Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.2 Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage

Die Erhebung, Ablage und Weitergabe von Daten ist nur dann zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage die Verarbeitung erlaubt. Vor allem folgende Rechtsgrundlagen können gemäß § 6 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten herangezogen werden: Vertragserfüllung, das heißt, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.6 Weitergabe der Daten an Handwerker

Um seinen Instandhaltungspflichten nachzukommen, darf der Vermieter einen Handwerker beauftragen und ihm – sofern erforderlich – Namen und Kontaktdaten seiner Mieter benennen. Nach der hier vertretenen Auffassung handelt es sich um eine Weitergabe der Daten an Dritte. Es werden fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen verantwortlichen Dritten in Anspruch genommen, für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.8 Mietverwaltung

Beauftragt der Vermieter eine Verwaltung mit der Mietverwaltung, ist dies kein Fall von Auftragsdatenverarbeitung. Die Verwaltung wird regelmäßig bevollmächtigt, selbstständig alle Entscheidungen bezüglich des Mietverhältnisses zu treffen. Es kommt auf den konkreten Verwaltervertrag an, denn häufig lässt sich in der Mietverwaltung eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.10 Löschfristen

Gemäß § 17 DSGVO sind alle personenbezogenen Daten zu löschen, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr bestehen. Der Zeitpunkt des Wegfalls hängt also vom jeweiligen Zweck der Datenbearbeitung ab: Daten zu den Betriebskosten sind mindestens bis zum Ablauf der Einwendungsfrist für Mieter aufzubewahren (gemäß § 556 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.1 Grundsatz der Datenminimierung

Es dürfen nur die im Zusammenhang mit dem konkreten Zweck erforderlichen Daten erhoben werden. Vor jeder Datenerhebung ist deshalb ein konkreter Zweck zu ermitteln. Danach bestimmt sich der Umfang der Datenverarbeitung. Auch der zeitliche Zusammenhang ist maßgeblich. Es geht also nicht darum, welche Daten der Vermieter möglicherweise irgendwann einmal benötigt. Vielmehr muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.5 Einsichtsrecht eines Mieters in die Verbrauchsdaten der Mitmieter

Verlangt ein Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung, muss ihm der Vermieter auf Verlangen auch die Ablesebelege zu den anderen Wohnungen im Haus vorlegen. Es handelt sich hierbei um eine Datenverarbeitung in Form der Weitergabe der Daten an Dritte. Eine Einwilligung der übrigen Mieter ist nicht erforderlich. Der Vermieter darf dem Mieter di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.7 Weitergabe der Daten an Steuer- oder Rechtsberater

Der Vermieter darf die Daten seiner Mieter, soweit erforderlich, auch im Rahmen einer Rechtsberatung bzw. zum Zwecke der Steuerberatung und -erklärung einem Anwalt bzw. Steuerberater übermitteln. Es handelt sich nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung. Vielmehr wird fremde Fachleistung bei eigenständiger Verantwortung des Beraters in Anspruch genommen.[1] Da es sich um eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.9 Informationspflichten und Auskunftsrechte

Jeder Betroffene hat das Recht zu erfahren, welche Daten von ihm zu welchem Zweck gespeichert wurden (Art. 15 DSGVO). Sofern die Person, deren Daten verarbeitet werden, die Daten nicht selbst übermittelt oder von der Verarbeitung, beispielsweise durch die Weitergabe an Dritte, nichts weiß, muss sie über die Verarbeitung informiert werden. Dabei muss der Vermieter dem Betroffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 6 Einwendungen des Mieters

Der Mieter muss dem Vermieter Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB, Einwendungsfrist). Danach kann er keine Einwendungen mehr geltend machen (Ausschlussfrist), es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der Mieter hat das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler

Mit der Verordnung über die Änderung der Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen: Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1 Ablauf eines klassischen "Datenschutz-Hoppings"

Der übliche Ablauf von Bewerbungen "Hopper" lässt sich in 4 Schritte aufteilen: 1.1 Die Bewerbung Wie beim "AGG-Hopping" auch, steht zu Beginn eine Stellenausschreibung des Unternehmens sowie die Bewerbung einer Person auf diese Stelle. Zu diesem Zweck reicht der Bewerber seine Bewerbungsunterlagen ein. Im weiteren Verlauf erhält der Bewerber, wie von vornherein von ihm beabsi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 "Datenschutz-Hopping" als Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Schadensersatzforderung

Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis entgehen können, dass es dem Bewerber von vornherein nur darum ging, einen solchen Anspruch zu erlangen. Im Rahmen des "AGG-Hoppings" ist den Bewerbern der Schadensersatzanspruch aus § 15 AGG verwehrt, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang mit "Datenschutz-Hoppern" in der Praxis

Zusammenfassung Überblick "Hopper" waren im Arbeitsrecht bislang nur im Bereich der Gleichbehandlung ein Thema. "AGG-Hopper" meint Personen, die sich ohne ernstliche Absichten auf Arbeitsstellen bewerben, um wegen vermuteter Diskriminierung durch den Arbeitgeber später Entschädigung nach § 15 AGG verlangen zu können. Einen solchen "AGG-Hopper" zu erkennen, richtig zu reagiere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.1 Die Bewerbung

Wie beim "AGG-Hopping" auch, steht zu Beginn eine Stellenausschreibung des Unternehmens sowie die Bewerbung einer Person auf diese Stelle. Zu diesem Zweck reicht der Bewerber seine Bewerbungsunterlagen ein. Im weiteren Verlauf erhält der Bewerber, wie von vornherein von ihm beabsichtigt, eine Absage.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.3 Die verspätete Auskunft des Unternehmens

Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die Auskunft über die etwaige Datenverarbeitung "unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags" zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen muss nach vorheriger interner Prüfung also entweder die Auskunft erteilen, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden (sog. Negativauskunft) oder – so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / Zusammenfassung

Überblick "Hopper" waren im Arbeitsrecht bislang nur im Bereich der Gleichbehandlung ein Thema. "AGG-Hopper" meint Personen, die sich ohne ernstliche Absichten auf Arbeitsstellen bewerben, um wegen vermuteter Diskriminierung durch den Arbeitgeber später Entschädigung nach § 15 AGG verlangen zu können. Einen solchen "AGG-Hopper" zu erkennen, richtig zu reagieren und sogar im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.4 Der Schadensersatzanspruch des Bewerbers

Im Fall einer unvollständigen oder verspäteten Auskunft macht der Bewerber sodann einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Danach hat "jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter". Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.2 Das Auskunftsverlangen des Bewerbers

Was nun folgt, unterscheidet sich vom "AGG-Hopping" und sollte den Arbeitgeber bereits aufmerksam werden lassen: Der Bewerber begehrt nach Art. 15 DSGVO Auskunft darüber, ob und welche Daten zu seiner Person beim Unternehmen verarbeitet werden. Schließlich handelt es sich bei den im Rahmen des Bewerbungsprozesses erlangten Daten um personenbezogene Daten, die dem Schutz der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.3 Bearbeitungsvorgang dokumentieren

Weiterhin empfiehlt es sich, für die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche eine Organisations- und Dokumentationsstruktur mit festen Abläufen zu implementieren. Auf diese Weise ist es möglich, den konkreten Ablauf der Bearbeitungsvorgänge festzuhalten und im Streitfall nachzuweisen. Es sollte im Einzelnen dokumentiert werden, welche Schritte das Unternehmen zu welchem Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2 Empfohlenes Vorgehen für Unternehmen

Sofern Arbeitgeber eine Anfrage gemäß Art. 15 DSGVO erreicht, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Vermeiden von Schadensersatzansprüchen Unternehmen ist zu raten, eine funktionierende Organisationsstruktur mit gut dokumentierten Abläufen zu schaffen, um etwaigen Schadensersatzansprüchen von vornherein entgegentreten zu können. Sodann können Auskünfte in der Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.2 Vollständige Auskunftserteilung

