Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendung und Auslegung des fremden Rechts.

Rn 12 Das Gericht darf die Anwendung des fremden Rechts nicht auf den reinen Gesetzeswortlaut beschränken, sondern muss die tatsächliche Rechtslage unter Berücksichtigung der ausländischen Rechtslehre, Rspr und Rechtspraxis ermitteln (BGH NJW 03, 2685, 2686 [BGH 23.06.2003 - II ZR 305/01]; 14, 1244, 1245 Rz 15 = MDR 14, 362 f [BGH 14.01.2014 - II ZR 192/13]; NJW 17, 338 [OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung enthält § 286 das zentrale Prinzip des Beweisrechts, das inzwischen als allgemeiner Grundsatz des Prozessrechts in allen Verfahrensordnungen enthalten ist (vgl § 261 StPO, § 108 I VwGO, § 128 I SGG, § 96 I FGO, § 84 S 1 ArbGG). Die freie Beweiswürdigung ist das Ergebnis einer langen geschichtlichen Entwicklung, in der es imme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorlegung des Wechsels.

Rn 2 Die Beweiserleichterung des Abs 1 hat nur einen sehr engen Anwendungsbereich. Denn regelmäßig setzt die Geltendmachung von Wechselansprüchen den rechtzeitigen Protest voraus (Art 44 sowie Art 25 II, 60, 66 II, 68 II WG), und in den anderen Fällen trifft, soweit es einer rechtzeitigen Vorlage des Wechsels überhaupt bedarf (vgl Art 53 I WG), den Bekl die Beweislast dafür,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 726 regelt seinem Wortlaut nach die Erteilung von sog qualifizierten Vollstreckungsklauseln für den Fall, dass die Vollstreckung nach dem Inhalt des Urteils vom Eintritt einer Tatsache abhängt, die der Gläubiger zu beweisen hat. Doch weist die Vorschrift über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich insofern hinaus, als in ihr die Frage nach den Anforderungen an die Best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beweisregeln, Beweiserleichterungen, Beweislastumkehr.

Rn 13 Lässt der Tatrichter gesetzliche Beweisregeln unbeachtet oder legt er der Beweiswürdigung umgekehrt eine abstrakte Beweisregel zugrunde, die das Gesetz nicht kennt, liegt eine revisionsrechtlich beachtliche Rechtsverletzung vor (BGH NJW 99, 486, 488; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 10). Unbeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt auch die Frage, ob der Tatri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 6 Das Gericht hat nach seinem Ermessen das Bedürfnis für die in § 144 vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten zu prüfen (BGH MDR 19, 563; MDR 15, 448 [BGH 09.12.2014 - X ZR 13/14]). Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen der Beweisführung iSv Abs 3 iVm den Normen des Augenscheins und des Sachverständigenbeweises vorliegen. Holt das Gericht vAw ein Sachverständigengutacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erklärungen über Behauptungen der Gegenseite (Nr 4).

Rn 7 Auch für dieses Vorbringen der Gegenseite gilt das unter III. Gesagte. Auch die Erklärungen des Gegners richten sich nach den Regeln der Behauptungs- und Beweislast sowie der Wahrheitspflicht des § 138. Darüber hinaus bestimmen diese Erklärungen im Einzelnen die Fragen der erforderlichen weiteren Substantiierung durch die beweisbelastete Partei sowie die Beweisbedürftig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweismittel.

Rn 11 Das Gericht hat nach Abs 1 S 2 darauf hin zu wirken, dass die Parteien die Beweismittel bezeichnen. Hieraus ergibt sich nicht nur eine gerichtliche Pflicht, auf das gänzliche Fehlen eines Beweisangebots für eine bestrittene Behauptung hinzuweisen, sondern auch unklare, unvollständige (BGH NJW 87, 3077, 3080) oder ungenügende (Oldenbg NJW-RR 00, 950 [OLG Oldenburg 31.03...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthaltsänderung war zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich.

Rn 9 Darüber hinaus kommt eine Verweisung nach § 154 nicht in Betracht, wenn die Änderung des Aufenthaltsorts zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich war, um Opfer häuslicher Gewalt effektiv zu schützen (vgl BTDrs 16/9733, 293). Davon kann ausgegangen werden, wenn der andere Elternteil entweder im Hinblick auf das Kind gegen dessen Recht auf gewal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht des Verfahrens (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 klärt für das Versagungsverfahren im ersuchten Staat (Art 2 lit e) die Frage des anwendbaren Prozessrechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben Vorrang. Im Übrigen ist das Recht des ersuchten Mitgliedstaates maßgeblich. Die Entscheidung ergeht in Deutschland gem § 1115 IV 1 ZPO in Form des Beschlusses. Zur Bindungswirkung tatsächlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Art und Umfang der Ermittlungen.

