Fachbeiträge & Kommentare zu Compliance

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 3 Arbeitsschutz und Arbeitszeit

Die Kehrseite der eingangs genannten Steigerung bei Kosteneffizienz, Steigerung der Produktivität/Erreichbarkeit und Mitarbeiterzufriedenheit liegt in der potenziell ständigen Erreichbarkeit der Mitarbeiter ("always online"). Die Verwendung privater Geräte für berufliche Aufgaben erhöht die Gefahr, dass Arbeitnehmer auch während ihrer Ruhezeit, der Pausen oder des Urlaubs abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / Zusammenfassung

Begriff "Bring Your Own Device" ("BYOD") steht für die Möglichkeit von Arbeitnehmern, ihre eigenen technischen Geräte (Smartphone, Laptop, Tablet etc.) für Arbeitszwecke zu verwenden. Die Vorteile dieses Modells sind vielfältig (Kosteneinsparung, Arbeitnehmerzufriedenheit, Unternehmensimage) und bei der Belegschaft i.d.R. sehr beliebt. BYOD begegnet jedoch gewissen rechtliche...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 4. Zusammenfassung

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur ViDA zielen u.a. darauf ab, schrittweise bis 2028 transaktionsbasierte digitale Meldepflichten (in nahezu Echtzeit) einzuführen, die auf einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung nach einem neuen einheitlichen Format basieren. Diese Maßnahmen sollen neben der Betrugsbekämpfung einer Verminderung der Kosten für Umsatz...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / a) Ausgangslage

In seiner aktuellen Fassung sieht die MwStSystRL keine verpflichtende elektronische Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen vor.[12] Darüber hinaus ist grundsätzlich nur vorgesehen, dass in den Mehrwertsteuererklärungen jeweils nur ein Gesamtbetrag pro Umsatzart und Meldezeitraum zu deklarieren ist.[13] Gleiches gilt für die ZM, in welcher ebenso nur aggregierte Werte pro...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.5 Ungleichbehandlung in Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Definition: Verboten ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten, die nicht aus Erfordernissen der Beschäftigung erforderlich ist, also aus arbeitsfremden Gründen. Neben den im LkSG regelbeispielhaft genannten Diskriminierungskriterien der Abstammung, sozialen Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.4 Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Definition: Die Achtung der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit erfordert, dass sich Beschäftigte frei in Gewerkschaften organisieren können und hierdurch keine Nachteile (s. auch Abschn. 3.5) erleiden. Das Recht auf Kollektivverhandlungen umfasst auch das Recht auf Streik. Dieses kann jedoch im Sinne eines fairen Interessenausgleichs der Tarifparteien durch lokales Recht b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / II. Steuerliche Beratung i.R.d. "Tax Due Diligence"

Die wichtigsten drei Arten der Due Diligence sind: Legal Due Diligence, Commercial Due Diligence und Financial bzw. Tax Due Diligence. Ziel der steuerrechtlichen Due Diligence-Untersuchungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es, gerade Risiken, die sich aus dem Kauf[3] oder Verkauf[4] ergeben, frühzeitig zu erkennen. Weiteres Ziel ist sodann, diese entweder i.R.d. vertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Beispiel Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen ist regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung, sondern sollte auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Praxis-Beispiel Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.2 Position des Menschenrechtsbeauftragten

Kernaufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Unternehmen. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion ist eine angemessene materielle, informatorische und personelle Ausstattung notwendig.[1] Hierzu zählt insbesondere, dass ihm hinreichender Zugang zu allen relevanten Informationen eingeräumt wird. Etwaige weitere Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / Zusammenfassung

Überblick Mensch und Umwelt entlang aller internationalen Lieferketten sollen so weit wie möglich geschützt werden und nachhaltige globale Lieferketten zum Standard werden. Der deutsche Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.4 Unternehmensinterne Infrastruktur

Wie bereits dargestellt, müssen Risiken entlang der Lieferkette des Unternehmens definiert und analysiert und eine Strategie zur Implementierung der notwendigen Maßnahmen im betrieblichen Alltag eingeführt werden. Zur effektiven Umsetzung aller Vorgaben und Pflichten des LkSG bedarf es in diesem Zusammenhang einer umfangreichen Organisation im Unternehmen: So müssen unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 5 Menschenrechtsbeauftragter

Zur Überwachung des Risikomanagements ist eine zuständige Stelle im Unternehmen zu schaffen bzw. zu benennen. Hierfür sind am Unternehmensstandort in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen, die die Risikominimierung voraussichtlich beeinflussen können – wie etwa im Vorstand, in der Compliance-Abteilung oder im Einkauf – Zuständigkeiten zur verankern (Stich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 6 Beschwerdeverfahren

Darüber hinaus müssen verpflichtete Unternehmen ein "angemessenes" unternehmensinternes Beschwerdeverfahren vorsehen, an das sich Mitarbeiter mit Beschwerden und Meldungen bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen wenden können.[1] Dieses Beschwerdeverfahren soll – so die Mindestanforderung – unternehmensintern allen Personen offenstehen, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / Zusammenfassung

Begriff Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Überwachung innerhalb eines Unternehmens, um Verstöße gegen Gesetze und andere Vorschriften zu erkennen bzw. diesen vorzubeugen. Ohne internes Kontrollsystem werden zudem viele Chancen einer effizienten Unternehmensführung nicht genutzt. Die Vorteile eines funktionierenden IKS sind trotz der Kosten sichtbar. Fehlende Kontrol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 2 IKS als Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle sind vor allem Vorstand, Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer (als Management) verpflichtet. Die Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz[1], aber auch aus den entsprechenden Dienstverträgen mit den Unternehmensinhabern (Aktionäre, Gesellschaftern). Auch eine Vielzahl von Urteilen[2] zeigt, welchen Haftungsrisiken...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 1 Nachhaltigkeitspflichten nehmen 2023 weiter Fahrt auf

Nachhaltigkeit steht ganz oben auf der Agenda von Unternehmen und Regulatoren. Die meisten größeren Unternehmen können sich daher aktuell nicht über Langeweile im Kontext ESG beklagen. Sie müssen sich mit Nachhaltigkeitsaspekten strategisch auseinander setzen, sich mit ändernden ESG-Vorschriften befassen, Compliance sicherstellen und sollten gleichzeitig auch Chancen und Opp...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 5.1 Schritt 1: Grundsatzfragen klären

Zu Beginn sollte sich jedes Unternehmen einige Grundsatzfragen stellen und Richtungsentscheidungen treffen. Dies insbesondere um dem Anspruch eines pragmatischen Ansatzes als auch dem Aspekt des aktuell noch unvollständigen Informationsstandes und der damit verbundenen Unsicherheit Rechnung zu tragen. Die Fragen adressieren die eigene Betroffenheit und die Berichtsgrenze, di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Compliance-Kultur

Tz. 44 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Unter Compliance-Kultur wird die Kultur des Vereins verstanden, rechtliche Vorschriften einhalten zu wollen und bereit zu sein, die hierzu erforderlichen Maßnahmen einzuführen und – notfalls auch gegen die Widerstände der Mitarbeiter – durchzusetzen. Fehlt es gegenwärtig an einer entsprechenden Kultur, muss diese im Zuge der Einführung eines...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Compliance-Organisation

Tz. 47 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen der Compliance-Organisation ist der organisatorische Rahmen des zu implementierenden Tax CMS festzulegen. Dafür muss entschieden werden, welcher Abteilung bzw. welchen Mitarbeitern die Implementierung des Tax CSM übertragen wird und welche Aufgaben die einzelnen Mitarbeiter übernehmen sollen. Es ist zu klären, ob ein Compliance-Bea...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was ist überhaupt Tax Compliance?

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Tax Compliance meint eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Gewährleistung der Einhaltung steuerrechtlicher Normen. Die Begrifflichkeit selbst stammt aus dem angelsächsischen Rechts- und Kulturkreis. Dieser ist von dem Gedanken geprägt, die dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen dadurch zu schonen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.5 Compliance-Kommunikation

Tz. 52 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Unter der Compliance-Kommunikation wird einerseits die Information der Mitarbeiter des Vereins über die Einführung eines Tax CMS als solches sowie andererseits die Wissensvermittlung im Umgang mit dem CMS. Es muss geprüft werden, welche Kommunikationswege für den konkreten Verein die geeigneten sind. In Betracht kommt hier einerseits eine eh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Compliance-Programm

Tz. 49 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Unter dem Compliance-Programm wird die Gesamtheit aller im jeweiligen Verein zur Erreichung der Einhaltung sämtlicher steuerlicher Vorschriften eingeführten Grundsätze und Maßnahmen bezeichnet. Diese müssen auf die konkreten Belange und Bedürfnisse des Vereins zugeschnitten sein. Aufgrund von Ressourcenknappheit kann es sich ein (kleiner) Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Compliance-Ziele

Tz. 45 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die mit der Einführung eines Tax CMS verfolgten Ziele können vielfältig sein und müssen sich nicht auf die Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen beschränken. Beispielhaft können etwa die Verwaltungsvereinfachung, das Erreichen einer fehlerfreien Buchführung, die zeitnahe steuerliche Erfassung von Sachverhalten, die Ordnungsgemäßheit zu erst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.3 Compliance-Risiken

Tz. 48 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zur Bestimmung der im Rahmen des Tax CMS zu berücksichtigenden Compliance-Risiken bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an. So kann etwa auf frühere Betriebsprüfungsberichte, auf Berichte im Rahmen von Due Diligences, auf Sonderprüfungen, auf Kassenprüfer-Berichte sowie auf Checklisten aus der Literatur usw. zurückgegriffen werden. Weitere Ri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.6 Compliance-Überwachung und -Verbesserung

Tz. 55 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Überwachung und ständige Verbesserung des implementierten Tax CMS ist unerlässlich, da ein nicht fortentwickeltes Tax CMS nach kürzester Zeit nicht mehr funktionieren würde. Die Überwachung muss zwingend von Abteilungen bzw. Mitarbeitern durchgeführt werden, die dem Tax CMS nicht angehören, anderenfalls bestünde das Risiko der Einflussn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (CMS)

Tz. 42 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einrichtung eines Tax CMS sollte sich nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) richten, das bereits im Jahr 2011 den Prüfungsstandard PS 980 erlassen hat, in dem die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen niedergelegt werden. Die Finanzverwaltung hat auf Hinweise zur Ausgestaltung ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tax Compliance

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Thema Tax Compliance ist mittlerweile für (gemeinnützige oder nicht gemeinnützige) Vereine genauso relevant wie für alle anderen Steuerpflichtigen. Seit der erstmaligen Äußerung der Finanzverwaltung zum Erfordernis einer Tax Compliance im Anwendungserlass zur Abgabenordnung im Jahr 2015 sind mittlerweile knapp acht Jahre ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die sieben Grundelemente eines Tax CMS

Tz. 43 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der IDW-PS 980 sowie der IDW Praxishinweis 1/2016 sehen für die Implementierung eines Tax CMS sieben Grundelemente vor, die auch im Rahmen eines Tax CMS für einen (gemeinnützigen) Verein berücksichtigt werden sollten. Es sind dies: die Compliance-Kultur, die Compliance-Ziele, die Compliance-Organisation, die Compliance-Risiken, das Compliance-Pro...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Mögliche Risikobereiche (gemeinnütziger) Vereine

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems sollten sämtliche steuerlichen Risikobereiche (gemeinnütziger) Vereine berücksichtigt werden. Diese sind vielfältig, weshalb die hier aufgeführte Auswahl von Risiken keinesfalls abschließend sein kann. 4.1 Verwendung von Zuwendungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Tz. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fortschreitende Lebenswirklichkeit

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Keine Alternative stellt es hingegen dar, die fortschreitende Entwicklung im Hinblick auf die Tax Compliance zu ignorieren und keinerlei Maßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist nämlich, dass in Deutschland ausschließlich ein Täterstrafrecht existiert. D.h. ein Strafrechtsvorwurf kann ausschließlich gegen natürliche Personen (d. h. Menschen) form...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.6 Satzungsänderungen

Tz. 41 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Änderungen der Vereinssatzung sind dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen. Ggf. muss ein Antrag nach § 60a AO (Anhang 1b) gestellt werden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Sonstige Problematiken von gemeinnützigkeitsrechtlicher Bedeutung

Tz. 35 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Daneben existieren zahlreiche weitere Problematiken, die entweder gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen oder strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Nachfolgend sollen einige dieser Problematiken, die ein Tax CMS abfangen soll, beispielhaft genannt werden. 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schritte zur Implementierung eines Tax CMS

Tz. 57 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Aus den oben ausgeführten sieben Grundelementen eines Tax CMS ergeben sich bereits erste Hinweise für die konkrete Ausgestaltung. Die Einrichtung eines Tax CMS erfolgt in verschiedenen Phasen. Auch die "richtige" Unternehmenskultur muss noch vor dem Beginn der eigentlichen Einrichtung eines Tax CMS vorhanden sein. 2.1 Bedeutung der "Unternehm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Thema Tax Compliance ist mittlerweile für (gemeinnützige oder nicht gemeinnützige) Vereine genauso relevant wie für alle anderen Steuerpflichtigen. Seit der erstmaligen Äußerung der Finanzverwaltung zum Erfordernis einer Tax Compliance im Anwendungserlass zur Abgabenordnung im Jahr 2015 sind mittlerweile knapp acht Jahre vergangen. Verfüg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Bedeutung der "Unternehmenskultur"

Tz. 58 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Oben wurde bereits auf die sog. Compliance-Kultur eingegangen, die für das Funktionieren eines Tax CMS unerlässlich ist. Dieser vorgeschaltet muss zunächst nach der vorgefundenen Unternehmenskultur bzw. im Verein nach einer "Vereinskultur" gefragt werden. Ist z. B. im Rahmen der Diskussion mit dem Vorstand über die Einrichtung eines Tax CMS ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Ermäßigung von Teilnahmegebühren u.Ä.

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ebenfalls unter das Drittbegünstigungsverbot fallen sonstige Zuwendungen und Vergünstigungen, die der gemeinnützige Verein seinen Mitgliedern oder sonstigen Dritten zuwendet, ohne dass dies seinem satzungsmäßigen Zweck entspricht. Bedenklich sind hier etwa besondere Preisstaffelungen für Veranstaltungen des Vereins, nach denen Vereinsmitglie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Umsetzungsphase

Tz. 65 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsetzungsphase stellt die eigentliche für die Implementierung eines Tax CMS entscheidende Phase dar. In dieser Phase ist die Umsetzung von Organisations-, Prozess- und Management-Maßnahmen erforderlich, die sich vor allem an die Mitarbeiter, aber auch an die Vertrags- und auch die Geschäftspartner, die Lieferanten, Kunden, Spender oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Überwachungs- und Optimierungsphase

Tz. 70 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Tax CMS wird nur dann als wirksam beurteilt werden können, wenn es stetig überwacht, optimiert und fortentwickelt wird. Das erklärt sich zum einen daraus, dass kein System von seiner Einführung an perfekt funktioniert. Daneben unterliegt das Steuerrecht aber auch der Verein ständigen Änderungen, woraus sich neue Steuerrisiken ergeben kön...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Verwendung von Zuwendungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei gemeinnützigen Vereinen muss ausgeschlossen werden, dass zeitnah zu verwendende Mittel (z. B. Spenden) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Eine Verwendung entsprechender Mittel zur Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erscheint unter Umständen noch als möglich. Das gilt insbesondere dan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Status Quo

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Verfügten Vereine im Zeitpunkt der erstmaligen Äußerung der Finanzverwaltung zum Erfordernis eines funktionierenden Tax CMS bei Steuerpflichtigen (im Jahr 2015) regelmäßig über kein innerbetriebliches Kontrollsystem oder ein wirksames Tax CMS, so hat sich dies zwischenzeitlich geändert. Vermehrt waren und sind Vereine mittlerweile Gegenstand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vertikale Pflichtendelegation

Tz. 21 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Neben der Zuständigkeitsverteilung auf der Vorstandsebene ist eine Pflichtendelegation von oben nach unten – d. h. vom Vorstand auf ihm nachgeordnete Abteilungen (z. B. einer Rechts- oder Steuerabteilung) möglich. Es wird insoweit von der vertikalen Pflichtendelegation gesprochen. Diese ist nur dann wirksam und entlastet die obere Ebene, wen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.2 Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Zweckbetrieb

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen eines Tax CMS ist zu prüfen, ob die als Zweckbetrieb behandelte Tätigkeit die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs erfüllt. Problematisch ist hier stets die Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Gleichfalls sind insbesondere auch Vortragstätigkeiten und Seminare zu überprüfen, ob es sich bei diesen (noch) um einen Zweckb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.4 Beachtung des Drittbegünstigungsverbots

Tz. 39 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Drittbegünstigungsverbot ist eines der wesentlichen Grundprinzipien des Gemeinnützigkeitsrechts. Mittel dürfen ausschließlich zur Verfolgung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gewährung von Vorteilen an Dritte ohne Verfolgung seines steuerbegünstigten Zwecks ist einem gemeinnützigen Verein grundsätzlich u...mehr