Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 725 Die vom Arbeitgeber zu beachtende Rangfolge bei der Durchführung betrieblicher Maßnahmen führt insbesondere dazu, dass eine Versetzung oder eine Änderungskündigung vor Ausspruch einer Beendigungskündigung als mildere Mittel in Betracht kommen können. Es gilt der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung.[1] Eine Änderungskündigung wiederum ist unter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.1 Relative und absolute Sozialwidrigkeit

Rz. 265 Die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers ist nach § 1 Abs. 1 KSchG rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sie ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozialwidrig, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Die Gründe müssen eine konkrete Störun...mehr

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Künstliche Intelligenz: Was wichtiger ist als das KI-Gesetz

Zusammenfassung Das EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist vor allem für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen relevant. Ein Großteil der praktischen und rechtlichen Probleme beim Einsatz von KI wird hierdurch jedoch nicht geregelt. Diese müssen nach wie vor zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Intern: Klare Regelungen Überall da, wo Mitarbeitenden ein Inter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.6 Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 813 Die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl ist streng betriebsbezogen und auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nicht unternehmensbezogen.[1] Denn die Sozialauswahl hat die Funktion festzulegen, welchen von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebs die Kündigung zu treffen hat, wenn das dringende betriebliche Erfo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.2 Teilkündigung

Rz. 15 Mit der Teilkündigung will der Arbeitgeber einzelne Vertragsbedingungen aufkündigen, ohne aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses anzutasten. Sie unterscheidet sich dadurch von der Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer die Wahl hat zwischen der Beendigung des Vertrages und der Änderung einzelner Bedingungen (vgl. Rz. 10 ff.). Die Teilkündigung stört das von d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 5.1 Kommunikation mit dem Betriebsrat

Grundsätzlich haben sowohl die Kommunikation mit dem Betriebsrat als auch Unterrichtungen durch diesen auf Deutsch stattzufinden. Problematisch ist dies dann, wenn bei einem deutschsprachigen Arbeitgeber einzelne Betriebsratsmitglieder der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Inwieweit der Arbeitgeber gehalten ist, einzelnen Betriebsratsmitgliedern die erforderlichen Unterl...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsrat und Sprache

5.1 Kommunikation mit dem Betriebsrat Grundsätzlich haben sowohl die Kommunikation mit dem Betriebsrat als auch Unterrichtungen durch diesen auf Deutsch stattzufinden. Problematisch ist dies dann, wenn bei einem deutschsprachigen Arbeitgeber einzelne Betriebsratsmitglieder der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Inwieweit der Arbeitgeber gehalten ist, einzelnen Betriebsrats...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 5.2 Mitbestimmungsrecht

Dem Betriebsrat steht zumindest dann kein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dahingehend zu, in welcher Sprache mit dem Betriebsrat kommuniziert wird, wenn die Übersetzung der Fremdsprache sichergestellt ist.[1] Wenn der Arbeitgeber eine einheitliche Sprachregelung im Betrieb einführen will, ist hierdurch die Ordnung des Betriebs betroffen und somit ein Mitbes...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 3.3 Betriebssprache

Abseits der Leistungssprache stellt sich die Frage, auf welcher Sprache mit den Beschäftigten und dem Betriebsrat kommuniziert werden muss. Diese Frage stellt sich insbesondere in internationalen Unternehmen, welche auch ausländische, nicht der deutschen Sprache mächtige Führungskräfte einsetzen, oder in Unternehmen, in denen ein Großteil der Beschäftigten kein Deutsch spric...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 5.3 Sprachliche Qualifizierung

Der für Betriebsratsmitglieder bestehende Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen[1] kann sich je nach Einzelfall auch auf das Absolvieren von sprachlichen Fortbildungen erstrecken. Entscheidend ist, ob diese für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Da es sich bei der deutschen Sprache jedoch um eine grundlegende Fähigkeit handelt, vergleichbar mit Allg...mehr

