Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 12 Auch hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Durchführung von Assessment-Center gilt entsprechend der obigen Ausführungen zu den psychologischen Eignungstests, dass im Fall der schriftlichen Fixierung der Ergebnisse des Assessment-Centers das Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 1 BetrVG gegeben ist. Sofern die Leistungsbeurteilung der Bewerber a...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1546 Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG darüber mitzubestimmen, ob ein Provisionssystem eingeführt wird, ob daneben ein Fixum gezahlt werden soll, welche Art von Provision gezahlt werden soll, über die abstrakte Staffelung der Provisionssätze, ob eine Provision ganz oder teilweise wegfällt, das Verhältnis der Provision zum Fixum und das Verhältnis der Pro...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Beteiligung des Betriebsrats

a) Unterrichtung Rz. 124 § 17 Abs. 2 KSchG verpflichtet den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, den Betriebsrat im Vorfeld anzeigepflichtiger Entlassungen rechtzeitig und schriftlich die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 1–6 KSchG zu unterrichten. Nach dem Katalog des § 17 Abs. 2 KSchG sind anzugeben, die Gründe für die geplanten Ent...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Ansprüche der Arbeitnehmer, des Betriebsrats bzw. der Gewerkschaften

a) Schulungsveranstaltungen Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Beteiligung des Betriebsrats – Konsultationsverfahren

a) Unterrichtung des Betriebsrats Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachten. Anderenfalls ist eine im Rahmen einer Massenentlassun...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 139 Bei ordentlichen Kündigungen kann der Betriebsrat innerhalb einer Frist von einer Woche widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Fälle vorliegt. Der Betriebsrat muss in seiner schriftlichen Stellungnahme den Widerspruch auf mindestens einen der in § 102 Abs. 3 BetrVG aufgeführten Gründe stützen und diesen begründen (ErfK/Kania, §...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung

Rz. 4 Soweit keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestehen, legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die zu besetzende Stelle ohne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fest. Dies gilt auch für Form und Inhalt der Stellenausschreibungen (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, NZA 1993, 607 ff.). Gem. § 93 BetrVG kann der Betriebsrat aber verlangen, dass Arbeitsplätze, die...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Betriebsrat

Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu einem anderen Betri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 1553 Soweit es um die Verteilung der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nach der Rspr. des BAG hat der Betriebsrat auch bei der Verteilung der Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vierjährige Amtszeit

Rz. 65 Die Betriebsräte werden auf vier Jahre gewählt. Dies wird häufig in der Praxis nicht beachtet. Meist nimmt der neue Betriebsrat seine Arbeit nach der Bekanntgabe der Wahl sofort auf und löst den alten Betriebsrat sofort oder spätestens mit der konstituierenden Sitzung ab. Dabei regelt § 21 BetrVG eindeutig: Die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrates beginnt mit Beka...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 868 Gleichwohl hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Freien Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmu...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Zuständigkeit innerhalb des Betriebsrats

Rz. 78 Zur Entgegennahme der Unterrichtung über die beabsichtigte Kündigung ist der Betriebsratsvorsitzende (§ 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG) berechtigt und verpflichtet (BAG v. 6.10.2005 – 2 AZR 316/04, NZA 2006, 990). Falls der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist, muss die Unterrichtung ggü. dem Stellvertreter (§ 26 Abs. 3 BetrVG) oder, falls für die Anhörung ein besonderer Aus...mehr

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§ 19 AGG / VIII. Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft, § 17 AGG

Rz. 102 § 17 Abs. 2 AGG räumt den Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften in betriebsratsfähigen Betrieben das Recht ein, bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des zweiten Abschnitts beim ArbG eine erforderliche Handlung, Duldung oder Unterlassung des Arbeitgebers zu beantragen. Betriebsräte und Gewerkschaften können also nicht nur ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Telefonanlagen

Rz. 702 Den Betriebsräten sind zumindest dann, wenn der Betriebsrat räumlich voneinander entfernte Verkaufsstellen zu betreuen hat, Telefone mit Amtsleitungen zur Verfügung zu stellen (BAG v. 19.1.2005 – 7 ABR 24/04, juris). Dabei hat der Arbeitgeber auch die Telefonanlagen in den Verkaufsstellen so einzurichten, dass der Betriebsrat in den Verkaufsstellen anrufen kann (BAG ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 12. Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)

a) Briefwahlberechtigte Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen z...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Organisatorische Aufgaben

a) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Sitzungsdauer Rz. 423 Die Betriebsratssitzungen müssen vorbereitet werden. Wenn keine größeren Probleme anstehen, dürfte es – in größeren Betrieben (ab mindestens neun Betriebsratsmitgliedern) wird es sich empfehlen, einen Teil der Aufgaben in Ausschüssen zu erledigen – i.d.R. genügen, aber auch notwendig sein, einen Sitzungsturnu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Wahl im "normalen" Wahlverfahren

1. Betriebsadresse, Orte für Aushänge und Wahltermin Rz. 141 Erste Aufgabe des Wahlvorstandes ist es – neben der Bestellung eines Schriftführers, der die Niederschriften verantwortet und neben dem Vorsitzenden unterzeichnet, ggf. der Wahl eines stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden und der Festlegung, dass Sitzungen auch in Video- oder Telefonkonferenz stattfinden könne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Grundsätze

1. Überblick über die Wahl a) Belegschaftsrecht Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 354 Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht auf Auskunft und umfassende Information über getroffene Zielvereinbarungen (BAG v. 21.10.2003 – 1 ABR 39/02; LAG Niedersachsen v. 1.11.2016 – 3 TaBV 32/15). Dazu gehört das Recht, sich Unterlagen vorlegen zu lassen, mithin die entsprechenden Vereinbarungen und Festlegungen einsehen zu können. Es ist zwischen nicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XV. Sachverständigenkosten gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Überblick über die Wahl

a) Belegschaftsrecht Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des NachwG und den §§ 305 ff. BGB zu überwachen. Der Betriebsrat ist berechtigt, die Missachtung dieser Vorschriften zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG v. 16.11.2005 – 7 ABR 12/05-). Das Überwachungsrecht um...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Verhinderungsfall

aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Anderweitige Bestellung

aa) Bestellung durch Gesamtbetriebsrat oder das ArbG Rz. 116 Hat der Betriebsrat – unter Verletzung der hierzu bestehenden Verpflichtung – den Wahlvorstand bis 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nicht bestellt, kann der Gesamtbetriebsrat diese Bestellung (Einsetzung) des Wahlvorstandes vornehmen. Nur falls kein Gesamtbetriebsrat besteht, hat ein bestehender Ko...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (c) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 507 Werden Aktienoptionen durch den Arbeitgeber auch an nicht leitende Angestellte i.S.d. § 5 BetrVG gewährt, begründet dies ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als Einführung einer neuen Entlohnungsmethode. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die Gewährung an die leitenden Angestellten oder Organmitglieder, sodass hierzu auch unterschiedl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers und Mitwirkung des Betriebsrats

(1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art vor Aufnahme in die Personalakte gehört werd...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

aa) Gegenstand der Mitbestimmung Rz. 473 Im Bereich der sozialen Angelegenheiten besteht aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG zugunsten des Betriebsrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bzgl. der Erstellung von "Grundsätzen über ein betriebliches Vorschlagswesen". Rz. 474 Dieses Mitbestimmungsrecht greift ein, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht beste...mehr

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§ 29 Kündigung / C. Mitwirkung des Betriebsrats

I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG 1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des Anhörungsrechts a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a.

Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ein freigestelltes Betriebsratsmitglied e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Amtszeit

Rz. 753 Anders als beim Betriebsrat enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung über Beginn und Ende der Amtszeit des Gesamtbetriebsrates. In § 49 BetrVG ist nur das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat geregelt. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetriebsrat als Gremium dauerhaft eingerichtet ist. Er besitzt keine Amtszeit und besteht auch dann mit Zuständigke...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Wegfall des Betriebs

Rz. 83 Der Betriebsrat verliert schließlich dann seine Legitimität, wenn der Betrieb, für den er gewählt wurde, zum Wegfall kommt. Dann endet auch das Amt des Betriebsrates. Dies kann mit sofortiger Wirkung sein, wenn der Betriebsteil, für den der Betriebsrat gewählt wird, in einen anderen Betrieb eingegliedert wird, der bereits einen Betriebsrat hat, außer es besteht noch e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Förderungspflichten

Rz. 1077 Arbeitgeber und Betriebsrat haben nach § 96 Abs. 1 BetrVG gemeinsam mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Dabei kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf ermittelt; er hat hierbei auch die Pflicht, sich entsprechende Informatione...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Umfassendes Informationsrecht

Rz. 876 § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht, ausgestaltet als umfassende Pflicht zur Information durch den Arbeitgeber. Dieses Recht des Betriebsrates ist nicht auf den Aufgabenkatalog nach Abs. 1 der Vorschrift beschränkt. Es gilt mit Bezug auf alle Aufgaben, die der Betriebsrat nach dem BetrVG insgesamt hat. Außer auf die vielfältig...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auskunftspersonen

Rz. 896 Das Recht des Betriebsrates auf Unterrichtung umfasst nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG das Recht auf Auskunftserteilung durch sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dabei hat der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrates zur Person der Betreffenden, soweit betrieblich möglich, zu berücksichtigen. Sac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Weiterführung der Geschäfte

Rz. 77 Nach § 21 S. 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrates "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2" mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates. Nach § 22 BetrVG führt der Betriebsrat "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 BetrVG" die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis dieses Betriebsrats bekannt gege...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Änderung des Arbeitsvertrags

Rz. 828 Für Änderungen des Arbeitsvertrags gilt diese Theorie nach der Rspr. des 2. Senats nicht. Diese sind – wie der erstmals abgeschlossene Arbeitsvertrag – demnach auch ohne Zustimmung des Betriebsrates wirksam. Soll allerdings die Vertragsänderung zu einer Änderung von Umständen führen, für deren Verwirklichung die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich ist – etwa be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Anfechtung und gerichtliche Auflösung

Rz. 80 Keine Fortführung ist in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 4 und 5 BetrVG vorgesehen (bei Nr. 6, wenn kein Betriebsrat besteht, schon denklogisch ausgeschlossen). Bei Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, die eine Wahl für unwirksam erklärt, endet auch die Amtszeit; der Betriebsrat kann keinerlei rechtswirksame Handlungen mehr vornehmen (Ausnahme: Verfahren auf Kos...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 373 Die Regelung ist in großem Maß unvollständig und wirft eine Fülle von Fragen auf. Das Gesetz sieht sowohl beim Restmandat als auch beim Übergangsmandat drei Alternativen vor:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Dolmetscher

Rz. 694 Bei Betrieben mit ausländischen Mitarbeitern kann auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich sein.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Aufgabenbezug und Erforderlichkeit

Rz. 878 Inhaltlich begrenzt wird der Unterrichtungsanspruch durch den notwendigen Aufgabenbezug (BAG v. 26.1.1988 – 1 ABR 34/86, juris). Zwar genügt es danach, dass der Betriebsrat die Informationen benötigt, um festzustellen, ob sich Aufgaben oder Mitbestimmungsrechte ergeben und ob er hiervon Gebrauch machen will (BAG v. 19.2.2008 – 1 ABR 84/06, juris). Wenn dieses Mitbest...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Rz. 945 Arbeitszeitregelungen bilden einen Schwerpunkt der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Auszugleichen ist das unternehmerische Interesse an einem möglichst effektiven Einsatz der Arbeitskräfte und das Interesse der Arbeitnehmer, die Arbeitszeit bestmöglich mit der arbeitsfreien Zeit zu harmonisieren. Gerade bei der Arbeitszeitverteilung des vi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Einzelheiten zum Unterlassungsanspruch gem. § 23 Abs. 3 BetrVG bei groben Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 1419 Bei der Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG sind Erkenntnisverfahren (S. 1) und Vollstreckungsverfahren (Sätze 2–5) zu unterscheiden. Im Erkenntnisverfahren wird hierbei festgestellt, ob der Arbeitgeber einen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten begangen hat. Gleichzeitig wird ihm die Auflage des Unterlassens, Beseitigens bzw. Duldens des Versto...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Rz. 355 § 23 Abs. 1 BetrVG ermöglicht die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes bei grober Verletzung dessen gesetzlicher Pflichten. Ein entsprechender Antrag kann durch mindestens ein Viertel der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Betriebsrat beim ArbG gestellt werden. Beim Antrag de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr