Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.1 Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung

Der Antrag ist nur begründet, wenn die Kündigung sozialwidrig ist, sei es, weil personenbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe fehlen. Der Auflösungsantrag wird dem Arbeitgeber nicht zugebilligt, wenn zur Sozialwidrigkeit noch weitere Kündigungsmängel (z. B. eine mangelhafte Betriebsratsanhörung) hinzukommen. Es ist deshalb wichtig, im Rechtss...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.3.1 Auflösungsgründe im Zusammenhang mit dem Kündigungssachverhalt

Auflösungsgründe können vorliegen, wenn die Kündigung auf ehrverletzende Behauptungen gestützt wird, die im Prozess nicht nachgewiesen werden. Praxis-Beispiel Kündigung beruht auf Unterstellungen Die Kündigung wird begründet mit dem Vorwurf finanzieller Unregelmäßigkeiten, Spesenbetrug usw. Der Arbeitgeber kann die Vorwürfe im Prozess nicht beweisen und unterliegt im Kündigung...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.1 Voraussetzungen und prozessuale Form

Der Antrag des Arbeitnehmers ist begründet, wenn die Kündigung zumindest auch sozialwidrig ist, sei es aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen. Anders als beim Auflösungsantrag des Arbeitgebers schadet es nicht, wenn die Kündigung nicht nur sozialwidrig, sondern auch noch aus anderen Gründen unwirksam ist, z. B. wegen mangelhafter Betriebsrat...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.1 Höhe der Arbeitsvergütung aufgrund eines Tarifvertrags

Soweit sich die Höhe der Arbeitsvergütung aus einem Tarifvertrag ergibt, an den die Vertragsparteien durch beiderseitige Tarifbindung oder aufgrund Allgemeinverbindlichkeitserklärung gebunden sind, dürfen und können sie die dort festgesetzte Höhe nicht unterschreiten, da der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend gilt. Nach § 4 Abs. 3 TVG sind abweichende Abmachungen nur zulä...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis Schwerbehinderter

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.5 Geänderte Vertragsbedingungen

Rz. 94 Ist eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu gleichen Vertragsbedingungen nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 4 BetrVG nicht möglich, kann der Betriebsrat einer Kündigung gleichwohl widersprechen, wenn noch eine Beschäftigung unter geänderten, auch ungünstigeren Bedingungen (z. B. Kürzung des Monatsentgelts, Umstellung von Voll- auf Teilzeitarbeit, Versetzung an ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Fehlerhafte soziale Auswahl

Rz. 81 Dieser Widerspruchsgrund stimmt mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG überein, kommt also nur bei betriebsbedingten Kündigungen in Betracht. Zu vergleichen sind alle austauschbaren Arbeitnehmer eines Betriebs, nicht die des gesamten Unternehmens. Der Betriebsrat muss nicht einzelne Arbeitnehmer namentlich benennen, die er als sozial besser gestellt ansieht, er muss aber den Kre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.4 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 140 Aufgrund einer vom Arbeitgeber beantragten einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren kann dieser von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG entbunden werden, wenn die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder (Nr. 1) die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 136 Durchsetzen kann der Arbeitnehmer den Weiterbeschäftigungsanspruch sowohl durch Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Der Arbeitnehmer muss die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft machen, wozu der Ausspruch der ordentlichen Kündigung die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, dessen form- und fristgerechter Widerspruch, die Klageerhebun...mehr

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Dienstvereinbarungen / 2.1 Zulässiger Inhalt nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und Landespersonalvertretungsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt

Das Bundespersonalvertretungsgesetz und einige Landespersonalvertretungsgesetze insbesondere süddeutscher Länder(z. B. Art. 73 Abs. 1 Bayerisches Personalvertretungsgesetz) erlauben Dienstvereinbarungen nur zur Regelung von im Gesetz ausdrücklich aufgeführten mitbestimmungs- und teilweise auch mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten. Nicht der Beteiligungspflicht unterliegend...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.4 Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 24 § 13 Abs. 2 Satz 3 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als dem in § 13 Abs. 2 Satz 1 genannten Grund zulässig ist. Dies gilt sowohl für Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 626 BGB als auch für ordentliche Änderungs- oder Beendigungskündigungen aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen. Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Änderun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.2 Gleiche oder ähnliche Tätigkeit

Rz. 11 Eine gleiche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit sich nach Arbeitsbedingungen, erforderlicher Qualifikation, Verantwortung und Belastung nur so geringfügig unterscheiden, dass die Arbeitnehmer jederzeit austauschbar sind. Eine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung kann hierfür ein Indiz sein. Bedarf es nach Arbeitsinhalt, Arbeitsbedingungen und Qualifikation ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.2 Mittelbare Auswirkungen auf Kündigungsschutz

Rz. 13 § 10 TzBfG kann im Rahmen des Kündigungsschutzrechts Bedeutung erlangen. Verweigert ein Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme und stützt er im Rahmen einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung seine Auswahlentscheidung auf die geringere oder gar fehlende Qualifikation des teilzeitbeschäftigten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht

Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze generell auszuschreiben, sondern vielmehr im Falle der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes diesen auch – sofern er geeignet ist – als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.[1] Rz. 8 Eine Verpflichtung zur außerbetrieblichen Ausschreibung besteht grundsätzlich nicht. Eine öffentlich...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.4.7 Berücksichtigung bei Sozialauswahl

§ 10 Nr. 6 und 7 a. F. AGG (gültig bis 11.12.2006) wurden durch Art. 8 des 2. Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wieder gestrichen.[1] Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es sich hier nur um eine redaktionelle Anpassung an § 2 Abs. 4 AGG handeln. Gemäß § 10 Nr. 6 a. F. AGG war eine Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl (auch im Rahmen der Bildun...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit AT-Angestellten gelten nur wenige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sind gewisse Höchstgrenzen zu beachten. Grundsätzlich gilt jedoch zunächst die Vertragsfreiheit, wonach es zulässig ist, längere Kündig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Einhaltung/Unterschreitung des Lohnsummenkriteriums

Rz. 158 Die Forderung des § 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG geht dahin, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des Unternehmens (einzelunternehmerischer Gewerbebetrieb, Betrieb einer Mitunternehmerschaft bzw. Kapitalgesellschaft) innerhalb der Lohnsummenfrist insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme,[350] mithin also die Mindestlohnsumme, erreichen muss. Im Falle der Vollv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / 1.4 Rückzahlungspflicht

Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung entsteht i. d. R. mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es sollen die aus Sicht des Arbeitgebers fehlgeschlagenen Investitionen in die Aus- und Fortbildung des Arbeitnehmers kompensiert werden. Unzulässig ist es, die Rückzahlungspflicht schlechthin an jedes Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen; d. h. es muss nach dem Gr...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Verfügungsanspruch

Materiell-rechtliche Ansprüche können sich aus dem BetrVG, anderen Gesetzen oder auch Betriebsvereinbarungen ergeben. Äußerst umstritten ist die Frage, ob sich für den Betriebsrat aus seinen unterschiedlich ausgestalteten Mitbestimmungsrechten, reichend von Unterrichtungs- über Beratungs- bis zu echten Mitbestimmungsrechten, Unterlassungsansprüche ergeben. Nach der Rechtsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung

Zusammenfassung Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1 Dringende betriebliche Erfordernisse

1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 2 Ordnungsgemäße Sozialauswahl

Liegen betriebliche Gründe vor, hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern zu treffen, die für eine Kündigung in Betracht kommen. Wurde die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung allein aus diesem Grund sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.[1] Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine oder eine f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst nicht automatisch einen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.[1] Voraussetzung für den dann entstehenden Abfindungsanspruch ist aber, dass die schriftliche ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Dringende betriebliche Erfordernisse 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Betriebsbedingtheit hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitgeber.[1]mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen (z. B. Abbau der Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität) ergreifen. Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1 Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung

Betriebsbedingte Gründe sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz im Betrieb infolge dringender betrieblicher Erfordernisse weggefallen ist, keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Unternehmen besteht, bei der Auswahl des gekündigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung: Einzelne Kündigungsgründe

Zusammenfassung Überblick Gegenüber einem Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fällt, ist eine ordentliche Kündigung u. a. dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Das Gesetz enthält keine Definition d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Gegenüber einem Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fällt, ist eine ordentliche Kündigung u. a. dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dieser Beitrag behandelt die Vorauss...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Gegenüber einem Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fällt, ist eine ordentliche Kündigung u. a. dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dieser Beitrag behandelt die Voraussetzungen der be...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 10 Personaleinsparung

Nach dem BAG kann eine Unternehmerentscheidung darin bestehen, die Stärke der Belegschaft, mit der das Betriebsziel erreicht werden soll, festzulegen und über die Kapazität an Arbeitskräften zu entscheiden. Eine von den Arbeitsgerichten nur beschränkt überprüfbare Unternehmensentscheidung kann auch darin liegen, künftig auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten.[1] Diese Ar...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[2] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur soz...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Auftragsmangel

Eine Verschlechterung der Auftragslage kann ebenfalls dazu führen, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere Arbeitnehmer entfällt.[1] Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich die Verschlechterung der Auftragslage auf den Umfang des Arbeitsanfalls dahin auswirkt, dass nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer Arbeitsplätze fortfallen. Es ist nicht erf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Interessenabwägung

Ebenso wie bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen bedarf es auch bei betriebsbedingten Kündigungen einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung. Dabei gelten jedoch die folgenden Besonderheiten: Ist eine ordentliche Kündigung wegen einer bindenden Unternehmerentscheidung "an sich" betriebsbedingt, so kann sich die einzelfallbezogene Interessenabwägung nur in selte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 11 Rationalisierungsmaßnahmen

Außerbetriebliche Gründe (z. B. Fortschritt der technologischen Entwicklung, Veränderung der Marktstruktur, Entwicklung neuer Fabrikations- oder Arbeitsmethoden) können den Arbeitgeber dazu veranlassen, organisatorische oder technische Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen Rationalisierungsmaßnahmen nicht auf ihre Notwendigkeit oder ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1 Absatzschwierigkeiten

Sofern die von einem Betrieb hergestellten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen auf dem Markt nicht mehr im bisherigen Umfang gefragt sind, führt dies zu Absatzschwierigkeiten. In einem Produktionsbetrieb kann der Unternehmer sich dazu entschließen, die betreffenden Produkte auf Vorrat herzustellen oder die Produktion zu vermindern. In einem reinen Dienstleistungsbetrie...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 4 Betriebsnachfolge

Wegen des Übergangs eines Betriebs oder Betriebsteils darf weder der bisherige Arbeitgeber noch der neue Inhaber kündigen.[1] Das bei einem Betriebsinhaberwechsel geltende Kündigungsverbot ist ein eigenständiger Unwirksamkeitsgrund.[2] Dies hat zur Folge, dass sich auch solche Arbeitnehmer auf diesen Unwirksamkeitsgrund berufen können, die im Zeitpunkt des Kündigungszugangs ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 6 Gewinnverfall

In der Praxis gibt es zahlreiche Gründe, die dazu führen können, dass ein Unternehmen in die Verlustzone gerät. Um wieder gewinnbringend zu arbeiten, kann der Arbeitgeber unternehmerische Entscheidungen fällen, die ihrerseits dazu führen, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere Arbeitnehmer entfällt. Kündigungsschutzrechtlich ist es dabei unbeachtli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 14 Umsatzrückgang

Die Ursachen für einen Umsatzrückgang können sowohl im außerbetrieblichen (z. B. Veränderung der Marktsituation) als auch im innerbetrieblichen Bereich (z. B. Verschlechterung der Produktqualität) liegen. Der Arbeitgeber kann einen Umsatzrückgang zum Anlass nehmen, um innerbetriebliche Maßnahmen (z. B. Einführung neuer Produktionsmethoden) durchzuführen, die ihrerseits den F...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 13 Schichtbetrieb

Die Umstellung eines Einschichtsystems auf ein Zweischichtsystem oder auch auf ein Dreischichtsystem stellt eine nur auf Missbrauch überprüfbare Unternehmerentscheidung dar. Die Änderung des Schichtsystems kann deshalb die Änderungskündigung zur Durchsetzung des Schichtsystems sozial rechtfertigen.[1]mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Sonstige Gründe der Sozialwidrigkeit

Hat der Betriebsrat einer aus betrieblichen Gründen erklärten ordentlichen Kündigung zu Recht widersprochen, so stellt dies einen absoluten Grund für die Sozialwidrigkeit dar, d. h. es bedarf keiner fallbezogenen Interessenabwägung. Ein Verstoß gegen personelle Auswahlrichtlinien[1] führt nur dann zur absoluten Sozialwidrigkeit einer aus betrieblichen Gründen erklärten Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 15 Veränderung des Anforderungsprofils

Der Arbeitgeber kann zum Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung berechtigt sein, wenn eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz aufgrund einer Änderung des daran geknüpften Anforderungsprofils nicht mehr möglich ist. Das BAG hat dies mit Urteil vom 2.3.2017 noch einmal bestätigt, zugleich aber auch deutlich gemacht, dass ein...mehr