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Geschenke und Zuwendungen i... / 2.4 Compliance-System und Implementierung

Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sie Compliance-Regelungen in das Arbeitsverhältnis aus taktischer Sicht implementieren sollten, damit sie für die Mitarbeiter verbindlich sind. Es kommt in Betracht, die Regelungen im Rahmen des Direktionsrechts einseitig anzuweisen (z. B. auf Basis einer Richtlinie bzw. Policy), durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Be...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 3 Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Differenziert werden muss zwischen der Sprache, in der die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung erbringen müssen (Leistungssprache) sowie der Sprache, in der innerhalb des Betriebs untereinander und mit dem Betriebsrat kommuniziert wird (Betriebssprache). 3.1 Leistungssprache Da Arbeitsverträge grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden müssen, stellt sich in den Fällen ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.1 Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung (Alternative 1)

Das Gesetz sieht als erste Alternative den Abschluss eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung vor, in dem/der die Parteien eine Regelung zur Beschäftigungssicherung für die Dauer bis mindestens zum 30.4.2025 "getroffen haben". Wie die inhaltliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung konkret aussehen muss, sagt das Gesetz nicht. Sie ist den...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 5 Nachweis erhaltener Arbeitsplätze durch Abschlussbericht

Bei Abgabe einer Selbstverpflichtung muss im Nachhinein belegt werden, dass die Beschäftigungspflicht tatsächlich erfüllt wurde. Der Nachweis muss durch einen Prüfer i. S. d. § 2 Nr. 14 EWPBG bzw. § 2 Nr. 18 StromPBG testiert sein. Im Fall eines Arbeitsplatzabbaus sind die Gründe dafür darzulegen. Dies ist bei Abschluss einer tarifvertraglichen oder betriebsparteilichen Vere...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.2 Selbstverpflichtungserklärung (Alternative 2)

Ist das Unternehmen nicht tarifgebunden bzw. betriebsratslos oder kommt aus sonstigen Gründen keine Kollektivvereinbarung zustande, kann das Unternehmen sich auch selbst zur Arbeitsplatzsicherung verpflichten. Hierfür erforderlich ist eine Erklärung des Unternehmens, sich bis mindestens zum 30.4.2025 zu verpflichten, eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90 % der am 1....mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 10.5 Mitbestimmung des Betriebsrats im Zusammenhang mit der EnSikuMaV

Wegen der konkreten Vorgaben der Verordnung zu nicht öffentlichen Arbeitsräumen bestand ein eher eingeschränktes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[1] Dies insbesondere bei der Frage, in welchen Bereichen welche Arbeitsbelastung i. S. d. § 6 Abs. 1 EnSikuMaV vorliegt, aber auch bei der Gefährdungsbeurteilung [2] und etwaigen daraus abzuleitenden Maßnahmen. Sollte sich durc...mehr

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Der richtige Umgang mit dem Betriebsrat

Zusammenfassung Überblick Einen engagierten Betriebsrat im Unternehmen zu haben, kann Fluch oder Segen sein. Arbeitet der Betriebsrat konträr zur Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung, kann er unter Umständen das ganze Unternehmen lahm legen. Durch die Einhaltung einiger Grundvoraussetzungen und Spielregeln kann zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsr...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / Zusammenfassung

Überblick Einen engagierten Betriebsrat im Unternehmen zu haben, kann Fluch oder Segen sein. Arbeitet der Betriebsrat konträr zur Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung, kann er unter Umständen das ganze Unternehmen lahm legen. Durch die Einhaltung einiger Grundvoraussetzungen und Spielregeln kann zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat jedoch auch ...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 4 Fazit

Jede Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung entscheidet letztlich selbst darüber, ob die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eher Fluch oder Segen bedeutet. Die Berücksichtigung der erläuterten Spielregeln ermöglicht jedoch eine konstruktive und gewinnbringende Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten. Wichtig ist hierbei nicht nur die Frage, wie es um die Wertschätzung ge...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 1.1.1 Verschwiegenheit

Täglich kommen die Mitarbeiter der Personalabteilung mit vertraulichen Informationen in Kontakt, die z. B. im Falle von Kündigungen an den Betriebsrat weitergegeben werden müssen. Natürlich muss man sich in solchen Fällen darauf verlassen können, dass diese Belange nicht offen an die Belegschaft getragen werden. Umgekehrt sollten für den Betriebsrat nie Zweifel bezüglich der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 3 Ausbau der Beziehung im Tagesgeschäft

Fast täglich bieten sich Gelegenheiten der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Und so hat man als Geschäftsleitungsmitglied oder als Mitarbeiter der Personalabteilung jeden Tag erneut die Möglichkeit, diese Zusammenarbeit in positivem Maße zu beeinflussen. So sollte z. B. das gesamte Betriebsratsgremium bereits im Vorfeld bei jeder größeren geplanten Umstruktur...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 1.3 Kooperation

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist ein Zusammenwirken mit dem Ziel, ein gemeinsames Ergebnis zu erreichen. Die Beteiligung des Betriebsrats an Lösungsfindungen, Verbesserungsvorschlägen u. Ä. sollte ausdrücklich erwünscht sein. Dabei ist es wichtig, allen Argumenten offen gegenüberzustehen. Es ist auch sehr wichtig, z. B. nach besonders harten Verhandlungen gemeinsam ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragung

Begriff Eine Mitarbeiterbefragung ist eine auf die Unternehmensbedürfnisse angepasste Befragung zu verschiedenen unternehmensinternen Themen. Meist werden (teil-)standardisierte Fragebögen eingesetzt: unternehmensweit, in bestimmten Abteilungen und/oder auf repräsentativer Stichprobenbasis. Die Beantwortung erfolgt i.d. R. freiwillig und anonym, die Einbindung eines evtl. v...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 2.2 Qualifizierung

Gerade bei neu gewählten Betriebsratsmitgliedern ist es ratsam, sich über geeignete Weiterqualifizierungsmaßnahmen Gedanken zu machen. So beweist man einerseits, wie wichtig einem auch die Bildung des Betriebsrats ist und hat zum anderen effektive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit, da Probleme wegen Unwissenheit nicht oder vermindert auftreten. Auch die Einstellung der Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1.2.3 Informationsweitergabe

Wird der Betriebsrat nicht, widerwillig oder gar (bewusst) falsch informiert, heißt dies nichts anderes, als dass ihm kein Vertrauen entgegengebracht wird, dass er es nicht wert ist, umfassend informiert zu werden. Zugleich wird vom Betriebsrat Loyalität und Verständnis erwartet – aber wofür? Niemand wird sich gerne für jemanden ins Zeug legen, der einem kein Vertrauen entge...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 2.1 Motivation geeigneter Mitarbeiter

Es gibt unterschiedlichste Charaktere unter den Mitarbeitern. Auch wenn der eine oder andere Interesse für den Betriebsrat zeigt, ist nicht jeder aus Unternehmenssicht für eine Kandidatur geeignet. So ist es z. B. nicht ratsam, besonders kampflustige oder leicht zu manipulierende Persönlichkeiten als Betriebsräte zu haben. Daher ist es wichtig, geeignete Mitarbeiter mit den n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1.2 Kommunikation

Egal wie konträr die Positionen auch sein mögen, solange eine Kommunikation zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat stattfindet, ist auch ein Kompromiss möglich. Schließlich erzeugt Reibung auch Wärme. Besonders hilfreich ist es dabei, wenn man es versteht, zwischen den Zeilen zu lesen und die Motive hinter den einzelnen Äußerungen richtig zu deuten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1.4 Offenheit

