Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 40 Für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast gelten die allg Grundsätze (s § 812 Rn 109) mit folgenden Besonderheiten: Der Bereicherungsgläubiger muss beweisen, was der Schuldner erlangt hat. Das betrifft auch herauszugebende Surrogate und den Umfang gezogener Nutzungen (BGHZ 109, 139, 148), darüber hinaus für § 818 II den Wert des Erlangten im maßgeblichen Zeitpu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung des Verzeichnisses und Beweislast.

Rn 6 Die Vermutung des I gilt nur zwischen den Eheleuten und ggf deren Erben (BGH FamRZ 02, 606), nicht auch ggü Dritten. Bestreitet ein Ehegatte die Richtigkeit des Verzeichnisses, trägt er die Beweislast für die Unrichtigkeit (§ 293 ZPO). Ein fehlendes Verzeichnis begründet die Vermutung, dass weder positives noch negatives Anfangsvermögen vorhanden war. Jeder Ehegatte hat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 7 Da das BGB von der Geschäftsfähigkeit als Regel ausgeht, stellt die Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung die zu beweisende Ausnahme dar. Das gilt für § 104 Nr 1 und 2 gleichermaßen (BGH NJW 72, 681; BayObLG Rpfleger 82, 286; Ddorf MDR 13, 702 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12]; BGH, NJW-RR 18, 1091 [BGH 09.05.2018 - XII ZB 577/17]). Steht ein kra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 9 Als der, der sich als für sich günstig darauf beruft, hat der Schuldner eine Verjährungserleichterung bzw die Unzulässigkeit einer -erschwerung darzulegen und zu beweisen, eine Verjährungserschwerung bzw Unzulässigkeit einer -erleichterung der Gläubiger.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Mieter muss fehlendes Verschulden bei der verspäteten Rückgabe sowie die Umstände, die seine Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen einschränken oder ausschließen, beweisen. Der Vermieter muss die Höhe des weiteren Schadens beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Verkäufer ist für den Verkauf als Pfand in einer öffentlichen Versteigerung, der Käufer für die Voraussetzungen der Ausnahmen gem Hs 2 beweispflichtig (s § 444 Rn 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Die Gutgläubigkeit wird vermutet. Wer den guten Glauben bestreitet, muss die Bösgläubigkeit beweisen (RGZ 78, 589).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Der auf Leistung der Aufl klagende Schenker hat den Vollzug der Schenkung zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes beruft, muss das Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 10 Während der Geschädigte zunächst den Nachweis der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu beweisen hat, obliegt es dem Schädiger, dann nachzuweisen, dass er nicht anders gehandelt hat als üblicherweise in eigenen Angelegenheiten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

I. Verbrauchsgüterkauf. Rn 88 Zur Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang s § 477 im Verhältnis zum Verbraucher und § 478 I beim Unternehmerregress. II. Grundsatz. Rn 89 Maßgeblich ist gem § 363 die Annahme der Kaufsache durch den Käufer (Brandbg BeckRS 09, 05205; Staud/Matusche-Beckmann Rz 265 ff). 1. Vor Annahme. Rn 90 Der Verkäufer trägt bis zur Ann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, III.

Rn 5 Die Beweislastregelungen aus § 327k I, II sind nach III für die Ansprüche aus I entspr anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 15 Übergabe oder Annahmeverzug muss beweisen, wer Rechte aus § 446 herleitet, also zB Verkäufer, der trotz Untergang der Sache Kaufpreis, Käufer, der vor Übereignung Nutzungen fordert.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Der Eigentümer hat die verbotene Eigenmacht bzw das Vorliegen einer Straftat darzulegen und zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Der Gläubiger hat die vorübergehende Behinderung, der Schuldner die rechtzeitige Ankündigung darzulegen und zu beweisen (Erman/Hager § 299 Rz 6; Grüneberg/Grüneberg § 299 Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 19 Nach allg Regeln haben der Regressierende den Verkauf an den Käufer, die von diesem geltend gemachten I bzw II genügenden Rechte und den Mangel im Verhältnis zum Anspruchsgegner zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu beweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Beweislast und Behauptungslast.

I. Einführung. Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der Mieter muss die Voraussetzungen für den Eintritt voll beweisen, wenn er hieraus eigene Ansprüche herleiten will. Für den Unterlassungsanspruch nach § 567 2 muss der Mieter die Beeinträchtigung seiner vertragsgemäßen Rechte beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Die tatsächlichen Grundlagen einer Umdeutung muss derjenige darlegen und beweisen, der für sich die Rechtsfolgen aus dem umgedeuteten Geschäft in Anspruch nimmt (Baumgärtel/Laumen § 140 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 7 Wer sich auf die Nichtigkeit einer unter Mentalreservation abgegebenen Willenserklärung beruft, muss den geheimen Vorbehalt und dessen Kenntnis beweisen (BGH NJW-RR 17, 58).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf die Wirksamkeit eines einseitigen Rechtsgeschäfts beruft, hat die Vertretungsmacht des Vertreters und, falls das nicht gelingt, das Vorliegen der Ausnahmeregelungen in 2, 3 zu beweisen (Staud/Schilken Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 7 Nach allg Grundsätzen muss der Bereicherungsschuldner die den Einwand des Kondiktionsausschlusses tragenden tatsächlichen Umstände darlegen und beweisen (AnwK/v Sachsen Gessaphe § 815 Rz 6; Erman/Buck-Heeb § 815, Rz 4; MüKo/Schwab § 815 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Wer sich auf die Nichtigkeit beruft, muss beide subjektiven Elemente beweisen, die mangelnde Ernstlichkeit sowie die Erwartung des Erklärenden, die fehlende Ernstlichkeit werde erkannt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 9 Für das Entstehen der Forderung trägt sie, wer das Pfandrecht geltend macht (BGH NJW 86, 2426, 2427 [BGH 20.03.1986 - IX ZR 42/85]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislast des Anspruchstellers.

Rn 2 Unabhängig von § 22 trägt derjenige, der sich auf Benachteiligung beruft, die Beweislast für diese Benachteiligung, ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BGH NZA 12, 797 [BGH 23.04.2012 - II ZR 163/10]; BAG NJW 11, 2458, 2460 [BAG 28.04.2011 - 8 AZR 515/10]; BTDrs 16/1780, 47). Von Bedeutung ist, in wessen Einflussbereich sich die Vorgänge ereignet haben (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 85 Grds hat derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet dessen tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW 00, 2984, 2985 [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]; BeckOKBGB/Schäfer Rz 47). Behauptet die in Anspruch genommene Partei, in fremdem Namen gehandelt zu haben, hat sie zu beweisen, dass ein Vertretungsfall vorliegt (BGH NJW-RR 92, 1010 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 20 Die Beweislast ist in § 1 IV in Anlehnung an allg Grundsätze geregelt. Der Geschädigte muss gem § 1 IV 1 Produktfehler, Schaden und ursächlichen Zusammenhang beweisen, wobei der Begriff des Schadens wohl weit zu interpretieren ist, so dass er sowohl die Rechtsgutsverletzung als auch den darauf beruhenden Schaden umfasst. Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Beweislast (Nr 12).

Rn 94 Nr 12 enthält das umfassende Verbot einer Änderung der sich aus Gesetz oder Richterrecht ergebenden (objektiven oder subjektiven) Beweislast zum Nachteil des Kunden (BGH NJW 88, 258). Es genügt allein die Möglichkeit, dass der Richter aufgrund der Klausel die Anforderungen an den Beweis erhöht (BGH NJW 90, 765 [BGH 09.11.1989 - IX ZR 269/87]). Auch Beweismittelbeschrän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 18 Der Kläger trägt die Beweislast allein dafür, dass das selbstständige Schuldversprechen oder -anerkenntnis eingegangen wurde. Zu Recht wird daher im Prozess die Wirkung des konstitutiven Anerkenntnisses in einer Beweislastumkehr zum Nachteil des Anerkennenden (Beklagten) gesehen (MüKo/Habersack Rz 48). Der Kläger trägt die Beweislast für die Selbstständigkeit des Versp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer sich auf eine der Vorschriften des 3. Untertitels beruft, trägt dafür die Beweislast: bei den §§ 474, 475, 476, 477, 479 also idR der Verbraucher, bei § 475 II der Unternehmer, bei den §§ 445a, b, 478 idR der den Regress begehrende Händler oder in der Lieferantenkette der Anspruch stellende Lieferant (BGH NJW 07, 2619 Rz 13; Karlsr NJW-RR 12, 289; Staud/Matusche-Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, III.

Rn 9 Den Unternehmer trifft die Beweislast, wenn der Beginn der Widerrufsfrist streitig ist (BGH NJW 19, 3231 [BGH 14.03.2019 - I ZR 134/18]). Ob diese Bestimmung im Zusammenhang mit außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen im Einklang mit der VRRL steht, ist zweifelhaft. Nach Art 11 IV VRRL trägt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge und Beweislast.

Rn 11 Geschieht ein Angriff auf die Rechtsgüter des Angreifenden in Notwehr, ist dieser nicht rechtswidrig. Es können insb keine Schadenersatzpflichten ausgelöst werden (Frankf 11.11.22 – 26 U 71/21 Rz 49). Ebenso handelt es sich nicht um verbotene Eigenmacht (§ 858 I). Nicht gerechtfertigt ist allerdings die Schädigung Rechtsgüter Dritter. Dies kann nur über andere Normen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 18 Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Vertreter mit ihm in fremdem Namen einen Vertrag geschlossen hat (BGH NJW-RR 05, 1585, 1586). Da die Verweigerung der Genehmigung ein selbstständiges Anspruchselement bildet, hat der Vertragspartner abw von der für die Genehmigung nach § 177 geltenden Beweislastverteilung (§ 177 Rn 13) auch zu beweisen, dass der Vertretene ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 48 Der Verkäufer ist für den Abschluss des Kaufvertrags sowie alle Regelungen darin beweispflichtig, auf die er sich beruft, also insb für die Höhe des Kaufpreises (BGH NJW 83, 2944; kein Anscheinsbeweis bzgl. Vertragspartner bei eBay-Kontonutzung, BGH NJW 11, 2421 ff [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 289/09]; Bremen NJW-RR 12, 1519, 1520 [OLG Bremen 21.06.2012 - 3 U 1/12]; ausf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 22 Der Unterhaltsgläubiger (zur Beweislast des Pflichtigen vgl § 1581 Rn 4 und BGH FamRZ 15, 1172) hat alle seine Bedürftigkeit begründenden Umstände darzulegen und zu beweisen (BGH FamRZ 10, 357): Die Höhe seiner Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (Hambg FamRZ 96, 292). Vergebliche Bemühungen um den Erhalt einer Arbeitsstelle einschl einer fehlenden Beschäftigungschance auf de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 24 Der Geschädigte hat das Vorliegen einer unerlaubten rechtswidrigen (ggf auch schuldhaften, s.o. Rn 14 aE) Handlung des Verrichtungsgehilfen (der nicht konkret benannt werden, RGZ 159, 283, 290 f; BGH NJW 73, 1602, 1603, wohl aber als Verrichtungsgehilfe zu qualifizieren sein muss, NJW 14, 2797 [BGH 03.06.2014 - VI ZR 394/13] Rz 18) sowie dessen Handeln in Ausführung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales/Beweislast.

Rn 29 Nach BGH (ZMR 15, 685) muss der Mieter darlegen und beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Nur die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter. Durch die Beweislastverteilung zulasten des Mieters wird dieser quasi so gestellt, als ob die nach § 309 Nr. 12 nichtige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast, Verjährung.

Rn 15 Der Sparbuchinhaber hat die Höhe der Guthabensforderung, die Bank eine Auszahlung zu beweisen (Köln VuR 01, 121). Nach § 416 ZPO begründet das Sparbuch nur in formeller Hinsicht den vollen Beweis dafür, dass die Urkundserklärungen vom Aussteller abgegeben worden sind. Der materielle Inhalt unterliegt dagegen freier richterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW 02, 2707). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Vermutungen und Beweislast (Abs 1).

Rn 1 ROM I qualifiziert die Beweislast materiell-rechtlich (anders zB das chinesische Zivilprozessrecht, Art 64 S 1 chin. ZPO). Art 18 I regelt die Bedeutung des mit Hilfe von ROM I ermittelten Vertragsstatuts für Beweisfragen: Es gelten die gesetzlichen Vermutungen und die Bestimmungen zur Beweislast im Vertragsstatut. Insoweit wird das Verfahrensrecht der lex fori – des am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 24 Wer sich auf die Teilnichtigkeit des Rechtsgeschäfts beruft, muss die dafür maßgeblichen Tatsachen beweisen (Baumgärtel/Laumen § 139 Rz 1). Derjenige, der sich darauf beruft, dass mehrere Geschäfte zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft zusammengefasst wurden, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 97, 3307 [BGH 23.07.1997 - VIII ZR 130/96]). Wer sich abw v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 18 Bei § 833 2 muss der Geschädigte beweisen, dass er durch ein vom Anspruchsgegner gehaltenes Tier eine Rechtsgutsverletzung erlitten hat. Will sich der Tierhalter exkulpieren, muss er beweisen, dass es sich bei diesem Tier um ein Haustier mit Nutztiereigenschaft iSd § 833 2 handelt (BGH NJW-RR 05, 1183, 1184 [BGH 03.05.2005 - VI ZR 238/04]) und dass er entweder bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Für die Kenntnis des Verkäufers als Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht (Bambg MDR 16, 1008 [OLG Bamberg 18.01.2016 - 4 U 160/14] zu § 280) ist der Käufer ebenso wie für Fehlen und Mängel der Aufklärung darlegungs- und beweispflichtig (Brandbg BeckRS 15, 20917 Rz 33). Ihm stehen aber erhebliche Beweiserleichterungen nach den Regeln der sekundären Darlegungs- und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 630h BGB – Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler.

Gesetzestext (1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. (2) 1Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 219 Die größte Bedeutung der von der Rspr entwickelten Regeln zur Arzthaftung liegt – wie bei der Produkthaftung – im Beweisrecht, insb bei den Modifikationen der Beweislast. Grds hat der Patient das Vorliegen einer Pflichtverletzung des Arztes sowie einer Körper- oder Gesundheitsverletzung, die Kausalität zwischen beiden (Bsp für eine besonders weitgehende Zurechnung sog...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der sich auf ein formloses Anerkenntnis berufende Gläubiger trägt die Beweislast dafür, dass eine Abrechnung oder ein Vergleich vorliegt. Im Zusammenhang mit einer Abrechnung hat er allerdings grds nur den Abrechnungsvorgang darzulegen und nicht einzelnen Schuldposten (Staud/Marburger Rz 15; BGH WM 02, 281, 282: bei Bürgschaft). Anders ist das bei einem nicht anerkannte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweisaufnahme, Beweiswürdigung und Beweislast.

Rn 55 Der Beweisanordnung folgt die eigentliche Beweisaufnahme, die den Vorschriften der §§ 355–484 unterliegt. Die Parteien haben gem § 357 I das Recht, der Beweisaufnahme beizuwohnen, die grds vor dem Prozessgericht stattfinden muss (§ 355 I 1). Unmittelbar im Anschluss an die Beweisaufnahme ist über deren Ergebnis mit den Parteien zu verhandeln (§§ 279 III, 285). Das Geri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales/Beweislast.

Rn 13 Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann für den Fall, dass die Voraussetzungen des Schlusszahlungsanspruches strittig sind, neben diesem hilfsweise geltend gemacht werden (BGH NJW 00, 2818). Ein Übergang vom Anspruch auf Abschlagszahlung auf den auf Schlusszahlung stellt einen Fall der Klageumstellung nach § 264 ZPO dar und ist damit keine Klageänderung (modifizierte Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 16 Wer sich auf den Beginn der Rechtsfähigkeit und damit die Vollendung der Geburt berufen will, muss dies ebenso beweisen wie die Tatsache des Todes und den (rechtlich relevanten) Todeszeitpunkt. Für den Beginn der Rechtsfähigkeit gibt das Gesetz auch keine Vermutung. Erleichtert wird der Beweis aber durch das PStG. Durch Eintragung beweist das Geburtenbuch die Tatsache ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 19 Darlegungs- und beweispflichtig für den Leistungsstand und die für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anzusetzenden Vertragspreise ist nach allg Grundsätzen der Unternehmer. Im Prozess muss er darüber hinaus auch zu den ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb nachvollziehbar vortragen (Erstdarlegungslast). Anders nur, wenn er sich auf die gesetzliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 14 Da die Begrenzungsvorschrift eine Einwendung ist, hat der Verpflichtete die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Billigkeitsgründe, die eine zeitliche Begrenzung rechtfertigen (BGH FamRZ 1990, 857; FuR 08, 88). Er muss also grds beweisen, dass der Berechtigte ehebedingte Nachteile nicht erlitten hat. Hat er Tatsachen vorgetragen, die – wie zB die Aufnahme e...mehr