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.2 Begriff der Werbungskosten (Veranlassungsprinzip)

Rz. 11 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach BFH v. 28.11.1977, GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 ist dieser Begriff in Anlehnung an § 4 Abs. 4 EStG so auszulegen, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die durch die auf die Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit (Beruf) veranlasst sind. Dieser Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.6 Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 42 Berufliche Veranlassung, und damit Verursachung durch die Berufssphäre, kann auch vorliegen, wenn der Stpfl. die Aufwendungen selbst schuldhaft veranlasst hat. Der Stpfl. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den beruflichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Auch Aufwendungen, die unnötig erscheinen, sind daher bei beruflicher Veranlassung Werbungskosten. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.7 Veranlassungszusammenhang mit mehreren Einkunftsarten

Rz. 42a Aufwendungen können durch mehr als eine Einkunftsart veranlasst sein, z. B. bei einem Arzt, der Angestellter ist und daneben eine freiberufliche Praxis unterhält, oder bei einem angestellten Anwalt, der außerdem als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig ist. In diesem Fall sind die beruflich veranlassten Aufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten aufzuteilen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.3 Auswechselung des Schuldgrunds

Rz. 94 Die Einkunftsart, mit der die Verbindlichkeit und damit die Schuldzinsen in Zusammenhang stehen, kann steuerlich unschädlich ausgewechselt werden, wenn dadurch die private Sphäre nicht berührt wird. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert, tritt für die Beurteilung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs der Veräußerungserlös an die Stelle des veräußert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.4 Erfolglose (vergebliche) Aufwendungen

Rz. 37 Der Begriff der Werbungskosten setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich später zu Einnahmen führen, dass also tatsächlich eine Einkunftsquelle geschaffen wird. Sind die Aufwendungen durch die (geplante) Einkunftsquelle verursacht i. S. d. Äquivalenztheorie (Rz. 11), dann sind die Aufwendungen auch dann Werbungskosten, wenn sie erfolglos geblieben sind, d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 3 Zum Abzug der Werbungskosten Berechtigter

Rz. 67 Zum Abzug von Werbungskosten berechtigt ist derjenige, der Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden Einkunftsquelle macht. Die Einkunftsquelle muss also demjenigen Stpfl., der diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend macht, mit steuerrechtlicher Wirkung zuzuordnen sein. Hat der Stpfl. eine Einkunftsquelle mit steuerlicher Wirkung übertragen (z. B. Nießbrauch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 252g Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird ab Vz 2014 der Mehraufwand für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Bis Vz 2013 war der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. im Bereich der Betriebsausgaben, aufgeführt und über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG auch im Rahmen der Werbungskosten anwendbar.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG handelt, eb...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Fahrten zu mehreren Betriebsstätten an unterschiedlichen Tagen

Ein Unternehmer aus Meckenheim hat eine Betriebsstätte in Bonn (Entfernung: 20 km). Außerdem unterhält er noch im 120 km entfernten Gelsenkirchen eine 2. Betriebsstätte. Er fährt mit seinem Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) an 200 Tagen im Jahr zur 20 km entfernten Betriebsstätte. An 2 Tagen im Monat (insgesamt an 24 Tagen im Jahr) fährt er zur 120 km entfernten Bet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Bestimmung der ersten Betriebsstätte

Sucht der Unternehmer mehrere Betriebsstätten auf, ist die erste Betriebsstätte (entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt) anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 EStG ist von einer ersten Betriebsstätte auszugehen, wenn es sich um eine Tätigkeitsstätte handelt, die der Unternehmer typischerweise, arbeitstäglich oder p...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Reisekostenabrechnung bei Arbeitnehmern: Diese Kosten können abgerechnet werden

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Voraussetzung i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Bei den Verpflegungsmehraufwendungen sind die lohnsteuerlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Unternehmern sinngemäß anzuwenden. Zu den Reisekosten gehören neben den Fahrtkosten die Mehraufwendungen für Verpflegung, die Übernachtungskosten und die Reisenebenkosten. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Unternehmer vorüberg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.3 Abgrenzung zu den Bewirtungskosten

Der Pauschbetrag des Unternehmers für Verpflegungsmehraufwand wird nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpflegungspauschalen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Vorsteuerabzug aus den tatsächlichen Aufwendungen

Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen.[1] Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise tatsächlich entstanden sind.[2] Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Auße...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Steuerrecht

Rz. 31 Steuerrechtlich besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dementsprechend führen Aufwendungen für die Grundlagenforschung und die Neuentwicklung nicht zu aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch die Kosten für eine zwec...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.2 Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe

Es kann vorkommen, dass der Unternehmer das Fahrzeug auch an einer privaten Ladevorrichtung (z. B. Steckdose auflädt). Hier kann der betriebliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers (stationär oder mobil) nachgewiesen werden. Zum Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromk...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeugs...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.6 Dreiecksfahrten

Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung). Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächli...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. [1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr