Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesamt für Soziale Sicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 163 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Zuschusspflicht für die Bundesländer mit Küstenbezirken. Das sind Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Zudem bestimmt die Vorschrift die Festsetzung von Zuschüssen zu den Unternehmerbeiträgen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Höhe der Zuschüsse im Benehmen mit den obersten Verwaltungsbehörden...mehr

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Jung, SGB VII § 163 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen § 878 RVO. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. Eine weitere Än...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Bundesamt für Soziale Sicherung, Hinweise zum Verwaltungsverfahren zu § 271a SGB V – Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds, Stand: 7.12.2009, veröffentlicht auf der Homepage des BAS im Internet unter www.bundesamtsozialesicherung.de.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.6 Maschinelles Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 22 Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Meldeverfahren zu vereinbaren, um die Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung zu erstatten. Ein entsprechendes Verfahren ist mit der Vereinbarung über ein maschinell unterstütztes Meldeverfahren nach § 201 Abs. 6 SGB...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Zum 1.1.2011 wurde Abs. 4 Nr. 1a durch das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) ...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) zum 1.1.2009 eingeführt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Rz. 1a Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) hat mit Wirkung zum 1.1.2020 di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.1 Beitragsrückstände (Abs. 1)

Rz. 3 Jede Krankenkasse hat gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Berichtspflicht, wenn die Beitragsrückstände erheblich ansteigen (Satz 1). Die jeweilige Krankenkasse ist durch das BVA zum Bericht aufzufordern. Im Bericht ist durch die Krankenkasse darzulegen, welche Gründe für den Anstieg ursächlich sind. Außerdem ist glaubhaft zu machen, dass der Anstie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.4 Aufsicht

Rz. 19 Nach § 94 Abs. 1 SGB IV ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt, eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Das BAS hat nach § 94 Abs. 2 SGB IV die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2 Schiedsverfahren

Rz. 14 Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn a) ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder b) sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht einig ge...mehr

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Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Baumann, Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten RSA, ErsK 2008 S. 69. Bericht der Bundesregierung über die Untersuchung zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung, BT-Drs. 14/5681. Glaeske, Anpassung des Klassifikationsmodells RxGroups an die speziellen Voraussetzungen in der GKV (Guta...mehr

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Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 2.4 Durchführung (Abs. 4)

Rz. 13 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt den Ausgleich durch, ermittelt für jede Krankenkasse den Ausgleichsbetrag und weist den Krankenkassen die entsprechenden Mittel zu (Satz 1). Das BAS stützt sich dabei auf die Daten, die von den Krankenkassen gemeldet werden, um den RSA durchzuführen. § 266 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 3, 6 und 7 sowie Abs. 9 gilt für den R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Vgl. Literaturhinweise bei § 80. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Rundschreiben v. 26.3.2019, Az. 511-411-930/2019, Vermögensanlagen nach § 83 SGB IV hier: Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit), veröffentlicht im Internet unter https://bundesamtsozialesicherung.de. dass., Rundschreiben v. 4.4.2019...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.4 Verhältnis und Aufsicht

Rz. 5 Die Grundsätze der Anlagensicherheit, der Erzielung eines angemessenen Ertrages und der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität der Sozialversicherungsträger überschneiden sich und können in einem Zielkonflikt zueinander stehen, der nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte im Zweifel zugunsten der Anlagensicherheit zu lösen ist (BSG, Urteil v. 18.7.200...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt Grundsätze für die Anlegung und Verwaltung der Mittel der Versicherungsträger. Diese fungieren als treuhänderische Sachwalter der Geldmittel, die ihnen ihre Mitglieder in Form von Beiträgen zur Finanzierung auch der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben (BSG, Urteil v. 11.12.2002, B 5 RJ 42/01). Versicherungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Ausschluss de... / Aus den Gründen

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die Möglichkeit einer zur gemeinsamen Elternschaft führenden Stiefkindadoption davon abhängig zu machen, dass der Stiefelternteil mit dem Elternteil verheiratet ist. I. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Umfang staatlicher Transferleistungen

Zum Jahresende 2014 erhielten in Deutschland rund 7,55 Mio. Menschen und damit 9,3 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Dies teilte das Statistische Bundesamt Anfang Dezember mit. Wie das Amt weiter mitteilte, stiegen damit sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr (7,38 Mio. oder 9...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesamt für Soziale Sicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) geändert. Entsprechend dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin v. 22.11.2005 zur Neuordnung der Zuständigkeiten der Bundesministerien wurde durch die Gesetzesänderung da...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1 Aufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung

2.1.1 Aufsicht Rz. 2 Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (§ 90 Abs. 1). Zum Inhalt der Aufsicht vgl. Komm. zu § 87. 2.1.2 Mitwirkung Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverw...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.1 Aufsicht

Rz. 2 Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (§ 90 Abs. 1). Zum Inhalt der Aufsicht vgl. Komm. zu § 87.mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.3 Sonstige (ausgewählte) Aufgaben

Rz. 4 Mindestens alle 5 Jahre hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen zu prüfen (§ 274 SGB V). Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.2 Mitwirkung

Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverwaltung hat sich der Staat ein Mitspracherecht vorbehalten. In diesem Bereich ist das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf die Rechtskontrolle beschränkt. Es hat vielmehr einen eigenen Entscheidungssp...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Errichtung einer selbständigen Bundesbehörde, den Sitz und die Eingliederung in den Behördenaufbau. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist eine Bundesoberbehörde, weil es einer obersten Bundesbehörde unmittelbar nachgeordnet ist und sich seine Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.2 Weisungsgebundenheit

Rz. 5 Bei der Aufsichtsführung ist das Bundesamt für Soziale Sicherung an Einzelweisungen der Bundesministerien nicht gebunden. Das bedeutet, dass seine Entscheidung im Verwaltungsweg endgültig ist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es einem Bundesministerium untersteht. Allgemeine Weisungen, die der BMAS oder der BMG erteilen könnten, sind nicht auf den konkr...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.3 Begleitung der Informationstechnik

Rz. 6 Abs. 3 soll die Grundlage schaffen, die Informationstechnik der LSV weiterhin prüfend zu begleiten. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Für die bisher schon wahrgenommenen Aufgaben sollte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die dem Bundesamt für Soziale Sicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung 2.1.1 Aufsicht Rz. 2 Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (§ 90 Abs. 1). Zum Inhalt der Aufsicht vgl. Komm. zu § 87. 2.1.2 Mitwirkung Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mi...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) geändert. Entsprechend dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin v. 22.11.2005 zur Neuordnung der Zuständigkeiten der Bundesministerien wurde durch die Gesetzesänderung das Bundesversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 91 Arten / 2.2 Bundesamt für Soziale Sicherung

Rz. 3 Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist nicht nur Versicherungsbehörde, sondern gemäß § 90 Abs. 1 auch Aufsichtsbehörde (vgl. auch Komm. zu § 90). Zur Aufgabenstellung des Bundesamtes für Soziale Sicherung vgl. § 94 und die dortigen Erläuterungen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 91 Arten / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das Gesetz bestimmt in § 91 Abs. 1 Satz 1, dass die Versicherungsämter und das Bundesamt für Soziale Sicherung Versicherungsbehörden sind. Satz 2 enthält die Ermächtigung für den Landesgesetzgeber, weitere Versicherungsbehörden zu schaffen. Behörde im weiten Sinne ist jedes kraft öffentlichen Rechts bestehende Organ des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher V...mehr