Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Informationspflicht

Rz. 8 Gemäß § 92 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich hieraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Der auf Personalplanung bezogene Unterrichtungs- und ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg[1]. Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 92 Personalplanung

1 Vorbemerkungen Rz. 1 In den §§ 92-105 BetrVG sind zugunsten des Betriebsrats umfassende Mitwirkungsrechte normiert, sofern der Arbeitgeber Maßnahmen in personellen Angelegenheiten ergreift. Je weiter der Arbeitgeber durch seine Maßnahme in mögliche Rechte der Arbeitnehmer eingreift, so insbesondere in den Fällen personeller Einzelmaßnahmen, desto weitreichender sind auch di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis st...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In den §§ 92-105 BetrVG sind zugunsten des Betriebsrats umfassende Mitwirkungsrechte normiert, sofern der Arbeitgeber Maßnahmen in personellen Angelegenheiten ergreift. Je weiter der Arbeitgeber durch seine Maßnahme in mögliche Rechte der Arbeitnehmer eingreift, so insbesondere in den Fällen personeller Einzelmaßnahmen, desto weitreichender sind auch die Beteiligungsre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen

Rz. 8 Die Vorschrift des § 88 Nr. 1 BetrVG ist von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG abzugrenzen. Letztere Vorschrift normiert ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Bezug auf Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Demgegenüber räumt § 88 N...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Förderung der Vermögensbildung

Rz. 14 Die Vorschrift des § 88 Nr. 3 BetrVG hat der Gesetzgeber eingefügt, um die Bedeutung der Vermögensbildung auf der Seite der Arbeitnehmer hervorzuheben. Da die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer in der Regel zugleich Fragen der betrieblichen Lohngestaltung betrifft, steht dem Betriebsrat in diesen Fällen auch ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 7 Streitigkeiten über den Umfang der Beteiligung des Betriebsrats nach § 97 Abs. 1 BetrVG entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen § 97 BetrVG ist nicht unter die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG aufgenommen. Der Betriebsrat kann jedoch einen Antrag nach § 23 Abs. 3 Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erfasste Arbeitsplätze

Rz. 4 Der Betriebsrat kann die Ausschreibung neu geschaffener oder vorhandener frei gewordener Arbeitsplätze allgemein oder nur für bestimmte Arten von Tätigkeiten verlangen. Die Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die für die Dauer ihres Besetzungsverfahrens interimsmäßig kürzer als einen Monat mit internen oder externen Arbeitnehmern besetzt werden, ist nicht geboten[1]. Der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Maßnahmen der betrieblichen Fortbildung

Rz. 4 Gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat nunmehr berechtigt, vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. § 96 BetrVG) zu verlangen. Folgende Voraussetzungen müssen dann gegeben sein: Der Arbeitgeber hat technische Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze geplant, di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg[1]. Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 ist demzufo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 19 Geraten Betriebsrat und Arbeitgeber über Aspekte der Personalplanung in Streit, kann eine Einigung nicht erzwungen werden. Den Betriebspartnern steht es aber frei, die Einigungsstelle gemäß § 76 Abs. 6 BetrVG anzurufen. Der Spruch der Einigungsstelle ist aber nur dann bindend, wenn beide Seiten sich ihm vorher unterworfen haben. Rz. 20 Die Beratungen nach § 92 BetrVG e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Umfang der Beteiligungsrechte

Rz. 17 Ob ein entsprechendes Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 92 BetrVG eröffnet ist, richtet sich nach dem Gegenstand der Personalplanung. Grundsätzlich sind die entsprechenden Rechte des Betriebsrats nur dann gegeben, wenn durch die Personalplanung Auswirkungen auf die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu befürchten sind und es sich nicht lediglich um Fragen d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung und Abberufung von Beauftragten

Rz. 10 Der Betriebsrat kann unter engen Voraussetzungen der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung betrauten Person (Ausbilder) widersprechen oder sogar ihre Abberufung verlangen (§ 98 Abs. 2 BetrVG). Ausbilder ist, wem der Arbeitgeber die Durchführung der Ausbildung verantwortlich übertragen hat (§§ 28 ff. BBiG). Darüber hinaus kann der Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung

Rz. 4 Der Betriebsrat hat bei der Durchführung aller Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung ein echtes Mitbestimmungsrecht. Hiervon eingeschlossen ist auch die Vermittlung sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten[1]. Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen sind solche, bei denen der Arbeitgeber als Träger oder Veranstalter entscheidenden Einfluss auf Inhalt und Organisation hat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Dem Betriebsrat ist neben § 96 BetrVG ein besonderes Beratungs- und Vorschlagsrecht bei der Errichtung und Ausstattung betrieblicher Berufsbildungseinrichtungen, bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und für die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen eingeräumt. Mit der BetrVG-Novelle 2001 wurden die Beteiligungsrechte des Betriebsra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 18 In Bezug auf die Durchsetzbarkeit der in § 98 BetrVG verankerten Mitbestimmungsrechte ist zu differenzieren. Streitigkeiten über die Bestellung und Abberufung von Ausbildern (Abs. 2) werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2 a ArbGG). Gleiches gilt für die Entscheidung über die Frage, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt[1]. Streitigkei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Vorschlagsrecht

Rz. 15 Verfügt der Arbeitgeber in seinem Betrieb über keine besondere Personalplanung, so ist der Betriebsrat – nach umfassender Unterrichtung durch den Arbeitgeber – berechtigt, deren Einführung vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht betrifft insbesondere auch die Methode der Personalplanung. Nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge für die Ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswahl und Berücksichtigung von Bewerbern aus dem Betrieb

Rz. 10 Die Vorschrift des § 93 BetrVG untersagt dem Arbeitgeber nicht, nach einem Bewerber auch außerhalb des Betriebs zu suchen (z. B. durch Aufgabe eines Zeitungsinserats, Ausschreiben der Stelle im Internet, Beauftragung eines Personalvermittlers). Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich auch nicht verpflichtet, nach der ordnungsgemäßen Durchführung des Ausschreibungsverf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats müssen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers auf der einen und den Interessen der Arbeitnehmer an ihrem beruflichen Fortkommen durch innerbetrieblichen Aufstieg sowie der Sicherung ihrer Arbeitsplätze auf der andern Seite gerecht werden. In § 92 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG ist daher eine frühzeitige und umfassende Unterrichtu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Vorschlagsrecht des Betriebsrats

Rz. 14 Um die Chancengleichheit aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer beim Bemühen um ihr berufliches Fortkommen oder um den Erhalt des Arbeitsplatzes durch Qualifizierung zu wahren, gewährt § 98 Abs. 3 BetrVG dem Betriebsrat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern an berufsbildenden Maßnahmen. Dieses – wegen § 98 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen

Rz. 16 § 98 Abs. 6 BetrVG erweitert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch auf sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen, sofern der Arbeitgeber diese selbst und innerhalb des Betriebs, d. h. für die Arbeitnehmer des Betriebs durchführt[1]. Von der Vorschrift erfasst werden alle sonstigen Bildungsmaßnahmen, die nicht unter den Begriff der beruflichen Bildungsmaßnahmen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 8 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff „ausschreiben” eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z. B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikation Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 11 Der Betriebsrat ist nur mittelbar in der Lage, vom Arbeitgeber die Einhaltung der normierten Ausschreibungspflicht zu verlangen. Genügt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht, obwohl der Betriebsrat die Ausschreibung eines frei werdenden Arbeitsplatzes berechtigterweise und rechtzeitig verlangt oder mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Ausschreibung zu b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 19 Kommt es im Rahmen der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zum Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung, muss die fehlende Einigung nicht durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden, da § 87 Abs. 2 BetrVG insoweit nicht anwendbar ist. Die Einigungsstelle kann allerdings gemäß § 76 Abs. 6 Satz 1 BetrVG dann tätig werden, wenn beide...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Gleichstellungsmaßnahmen

Rz. 16 Mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist in § 92 BetrVG ein völlig neuer Abs. 3 eingefügt worden. Hierdurch wird der Betriebsrat insbesondere ermächtigt, in personellen Maßnahmen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, informiert zu werden und über entsprechende Härten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dem Betriebsrat kommt darüber hinaus das Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Sofern sich die Betriebspartner nicht über die inhaltliche Gestaltung eines Fragebogens einigen können, entscheidet die Einigungsstelle verbindlich. Gestattet diese die Aufnahme unzulässiger Fragen, ist der betroffene Bewerber bzw. Arbeitnehmer an den Einigungsstellenspruch nicht gebunden. Ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats, bzw. den sie ersetzenden Sp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Personalfragebogen

2.1 Allgemeines Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden[1]. Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Auf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Errichtung von Sozialeinrichtungen

Rz. 11 Nach § 88 Nr. 2 BetrVG können Betriebsrat und Arbeitgeber über die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, eine freiwillige Betriebsvereinbarung schließen. Hinsichtlich der Form, Ausgestaltung und Verwaltung einer solchen Sozialeinrichtung besteht ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Beratungspflicht (Abs. 1)

Rz. 2 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat rechtzeitig und eingehend zu beraten, sofern er betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung errichten und ausstatten will (z. B. Lehrwerkstatt, betriebliches Bildungszentrum). Die vorherige Beratungspflicht besteht zudem bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen, sowie hinsichtlich der Teilnahme an a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Formularverträge

Rz. 19 Das Mitbestimmungsrecht besteht auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die für den Betrieb verwendet werden sollen (§ 94 Abs. 2 BetrVG). Damit soll eine Umgehung der Mitbestimmung bei Personalfragebogen verhindert werden, da der Arbeitgeber ansonsten die relevanten Daten nicht abfragt, sondern in einen Formularvertrag aufnimmt. Die Angaben der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dem Schu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 § 93 BetrVG, der in § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG sein entsprechendes Gegenstück hat, dient nach dem Willen des Gesetzgebers der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarktes[1]. Gleichzeitig soll mit der Ausschreibung von Arbeitsplätzen vermieden werden, dass innerhalb der Belegschaft Unruhe geschaffen wird, wenn frei werdende oder neu geschaffene Arbeitsplätze mit e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden[1]. Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.10 Wettbewerbsverbot

Rz. 16 Uneingeschränkt zulässig ist die Frage nach einem bestehenden Wettbewerbsverbot, das die Arbeit im Unternehmen des neuen Arbeitgebers einschränken kann. Hier besteht sogar eine Hinweispflicht des Arbeitnehmers.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Umfang der Regelungsbefugnis

2.1 Grundsätze Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind[1]. Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Regelungsinhalt

2.1 Begriff der Ausschreibung Rz. 3 Unter Ausschreibung ist die schriftliche Aufforderung an sämtliche Arbeitnehmer oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu verstehen, sich um bestimmte, im Einzelnen näher bezeichnete Arbeitsplätze zu bewerben (BAG, Beschluss v. 23.2.1988, 1 ABR 82/86 [1]). Das Gesetz nennt nicht, wie die Ausschreibung im Einzelnen durchzuführen ist. Au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beteiligungsrechte

3.1 Allgemeines Rz. 7 Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats müssen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers auf der einen und den Interessen der Arbeitnehmer an ihrem beruflichen Fortkommen durch innerbetrieblichen Aufstieg sowie der Sicherung ihrer Arbeitsplätze auf der andern Seite gerecht werden. In § 92 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG ist daher eine frühzeitige und umfasse...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Berufliche Fähigkeiten

Rz. 9 Fragen zu den beruflichen Fähigkeiten, insbesondere nach Kenntnissen, Erfahrungen, nach dem bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang sowie nach Zeugnis- und Prüfungsnoten, dürfen uneingeschränkt gestellt werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.7 Grundwehr- und Ersatzdienst

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf fragen, ob der Bewerber schon seinen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet hat[1].mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 AGG

Rz. 17 Die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit von Fragestellungen des Arbeitgebers sind durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Grundsatz unberührt geblieben. Die von § 94 BetrVG angesprochenen Beteiligten haben bei der Erstellung von Fragebögen und Beurteilungsgrundsätzen aber nunmehr expli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Weitere Beschäftigungen

Rz. 8 Die Frage nach weiteren Beschäftigungen ist grundsätzlich zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten. Dies dürfte auch für die Frage an den im Rahmen eines sog. „450 EUR-Jobs” Beschäftigten nach weiteren geringfügigen Beschäftigungen gelten. In der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung eine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen vom Arbeitgeber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schwangerschaft

Rz. 12 Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin ist regelmäßig unzulässig. Die Bewerberin ist berechtigt, diese unrichtig zu beantworten. Die Frage impliziert im Ergebnis eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts; sie verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des AGG (§ 611a BGB a. F.), gleichgültig, ob sich nur Frauen oder a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Datenschutz

Rz. 18 Die mithilfe von Fragebogen erfassten Informationen über die Arbeitnehmer werden häufig in automatisierte Datenverarbeitungsanlagen eingegeben. Die modernen technischen Möglichkeiten machen es erforderlich, bereits bei der Erstellung von Personalfragebogen die Besonderheiten der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere auch die Datenschutz-Grundverordnung sowie ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Persönliche Verhältnisse

Rz. 7 Fragen nach Wohnort, Geburtsdatum, Familienstand und Zahl der Kinder sind bereits deshalb zulässig, um dem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Grundsätzlich unzulässig sind jedoch Fragen nach einer Religions- oder Parteizugehörigkeit oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft[1]. Etwas anderes gilt ausnah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Gesundheitszustand

Rz. 11 Fragen zum Gesundheitszustand sind nur zulässig, soweit an ihrer Beantwortung für die Arbeit, den Betrieb und die übrigen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse besteht. Dies gilt insbesondere für Fragen nach früheren Erkrankungen. Fragen nach bestehenden Erkrankungen sind zulässig, soweit ein enger Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis besteht. Fragen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Vermögensverhältnisse

Rz. 15 Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen kommen allenfalls bei leitenden Angestellten und bei Mitarbeitern in Betracht, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis beschäftigt werden sollen, bei dem der Arbeitnehmer mit Geld umgehen muss oder die Möglichkeit der Bestechung oder des Verrats von Firmengeheimnissen besteht. Entspre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beratungsrecht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Das Beratungsrecht des Betriebsrats umfasst grundsätzlich die gesamte Personalplanung des Arbeitgebers, soweit auch das Informationsrecht nach Abs. 1 Satz. 1 eröffnet ist. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber selbstverständlich über jeden Bereich der Personalplanung mit dem Betriebsrat beraten, soweit er dies für sinnvoll erachtet. Auch insoweit hat der Arbeitgeber von...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Vorstrafen

Rz. 14 Fragen nach Vorstrafen sind nur ausnahmsweise zulässig, sofern die in Aussicht genommene Tätigkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einer Vorstrafe stehen könnte[1]. Praxis-Beispiel Ein Kassierer oder Buchhalter kann nach Vorstrafen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten, ein Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten gefragt werden. Die Frage nach ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr