Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze (zu § 12 UStG)

Kommentar Zur Konjunkturbelebung im Rahmen der Corona-Krise wurde beschlossen, den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % temporär abzusenken. Wie auch schon bei früheren allgemeinen Steuersatzänderungen hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Schreiben zu den Anwendungsregelungen Stellung genommen und eine Vielzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2.2 Private Nutzung der ­Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer

Die kostenlose Überlassung von Telekommunikationsgeräten an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie nicht dadurch gekennzeichnet ist, dass betriebliche Zwecke des Arbeitgebers die privaten Arbeitnehmerbelange überlagern.[1] Da die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen bela...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung bei Erstattung von Internetaufwendungen

Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte, das entsprechende Zubehör und einen Internetzugang nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern aus betrieblichen Gründen unentgeltlich oder verbilligt übereignen wollen, wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG die Möglichkeit eröffnet, die für diesen steuerpflichtigen Vorgang anfallende Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu e...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 62 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Erfasst werden auch Nachsteuern, die infolge einer Steuersatzerhöhung fällig werden.[4] Zeile 63 Einzutragen sind in Rechnungen unricht...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.4 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 23 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 52–57 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 18–30). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.6 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 25–28 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 39. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.10 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 48–50 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.1 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 19–20 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile 20) anzugeben. [1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vorsteuerabzug von damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2019 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.8 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 71 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 71) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 31–36 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 32 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 66 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund ihrer unterne...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.7 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 29 und 30 Die Zeilen 29 und 30 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 29 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 30 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 58 Zeile 58 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert insbesondere Abschn. 6.5 und 6.6 UStAE . Gelangt der Gegenstand einer Lieferung aus dem Gemeinschaftsgebiet in das Drittlandsgebiet, kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen. Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen muss von dem leistenden Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Entwicklung auf EU-Ebene

Rz. 22 Die für die nationale Regelung maßgebende Bestimmung des Art. 13 MwStSystRL wurde bereits weitgehend unverändert aus der Vorgängerregelung des Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie übernommen und bis heute fortgeführt (Rz. 1). Im Dezember 2010 legte die EU-Kommission ein sog. Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer vor, in der sie unter dem Gesichtspunkt der Steuern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt (zu § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.4 UStAE um Absatz 3. Der BFH[1] musste sich in einem Verfahren mit der Steuerfreiheit der Übertragung von Kapitallebensversicherungen beschäftigen. Die Klägerin erwarb von Privatpersonen Kapitallebensversicherungen, optimierte diese Verträge (z. B. durch Kündigung von Zusatzleistungen, Optimierung der Zahlungsweise etc.) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung

Leitsatz Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses (BMF-Schreiben vom 31.10.1983, BStBl I 1983, 470) wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Normenkette § 34c Abs. 5 EStG Sachverhalt Der Kläger erzielte als Fluggerätemechaniker Einkünft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Da die Konzeption entsprechender Lizenzgestaltungen auf der Zwischenschaltung von EU-Durchleitgesellschaften beruht, stellt sich vorab auch die Frage, ob für eine Gesellschaft die Abkommensberechtigung zur Entlastung von Abzugssteuer besteht. § 50d Abs. 3 EStG versucht als sog. "anti-treay-shopping"-Regelung derartige Zwischenschaltungen auch zu vermeiden, indem einer formal ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Betroffene Zahlungsempfänger

Der persönliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist zudem auf Zahlungen zwischen nahestehenden Personen beschränkt.[1] Lizenzzahlungen an fremde Dritte sind – anders als bei der Zinsschranke des § 4h EStG – nicht betroffen und weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die für § 1 AStG geltenden Abgrenzungslinien sind insoweit anzuwenden; dies gilt insbesondere im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.9.4 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG

Bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen Lizenzschranke und vGA (Vorrang/Nachrang). Betrachtet man die vergleichbare Problematik bei der Zinsschranke, so vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine vGA vorrangig zu erfassen ist, d. h. in eine Abzugsbeschränkung nur Aufwand fallen kann, der den Gewinn originär geminde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieften und den aktuellen Goldpreis abbildeten (z.B. "Gold Bullion Securities"), ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuersatz bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person

Leitsatz § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32d Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (zu § 4 Nr. 2 und § 8 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert insbesondere Abschn. 8.1 Abs. 2 UStAE . Bestimmte Umsätze der Seeschifffahrt sind unter den Bedingungen des § 4 Nr. 2 und § 8 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Zu der wesentlichen Voraussetzung gehört es, dass es sich um Schiffe für die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt) handelt. Bisher war in den Vorgaben des UStAE nur all...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / II. Änderung des BMF-Schreibens für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) und entsprechende Anwendung der vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) sind Zuwendungen (Gehaltsbestandteile), die nicht gesondert für die begünstigte Tätigkeit geleistet werden, bisher im Verhältnis der Kalendertage aufzuteilen (vgl. Abschnitt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / VIII. Anwendungszeitpunkt

Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 29. April 2008 (a. a. O.). Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Soweit die Änderungen von Rdnr. 9e durch das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2018 (BStBl I S. 814) dazu führen, dass auch Sachzuwendungen pauschal nach § 37b EStG besteuert werden können, die zuvor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Schreiben des BMF vom 29. April 2008 (BStBl I S. 566) Entscheidungen des BFH vom 16. Oktober 2013 – VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12 – (BStBl II 2015 S. 455, 457 und 495) und vom 12. Dezember 2013 – VI R 47/12 – (BStBl II 2015 S. 490) Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, und Geschenke, die nicht in Geld bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, R 36 KStR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / E. Bilanzielle Behandlung der Zeitwertkonten

Zur bilanziellen Berücksichtigung von Arbeitszeit-, Zeitwert- und Lebensarbeitszeitkonten wird in einem gesonderten BMF-Schreiben Stellung genommen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 2. Bewertung der Zuwendungen

Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 37b Absatz 1 Satz 2 EStG sind die Zuwendungen mit den Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer zu bewerten. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendungen einzubeziehen, die der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [*] Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Folgendes:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bezug: BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (BStBl I S. 1467) sowie vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470)mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 12. Anwendungsregelung

Die Regelungen dieses Schreibens sind spätestens ab Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I zu beachten. Das BMF-Schreiben vom 22.10.2010, IV C 5 – S 2367/09/10002, DOK 2010/0801807 (BStBl 2010 I S. 1254) wird hiermit aufgehoben.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerrelevante Vertragsänderungen

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Werden wesentliche Merkmale des Versicherungsvertrags, nämlich Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsbeitrag und Beitragszahlungsdauer verändert, geht die FinVerw dem BFH folgend normalerweise davon aus, dass der ursprüngliche Vertrag durch einen neuen (anderen) Versicherungsvertrag ersetzt worden ist (Novation; vgl BFH 112, 484 = BStBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erstmals eröffnete das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.07.1961 (BGBl 1961 I, 909 = BStBl 1961 I, 680) neben anderen bestehenden Möglichkeiten (vgl alter § 19a EStG, SparPG, WoPG) einen weiteren Weg, auf dem ArbN Vermögen mit Hilfe von steuerfrei bleibenden Sonderzuwendungen ihrer ArbG bilden können. Rz. 7 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 6. Zeitliche Anwendung

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 18. Februar 2011, BStBl I Seite 213.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Einführung

Rz. 32 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Durch das StÄndG 1992 (BGBl 1992 I, 297 = BStBl 1992 I, 146) wurden sowohl der Abzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen, die zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen (Policendarlehen), als auch die Steuerfreiheit der Erträge aus derartigen Versicherungen wesentlich eingeschränkt (vgl § 10 Abs 2 Satz 2 EStG 2004 und § 20 Abs 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / VIII. Sonstiges

Rz. 140 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Aufzeichnung im Lohnkonto Der Arbeitgeber hat die im elektronischen Verfahren abgerufenen ELStAM in das Lohnkonto zu übernehmen (§ 41 Absatz 1 Satz 2 EStG). Gleiches gilt für die im Rahmen der Härtefallregelung (vgl. Rz. 127 und 129) in der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung ausgewiesenen (Lohnsteuerabzugs-) Merkmale und für die in der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2. Aufteilung des verbleibenden laufenden Arbeitslohns

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (a. a. O.) ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und im Lohnsteuerabzugsverfahren stets nach den im In- und Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres aufzuteilen. Beim laufenden Lohnsteuerabzug für den ei...mehr