Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 18 Bei Arbeitnehmern, die einzel- oder tarifvertraglich ordentlich unkündbar sind (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 TVöD [1]), kann dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen aufgrund dessen langer Dauer unzumutbar sein, sodass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (sog. Orlando-Kündigung); sie kann weder arbeits- noch tarifvert...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage[1], ist der Arbeitgeber den allgemeinen Regeln entsprechend für sämtliche Umstände darlegungs- und beweispflichtig, die als wichtige Gründe für die Kündigung in Betracht kommen. Dazu gehören auch die tatsächlichen Voraussetzungen der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.[2] Die Rechtsprechung nimmt darübe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Weitere Aspekte und Interessen

Rz. 54 Auch die Berücksichtigung weiterer Aspekte und Interessen ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt beispielsweise für das Lebensalter. [1] Je geringer der Bezug dieser Aspekte zum Arbeitsverhältnis ist, desto weniger Gewicht kann ihnen allerdings im Rahmen der Interessenabwägung beigemessen werden.[2] Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann nur Anlass für eine Kün...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 6 Prüfungspflicht bei Einstellungen

Die Beschäftigungspflicht stellt eine öffentliche Pflicht des Arbeitgebers dar; sie gibt einem schwerbehinderten Menschen kein subjektives Recht auf Einstellung gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber. Die Beachtung der in § 164 Abs. 1 SGB IX genannten vielfältigen Pflichten des Arbeitgebers ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil ein Verstoß hiergegen als Indiz im S...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 15.1 Wahl der Vertrauensperson

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein Stellvertreter gewählt (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Funktion des Stellvertreters besteht in Betrieben oder Dienststellen mit mehr als 100 schwerbehinderten Beschäftigten aber nicht nur in einer Abwesenheitsver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.3 Verdachtskündigung

Rz. 82 Gewissermaßen zwischen den Kategorien von Dauertatbestand und lediglich fortwirkendem Vertrauensverlust liegt die Verdachtskündigung.[1] Der Arbeitgeber muss diese innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem er die relevanten Umstände vollständig kennt, die er für eine Verdachtskündigung für notwendig erachtet.[2] Er darf mit der Kündigung nicht warten, bis der Arbeit...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

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Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.4 Besondere Bereitschaftszeitregelung im Rettungsdienst und in Leitstellen

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen sind in Buchstabe B des Anhangs zu § 9 TVöD geregelt. Gegenüber der Regelung für Hausmeister (vgl. Ziff. 2.2.3) gelten folgende Besonderheiten: Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit ist von der gesetzlichen Grenze des § 3 ArbZG auf 12 Stunden werktäglich angehoben worden. Dabei ist klargestellt worden, dass Zeiten ei...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Im Gegensatz zu den Regelungen im BAT und BMT-G enthält der TVöD keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete T...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6.1 Anhörung des Betriebsrats

Rz. 50 Vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist nach § 102 BetrVG der Betriebsrat anzuhören. Rz. 51 Eine Ausnahme gilt für Kündigungen leitender Angestellter, die gleichzeitig auch leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG sind (vgl. hierzu oben Rz. 22). Für diese gelten die Regelungen über die Anhörun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Ausschluss von § 3 KSchG

Rz. 35 Hält ein gekündigter Arbeitnehmer die Arbeitgeberkündigung für sozialwidrig, so kann er nach § 3 KSchG binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen.[1] Diese Möglichkeit gibt es für leitende Angestellte nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass das Fehlen der Zuständigkeit des Betriebsrats hinsichtlich leitender Angestellter über die Möglichkeit des Einspr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6.2 Anhörung des Sprecherausschusses

Rz. 52 Besteht ein Sprecherausschuss, so ist dieser nach § 31 Abs. 2 SprAuG vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten zu hören. Die Anhörungspflicht besteht bei jeder Kündigung, gleichgültig, ob ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung oder Änderungskündigung. Im Wesentlichen gelten die gleichen Grundsätze wie im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG. Ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Begriff des leitenden Angestellten

Rz. 21 Nach § 14 Abs. 2 KSchG finden die Vorschriften des Abschnitts über den allgemeinen Kündigungsschutz auf leitende Angestellte grds. Anwendung. Im Unterschied zu den von § 14 Abs. 1 KSchG erfassten Vertretungsorganen sind leitende Angestellte stets Arbeitnehmer. Dabei differenziert das Gesetz zwischen 3 Arten von leitenden Angestellten, nämlich nach Geschäftsführern, Betr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 8.4 Verwaltungsrechtliches Verfahren

Rz. 40 Die Verwaltungsvorschrift lautet dazu: 4. Form des Antrages Die Zulässigkeitserklärung der Kündigung hat der Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protokoll zu beantragen. Im Antrag sind der Arbeitsort und die vollständige Anschrift des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, dem oder der gekündigt w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.1 Unterschiede KSchG/AGG: Tatbestand

Rz. 6 Tatbestandlich ist das Diskriminierungsrecht strenger als das KSchG . Das KSchG erfasst in seiner aktuellen Ausdeutung durch die Rechtsprechung nicht alle diskriminierenden Kündigungen, d. h. Kündigungen können nach dem KSchG gerechtfertigt sein, sind aber dennoch diskriminierend. Hierfür lassen sich Beispiele finden: Schon in der Vergangenheit galt § 611a BGB a. F. bei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nach § 14 Abs. 1 KSchG nicht für die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen. Es gilt auch nicht für die zur Vertretung von Personengesamtheiten berufenen Personen. § 14 Abs. 1 KSchG hat lediglich eine klarstellende Funktion. Auf das der Organstellung zugrunde liegende Vertragsverhältnis kommt es nicht an. Das heißt, es ist ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, dass der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint. Ausnahmswe...mehr

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Betriebsrat

Zusammenfassung Begriff Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung, der vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zustehen. Die Rechte des Betriebsrats sind von denen der Gewerkschaften zur trennen, deren Aufgabe es ist, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch Tarifverträge zu regeln. Gesetze,...mehr

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Betriebsrat / 8 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber

Sie hat vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl des Betriebs und seiner Arbeitnehmer zu erfolgen.[1] Allerdings ist der Betriebsrat nicht der verlängerte Arm der Gewerkschaft und darf insbesondere nicht zu einem Streik aufrufen. Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist zur Wahr...mehr

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Betriebsrat / 7 Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein Recht auf ungehinderte innerbetriebliche Kommunikation mit den Arbeitnehmern.[1] Er hat nach § 80 Abs. 1 BetrVG eine umfassende Befugnis, sich aller Maßnahmen anzunehmen, die der Belegschaft dienen und nach § 80 Abs. 2 BetrVG einen umfassenden Informationsanspruch im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte. Das Gesetz weist dem Betriebsrat eine ...mehr

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Betriebsrat / 16 Europäischer Betriebsrat

Nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) sind in größeren gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland Europäische Betriebsräte zur Unterrichtung und Anhörung zu vereinbaren. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, wird ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet. Die Unterrichtung und Anhörung soll grundsätzlich bei Planungen, Entscheidu...mehr

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Betriebsrat / 3 Rechtsstellung des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen um ihrer Tätigkeit willen nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Bevorzugte Beförderung, erhöhte Dienstaufwandsentschädigung, vorzeitige Lohnerhöhungen usw. an Betriebsratsmitglieder sind unzulässig. Zuwiderhandlungen können gerichtlich bestraft werden.[1] Sie führen ihr Amt ehrenamtlich.[2] Die Betriebsratsmitglieder sind von ihrer ...mehr

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Betriebsrat / 1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats

1.1 Belegschaft muss aktiv werden In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl...mehr

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Betriebsrat / Zusammenfassung

Begriff Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung, der vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zustehen. Die Rechte des Betriebsrats sind von denen der Gewerkschaften zur trennen, deren Aufgabe es ist, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch Tarifverträge zu regeln. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Betriebsrat / 14 Gesamtbetriebsrat

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist (zwingend) ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, in den jeder Betriebsrat mit bis zu 3 Mitgliedern eines seiner Mitglieder entsendet. Jeder Betriebsrat mit mehr als 3 Mitgliedern entsendet 2 seiner Mitglieder.[1] Der Gesamtbetriebsrat ist (nur) zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen...mehr

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Betriebsrat / 2 Tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

§ 3 BetrVG räumt den Tarifvertragsparteien flexible Gestaltungsmöglichkeiten ein, um über Vereinbarungen Arbeitnehmervertretungen schaffen zu können, die auf die besondere Struktur des jeweiligen Betriebs, Unternehmens oder Konzerns passgenau zugeschnitten sind. Möglich ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG die Schaffung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats anstelle des s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 1.3 Mindestzahl an Beschäftigten

Weitere Voraussetzung ist, dass wenigstens 5 wahlberechtigte [1] Arbeitnehmer in der Regel beschäftigt werden. 3 wählbare Arbeitnehmer müssen vorhanden sein. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. In Betrieben mit i. d. R. nicht mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nur aus 1 Person, die weitgehend die gleichen Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 11 Sitzungen

Zur ersten Sitzung des Betriebsrats hat der Wahlvorstand eine Woche nach dem Wahltag einzuberufen, die folgenden Sitzungen beruft der Betriebsratsvorsitzende ein.[1] Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Betriebsrats oder des Arbeitgebers hat der Betriebsratsvorsitzende eine Sitzung anzuberaumen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 1.2 Wahl für einen Betrieb

Voraussetzung der Errichtung des Betriebsrats ist zunächst das Vorhandensein eines Betriebs. Der Begriff des Betriebs ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es ist also etwa nicht nur an wirtschaftliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe zu denken, sondern hierher gehören auch Verwaltungen jeder Art (z. B. Reisebüros, Handelsgesellschaften), Kliniken, Anwaltsbüros,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 13 Auflösung und Erlöschen der Mitgliedschaft

Der Betriebsrat wird insgesamt aufgelöst[1] bei einem Rücktritt mit der Mehrheit seiner Mitglieder, wegen Auflösung durch das Arbeitsgericht, bei Sinken der Gesamtzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder unter die nach § 9 BetrVG vorgeschriebene Zahl und bei erheblicher Veränderung (mindestens 50 Arbeitnehmer) der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer mit Ablauf von 24 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 5 Kosten der Betriebsratstätigkeit

Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten (Kommentare zum BetrVG, Schreibpapier, Reisen zum Arbeitsgericht oder zu Gesamtbetriebsratssitzungen) trägt der Arbeitgeber, der auch im erforderlichen Umfang Räume, Informations- und Kommunikationstechnik, Büropersonal und sachliche Mittel zur Verfügung stellt.[1] Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten für den Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 9 Betriebsratsvorsitzender

Der Betriebsrat wählt auf seiner ersten Sitzung durch Mehrheitsbeschluss seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.[1] Es steht im Ermessen des Gewählten, das Amt anzunehmen. Vorsitzender und Stellvertreter können durch Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Der Vorsitzende oder (nur) bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter erledigen die laufende Verwaltungsar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 1.1 Belegschaft muss aktiv werden

In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl zu behindern oder durch Androhen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 10 Fachausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Fachausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.[1] Möglich ist auch eine Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen nach einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung.[2] Die Übertragung bedarf der Schriftform und muss mit der Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder beschlossen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 12 Beschlussfassung

Der Betriebsrat bildet seinen Willen durch Beschlüsse, die er in Betriebsratssitzungen zu fassen hat. Für einen wirksamen Beschluss ist erforderlich, dass der Vorsitzende rechtzeitig vorher alle Betriebsratsmitglieder zur Sitzung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben hat. Beschlüsse zu nicht auf der Tagesordnung mitgeteilten Themen sind immer unwirksam. Erweiterung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 4 Freistellung

In Betrieben ab 200 Arbeitnehmern ist die in § 38 BetrVG bezeichnete Zahl von Betriebsratsmitgliedern völlig freizustellen. Aber auch in Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 6 Schutz der Betriebsratstätigkeit

Der Schutz der Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder ist gewährleistet durch einen erhöhten Kündigungsschutz und die Strafdrohung gegen vorsätzliche Behinderung oder Störung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte, insbesondere durch den Arbeitgeber.[1] Betriebsratsmitglieder im Berufsausbildungsverhältnis haben im Anschluss grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 15 Konzernbetriebsrat

In Konzernen kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.[1] Er ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihres Unternehmens geregelt werden können.[2]mehr

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Betriebsrat / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats 1.1 Belegschaft muss aktiv werden In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es...mehr

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Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.2 Betriebliche Gestaltung flexibler Arbeitszeit

Neben einzelvertraglicher Gestaltung kann die Arbeitszeit auch betrieblich geregelt werden. Betrieblicher Arbeitszeitrahmen Um Arbeitnehmern einen möglichst umfänglichen Freiraum zur eigenen Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu geben und gleichzeitig für Unternehmen ein planbar verfügbares Volumen zu haben, kann es sinnvoll sein, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Hö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.4 Retention Bonus

Ein Retention Bonus, auch als Bindungsprämie oder Halteprämie bezeichnet, ist eine zusätzliche Vergütung oder ein Anreiz, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet, um sie zu motivieren, im Unternehmen zu bleiben und ihre Beschäftigung für einen bestimmten Zeitraum fortzusetzen. Im Gegensatz zu anderen Arten von Boni, die oft als Belohnung für vergangene Leistungen geza...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.1 Die 4-Tage-Woche

Viele Unternehmen nutzen die 4-Tages-Woche, um sich im Wettbewerb um die Fachkräfte attraktiver zu machen. Auch wenn eine Einführung der 4-Tage-Woche in anderen Ländern, wie z. B. Island und Großbritannien getestet wurde, gibt es bisher noch keine Langzeitstudien über mögliche Auswirkungen, was Gesundheit, betriebsorganisatorische Abläufe oder die Produktivität betrifft. 4-Tag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.1 Mitarbeitergewinnungsprämie

Diese Art der Prämie ist eine Belohnung oder ein Anreiz, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet, um sie dazu zu motivieren, neue qualifizierte Talente für das Unternehmen zu gewinnen. Die Prämie dient als Motivation für die Mitarbeiter, ihr persönliches Netzwerk zu nutzen und potenzielle Bewerber für offene Stellen im Unternehmen vorzuschlagen. Dahinter steckt die Id...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.3 Jahresabschlussbonus/-prämie

Eine Jahresabschlussprämie (auch als Weihnachtsgratifikation, Weihnachtsbonus oder Jahresendprämie bekannt) ist eine Sonderzahlung, die von einem Unternehmen an seine Mitarbeiter am Ende eines bestimmten Geschäftsjahres gewährt wird. Diese Prämie wird oft als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Dank für das Engagement und die Bemühungen der Mitarbeiter während des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.5 Jubiläumszahlungen/Treueprämie

Eine Jubiläumszahlung, auch Treueprämie oder als Loyalitätsprämie bzw. loyalty Bonus bezeichnet, ist eine Art von Vergütung oder Belohnung, die ein Unternehmen langjährigen Mitarbeiter gewährt, um ihre langfristige Bindung und Treue zum Unternehmen zu würdigen. Diese Prämie ist eine Anerkennung für die kontinuierliche und loyale Dienstzeit eines Mitarbeiters im Unternehmen. O...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Mitarbeiterbindung ist ein entscheidender Aspekt für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Es geht darum, qualifizierte und talentierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und zu halten. Eine hohe Mitarbeiterbindung trägt nicht nur dazu bei, die Fluktuation zu reduzieren, sondern fördert auch die Produktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit und das Eng...mehr