Offenheit ist nur möglich, wenn ein Grundvertrauen vorhanden ist. Nur wenn Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat offen miteinander umgehen, ist es möglich, konstruktive Kritik zu üben, Feedback zu geben und dieses auch einzufordern. Eine offene Meinungsäußerung zu jedem Standpunkt muss für beide Parteien dabei ebenso möglich sein wie auch Argumente unvorein...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 3.2 Hilfestellung leisten

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der Betriebsrat auf einzelnen Themengebieten nicht so auskennt wie die Mitarbeiter der Personalabteilung. Nun sollte man dies nicht schamlos ausnutzen, sondern im Gegenteil dafür sorgen, dass die Kenntnislücken geschlossen werden.mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 1.1 Vertrauen

Vertrauen bildet die Grundlage einer jeden Beziehung und bedingt grundsätzlich immer ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. So ist das Vertrauen zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Man sollte sich dabei immer vor Augen halten, dass es einfacher ist, Vertrauen zu stärken, als durch Missbrauc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1.1.2 Freiheiten geben

Den Betriebsrat auf Schritt und Tritt zu überwachen, trägt in keinster Weise zu einer guten Zusammenarbeit bei und zeugt nicht von entgegengebrachtem Vertrauen. Warum nicht einfach mal die Freiheit geben, das eine oder andere Thema eigenverantwortlich vorzubereiten oder umzusetzen? Natürlich auch in dem Vertrauen, dass dies im Rahmen von getroffenen Vereinbarungen geschieht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1 Wertschätzung als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Die Basis einer menschlich und wirtschaftlich erfolgreichen Zusammenarbeit ist die gegenseitige Wertschätzung. Wie jeder Mensch, sehnen sich auch Betriebsräte nach Anerkennung, Akzeptanz und Fairness – kurz: Wertschätzung. Diese drückt sich unter anderem in folgenden Punkten aus: Wie gehen wir miteinander um? Vertrauen wir einander? Verstehen wir die Position des anderen? Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1.2.1 Regelmäßigkeit

Ein regelmäßiger Informationsfluss ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sehr wichtig. Der Betriebsrat möchte und sollte auf dem neusten Stand sein. Ein informierter Betriebsrat ist zu erheblich mehr Kompromissen bereit, als einer, der nur ein Rädchen im Getriebe – noch dazu ein lästiges – ist. Deswegen ist es ratsam, feste Termine für Besprechungen festzulegen. So bietet...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 3.1 Gast in Betriebsratssitzungen

Als Gast zu Betriebratssitzungen geladen zu werden, eröffnet die Gelegenheit, direkt zu jedem Betriebsratsmitglied Kontakt aufzunehmen, über Themen zu informieren und direkte Reaktionen zu erhalten. Auch erhält man Informationen darüber, ob das Betriebsratsgremium einheitlicher Meinung ist, oder sich selbst noch in Meinungsbildung befindet. Neben den allgemein gültigen Verha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 1.2.2 Mit Argumenten überzeugen

Nicht nur durch Überredung seinen Standpunkt durchbringen zu wollen, sondern ihn durch Argumente zu verdeutlichen und dabei die Auswirkungen und Ziele zu betonen, ist besonders wichtig, wenn man z. B. in Betriebsratssitzungen ein neues Thema vorstellt. Dabei sollte man auch darauf achten, dass die Erläuterungen auf die Zielgruppe zugeschnitten werden. So lassen sich auf rech...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 2 Grundsteinlegung bei Betriebsratsgründung bzw. Betriebsratswahlen

2.1 Motivation geeigneter Mitarbeiter Es gibt unterschiedlichste Charaktere unter den Mitarbeitern. Auch wenn der eine oder andere Interesse für den Betriebsrat zeigt, ist nicht jeder aus Unternehmenssicht für eine Kandidatur geeignet. So ist es z. B. nicht ratsam, besonders kampflustige oder leicht zu manipulierende Persönlichkeiten als Betriebsräte zu haben. Daher ist es wic...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allgem...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.2 Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen geregelt sind

Sämtliche Leistungen, die allein auf Betriebsvereinbarungen beruhen, können grundsätzlich unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist eingestellt werden. Sie sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.[1] Eine Begründung ist nicht erforderlich. Besondere Beachtung verdient hier das Thema Nachwirkung: Eine Kündigung im Krisenfall w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 2 Anordnung von Homeoffice als Energiesparmaßnahme

Im Zusammenhang mit dem Thema Energiekrise wurde oftmals auch das Homeoffice als Lösung erwogen und kontrovers diskutiert. Ob und inwieweit dies zu Energieeinsparungen führen kann, soll hier nicht bewertet werden. Fest steht jedenfalls, dass Homeoffice vom Arbeitgeber nicht durch Ausübung des Direktionsrechts eingeführt werden kann. Potenziell anderslautende Ankündigungen de...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 8 Freiwillige Unterstützungsleistungen für Mitarbeiter in finanziellen Notlagen

Angesichts der energiepreisgetriebenen Inflation geraten häufig vor allem Arbeitnehmer unterer Einkommensgruppen in finanzielle Not. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung gegen den Arbeitgeber besteht in diesen Lagen nicht. Gleiches gilt für einen allgemeinen "Gehaltsanpassungsanspruch" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Unternehmen können ihren Arbeitnehmern ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 9 Umgang mit Gehaltsforderungen

Vorangestellt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige oder sonstige Gehaltserhöhungen, solange die Vergütung des Mitarbeiters über dem Mindestlohnniveau liegt. Ansprüche auf eine Erhöhung des Gehalts können sich lediglich aus vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, aber auch aus betrieblicher Übung und Gesamtzusagen ergeben. Sehen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 7 Weitere Mittel zur Abfederung hoher Energiepreise oder ausbleibender Aufträge

Daneben haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Betriebsferien anzuordnen. Dabei kann einerseits auf ausbleibende Aufträge reagiert werden und andererseits Energiekosten gespart werden. In den Betriebsferien sind keine Mitarbeiter in den Büros und Betriebsstätten, sodass die oben genannten Temperaturen nicht eingehalten werden müssen bzw. energieintensive Betriebsmittel nicht bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick In den letzten Jahren haben sich viele Unternehmen Gedanken zum Thema Energie gemacht, vor allem dazu, wie sie eingespart werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Dieser Trend dürfte sich auch zukünftig fortsetzen. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, die in diesem Beitrag beleuchtet werden. Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Fach... / 9 Tipps zur Veränderung bestehender Vergütungsregelungen

Variable Vergütung braucht Akzeptanz! Um diese zu erzielen, sollte bei einer Einführung oder Veränderung bestehender Regelungen folgendes beachtet werden: Gestalten Sie das System so, dass die Chancen als mindestens gleichwertig zu den unvermeidbaren Risiken wahrgenommen werden. Es ist selbstverständlich, dass dieses nicht zu Lasten des wirtschaftlichen Erfolges gehen darf. E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, 2. HS TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in maximal ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1 Annahme von Geschenken

Mögliche Formen von Geschenken reichen von geringwertigen Kleingegenständen (Kalender, Kugelschreiber, Mützen etc.) über unkörperliche Leistungen (Einladungen jeglicher Art) bis hin zu Barzahlungen (anlässlich privater Anlässe wie Geburtstage, Weihnachten[1]). Dabei ist nicht jegliche Zuwendung per se verboten. Arbeitsvertraglich, kollektivvertraglich (Compliance-Richtlinien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2 Verbot einer Geschenkannahme

Strenge Vorgaben gibt es im öffentlichen Dienst aufgrund der Strafandrohung der Amtsträgerdelikte nach den §§ 331 f. StGB. Dort bestehen detaillierte Regelungen durch § 3 Abs. 2 TVöD, wonach die Annahme eines Geschenks den Bediensteten verboten ist, sofern ein objektiver Bezug zwischen Geschenk und dienstlicher Tätigkeit besteht. Dies ist wiederum der Fall, wenn ein enger sa...mehr