Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.5 Zeitliche Anwendungsregelung

Die Änderungen und auch der Gleichlautende Ländererlass vom 10.10.2013 [1] sind auf alle Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 6.6.2013 entsteht (vgl. auch § 37 Abs. 8 ErbStG).mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer

18.1 Allgemeines Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 35b EStG in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Dieser sieht eine Steuerermäßigung für den Fall vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte[1] berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.4 Antragstellung

Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein Antrag, sie erfolgt also nicht von Amts wegen. Es genügt für den Antrag, dass die entsprechende Zeile der Einkommensteuererklärung ausgefüllt wurde.mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.6 Zeitliche Anwendung

§ 35b EStG ist nach § 52 Abs. 52c EStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2008 eingetreten ist. Dies bedeutet, dass diese Vorschrift nur für Erbfälle gilt, welche dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuerrecht unterliegen.mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4 Ermittlung des Entlastungsbetrags

12.4.1 Allgemeines Die Berechnung des Entlastungsbetrags ist in § 19a Abs. 4 ErbStG aufgeführt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob nur begünstigtes Vermögen übergeht oder zusätzlich auch nicht begünstigtes Vermögen. Der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer ergibt sich aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens nach Anwendung des § 13a ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4 Gleitender Abzugsbetrag

4.1 Allgemeines § 13a Abs. 2 ErbStG sieht einen gleitenden Abzugsbetrag vor. Hiernach bleibt der nicht unter § 13b Abs. 4 ErbStG fallende Teil des Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften) außer Ansatz, soweit der Wert dieses Vermögens insgesamt 150.000 EUR nicht übersteig...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.4 Ausgangslohnsumme

Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten 5 Wirtschaftsjahre, die vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer enden (§ 13a Abs. 1 Satz 3 ErbStG). Ist vor dem Besteuerungszeitpunkt eine Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfolgt, so bestehen nach Ansicht der Finanzverwaltung keine Bedenken, die Lohnsumme des Rumpf-Wirtschaftsjahres in die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.3 Berechnung

Zur Ermittlung des Verwaltungsvermögens ist nunmehr wie Folgt vorzugehen. Nachdem der gemeine Wert der Finanzmittel ermittelt ist, ist dieser um den gemeinen Wert der abzugsfähigen Schulden zu mindern. Der Saldo ist positiv: Ein Sockelbetrag in Höhe von 20 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens (Freibetrag) des Betriebs oder der Gesellschaft bleibt von der Zurechnung zum V...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Allgemeines

Ob und in welchem Umfang die Verschonungsmaßnahmen gewährt werden, hängt von der Höhe des Verwaltungsvermögens ab. Mithilfe der Regelung des Verwaltungsvermögens will der Gesetzgeber erreichen, dass überwiegend vermögensverwaltende Betriebe allgemein von den Verschonungen des § 13a ErbStG und § 19a ErbStG ausgenommen bleiben. Dabei ist die Quote des Verwaltungsvermögens jewe...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.2 Anwendungsfälle

Bei Schenkungen gilt § 35b EStG nicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch dann nicht durch die Steuerermäßigung nach § 35b EStG begünstigt sind, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind.[1] Die Re...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Begünstigte Erwerbe

Wie auch schon nach bisheriger Rechtslage, sind als begünstigte Erwerbe der Erwerb von Todes wegen wie auch die Schenkung unter Lebenden anzusehen. Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Wichtig Anwendung der entsprechenden Grundsätze des § 13a ErbStG Hier kommen die gleichen Grundsätze zur Geltung, die für die Versc...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 11 Erbersatzsteuer

Auch für die Bemessung der Ersatzerbschaftsteuer einer Familienstiftung werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG gewährt. § 13a Abs. 9 ErbStG schreibt hier vor, dass die Vorschriften (§ 13a Abs. 1 bis 8 ErbStG) entsprechend anzuwenden sind (R E 13a.14 ErbStR). Die Begünstigungen des § 13a ErbStG kommen bei der Errichtung einer Familienstiftung von Todes wegen zur Anwendung....mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.4 Junges Verwaltungsvermögen

Zum jungen Verwaltungsvermögen können auch Finanzmittel gehören. Hier hat der Gesetzgeber ebenfalls aufgrund des neuen § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG eingegriffen. Ist dies der Fall, ergibt sich die Zurechnung aus dem positiven Saldo der eingelegten und der entnommenen Wirtschaftsgüter (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG). Hinweis Ermittl...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Begünstigte Erwerber

Begünstigte Erwerber i. S. d. § 13a ErbStG sind natürliche Personen und auch juristische Personen. Darüber hinaus finden die Vergünstigungen des § 13a ErbStG Anwendung für Ausländer und für Inländer. Praxis-Beispiel Juristische Person als Erwerber Die X-GmbH erbt im Februar 2016 von deren Alleingesellschafter einen Mitunternehmeranteil, dessen Verwaltungsvermögen 40 % beträgt....mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.2 Zugehörigkeit von Finanzmitteln zum Verwaltungsvermögen

Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehören zu den Geschäftsguthaben Zahlungsmittel Geldforderungen und andere Forderungen (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG): Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Forderungen im Sonderbetriebsvermögen ei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.3 Nachversteuerungsfälle

Bei einem Verstoß gegen die Behaltensfrist (§ 13a Abs. 5 ErbStG) ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt den entsprechenden Sachverhalt schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt 1 Monat, nach dem der jeweilige Tatbestand verwirklicht wurde (§ 13a Abs. 6 Satz 2 ErbStG). Der Steuerpflichtige wird im Steuerbescheid darauf hingewie...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.1 Allgemeines

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 35b EStG in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Dieser sieht eine Steuerermäßigung für den Fall vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte[1] berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wir...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4.1 Allgemeines

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ist in § 19a Abs. 4 ErbStG aufgeführt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob nur begünstigtes Vermögen übergeht oder zusätzlich auch nicht begünstigtes Vermögen. Der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer ergibt sich aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens nach Anwendung des § 13a ErbStG und nach Abzug ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.5 Ergänzende Hinweise

Mit der Regelung des § 35b EStG will der Gesetzgeber die Doppelbesteuerung von Erbschaftsteuer mit Einkommensteuer verringern. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn beim Erben Einkünfte tatsächlich mit Einkommensteuer belastet werden, welche zuvor als Vermögen bereits der Erbschaftsteuer unterlagen. Kann die Erbschaftsteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden, fin...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.2 Gesonderte Feststellungen bei der Lohnsumme

Nach § 13a Abs. 1a ErbStG hat das örtlich zuständige Finanzamt folgende gesonderte Feststellungen zu treffen: die Ausgangslohnsumme die Anzahl der Beschäftigten die maßgebenden jährlichen Lohnsummen Voraussetzung ist hierbei, dass diese Angaben entweder für die Erbschaftsteuer oder für andere Feststellungen von Bedeutung sind. Hierbei sind nach Auffassung des BFH die Feststellung...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.6.2 Festsetzungsfrist (§ 19a Abs. 5 Satz 3 ErbStG)

Nach § 19a Abs. 5 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht vor dem Ablauf des 4. Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen Kenntnis erlangt hat. Dabei kommt § 13a Abs. 6 Satz 4 bis 6 ErbStG entsprechend zur Anwendung (§ 19a Abs. 5 Satz 4 ErbStG). Dies bedeutet, dass die Anzeige schriftlich a...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 13 Ausländisches Vermögen

Gehört zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b ErbStG auch nicht inländisches Vermögen, so hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Begünstigung im Zeitpunkt der Steuerentstehung und während der gesamten in § 13a Abs. 2 ErbStG und § 13a Abs. 5 ErbStG genannten Zeiträume besteht (§ 13a Abs. 7 ErbStG). Den Steuerpflichtigen treffen damit bei Ausl...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Definition der Lohnsumme

Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 4 ErbStG beschrieben. Hiernach umfasst die Lohnsumme alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Sind Arbeitnehmer nicht ausschließlich oder nicht überwiegend in dem Betrieb tätig, so bleiben deren Vergütu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Allgemeines

Welches Vermögen von den Begünstigungen des § 13a ErbStG und auch § 19a ErbStG erfasst wird, ist in § 13b Abs. 1 ErbStG geregelt. Begünstigt ist nicht nur inländisches Vermögen, sondern sind auch Betriebsstätten, die in der EU oder in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums (Liechtenstein, Norwegen oder Irland[1]) ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung besitzen. Die Zuge...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.3 Ermittlung der Ermäßigung

Der Prozentsatz ermittelt sich nach dem Verhältnis, in dem die festgesetzte Erbschaftsteuer zu dem Betrag steht, der sich ergibt, wenn dem steuerpflichtigen Erwerb die Freibeträge nach § 16 ErbStG, § 17 ErbStG und der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hinzugerechnet werden. Zur Berechnung der Steuerermäßigung müssen zunächst zwei Maßgrößen ermittelt werden: a) zum einen die a...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.1 Allgemeines

Mit dem AmtshilfeRLUmsG[1] wurden auch Änderungen beim Verwaltungsvermögen vorgenommen. Durch diese soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Cash-GmbH ein Ende gemacht werden. Daher wurde ein neuer § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt. Hinweis Cash-GmbH Eine Cash-GmbH liegt insbesondere vor bei einem GmbH-Anteil, deren Vermögen ausschließli...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2 Unterschreiten der Lohnsummenpflicht

Beim Unterschreiten der Lohnsummengrenze ist der Erwerber verpflichtet, dies dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Die Anzeige ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist vorzunehmen (§ 13 Abs. 6 Satz 1 ErbStG). Der Steuerpflichtige wird im Steuerbescheid darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Lohnsummenregelung schriftlich anzeig...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.4 Festsetzungsfrist

Nach § 13a Abs. 6 Satz 5 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht vor dem Ablauf des 4. Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze (§ 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG) oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen (§ 13a Abs. 5 ErbStG) Kenntnis erlangt. Diese Regelung soll zur Vereinfachung dienen. Hierbei i...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.5 Weitergabeverpflichtung

Nach § 19a Abs. 2 Satz 2 ErbStG kann der Erwerber den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen, soweit er nach § 19a Abs. 1 ErbStG genanntes Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss (R E 19a.1 Abs. 3 ErbStR 2011). Letztwillige Verfügung ist das Te...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.1 Allgemeines

Wird vom Erwerber gegen eine der in § 13a Abs. 5 ErbStG aufgeführten Behaltensregelungen verstoßen, kommt es zur Nachversteuerung. Als zeitlicher Rahmen für die Nachversteuerung gilt für die Regelverschonung eine Behaltensfrist von 5 Jahren und für die Optionsverschonung eine Behaltensfrist von 7 Jahren. Beim Verstoß fallen der 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonungsabschlag und d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.6.1 Allgemeines

Wird vom Erwerber gegen eine der in § 13a ErbStG aufgeführten Behaltensregelungen verstoßen, fällt der Entlastungsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg (§ 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG). Hier gilt somit das gleiche wie für die Verschonungsmaßnahmen des § 13a ErbStG. Als zeitlicher Rahmen für die Nachversteuerung gilt eine Behaltensfrist von 5 Jahren (§ 19a Abs. 1 Satz 2 Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Zeitliche Anwendungsregelung

Die neuen Regelungen traten zum 1.1.2009 in Kraft (Art. 6 Abs. 1 ErbStRG und § 37 Abs. 1 ErbStG). Für die geänderten Regelungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] gelten folgende Anwendungsregelungen:mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.1 Allgemeines

Bedingung für die 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonung ist, dass der Erwerber das Unternehmen weiter fortführt. Nach der Gesetzesbegründung ist ein geeigneter Indikator für die Unternehmensfortführung und insbesondere die Erhaltung der Arbeitsplätze in einem erworbenen Unternehmen die jeweilige Lohnsumme. Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] ist für die Regelverschonung (8...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.4 Berechnung des Anteils des Verwaltungsvermögens

Nach § 13b Abs. 2 Satz 4 ErbStG bestimmt sich der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach dem Verhältnis der Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens zum gemeinen Wert des Betriebs. Dabei ist die Quote des Verwaltungsvermögens für jede wirtschaftliche Einheit gesondert zu ermitteln (R E 13b.20 Abs. 3 ErbStR 2011)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.7 Höhe der Absetzungen

Rz. 39 Die jährliche AfA beträgt bei Anschaffungen und Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.7 Höhe der Absetzungen und Restwert

Rz. 41 Die jährliche AfA beträgt bei Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums von 12 Jahren 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen Jah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.1 Gebäude

Rz. 11 Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstigt ist daher...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1.3 Inhalt der Vorschrift und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Begünstigung besteht – wie § 7h EStG (erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten und baulichen Entwicklungsbereichen) – in der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Regelungen des § 7a EStG sind daher anzuwenden. Rz. 4 Voraussetzung ist – wie bei § 7h EStG – der Einsatz des Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften (ir...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 7 Änderung wegen rückwirkender Ereignisse (§175 AO)

Bei rückwirkenden Ereignissen ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.[1] Das Finanzamt ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insbesondere dann angezeigt, wenn das Finanzamt von dem im Nachhinein ein...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr