Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Steuerliche Förderung

2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Sozialversicherung

1 Arbeitslosenversicherungsfreiheit 1.1 Bürgermeister/Beigeordnete In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Aufwandsentschädigung/beitragspflichtiges Entgelt

2.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Nebenberufliche Tätigkeiten in der Privatwirtschaft

2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.000 EUR jährlich Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei. Ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber den bisherigen Freibetrag von 2.400 EUR um 600 EUR angehoben, um den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Lohnsteuer

1 Bezüge grundsätzlich steuerpflichtig Die Frage, ob eine Tätigkeit mit dem Charakter des Ehrenamtes im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit fließende Entschädigung gehört zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften, wenn der Tätige persönlich weisungsgebunden oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1.2 Im kommunalen Bereich Tätige

Auf Grundlage eines politischen Wahlamts sind ehrenamtlich Beschäftigte im kommunalen Bereich grundsätzlich arbeitslosenversicherungsfrei, sofern diese ein Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erzielen. 1.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Arbeitslosenversicherungsfreiheit

1.1 Bürgermeister/Beigeordnete In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1.2.2 Vorsitzende von kommunalen Zweckverbänden

Vorsitzende kommunaler Zweckverbände in Bayern sind ebenfalls den "ehrenamtlichen Beigeordneten" zuzuordnen und damit arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Diese Beurteilung ergibt sich daraus, dass ein kommunaler Zweckverband in Bayern nach dem dortigen Kommunalrecht (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit in Bayern – KommZG) seiner Rechtsnatur nach eine Körperschaft des Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.4 Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Tätigkeiten

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag oder zur steuerfreien Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen gewährt, wenn es sich hierbei um ein und dieselbe nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen aller 3 Vorschriften erfüllt. Wer die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG für eine b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Für diese Aufwandsentschädigungen kommt eine Steuerbefreiung weder nach § 3 Nr. 12 EStG noch nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht. Ehrenamtliche Betreuer handeln wegen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vormundschafts- und Betreuungswesens im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.[1] § 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Bezüge grundsätzlich steuerpflichtig

Die Frage, ob eine Tätigkeit mit dem Charakter des Ehrenamtes im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit fließende Entschädigung gehört zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften, wenn der Tätige persönlich weisungsgebunden oder in den Organismus der Stelle, für welc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1.1 Höhe des beitragspflichtigen Entgelts

Es gilt für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts folgende Rangfolge: tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt (insbesondere des von Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die wegen des ausschließlichen und unmittelbaren Dienstes für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit sind, erzielten Entgelts), durch die ehr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen

Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.3 Begünstigte Einnahmen aus EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Da der Ehrenamtsfreibetrag dem Grundsatz nach denselben Regeln folgt wie die steuerfreie Übungsleiterpauschale, wurde die Inlandsbeschränkung der Vorschrift für alle noch offenen Fälle aufgehoben.[1] Unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen sind damit auch sämtliche ehrenamtliche Nebentätigkeiten begünstigt, die für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4 Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Personen versichert, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für andere, vergleichbare Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen. Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus einem Ehrenamt k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.2 Andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Hierunter fallen Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Ortsvorsteher[2], Gemeinde- und Stadtratsmitgliede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.000 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei. Ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber den bisherigen Freibetrag von 2.400 EUR um 600 EUR angehoben, um den steigenden Anforderungen des ehrenamtlichen Engagement...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.5 Berücksichtigung von Werbungskosten

Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und deren Einnahmen hieraus den Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR jährlich überschreiten, ist der Abzug von Werbungskosten aufgrund ausdrücklicher Regelung nur zulässig, wenn die Ausgaben für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR überschreiten.[1] Werbungskosten beim Ehrenamtsfreibetrag Für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 840 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen werden häufig al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Prüfung des Jahresabschlusses

mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sammelstellen / 2.1 Sammelstellen

In Sammelstellen für gefährliche Abfälle erfolgen: Annahme, Beurteilung, ggf. Kennzeichnung, Sortierung, Verpackung: Gefährliche Abfälle müssen in geeignete Verpackungen eingebracht werden. Umfüllen ist ausschließlich zur Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung zulässig, z. B. bei schadhaften Verpackungen, Bereitstellung zum Abtransport. Sammelstellen können stationäre oder mobile An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Bischof...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.77 Lagebericht

Bode, Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Anpassungen gegenüber dem Referentenentwurf und kritische Würdigung, DB 34/2024, S. 2049; Eisenschmidt/Vanini, Umsatz- und Ergebnisprognosen unter zunehmender Unsicherheit, KoR 5/2024, S. 195; Kolb/Neubeck, Der Strategiebericht – konsistente Einbindung von Zielen und Strategien in den...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährliche Abfälle: Umgang... / 2.1 Woher weiß man, dass ein Abfall gefährlich ist?

Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) enthält einen Anhang mit Abfallschlüsselnummern und der Abfallbezeichnung, darunter auch gefährliche Abfälle. Diese tragen ein Sternchen (*). Darüber hinaus sind im Anhang der AVV Zuordnungskriterien zu den einzelnen Abfallschlüsselnummern festgelegt. Entscheidend für die Beurteilung als gefährlicher Abfall sind eine oder mehrere gefährl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 3 Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses kann – anders als im Steuerrecht – in der Sozialversicherung sowohl der Ehrenamtsfreibetrag als auch der Übungsleiterfreibetrag zum Zuge kommen. Praxis-Beispiel Beitrags- und versicherungsrechtliche Wirkung beider Freibeträge Ein im Sportverein tätiger Trainer ist gleichzeitig ehrenamtlicher Kassenwart des Vereins. Er e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.000 EUR jährlich (bis 2020: 2.400 EUR) steuerfrei.[1] Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.1 Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile

Der Sozialplan dient dazu, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Häufig handelt es sich um Kündigung, Lohnminderung, Arbeitserschwerungen oder längere Wege zur Arbeit. Den Betriebsparteien ist bei Aufstellung eines Sozialplans grundsätzlich ein weiter Spielraum für die Beurteilung eingeräumt, ob sie die wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.51 Immaterielles Vermögen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.96 Steuern in der Rechnungslegung

Benzinger/Berg/Hachmeister, Berichterstattung über die globale Mindestbesteuerung – Bisher keine wesentlichen Auswirkungen im DAX40 erwartet, IRZ 5/2024, S. 221; Benzinger/Hachmeister/Simlacher, Der Mindeststeuer-Jahresüberschuss – Ein Plädoyer für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 6.1 Information

Gesundheitsberichte werden von Krankenkassen erstellt. Dabei können von Krankenkassen betriebliche Berichte angefordert werden. Aus Gründen der Anonymität allerdings erst ab 50 versicherten Mitarbeitern inklusive der Krankheitsarten. Dabei sind hier nur Krankheitszeiten berücksichtigt, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. D.h. derlei Berichte sind firmenin...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 2.2.1 Ärztliche Hilfe und Durchgangsarzt

Nach dem Eintreten eines Notfalls muss der Arbeitgeber für sofortige Erste Hilfe sorgen. Die Arbeit muss dazu unterbrochen werden. Da die Erstversorgung niemals einen Arzt ersetzt, ist der Unternehmer verpflichtet, die fachmedizinische Hilfe sicherzustellen. Von den Berufsgenossenschaften beauftragte Ärzte, die für die Beurteilung von Verletzungen besonders fachkundig sind, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr