Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.7 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)

• 2020 Vororganschaftlicher Zinsvortrag der Organgesellschaft/Organschaftliche Zinsvorträgen bei Beendigung der Organschaft/§ 15 KStG Nach Auffassung der FinVerw sind vororganschaftliche Zinsvorträge der Organgesellschaft während der Organschaft einzufrieren (BMF v. 4.7.2008, BStBl I 2008, 718). Zu folgen sein dürfte dieser Auffassung mangels gesetzlicher Grundlage nicht. Vie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vergrößert und dadurch ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden. Die Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sind weitgehend seit 1.1.2018 in Kraft. Auf tariflicher Grundlage ist seitdem eine reine Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.38 Genussrechte

Dreßler/Linscheidt, Zur ertragsteuerlichen und bilanziellen Behandlung von Genussrechten – Neuerungen und Gestaltungsmöglichkeiten aus dem BMF-Schreiben vom 11.4.2023, WPg 19/2023, S. 1098; Kahle/Kopp, Genussrechtskapital in der Handels- und Steuerbilanz, FR 20/2023, S. 913; Hänsch, Das Genussrecht als Finanzierungsinstrument bei Kapitalgesellschaften – BMF-Schreiben vom 11....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.3 Lohnsteuer-Nachschau

Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wurde die Lohnsteuer-Nachschau [1] eingeführt. Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren der Ergänzung der Lohnsteuer-Außenprüfung in Fällen illegaler Beschäftigung. Die Lohnsteuer-Nachschau ermöglicht es, Lohnsteuer-Außenprüfer an Einsätzen der Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.2 Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Die Durchführung der Prüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt besonderen Verfahrensregeln. Bei größeren Firmen erfolgt die Prüfung im 4-Jahresturnus im Wege einer sog. Anschlussprüfung. Die Prüfung wird im Normalfall digital durchgeführt.[1] Einzelheiten zum Datenzugriff un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 4 Reisekostenabrechnung

Häufig erfolgt die Reisekostenabrechnung in den Firmen nicht durch die Entgeltabrechnung, sondern durch eine separate Reisekostenabrechnungsstelle. Dieses Verfahren bedarf allerdings einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Betriebsstättenfinanzamt; dieses muss die gesonderte Aufzeichnung der steuerfreien Reisekostenerstattungen außerhalb des Lohnkontos zugelassen haben.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 4 Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, wenn er haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v. § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in Anspruch genommen und unbar bezahlt hat.[1] Über die Betriebskostenabrechnung bezahlt der Mieter anteilig für haushaltsnahe Dienstleistungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.14 Betriebsprüfung: Aufbewahrung, Datenzugriff, Prüfsoftware

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.41 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.87 Rechnungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Henckel, Ausfinanzierung von Betriebsrenten mittels „irrevocable Trust“, StuB 15/2024, S. 597; Levedag, Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.37 Gebäude

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.3 Buchführungsklarheit bzw. -ordnung: Systematisches, fortlaufendes und zeitgerechtes Erfassen und geordnetes Sammeln

Das zeitgerechte Erfassen verlangt, dass zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung ein zeitlicher Zusammenhang besteht.[1] Jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah nach seiner Entstehung in den Grundaufzeichnungen zu erfassen.[2] Zeitnah bedeutet, dass die Aufzeichnung möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung erfolgen muss.[3] Entsprechend der GoB müssen die Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der (leichten) Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relati...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 "Bücher" i. S. d. GoBD

"Bücher" i. S. d. GoBD sind nicht nur klassische Aufzeichnungen in Papierform jedweder Art, sondern auch elektronische Aufzeichnungs- und Archivierungsmöglichkeiten.[1] Bücher und Aufzeichnungen können auch auf Datenträgern geführt werden.[2] Bedingung ist jedoch, dass die Form der Buchführung sowie der angewandten Verfahren den GoB entsprechen. In der Papierform spricht man...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.4 Vollständigkeit: Vollständiges und lückenloses Aufzeichnen

Der Grundsatz der Vollständigkeit erfordert ein vollzähliges und lückenloses Aufzeichnen aller Geschäftsvorfälle.[1] Dabei darf auch der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht nicht unberücksichtigt bleiben. Die Aufzeichnungspflicht umfasst nicht nur die in Geld bestehenden Leistungen und Gegenleistungen, sondern alle für das Verständnis der Geschäftsvorfälle notwendigen I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.7 Unveränderbarkeit: Ursprünglicher Inhalt muss immer erkennbar bleiben

Aufgezeichnete Geschäftsvorfälle dürfen nicht verändert werden. Ihr ursprünglicher Inhalt muss immer feststellbar bleiben.[1] Bei der früheren Buchführung in Papierform sprach man insoweit vom sog. "Radierverbot". Das gilt analog auch für digitale Aufzeichnungen. Auch der Buchungszeitpunkt muss immer erkennbar bleiben. Änderungen elektronischer Buchungen müssen zwingend prot...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.4 Bedeutung der Begriffe "Aufzeichnungen", "Bücher" und "Geschäftsvorfälle"

Der buchhalterische Begriff "Bücher" entspringt handelsrechtlichen (auch historischen) Ausführungen. Zur Fertigung einer klassischen (Papier-) Buchhaltung wurden die entsprechenden Vorgänge in der äußeren Form eines Buches, einer Kladde, auf Papierkonten oder in einem (Papier-) Journal aufgezeichnet. Die äußere Form war hierbei jedoch unbeachtlich. Nach den GoBD umfasst der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.5 Begriffsinhalt "GoB" und "GoBD"

Während das Kürzel GoB hinlänglich bekannt ist, steht das moderne Kürzel GoBD für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Der alte Begriff "GoB" war ein unbestimmter Rechtsbegriff aus dem Handelsrecht, basierend auf § 238 HGB. Die GoB werden im Handelsrecht angesproche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Vorbemerkung

Bücher und Aufzeichnungen müssen so geführt sein, dass sich ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Aufzeichnungen verschaffen kann.[1] Elektronische Aufzeichnungen unterliegen grundsätzlich auch den gleichen Prinzipien wie manuell geführte Bücher oder Aufzeichnungen.[2] Die GoB bzw. GoBD erstrecken sich damit nicht nur auf die elektronische Bu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Mit Schreiben vom 28.11.2019 (mit Änderungen vom 11.3.2024) hat das Bundesfinanzministerium die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung in elektronischer Form und den Datenzugriff sowie hinsichtlich digitaler Verfahren zusammengefasst. I. d. R. werden heute Betriebsabläufe, Geschäftskorrespondenz, Buchhaltung, sonstige Aufzeichnungen und Dokumentationen innerhalb ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder Einzelbewertung mit 0,002 %

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, versteuert den geldwerten Vorteil für Privatfahrten i. d. R. nach der 1-%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer p...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1 Ordnungsmäßige Buchhaltung in elektronischer Form in der Praxis

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind für die klassische Buchhaltung (Papierbuchhaltung) jedem Fachmann ein Begriff und in der Praxis gewissermaßen "in Fleisch und Blut" übergegangen. Im Bereich der elektronischen Buchhaltung und Archivierung hingegen traten und treten immer wieder Fragen, Probleme und Unsicherheiten auf, die durch die Ausführungen im BMF-Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.6 Vor-, Haupt- und Nebensysteme

Die Begriffe Vor-, Haupt-, Neben- oder Hilfsbücher entspringen den kaufmännischen Normen und Grundlagen für die klassische (Papier-) Buchhaltung. Die ehemals klassischen Bücher wie Wareneingangsbuch, Hauptbuch usw. wurden durch moderne elektronische Systeme ersetzt. Als Vor-, Haupt- und Nebenbücher werden heutzutage Datenverarbeitungssysteme mit deren einzelnen Modulen einge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2 Merkmale von elektronischer und klassischer Buchhaltung

Jedes Buchführungssystem – ob klassisch oder elektronisch – muss die geforderten "klassischen" Merkmale für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist erfüllen. Merkmale dieser Art sind:[1] Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit Wahrheit, Klarheit und fortlaufende Aufzeichnungen Ordnung Vollständigkeit Einzelaufzeichnungspflicht Richtigkeit Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.3 Verbindliche Anwendung der digitalen Lohn-Schnittstelle (DLS)

Die digitale Lohnschnittstelle ist verbindlich.[1] Im zugehörigen BMF-Schreiben [2] werden die betroffenen Personen auf eine Internetseite des BZSt geleitet, über welche die Grundlagen für die Schnittstelle heruntergeladen werden können.[3] Darin enthalten sind ein Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.2 Buchführungswahrheit: Tatsächliche und wahre Geschäftsvorfälle

Die aufgezeichneten Geschäftsvorfälle müssen den tatsächlichen und belegmäßigen Verhältnissen entsprechen.[1] Sie müssen vollständig, vollzählig und lückenlos erfasst sein.[2] Grundsätzlich ist jeder Geschäftsvorfall einzeln zu erfassen. D.h. jede Betriebseinnahme und -ausgabe, jede Einlage und Entnahme muss einzeln erfasst werden, eine Zusammenfassung z. B. aller Entnahmen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2 Volle Verantwortlichkeit liegt beim Unternehmer

Verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung bzw. der Aufzeichnungen ist grundsätzlich der Unternehmer selbst.[1] Dies gilt auch dann, wenn er diese Arbeiten oder Teile davon Dritten zum Erledigen übertragen hat.[2] Das ist stets der Fall, wenn die Aufgaben vollständig oder teilweise aus organisatorischen oder technischen Gründen ausgelagert werden (z. B. Finanzb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.2.3 Sicherheit des Systems

Sämtliche sicherheitsrelevanten Voraussetzungen und Definitionen werden vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt.[1] Dem Bundesamt obliegt es auch, die organisatorischen Anforderungen zur Vergabe der Seriennummer festzulegen.[2] Die technischen Vorgaben für die Sicherheit in der Informationstechnik we...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.8 Besonderheiten bei der Ermittlung der Abschreibung

Zur Bemessungsgrundlage gehört, wenn keine pauschalen Werte zugrunde gelegt werden, auch die Abschreibung des Fahrzeugs. Nach dem BMF-Schreiben vom 13.4.2004 [1] sind die Anschaffungskosten über den Korrekturzeitraum des § 15a UStG zu verteilen (bei einem Pkw also über 5 Jahre). Nach Ablauf von 5 Jahren sind die gesamten Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage eingeflos...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 8 Anwendungsregelung für die in § 238 AO geregelte Höhe und Berechnung der Zinsen

Der IX. Senat des BFH ist der Auffassung, dass die Zinshöhe von 6 % pro Jahr, mit der Steuernachzahlungen seitens der Finanzbehörde verzinst werden, im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz realitätsfern ist. Demnach sollen die Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil das Übermaßverbot nicht eingehalten wurde. Der gesetzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.5 Lesbarkeit muss dauerhaft gewährleistet sein

Die Aufzeichnungen müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist lesbar sein.[1] Bei einer Umstellung des Systems ist die Lesbarkeit der "Altunterlagen" sicherzustellen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Vorbemerkung

Die GoBD beschreiben abstrakt die Voraussetzungen für die Aufzeichnungspflichten bei Verwendung digitaler Buchhaltungs- und Archivierungssysteme. Die Kassensicherungsverordnung [1] sowie der AEAO zu § 146b beschreiben, welche Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gestellt werden und wie die Durchführung einer sog. "Kassen-Nachschau" geregelt ist. Als Aufzeichnun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.4 Zusammengefasster Nachforderungs- und Haftungsbescheid

Das Finanzamt kann den Nachforderungs- mit dem Haftungsbescheid zusammenfassen, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Dabei muss die pauschale Lohnsteuer gesondert ausgewiesen werden. Für den Nachforderungsbescheid tritt wie beim Haftungsbescheid eine Änderungssperre ein.[1] Das bedeutet, dass für denselben Zeitraum wegen eines and...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Kostenüberdec... / 4.1 Unterschiedliche Regelungen zur Abzinsung von Rückstellungen

Ein Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Wertansatz und dem steuerlichen Wert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG einer Rückstellung für Kostenüberdeckungen kann sich im Einzelfall aus den unterschiedlichen Regelungen zur Verzinsung von Rückstellungen ergeben. Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Kostenüberdec... / 4.3 Finanzverwaltung hat Rückstellungen für Kostenüberdeckung bestätigt

Mit Schreiben vom 22.11.2013 hat das BMF die Bildung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen anerkannt.[1] Anlass hierzu war das o. g. BFH-Urteil. Dem ist auch die OFD Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom 16.12.2014 gefolgt.[2] Damit hat die Finanzverwaltung die Bildung von Rückstellungen aus der Mehrerlösabschöpfung nach § 23a Energiewirtschaftsgesetz und anderen vergle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.6 Auswertbarkeit muss gesichert sein

Die elektronische Auswertbarkeit muss ebenfalls für die Zeitdauer der Aufbewahrungsfrist gegeben sein.[1] Auswertbarkeit bedeutet, dass auch das Altsystem durch die Finanzbehörden elektronisch lesbar und analytisch verarbeitbar sein muss.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kosten für einen Werbefeldzug

Herr Huber hat sein Dienstleistungsangebot deutlich erweitert. Damit Kunden diese Dienstleistung nachfragen, startet er einen Werbefeldzug mit Zeitungsanzeigen, Wurfzetteln und Kinowerbung. Es entstehen ihm dafür Kosten von 5.950 EUR brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Buchungsvorschlag: SKR 03/04mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2 Beiträge zu beruflichen Gesamtunfallversicherungen

Der Teilbetrag, der auf das Unfallrisiko bei beruflichen Auswärtstätigkeiten entfällt, bleibt als Reisenebenkostenvergütung steuerfrei.[1] Für das berufliche Risiko bei Auswärtstätigkeiten können 40 % des Gesamtbeitrags steuerfrei belassen werden. Dem Lohnsteuerabzug unterliegen die verbleibenden 60 % des Gesamtbeitrags, der vom Arbeitnehmer in gleicher Höhe im Rahmen der Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr