Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.6 Zulässigkeit von Sachausschüttungen

Die Hauptversammlung kann eine Sachausschüttung beschließen, wenn die Satzung diese Möglichkeit vorsieht.[1] Ein besonderes Prob­lem ist die Bewertung der Sachausschüttung. Wie eine solche richtig zu bewerten ist, wird in der Literatur kontrovers diskutiert.[2] Zutreffend erscheint es, vom Verkehrswert als dem richtigen Wert auszugehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / VII. Ergebnis

Das Handeln und Halten von Krypto Assets wirft noch handels- und steuerrechtliche Abgrenzungsfragen auf, welche sich aber mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie den steuerbilanziellen Regelungen des EStG zutreffend lösen lassen. Im Rahmen der verbleibenden Diskussionspunkte darf weiter sowohl auf Stellungnahmen der Finanzverwaltung als auch auf erste Judikatur de...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 4 Internes Nutzenpotenzial von Kapitalflussrechnungen

Rz. 117 Im Bereich der Kapitalflussrechnungen verschmelzen externe Rechnungslegung und interne Controllinganwendung, es kommt zu einer Konvergenz des Rechnungswesens. Ein so ausgestaltetes Rechnungswesen hat das Ziel, eine konsistente wirtschaftliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle Unterstützung der Unternehmensführung – unter Beachtung der Informationsinteressen der St...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / I. Welche Krypto Assets (Kryptowährungen, NFT, Airdrops) sind Wirtschaftsgüter?

Krypto Assets [1] können – je nach ihrer Beschaffenheit und Nutzung – als Wirtschaftsgüter (WG) eingestuft werden. WG-Eigenschaft bejaht: Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind aufgrund ihrer Eigenständigkeit und Handelbarkeit als WG zu betrachten.[2] Gleiches gilt mit Blick auf das weite Verständnis des BFH vom Vorliegen eines WG[3] für Non-Fungible Tokens (NFTs), welc...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.2 Umfang des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft und damit auch jeder AG grundsätzlich – es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB [1] – aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang. Diese 3 Bestandteile bilden eine Einheit und sind von den gesetzlichen Vertretern der AG grundsätzlich innerhalb der ersten ...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter http://www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.5 Angabenotwendigkeiten

Rz. 79 Über das Schema hinaus sind nach DRS 21 sowie nach IAS 7 erläuternde Angaben notwendig bzw. empfohlen. Die Nennung von außerordentlichen Posten ist bis Inkrafttreten von IFRS 18 spätestens im Jahr 2027 grundsätzlich nicht gestattet. Die Angabe von sonstigen wesentlichen Posten kann dennoch – nach dem Prinzip der Wesentlichkeit – notwendig oder sinnvoll sein. Rz. 80 Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.4 Fondsabgrenzung

Rz. 16 Ein Streitpunkt in der wissenschaftlichen Diskussion ist die Frage nach der Abgrenzung des zu betrachtenden Fonds, der eine Zusammenfassung bestimmter Bilanzpositionen zu einer buchhalterischen Einheit darstellt, mit dem die finanzielle Lage eines Unternehmens am sinnvollsten abgebildet werden kann. Der Finanzmittelfonds soll einen Erklärungswert hinsichtlich des Liqu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.7.4 Anfechtung des Bestellungsbeschlusses

Der Beschluss über die Bestellung des Verwalters kann nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG angefochten werden (siehe zur Anfechtung von Beschlüssen Kap. B.I.7.3.5). Wird der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, führt dies in entsprechender Anwendung von § 47 FamFG [1] weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die der Verwalter namens der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslösungen / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Ob Auslösungen zur Sozialversicherung beitragspflichtig sind, richtet sich nach der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 21 Jahressteuergesetz 2022

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Durch das Jahressteuergesetz wurden auch Änderungen im Bewertungsgesetz vorgenommen. Mit diesen Änderungen werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Sockelbetrag für Finanzmittel (Zeile 28 bis 29)

Hier ist keine Eintragung erforderlich. Ist der Saldo der Finanzmittel abzüglich der Schulden positiv, bleibt davon ein Sockelbetrag in Höhe von 15 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Beteiligung bzw. der Anteile an der Gesellschaft von der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen ausgenommen. Voraussetzung für den Abzug des Sockelbetrags ist, dass das b...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.9 Gesonderte Feststellung

Folgende Feststellungen sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG durch das für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit örtlich zuständige Finanzamt vorzunehmen: gesonderte Feststellung der Ausgangslohnsumme die Anzahl der Beschäftigten die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen. Eine solche gesonderte Feststellung ist immer dann vorzunehmen, wenn diese Angaben für die Erbschaftsteu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.5 Feststellungen

Eine Feststellung hat immer dann zu erfolgen, wenn und soweit diese Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i. S. d. § 13b Abs. 10 ErbStG von Bedeutung sind.[1] Nach § 13b Abs. 10 ErbStG sind folgende Feststellungen durch das Finanzamt durchzuführen: die Summen der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG die Summen der gemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.6 Verfahrensrechtliches

Der Erwerber obliegt nach § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 ErbStG die Verpflichtung, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Änderungen der genannten Bestimmungen oder der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb einer Frist von einem Monat anzuzeigen (Anzeigeverpflichtung). In § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 2 ErbStG ist eine entsprechende Festsetzungsfrist vorgesehen. Demnach en...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Praxishinweis zum Verschonungsabschlag

Der Verschonungsabschlag wird nach dem Grundbesitzwert abgezogen und hängt von der Höhe des Grundbesitzwerts ab. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Wert des betroffenen Grundstücks im Regelverfahren ermittelt wurde oder der gemeine Wert nach § 198 BewG ermittelt wurde.[1] Hinzuweisen sind hier auf die bewertungsrechtlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 für d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG

Rz. 147 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 148 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 24 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG)

3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG Rz. 147 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 148 einstweilen frei 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz Rz. 149 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG)

Rz. 94 An dieser Stelle wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 95 – 100 einstweilen freimehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zertifizierter-Verwalter-Pr... / 6 Bewertung der Prüfung (§ 5 ZertVerwV)

6.1 Überblick Nach der Prüfung hat der Prüfungsausschuss über das Prüfungsergebnis zu beraten. Die Leistung des Prüflings ist mit "bestanden" oder "nicht bestanden" zu bewerten (§ 5 Abs. 2 Satz 1 ZertVerwV). Noten oder Tendenzen gibt es nicht. 6.2 Bestandene Prüfung Die Prüfung ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 ZertVerwV mit "bestanden" zu bewerten, wenn sowohl der schriftliche als au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft

Rz. 44 Die formgewechselte Kapitalgesellschaft hat ihr Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz, welche sie gem. § 25 S. 2 i. V. m. § 9 S. 2 UmwStG aufzustellen hat, grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag kann sie jedoch auch einen Ansatz mit dem Buch- oder einem Zwischenwert wählen[1]. Rz. 45 Je nachdem, ob § 20 UmwStG oder § 21 UmwStG entsprechend anzuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 24 Abs. 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.5 Bewertung des Rabattvorteils von Dritten

Auch bei branchenüblichen, wechselseitigen Arbeitnehmerrabatten und Preisvorteilen innerhalb eines Konzerns werden in aller Regel steuerpflichtige Lohnbestandteile vorliegen. Da für die Drittrabatte der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nicht gilt, kommt der Berechnung des Rabattvorteils besondere Bedeutung zu. Dabei wird vom üblichen Endverbraucherpreis die Zahlung des Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Ausübung des Bewertungswahlrechts

Rz. 143 Das Bewertungswahlrecht wird durch den Ansatz in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft und die Einreichung der entsprechenden Steuererklärung beim FA ausgeübt. Hierbei ist unbeachtlich, wenn die Handelsbilanz aufgrund formeller Mängel, z. B. der fehlenden Feststellung durch die Gesellschafterversammlung, (noch) nicht wirksam ist.[1] Für die Feststel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz

Rz. 149 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während die §§ 20ff. UmwStG die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft behandeln, geht es in § 24 UmwStG um die Einbringung in eine Personengesellschaft mit den sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 § 24 UmwStG geht letztlich auf die Rechtsprechung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Ausnahme: Bewertungswahlrecht (§ 24 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 UmwStG)

3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG) 3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Voraussetzungen des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 u. Satz 3 UmwStG)

3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall , wenn zu dem eingebrachten Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 134 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zertifizierter-Verwalter-Pr... / 6.2 Bestandene Prüfung

Die Prüfung ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 ZertVerwV mit "bestanden" zu bewerten, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil der Prüfung jeweils mit "bestanden" bewertet worden sind. 6.2.1 Schriftlicher Teil der Prüfung Der schriftliche Teil der Prüfung ist bereits dann mit "bestanden" zu bewerten, wenn der Prüfling in allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Rz. 145 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 146 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG)

3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Zwischenwert

Rz. 111 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 112 – 113 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3 Antragstellung als formale Voraussetzung

3.3.2.3.1 Allgemeines Rz. 134 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einstweile...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Barlohn können auch unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn gehören. Diese Einnahmen werden als "Sachbezüge" oder "geldwerte Vorteile" bezeichnet. Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung von steuerpflichtigen Sachbezügen einerseits zu den steuerf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.4 Antragsform

Rz. 141 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zertifizierter-Verwalter-Pr... / 6.1 Überblick

Nach der Prüfung hat der Prüfungsausschuss über das Prüfungsergebnis zu beraten. Die Leistung des Prüflings ist mit "bestanden" oder "nicht bestanden" zu bewerten (§ 5 Abs. 2 Satz 1 ZertVerwV). Noten oder Tendenzen gibt es nicht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 133b Es wird verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 133c – 133d einstweilen freimehr