Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 4 Es finden die allg Grundsätze Anwendung (vgl § 12 Rn 10 ff). Der Kl muss darlegen, dass die Streitigkeit in einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume wurzelt (zum Begriff s Rn 3). Die Frage, ob der der Klage zugrunde liegende Anspruch mietvertraglicher Natur ist, stellt dabei eine Rechtsfrage dar, die vom Gericht unabhängig von der Auffassung des Kl zu beurteilen ist ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 216 Nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Der Arbeitgeber muss die schuldhafte Vertragsverletzung nebst ihrer betrieblichen Auswirkung darlegen und ggf. beweisen. Das gilt auch für solche Umstände, die einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausschließen.[539]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.5 Missbrauchsfälle, Beweislast

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungsanspruch setzt gem. § 18 Abs. 9 S. 1 UStG zunächst voraus, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 3 S. 1 UStDV). Als nicht im Inland ansässiger Unternehmer gilt nach Art. 1 der RL 79/1072/EWG derjenige Steuerpflichtige, der im Inland weder den Sitz seiner wirtschaftlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Darlegungslast (Abs 1 S 2).

Rn 13 Werden die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vollstreckt, muss der Gläubiger zusätzlich dem Antrag eine nachprüfbare Aufstellung der Zwangsvollstreckungskosten und entspr Belege als elektronisches Dokument (Rn 11) beifügen. Der Vollstreckungsgläubiger muss dazu jede einzelne Position darlegen und durch elektronische Dokumente den Nachweis führen, etwa die Mand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 103 Die Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung sind seit jeher heillos umstr (vgl die Übersicht über den Meinungsstand bei Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 16 Rz 34 ff). Während ein Teil des Schrifttums von einer Beweislastumkehr ausgeht (St/J/Berger § 444 Rz 9), bevorzugt die wohl hM eine Lösung iRd Beweiswürdigung (Zö/Greger, Rz 14b; Musielak S. 139; Rosenberg S. 191; Hamm Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die ›Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr‹.

Rn 83 Seit Jahrzehnten greift der BGH bei schwierigen Beweislagen auf die Rechtsfigur der ›Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr‹ zurück, so etwa bei Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht (BGH NJW 72, 1520; BGHZ 72, 132 ff = NJW 78, 2337), bei der Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach §§ 61 I 2, 62 VVG (BGHZ 203, 174, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwungen, in der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zeitablauf.

Rn 70 Keinen Einfluss auf die objektive Beweislast hat schließlich der bloße Zeitablauf, weil ihre Verteilung nicht davon abhängig sein kann, wann ein Anspruch geltend gemacht wird. Ein langer Zeitraum zwischen dem Entstehen einer Forderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung kann aber iRd Beweiswürdigung berücksichtigt werden und beeinflusst damit die subjektive Beweisla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Parteirolle.

Rn 68 Die jeweilige Rolle der Parteien im Prozess lässt die Verteilung der objektiven Beweislast unberührt, weil die Beweislastregeln an die Rechtsstellung der Parteien anknüpft und nicht an deren Rolle als Kl oder Bekl. Die objektive Beweislast für das Bestehen eines Anspruchs kann also im Einzelfall auch beim Beklagten liegen, etwa wenn er eine negative Feststellungsklage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abstrakte und konkrete Behauptungslast.

Rn 88 Die abstrakte Behauptungslast (auch ›Anfangsdarlegungslast‹ genannt) beantwortet die Frage, welche Behauptungen eine Partei ungeachtet eines Vortrags der Gegenseite – also insb zu Beginn des Prozesses – aufstellen muss, um ihr Prozessziel zu erreichen. Sie wird ferner relevant bei der Prüfung der Schlüssigkeit des Klagevorbringens im Falle der Säumnis des Beklagten (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pflicht zum vollständigen Vortrag.

Rn 5 Durch Abs 1 wird die Partei ebenso zum vollständigen Tatsachenvortrag verpflichtet. Sie darf bewusst keine zur Klarstellung des Sachverhalts erkennbar erforderliche Tatsache verschweigen (sog Verbot der Halbwahrheit). Dadurch wird die Partei allerdings nicht verpflichtet, alle Einzelheiten des streitigen Lebenssachverhalts detailliert darzulegen. Vielmehr genügt es, die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verteilung der Erklärungslast.

Rn 11 Der Grundsatz, dass der Umfang der Erklärungslast des Gegners sich nach dem Vorbringen der anderen Partei richtet, wird von der stRspr des BGH mit einer wichtigen Ausnahme versehen. Demnach mindert sich die (konkrete) Darlegungslast der pflichtigen Partei, wenn sie außerhalb der von ihr darzulegenden Geschehensabläufe steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzung der Erklärungslast.

Rn 9 Zunächst hat jede Partei ihre allgemeine Darlegungslast zu beachten. Sie trägt für die tatsächlichen Behauptungen, für die sie die obj Beweislast hat, diese abstrakte Darlegungslast (s.u. § 286 Rn 86). Dieser genügt sie, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einzelfälle.

Rn 85 Wegen der Beweislastverteilung bei einzelnen Vorschriften des materiellen Rechts wird auf Baumgärtel/Laumen/Prütting Handbuch der Beweislast, 5. Aufl 23, Bd 2 und 3 verwiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht.

Rn 81 Die beweisrechtlichen Folgen einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Belehrungspflicht werden sehr uneinheitlich beurteilt. Ein Teil der Rspr nimmt eine Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen der Vertragsverletzung und dem eingetretenen Schaden an (grdl BGHZ 61, 118, 122 = NJW 73, 688; BGH NJW 01, 2163, 2165 – Verkauf von GmbH-Anteilen). Diese Rspr h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kriterien ohne Bedeutung für die Beweislastverteilung.

a) Beweisschwierigkeiten im Einzelfall. Rn 66 Es ist bereits erwähnt worden (Rn 59), dass Beweisschwierigkeiten im Einzelfall keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast haben können. Es kommt auch nicht darauf an, für welche Partei sich im konkreten Einzelfall – etwa bei einem Informationsgefälle zwischen den Parteien – die Beweisführung leichter darstellt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweislastsonderregeln.

Rn 65 Außer durch den Wortlaut und den Satzbau einer Norm kann der Gesetzgeber Abweichungen von der Grundregel auch durch ausdrückliche gesetzliche Beweislastnormen regeln. Solche Anordnungen finden sich vielfach im BGB (etwa §§ 179, 280 I 2, 327b VI, 345, 363, 543 IV 2, 619a, 630h, 2336 III), aber auch in anderen Gesetzen (§ 22 AGG, § 1 IV ProdHaftG, § 6 UmweltHG). Die Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 71 Unter einer Beweislastumkehr ist ausschließlich eine Umkehr der objektiven Beweislast durch die Abweichung des Richters von den gesetzlichen Vorgaben der Beweislastverteilung im Wege einer Rechtsfortbildung zu verstehen (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 25 Rz 1 ff; Hk-ZPO/Saenger Rz 66; Katzenmeier FS Prütting 18, 361, 362). Ausgenommen vom Begriff der Beweislastumk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beweisschwierigkeiten im Einzelfall.

Rn 66 Es ist bereits erwähnt worden (Rn 59), dass Beweisschwierigkeiten im Einzelfall keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast haben können. Es kommt auch nicht darauf an, für welche Partei sich im konkreten Einzelfall – etwa bei einem Informationsgefälle zwischen den Parteien – die Beweisführung leichter darstellt. Allgemein sind auch sonstige Billigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundregel.

Rn 64 Bereits in § 193 des 1. Entwurfs zum BGB hatte der Gesetzgeber eine schon damals allgemein anerkannte Grundregel vorgesehen, die wie folgt lautete: ›Wer einen Anspruch geltend macht, hat die zur Begründung desselben erforderlichen Tatsachen zu beweisen. Wer die Aufhebung eines Anspruchs und die Hemmung der Wirksamkeit desselben geltend macht, hat die Tatsachen zu bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Produzentenhaftung.

Rn 74 Seit der Entscheidung des BGH im Hühnerpestfall (BGHZ 51, 91 ff = NJW 69, 269 mit Anm Diederichsen) kehrt die Rspr entgegen dem Wortlaut von § 823 I BGB die objektive Beweislast für das Verschulden des Warenherstellers um, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Industrieerzeugnisses eine Person oder eine Sache dadurch geschädigt wird, dass das Produkt fehlerhaft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Objektive Reichweite.

Rn 7 Die Interventionswirkung betrifft nicht nur – wie die Rechtskraft – die Richtigkeit der im Urteilstenor ausgesprochenen Rechtsfolge, sondern erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der früheren Entscheidung, die sog ›Entscheidungselemente‹ (BGHZ 116, 95, 102 mwN = NJW 92, 1698; BGHZ 8, 72, 82 = NJW 53, 420; Köln NJW-RR 92, 119 f). Bei einer Stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Negative Fassung eines Tatbestandsmerkmals.

Rn 69 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass die negative Fassung eines Tatbestandsmerkmals ohne Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast ist (BGH NJW 89, 3222, 3223 [BGH 05.07.1989 - VIII ZR 334/88]; BAG NZA 22, 407 [BAG 16.12.2021 - 2 AZR 356/21]; Stieper ZZP 123, 27, 34 ff). Im Hinblick auf die mit einem Negativenbeweis verbundenen Schwierigkeiten vermeidet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der nach § 286 I erforderliche Vollbeweis (§ 286 Rn 4) kann im Haftungsrecht beim Nachweis des Entstehens und der Höhe eines Schadens zu erheblichen Beweisschwierigkeiten für den Geschädigten führen. Sie können darauf beruhen, dass die Bemessung des Schadens im Ermessen des Gerichts liegt (etwa bei § 253 II BGB), für die Höhe des Schadens eine hypothetische Betrachtungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beweislastprinzipien.

Rn 67 Es ist immer versucht worden, die Beweislast nicht nach der Formulierung und der Struktur der jeweiligen Rechtssätze, sondern nach inhaltlichen Prinzipien zu verteilen (vgl etwa Wahrendorf S. 59 ff). Genannt worden ist zB eine Verteilung nach Gefahrenbereichen, nach abstrakter oder konkreter Wahrscheinlichkeit, nach Treu und Glauben, dem Grundsatz der Waffengleichheit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung.

Rn 5 Die Offenkundigkeit einer Tatsache lässt ihre Beweisbedürftigkeit entfallen. Es findet weder ein Beweisverfahren noch eine Beweiswürdigung statt. Eine offenkundige Tatsache kann auch nicht wirksam bestritten oder ihr Gegenteil zugestanden werden (§ 288 Rn 2). Unberührt bleiben aber die Regeln über die Verteilung der objektiven Beweislast. Außerdem ist jederzeit der Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 289 ZPO – Zusätze beim Geständnis.

Gesetzestext (1) Die Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass ihm eine Behauptung hinzugefügt wird, die ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel enthält. (2) Inwiefern eine vor Gericht erfolgte einräumende Erklärung ungeachtet anderer zusätzlicher oder einschränkender Behauptungen als ein Geständnis anzusehen sei, bestim...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Entfristungsklage

Rz. 21 Gem. § 17 S. 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (zur Musterentfristungsklage vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Veranlassung.

Rn 4 Darüber hinaus darf der Beklagte für die Klageerhebung keine Veranlassung gegeben haben. Eine solche Veranlassung ist idR dann gegeben, wenn der Beklagte außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er ohne gerichtliche Hilfe nicht bereit sein wird, die Klageforderung zu erfüllen. Insbesondere, wenn der Beklagte auf eine Mahnung nicht reagiert hat oder wenn er eine ka...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / VI. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 40 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Zwei-Wochen-Frist wie auch bei Versäumung der Sechs-Monats-Frist ist ausgeschlossen.[85] Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist nach § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gibt es keine prozessuale Möglichkeit mehr (zur Ausnahme vgl. Rdn 36), die Folgen einer unterlassenen Feststellungsklage – und dies bezieht sich nun auf alle...mehr

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§ 24 Kammertermin / II. Auflage an den Kläger

Rz. 10 Im Hinblick auf die abgestufte Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess ist die Notwendigkeit einer Replik die Regel, sodass es regelmäßig zur entsprechenden Auflage an den Kläger zur Vorbereitung der streitigen Verhandlung vor der Kammer kommt. Nur dann, wenn der Beklagte nichts Erhebliches vorgetragen hat, bedarf es keiner Replik. Dies weiß indessen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einziehungsprozess.

Rn 33 Die Höhe der angemessenen Vergütung wird im Einziehungsprozess bestimmt. Zur Zuständigkeit s.o. Rn 11 (außerdem ArbG Passau NZA-RR 06, 541, 542 [ArbG Passau 26.06.2006 - 2 Ca 185/06 D]). Bei Organstellung sind die Zivilgerichte zuständig. Der klagende Gläubiger muss die Voraussetzungen von Abs 2, dh insb Art und Umfang der Tätigkeit darlegen und beweisen (BAG NZA 06, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Prozessuales.

Rn 20 Da eine wirksame Gerichtsstandsabrede die Zuständigkeit eines Gerichts in Abweichung von der ›normalen‹ Zuständigkeitsverteilung begründet, mithin einen Ausnahmetatbestand darstellt, trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen ihrer Gültigkeitsvoraussetzungen in tatsächlicher Hinsicht, der sich auf sie beruft (Frankf MDR 75, 232). Dies muss keinesw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Unpfändbarkeit.

Rn 8 Für den Fall, dass nach der Pfändung Umstände eintreten, die die gepfändete Sache unpfändbar machen, wird vielfach vertreten, entscheidend sei allein, ob die Pfändbarkeit im Zeitpunkt der Pfändung gegeben war (LG Berlin RPfleger 77, 262; LG Bochum DGVZ 80, 37, 38; AG Sinzig DGVZ 90, 95; Zö/Seibel Rz 9; ThoPu/Seiler Rz 3a). Nach anderer Auffassung kommt es auch hier auf ...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / IV. Rechtmäßigkeit von Kündigungen außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG in der anwaltlichen Praxis

Rz. 22 Für den die Kündigung beratenden Rechtsanwalt ist zunächst festzuhalten, dass Kündigungen außerhalb des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches des KSchG nicht der Systematik des KSchG unterworfen sind. Dies bedeutet insbesondere, dass Kündigungen, die an Verhaltensweisen des Arbeitnehmers oder Umstände in der Person des Arbeitnehmers anknüpfen, keiner der Sys...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast.

Rn 5 Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung lässt die Beweislast grds unberührt. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast richtet sich daher nach der Verteilung der objektiven Beweislast (BGH NJW-RR 11, 136, 137 [BGH 21.10.2010 - V ZB 210/09]). Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn das Gericht ohne Anhörung des Gegners entscheidet (zu den engen Grenzen dieser Möglichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 86 In Verfahren mit Verhandlungsmaxime ist es im Wesentlichen allein Sache der Parteien, für die tatsächlichen Grundlagen einer gerichtlichen Entscheidung zu sorgen, mag auch das Gericht gem § 139 verpflichtet sein, die Parteien zu einer vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen anzuhalten. Die Rechtsfolgen von fehlendem oder nicht genügendem Tatsachenvortra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anhörung.

Rn 37 Vor der Entscheidung ist der Drittschuldner nie und der Schuldner gem § 834 grds nicht zu hören. Das Anhörungsverbot für den Schuldner ist jedoch bei Pfändungen nach den §§ 850d, 850f II verfassungskonform einzuschränken (§ 834 Rn 3). Außerdem ist er bei einer Billigkeitsentscheidung gem den § 850b III und § 54 II SGB I zu hören, ebenso in den von einem Schuldnerantrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Rechtsanwendung im Falle des non liquet.

Rn 62 Wie es methodisch im Falle eines non liquet zur Rechtsanwendung kommt, ist seit jeher sehr streitig (vgl die Übersicht bei Baumgärtel/Prütting Bd 1 Kap 11 Rz 4 ff), hat aber für die Praxis nur geringe Bedeutung. Nach zutreffender Auffassung (Prütting S. 167 ff) enthält das Rechtssystem eine Operationsregel, die bei Vorliegen eines non liquets das Vorliegen oder Nichtvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 72 Da es um eine Abweichung vom Gesetz geht, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rechtsfortbildung vorliegen. Dazu ist neben dem Vorhandensein einer offenen oder verdeckten Gesetzeslücke die dringende Notwendigkeit einer Modifizierung der allgemeinen Beweislastregel erforderlich (vgl BGH NJW 01, 78, 79 [BGH 13.10.2000 - V ZR 356/99]). Außerdem bedarf es wieder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruchsbegründende Tatsachen.

Rn 11 Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt gem § 592 S 1 weiter voraus, dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Das Erfordernis erstreckt sich (außer beim Wechselprozess, § 605 II) auch auf die Nebenforderungen. Durch Urkunden zu beweisen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm, für die der Kl die Beweislast t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Beweislastumkehr.

1. Begriff. Rn 71 Unter einer Beweislastumkehr ist ausschließlich eine Umkehr der objektiven Beweislast durch die Abweichung des Richters von den gesetzlichen Vorgaben der Beweislastverteilung im Wege einer Rechtsfortbildung zu verstehen (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 25 Rz 1 ff; Hk-ZPO/Saenger Rz 66; Katzenmeier FS Prütting 18, 361, 362). Ausgenommen vom Begriff der Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verletzung der Schutzpflichten gem § 618 BGB.

Rn 80 Ist der objektiv pflichtwidrige Zustand von Räumen, Vorrichtungen oder Gerätschaften iSd § 618 BGB unstr oder bewiesen und war dieser Zustand generell geeignet, den konkret beim Arbeitnehmer eingetretenen Schaden zu verursachen, muss der Arbeitgeber entgegen der Grundregel auch die fehlende Kausalität zwischen dem pflichtwidrigen Zustand und dem Eintritt des Schadens b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Hier gelten die genannten Maßstäbe entspr (GMP/Schlewing § 1 Rz 5). Allg Völkerrecht steht der Bejahung deutscher Gerichtsbarkeit hinsichtlich nicht hoheitlicher Betätigungen fremder Staaten auch insoweit nicht entgegen (zB BAG NZA 05, 1117 [BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04], BAGE 87, 144; BB 02, 787 [BAG 25.10.2001 - 2 AZR 501/00]). Das gebietet vorbehaltlich besonderer v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis des Gegenteils.

Rn 15 Der Beweis des Gegenteils wird in § 292 S 1 erwähnt. Er dient va der Widerlegung gesetzlicher Vermutungen (§ 292 Rn 4), von Beweisregeln (§ 286 Rn 18) und von öffentlichen Urkunden (§§ 415 ff). Anders als beim Gegenbeweis genügt es für die erfolgreiche Beweisführung nicht, dass das Gericht in seiner Überzeugung unsicher geworden ist; vielmehr muss dem Gericht die volle...mehr