Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.3 Notwendiges Privatvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs unter 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor,[1] eine Aktivierung im Betriebsvermögen ist nicht möglich. Alle Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, gelten als privat veranlasst und unterliegen einem Abzugsverbot. Möglich ist jedoch die Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsaus...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 1 Grundsätzliches

Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das Teil eines Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG eines Unternehmers oder Freiberuflers ist, unterliegt der Besteuerung als Entnahme nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG. Für jedes betriebliche Fahrzeug sind die Regeln zur Zuordnung zum Betriebsvermögen gesondert anzuwenden. Bei der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Privatvermögen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.5 Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Nutzt der Unternehmer das Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, ist der private Nutzungswert i. H. v. 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer[1]je Wegstrecke der einfachen Fahrt zu erhöhen.[2] Allerdings kann die einfache Wegstrecke einer Familienheimfahrt pro Woche steuermindernd mit 0,30 EUR angesetzt werden (In den VZ 2022 ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.7 Fahrten zu mehreren Betriebsstätten

Für den Fall, dass ein Unternehmer von seiner Wohnung an jeweils verschiedenen Tagen zu mehreren Betriebsstätten des Unternehmens fährt, die unterschiedlich weit entfernt vom Wohnort liegen, kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben die Entfernung zur nächst gelegenen Betriebsstätte als Maßstab gelten. Im 1. Schritt sind 0,002 %...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.2 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4 Nachweise zur betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs

Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung ste...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 11 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig[1]; die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurd...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 5 Liegen Betriebsausgaben vor?

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betrieblich veranlasst sind alle Aufwendungen, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Steht der mit der Zahlung bezweckte Erfolg in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, ist die Zahlung betrieblich ver...mehr

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Todesfall / 3 Kondolenzkosten: In voller Höhe abzugsfähig

Kondolenzkosten können unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehbar sein. Das ist beispielsweise der Fall beim Tod eines Geschäftspartners, Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiters. Als Kondolenzkosten kommen z. B. in Betracht: Trauerkarten, Porto, Blumen oder Trauerkränze. Die dafür verauslagten Beträge kann der gebende Unternehmer zu 100 % als Betriebsausgaben abziehen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GEMA-Abgabe / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die an die GEMA abzuführenden Lizenzvergütungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Beiträge" 4380/6420 (SKR 03/04). Die Gegenbuchung erfolgt bei Abführung auf das Konto "Ba...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsausgaben Differenzierung Schmiergeschenk - Schmiergeld Einschränkungen des Abzugsverbotsmehr

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Inkasso: Aufwendungen und E... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsausgaben Höhe der Erlöse Gewinnrealisierung Schwebende Geschäfte Kosten des Forderungseinzugs Umsatzsteuer und Vorsteuerabzugmehr

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Todesfall / 4.3 Was beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers für Todesanzeigen und Trauerbriefe gilt

Beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH können z. B. die von der Gesellschaft getragenen Kosten für Todesanzeigen, von Trauerbriefen und von Kränzen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Nicht dazu gehören aber die eigentlichen Beerdigungskosten, welche von den Erben zu tragen sind. Wenn die GmbH auch derartige Aufwendungen übernimmt, liegen in aller Regel ve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 4 Von den eigentlichen Schmiergeldern sind sog. Geschenke zu unterscheiden

Durch sog. Zweck- oder Schmiergeschenke will sich der Zuwendende das Wohlwollen des oder der Empfänger sichern. Schmiergeschenke werden gewährt, weil sich der Geber dadurch Vorteile für seinen Betrieb erhofft. Der Vorteil liegt in aller Regel in der erhofften Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Vom Empfänger wird also noch keine konkrete Gegenleistung erwartet. Es wird nur die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 7 Es bestehen besondere Mitteilungspflichten

Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden müssen dienstlich erfahrene Tatsachen, die den Verdacht einer einschlägigen Tat begründen, der Finanzbehörde zwecks Besteuerung oder zur Verfolgung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten mitteilen. Die auf einer einschlägigen Tat beruhenden Zahlungen, wozu auch die Zahlung von Bestechungsgeldern gehört, kön...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 6 Verschärfung der Abzugsfähigkeit

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen von Vorteilen schon dann vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn diese eine rechtswidrige Tat darstellen, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ein Vorteil in diesem Sinne ist jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibung: Vorauss... / 3 Sonderabschreibungen sind nur in der Steuerbilanz möglich

Die 40 %ige Sonderabschreibung ist eine rein steuerliche Abschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG, die in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren beansprucht werden kann. Handelsrechtlich ist sie unzulässig. Mit der Sonderabschreibung wird steuerlich ein Teil der Abschreibung vorgezogen, sodass die Steuerbelastung niedriger ausfällt. Die 40 %ige Sonderabschreibung[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3.2 Nichtabziehbare Betriebsausgaben

Rz. 105 Die übrigen steuerlich nicht abziehbaren Betriebsausgaben müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu gehören z. B. die nichtabzugsfähigen Spenden und 50 % der Aufsichtsratsvergütungen.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3.1 Abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 102 Für die Berechnung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattungen sind schließlich von den Beitragseinnahmen (Rz. 95ff.) noch die anteilig abziehbaren und nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu kürzen. Da die abziehbare Beitragsrückerstattung bei Vorliegen verschiedener Versicherungszweige für jeden Versicherungszweig gesondert zu ermitteln ist, sind die Aufwendungen den ...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 5 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 119 Bestimmte Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und damit auch Betriebsausgaben[1] im steuerlichen Sinne sind, dürfen ganz oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie werden in § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben aufgeführt, die den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen.[2] Es handelt sich um 2 Gruppen von Betriebsausgaben: Rz. 120 D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3 Anteilig abziehbare und nichtabziehbare Betriebsausgaben

3.3.3.1 Abziehbare Betriebsausgaben Rz. 102 Für die Berechnung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattungen sind schließlich von den Beitragseinnahmen (Rz. 95ff.) noch die anteilig abziehbaren und nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu kürzen. Da die abziehbare Beitragsrückerstattung bei Vorliegen verschiedener Versicherungszweige für jeden Versicherungszweig gesondert zu ermitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 12 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 30.6.2020 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein Schnitzel laut Speisekarte bis zum 30.6.2020 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich 1,90 EUR USt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Für § 21 KStG werden unterschiedliche Zwecke angeführt. Als Abzugsbeschränkung sollte sie die im Jahr 1976 abgeschaffte pauschale Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen ersetzen[1] und bei Lebensversicherungen zugleich sicherstellen, dass nur steuererhöhend erfasste Beitragseinnahmen später als Beitragsrückerstattungen steuermindernd abgezogen werden können. R...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.1.1 Vorbereitungshandlung

Zu den bloßen, gewerbesteuerrechtlich noch unbeachtlichen Vorbereitungshandlungen werden gerechnet: Anmietung eines Geschäftslokals; Errichtung eines Fabrikgebäudes oder Hotels, mit dessen Betrieb erst nach Fertigstellung begonnen wird. Ist keine Betriebsstätte erforderlich, wird an die Werbemaßnahmen oder an die Aufnahme von Kundenbesuchen angeknüpft. Praxis-Beispiel Pacht eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.1 Ermittlungsschema

Rz. 94 In den übrigen Versicherungsgeschäften (dazu s. Rz. 30) errechnet sich das Volumen abzugsfähiger Beitragsrückerstattungen nach folgendem Schema. Dabei sind auch hier nur die Beitragseinnahmen und Betriebsausgaben zugrunde zu legen, die aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft (Rz. 36) stammen und zusätzlich für eigene Rechnung vereinnahmt werden. Dadurch werden an Rück...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1 Im Mitgliedergeschäft erwirtschaftete Beiträge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 27 Rückvergütungen der Genossenschaft an ihre Mitglieder (Rz. 28ff.) sind nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge dem Grunde nach im Mitgliedergeschäft (Rz. 33) erwirtschaftet worden sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 KStG). Für die Berechnung des Ergebnisses aus dem Mitgliedergeschäft bestehen gesonderte Vorgaben (Rz. 37ff.). 3.1.1 Mitglieder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.4 Rechtsfolge

Rz. 106 Soweit der tatsächliche Aufwand für Beitragsrückerstattungen bzw. Direktgutschriften den ermittelten Höchstbetrag nach § 21 Abs. 1 KStG überschreitet, erfolgt eine außerbilanzielle Korrektur als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Eine Vortrags- oder Rücktragsmöglichkeit für einen nicht ausgeschöpften Höchstbetrag sieht die Vorschrift nicht vor, was insb. für neu aufg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.1 Mitglieder der Genossenschaft

Rz. 28 Die Rückvergütung (Rz. 20ff.) kann per Definition nur Mitgliedern der Genossenschaft gewährt werden. Zahlungen an Nichtmitglieder können in Ermangelung einer außerbetrieblichen Sphäre der Genossenschaft nur Betriebsausgaben sein. Rz. 29 Mitglied ist jeder, der nach § 15 GenG ein Mitglied der Genossenschaft geworden ist. Es können natürliche Personen, Körperschaften (au...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 13 Reisekosten; Besichtigungskosten

Rz. 131 Reisekosten zur Besichtigung von Grundstücken können vorweggenommene Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten sein. Praxis-Beispiel U besichtigt mehrere Grundstücke und kauft schließlich eines davon. Die Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die durch die Besichtigungsfahrten veranlasst sind, hängen mit der Einkunftserzielung zusammen, wenn die Entscheidung, Ei...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.5 Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die Ertragsbesteuerung der PV-Anlagen hat sich grundlegend geändert. Für die Einkommensteuer wurde eine umfangreiche Steuerbefreiung der Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage in das Gesetz aufgenommen.[1] Da das Gewerbesteuergesetz über § 7 GewStG auf dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem EStG aufbaut, ist damit auch die Befreiung bei der GewSt gegeben. Die Steuerbefreiun...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 71 Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GenG liegt die Kompetenz über die Entscheidung der Verwendung des Jahresergebnisses bei der Generalversammlung. Ihr steht der ungeteilte Jahresüberschuss zur Verwendung zu. Sie ist allerdings an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Sofern im vorgelegten Jahresabschluss Vorwegzuweisungen zu den Rücklagen enthalten sind, die von der Mitgl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 22 KStG regelt für Genossenschaften (Rz. 15ff.) die steuerliche Behandlung von Rückvergütungen (Rz. 20ff.). Hierbei geht es um die Verteilung des Jahresgewinns an die Mitglieder der Genossenschaft. Die Vorschrift ordnet unter bestimmten Voraussetzungen einen begrenzten Abzug der Rückvergütung als Betriebsausgabe an. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Höhe der maximal abzugsfähig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.3 Übrige Genossenschaften (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 47 Bei den übrigen Genossenschaften erfolgt die Berechnung im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz (Rz. 48ff.). Rz. 48 Bei Beförderungsgesellschaften erfolgt die Aufteilung im Verhältnis der von den Mitgliedern bezogenen Entgelte für Beförderungsleistungen zu den Gesamtentgelten für Beförderungsleistungen. Bei Nutzungsgenossenschaften erfolgt die Aufteilung ...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 4.3 Personengesellschaften

Rz. 104 Handelsrechtlich bilanzieren Personengesellschaften Vermögensgegenstände, die zu ihrem Gesellschaftsvermögen gehören, die also Gesamthandsvermögen der Gesellschaft sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern und daher nicht zum Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft gehören, dürfen von der Personengesellschaft nicht bilanziert werden. Es kommt nicht dara...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.2.3 Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti)

Rz. 24 An Mitglieder gewährte Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti)[1] werden wegen der formalen Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 KStG wohl weniger häufig originäre Rückvergütungen i. S. d. § 22 Abs. 1 KStG darstellen, können aber die Voraussetzungen der Nach- und Rückzahlungen i. S. d. § 22 Abs. 2 Satz 2 KStG erfüllen (Rz. 62). Sie werden dann den Rückvergütungen gle...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.2 Bilanzierungsverbote

Rz. 42 Handelsrechtliche Bilanzierungsverbote ergeben sich aus Einzelvorschriften.mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 111 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmers zu seinem Geschäftsvermögen zu rechnen, wenn sie durch den Betrieb des Handelsgewerbes verursacht oder von dem Unternehmer als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Beruhen sie auf Rechtsgeschäften des Unternehmers, besteht eine Vermutung dafür, dass sie zum Geschäftsvermögen gehören.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.3 Höchstgrenze (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 52 Das sich aus der Überschussberechnung ermittelte Ergebnis (Rz. 37) bildet die obere Grenze für den Abzug der Rückvergütung als Betriebsausgabe (§ 22 Abs. 1 Satz 3 KStG). Unterschreitet die tatsächliche Rückvergütung den Höchstbetrag, sieht § 22 KStG keine Vortragsmöglichkeit vor. Überschreitet sie den Höchstbetrag, handelt es sich bei dem darüber hinausgehenden Betrag...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 4.3 Nach- und Rückzahlungen der Genossenschaft (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 62 Nachzahlungen für Lieferungen oder Leistungen werden wie genossenschaftliche Rückvergütungen behandelt (§ 22 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 KStG). Gemeint sind nachträgliche Preiserhöhungen für Lieferungen und Leistungen der Mitglieder an die Genossenschaft, die auf dem Gedanken der Überschussbeteiligung beruhen. Wird die Nachzahlung jedoch geleistet, um einen (eventuell nur vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 § 22 KStG ist als Sondervorschrift erforderlich, weil andernfalls die Grundregel des § 8 Abs. 3 Satz 1f. KStG zur Anwendung kommen würde, die Rückvergütung also nicht abziehbar wäre. Denn genossenschaftliche Rückvergütungen sind ihrem Wesen nach eine Form der Gewinnverteilung, da sie eine mitgliedschaftliche Ursache haben. Damit ist die Regelung nach der überwiegenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 21 KStG regelt für Versicherungsunternehmen (Rz. 27ff.) die steuerliche Behandlung von Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften (Rz. 33f.). Hier geht es darum, dass nicht benötigte Beitragseinnahmen an die Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden. Handelsrechtlich ist der Aufwand uneingeschränkt abziehbar, steuerlich enthält § 21 Abs. 1 KStG eine höhenmäßige A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 7 Verfassungsrechtlich führt die Steuervergünstigung (Rz. 4) zu einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung, insbesondere weil Gewinnverteilungen bei den übrigen von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG erfassten Körperschaften nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG). Die Ungleichbehandlung lässt sich aber mit dem Wesen der Genossenschaften (Rz. 20) re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4 Betriebsausgaben

Der Gewinn des Handelsvertreters mindert sich um Ausgaben, die durch seinen Betrieb verursacht sind. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze. Keine Betriebsausgabe sind Finanzierungskosten für die Beteiligung eines Versicherungsvertreters an dem Unternehmen, dessen Versicherungen er vertreibt. Diese erfüllt keine betriebliche Funktion und gehört auch dann nicht zum notwendige...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Streitig ist, ob Aufwendungen einer GmbH & Co. KG, die im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus zugunsten einzelner Kommanditisten eingeräumter Grundschulden anfielen, Betriebsausgaben sind. Das FG entschied: Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehrerer Kommanditisten eingeräumte Grundschulden zur Abs...mehr