Rn 6 Sind dem Richter die in S 1 genannten Rechtssätze aus seiner Praxis bekannt – etwa in Scheidungsverfahren häufig anzuwendende ausländische Vorschriften – bedarf es keines besonderen Beweisverfahrens. Das Gericht kann dann den Rechtssatz ohne weiteres seiner Entscheidung zugrunde legen (HK-ZPO/Saenger Rz 8). Ist dies nicht der Fall, ermittelt es die Rechtssätze vAw (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschuldigung.

Rn 11 Entschuldigt die Partei die Verspätung (nicht die Verzögerung) genügend, kommt eine Zurückweisung nicht in Betracht (§ 296 I; dort Rn 30 ff). Erforderlich dazu ist, dass die Partei Umstände vorträgt, die die Versäumung der Frist als nicht vorwerfbar erscheinen lassen (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]). Schon leichte Fahrlässigkeit steht der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 2 Die Bedeutung der Amtsermittlung besteht darin, dass das Gericht ohne jede Bindung an Behauptungen und Beweisanträge der Beteiligten die entscheidungserheblichen Tatsachen ermitteln und in das Verfahren einführen kann. Die Pflicht des Gerichts zur Amtsermittlung wird in ihrem Umfang und Inhalt durch die Anträge der Beteiligten (im Falle eines Antragsverfahrens) und den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Rechtssätze können grds nicht Gegenstand des Beweises sein. Das Gesetz geht davon aus, dass der Richter das geltende Recht kennt oder, wenn es ihm nicht bekannt ist, vAw ermittelt (iura novit curia). Dazu gehört nicht nur das gesamte inländische Gesetzesrecht einschließlich des internationalen Privatrechts (BGH NJW 96, 54 [BGH 21.09.1995 - VII ZR 248/94]), des internati...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Im Grundsatz sollte man davon ausgehen, dass die Bekämpfung von Rechtsbrüchen sinnvoll und erwünscht ist, sodass ein angeblicher Missbrauch gem § 2c die seltene Ausnahme sein wird. Mit der ›vorwiegenden‹ Verfolgung finanzieller Interessen sind theoretisch denkbare ›Abmahnvereine‹ angesprochen, die aber heute gar nicht mehr klagebefugt wären (vgl § 4 II UKlaG), so dass e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfung des Einspruchs (Abs 1 S 1).

Rn 2 Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Einspruchs sind Prozessfortsetzungsbedingungen, die als Vorausaussetzungen für eine Verhandlung und eine Entscheidung in allen Instanzen vAw in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen sind (RGZ 110, 169, 172; BGH NJW 76, 1940 [BGH 21.06.1976 - III ZR 22/75]). Hierfür gelten die Regeln über den Freibeweis (OLGR Braunschw 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 13 Es war umstr, ob der Schuldner iRd nach § 891 S 2 erforderlichen Anhörung den Erfüllungseinwand erheben kann. Mit dem BGH ist davon auszugehen, dass wegen des Wortlautes von § 887, seines Sinns und Zwecks und aus prozessökonomischen Gründen (Vermeidung der Vollstreckungsabwehrklage) das Vollstreckungsgericht im Verfahren nach § 887 prüfen muss, ob erfüllt wurde (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlende Ersatzfähigkeit.

Rn 11 Der sog Anordnungsschaden, der allein aufgrund der Anordnung der Eilmaßnahme und unabhängig von ihrer Vollziehung eintritt – bspw auf Grund freiwilligen Verzichts auf Veräußerung bei noch nicht zugestelltem Verfügungsverbot (Saarbr NJW-RR 98, 1039) – fällt nicht unter § 945 (BGH NJW 88, 3268, 3269 [BGH 07.06.1988 - IX ZR 278/87]). Dieser Schaden ist nur unter den Vorau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 § 582 findet analog auch auf die Klage zur Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB Anwendung (BGH NJW 74, 557; ZIP 89, 191). § 826 BGB kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn die entspr Umstände erst nach Abschluss des Ausgangsverfahrens eingetreten sind und zuvor nicht geltend gemacht werden konnten (Kobl v 19.3.19 – 1 W 63/19). Richtet sich die Klage nach § 826 BGB j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensablauf.

Rn 29 Gegner der Erinnerung des Schuldners ist regelmäßig der Gläubiger; ohne dessen Anhörung darf nicht zu seinem Nachteil entschieden werden. Gleiches gilt, wenn ein Dritter die Erinnerung gegen eine Vollstreckungsmaßnahme einlegt. Bei der Erinnerung des Gläubigers, insb auch derjenigen des § 766 II, ist Erinnerungsgegner der Schuldner; es bedarf auch dessen Anhörung, wenn...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / III. Fazit

Anhand der dargestellten verfahrensrechtlichen Institute sollte der Beitrag insbesondere dem anwaltlichen Praktiker einen profunden Überblick über das in der täglichen Praxis am häufigsten anzuwendende Verfahrensrecht bieten. Aus der Gegenüberstellung der praxisrelevantesten verfahrensrechtlichen Anforderungen in Familiensachen und Familienstreitsachen werden die Komplexität...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Negative Feststellungsklage.

Rn 66 Wird einer negativen Feststellungsklage stattgegeben, ist das Nichtbestehen des betreffenden Rechts oder Rechtsverhältnisses rechtskräftig festgestellt. Ein Urt, welches diese aus sachlichen Gründen abweist, hat dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein Urt, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (RGZ 74, 121; BGH,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 7 Keine Prozessvoraussetzung ist im Falle des § 257 – anders als bei § 259 – die Besorgnis künftiger Nichterfüllung (Stuttg ZIP 18, 1727). Klage auf künftige Räumung kann erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis besteht, dass der Mieter sich der rechtzeitigen Räumung entziehen wird. Solange der Mieter die Berechtigung der Kündigung bestreitet und sich nicht z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 7 Die Anordnungen nach Abs 1 S 1 ergehen durch Beschl des Gerichts. Es handelt sich um einen Beweisbeschluss (§ 358). Die Anordnung einer Vorlegung nach Abs 1 S 2 kann neben einem Gerichtsbeschluss auch durch Verfügung gem § 273 II Nr 5 ergehen. Im Übrigen richtet sich auch das Verfahren nach den beweisrechtlichen Vorschriften der §§ 371 ff und §§ 402 ff. Eine Entscheidun...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 7. Familienangehörige

Rz. 20 Den Arbeitnehmer trifft bei Zugang der Kündigung (Aushändigung an einen Familienangehörigen) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Zugang der Kündigung keine Kenntnis gehabt hat.[48] Kein Verschulden soll vorliegen, wenn der Briefkasten regelmäßig durch ein bestimmtes Familienmitglied geleert wird und dieses die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht aushändigt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisverträge und Beweislastverträge.

Rn 105 Die Parteien können in vielfältiger Weise auf die Verteilung der Beweislast und die Beweisführung Einfluss nehmen (s dazu näher Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 26 Rz 1 ff). Als Oberbegriff für die unterschiedlichen Vertragsgestaltungen kann der Begriff ›Beweisvereinbarungen‹ verwendet werden (im Anschluss an Jäckel, Beweisvereinbarungen, S 4). Zu unterscheiden sind Beweisv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Es gilt das Prinzip der Anerkennung, entspr § 328 I Nr 1–4 ZPO u § 16a FGG aF listet I Anerkennungshindernisse abschließend auf. Daneben ist die Anerkennung ausgeschlossen, wenn die Gerichtsbarkeit des erkennenden Staates fehlte (BGHZ 189, 87, 90; Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 28). Anerkennungshindernisse sind mit Ausnahme des I Nr 2 vAw zu prüfen (zu den Anforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Norm stellt für bestimmte Einkunftsbereiche die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung auf, dass WK iSd § 9 EStG in einer bestimmten Mindesthöhe angefallen sind (Fissenewert in H/H/R, § 9a EStG Rz 5 (August 2023): "gesetzlich normierter Rechtsanspruch auf Gewährung der WK-Pauschbeträge"). Gegenüber § 9 EStG ist die Norm lex specialis. Bei e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 9 Ohne zur Amtsermittlung zu ermächtigen, ist die Beiziehung von Akten zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat (BVerfG NJW 14, 1581; BGH NJW 04, 1324 [BGH 12.11.2003 - XII ZR 109/01]; KG NJW-RR 22, 468 [KG Berlin 16.12.2021 - 22 U 69/21]; Hamm IPRspr 16, Nr 129, 310). Von anderen Gerichten nach § 273 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interessenabwägung.

Rn 4 Neben der Prüfung des unersetzbaren Vollstreckungsnachteils (Rn 3) muss das Gericht in eine Abwägung darüber eintreten, ob die Interessen des Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung die des Schuldners an deren Aufschub oder Beschränkung überwiegen (II). Allein das typische Interesse eines Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung ist inso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Entkräftung des Anscheinsbeweises.

Rn 31 Sind die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises unstr oder bewiesen, hat dies eine Umkehr der konkreten Beweisführungslast zur Folge (Hk-ZPO/Saenger Rz 40; Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 17 Rz 32). Der Beweisgegner kann die durch das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs begründete Überzeugung des Gerichts durch die Führung des Gegenbeweises erschüttern, indem er Tats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hauptbeweis.

Rn 13 Der Hauptbeweis ist der Beweis der objektiv beweisbelasteten Partei für das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm. Er kann mit allen Beweismitteln geführt werden, direkt oder auch indirekt mit Hilfe von Indizien. Welche Partei ihn zu führen hat, ist eine Frage der Verteilung der objektiven Beweislast (§ 286 Rn 59). Der Hauptbeweis ist g...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Gelangensvermutung

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2020 enthält § 17a UStDV in Umsetzung der Vorgaben des Unionsrechts (§ 45a MwStVO) eine sog. Gelangensvermutung. Hintergrund ist, dass unionsrechtlich Formen der Nachweisführung für i. g. Lieferungen definiert wurden, die in allen Mitgliedstaaten anzuerkennen sind. Vorher gab es unionsrechtlich keine verbindlichen Regelungen, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsnatur.

Rn 29 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Anscheinsbeweis keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast hat. Während die Anwendung von Beweislastnormen das Vorliegen eines non liquet zur Voraussetzung hat, soll der Anscheinsbeweis eine Beweislastentscheidung gerade verhindern. Abzulehnen ist auch die Auffassung, der Anscheinsbeweis sei dem materiellen...mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 2 Unterhalt

1. Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick und will verhindern, dass sich der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit durch Dispositionen über den Bestand des Unterhaltsanspruchs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 9 Wo die Stufenklage (Leistungsklage) möglich ist, fehlt grds das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage (BGH NJW 96, 2097). Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht erfährt dieser Grundsatz jedoch Einschränkungen. Das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage entfällt idR nicht bereits dadurch, dass der Kl im Wege der Stufenklage auf Leistung kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt – als Korrektiv zu den restriktiven Bestimmungen der Parteivernehmung auf Antrag (§§ 445–447) – die Parteivernehmung vAw, also ohne Rücksicht auf einen Beweisantrag und die Beweislast. Sie enthält für die Beweisführung eine Ausnahme vom Beibringungsgrundsatz und dient dazu, dem Gericht ein Mittel zur Vervollständigung der Grundlagen für die richter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Erbschaftsprozess und Erbscheinsverfahren.

Rn 17 Da der Erbschein das Erbrecht nicht verbindlich feststellt, sondern lediglich im Prozess des Erbscheinsinhabers gegen Dritte die – widerlegliche – Vermutung des § 2365 BGB besitzt, liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Dennoch führt die Vermutung des § 2365 BGB im Zivilprozess des Erbscheinsinhabers gegen einen Dritten zur Umkehr der Beweislast. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anscheinsbeweis.

Rn 13 Eine Sonderform der Beweiswürdigung stellt der Anscheinsbeweis dar. Bei diesem handelt es sich um die Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung durch den Richter iRd freien Beweiswürdigung auf das konkrete Geschehen. Die Voraussetzung des Anscheinsbeweises ist ein typischer Geschehensablauf, also ein sich aus der Lebenserfahrung bestätigender gleichförmiger Vorg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 7 Als prozessleitende Anordnung enthält der Beweisbeschluss keine für das nachfolgende Urt bindende Festlegung über die Entscheidungserheblichkeit bestimmter Tatsachen oder die Beweislast. Er kann vom Gericht nachträglich aufgehoben werden, insb wenn sich herausstellt, dass es auf die zu beweisenden Tatsachen nicht mehr ankommt. Nach Maßgabe des § 360 kann er auch abgeänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Betagte und aufschiebend bedingte Ansprüche.

Rn 15 Nach Abs 2 können auch betagte und bedingte Forderungen als Arrestanspruch in Betracht kommen. a) Betagte Ansprüche. Betagte Ansprüche sind Forderungen, die zwar schon bestehen, aber erst zu einem späteren bestimmten oder von einer Kündigung abhängigen Zeitpunkt fällig werden (Schuschke/Walker/Walker Rz 9; Zö/Vollkommer Rz 7). b) Aufschiebend bedingte Ansprüche. Aufsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) oder dass gegen ein Pfändungsverbot (Rn 4 ff) verstoßen wurde. Ein Verstoß gegen Abs 1 S 2 oder Abs 2 führt nicht zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 7 Die Forderung nach einer ›umfänglichen Belehrung über die Beweislast‹ (so MüKoZPO/Schreiber Rz 2) erscheint zu weitgehend. Im Hinblick auf den möglichen Verlust einer günstigen prozessualen Lage kann im Einzelfall ein Hinweis nach § 139 angebracht sein. Wird eine Partei trotz fehlenden Einverständnisses vernommen, ist für die Verwertbarkeit zunächst zu prüfen, ob die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Ob iRd dreistufigen Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren (s vor §§ 578 ff Rn 3) die Voraussetzungen des § 582 bei der Zulässigkeit (so etwa BGH LM Nr 1 zu § 582; BGH WM 75, 736; RGZ 75, 53, 57) oder der Begründetheit (etwa Zö/Greger § 582 Rz 2) zu prüfen sind, ist umstr. Die Auswirkungen des Meinungsstreits sind aber gering: Bei beiden Einordnungen ist nämlich die schuldl...mehr