Die Auskunftserteilung sollte sorgfältig und umfassend unter Berücksichtigung der Auflistung in Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 DSGVO erfolgen. Auch unvollständige Angaben können einen Schadensersatzanspruch auslösen. Hinweis Inhalt des Auskunftsausspruchs Gemäß Art. 15 hat die auskunftsverlangende Person ein Recht auf Auskunft über die folgenden personenbezogenen Daten und Informat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.4 Nachweis eines Schadens fordern

Sofern die Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO überschritten oder die Auskunft anderweitig nicht ordnungsgemäß erteilt wurde, sollte der Bewerber aufgefordert werden, genau vorzutragen, worin der geltend gemachte Schaden liegt. Denn nicht jeder Verstoß gegen die ordnungsgemäße Auskunftserteilung begründet automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat auch der Europäisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.1 Möglichst schnelle Auskunft erteilen

Am leichtesten entgeht man als Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung, indem man möglichst rasch der Anfrage nachkommt und die Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt. Hierbei ist wichtig, dass die Auskunft "unverzüglich" zu erfolgen hat.[1] Achtung 1-Monatsfrist aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO Die 1-Monatsfrist darf gerade nicht routinemäßig, sondern nur in schwierigen Fällen ausgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung unterfällt dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf eine Differenzierung nach der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Bearbeitung kommt es nicht an. 2. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO beschränkt die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung nicht a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.4 Datenschutz

Rz. 56 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Einbeziehung von Dritten in die Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.4 Geltungsanordnung – Verhältnis jugendhilferechtlichen Datenschutz zu § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X nach Satz 1

Rz. 17 Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VIII. Die Datenschutzvorschriften des SGB VIII stehen damit nach der gesetzlichen Formulierung neben den genannten Bestimmungen des SGB I und des SGB X. Die Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 1 hat allerding...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.4 Datenschutz

Rz. 71 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Beteiligung nicht sorgeberechtigter Eltern an der Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.5 Verhältnis jugendhilferechtlichen Datenschutzes zur DSGVO

Rz. 20 Das Verhältnis der Datenschutzgrundverordnung zu nationalstaatlichen Regelungen über Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten regelt die Datenschutzgrundverordnung ausdrücklich selbst, und zwar in Art. 6 Abs. 2 und 3 VO (EU) 2016/679 ; danach behalten die EU-Mitgliedstaaten ihre Sozialdatenschutzregelungen. In Deutschland bleiben daher die Regelungswerke im SGB I, X und V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1 Anwendungsbereich des jugendhilferechtlichen Datenschutzes nach Abs. 1

2.1.1 Sozialdaten Rz. 12 Der von Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff der Sozialdaten bestimmt sich nach § 67 Abs. 2 SGB X i. V. m. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 21.2.2013 6 U 21/12 Rz. 24); danach sind Sozialdaten personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Das Vierte Kapitel regelt den spezifischen Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Rz. 6 Struktur der Vorschrift: § 61 Abs. 1 als Eingangsnorm legt den Anwendungsbereich fest. Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten danach § 35 SGB I, §§ 67-85a SGB X und die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VIII. Der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; DIJuF-Rechtsgutachten v. 24.1.2022, SN_2021_1603 Ho – Vaterschaftsfeststellung und Wille der minderjährigen Mutter, JAmt 2022, 324; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen So...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Datenverarbeitung

Rz. 13 Der Schutz von Sozialdaten greift nach Satz 1 bei ihrer Verarbeitung. Der Oberbegriff (Daten-)Verarbeitung fand Eingang in § 61 Abs. 1 Satz 1 erst durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) mit Wirkung zum 26.11.2019. Damit wurde das bis dahin geltende Recht nicht verändert. Es handelte sich ledigli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.3 Wechsel Fallzuständigkeit nach Nr. 3 und Fachkräfte nach Nr. 4

Rz. 18 Die Tatbestände Nr. 3 und Nr. 4 sind in Abs. 1 Satz 1 mit dem KICK eingefügt worden. Die damit vorgenommene Erweiterung der Weitergabebefugnisse begründet der Gesetzgeber damit, dass nach bisherigem Recht im Falle eines Zuständigkeitswechsels innerhalb eines Jugendamtes oder von einem Träger der örtlichen Jugendhilfe zum anderen, die Übermittlung der anvertrauten Date...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.3 Prüf- und Anpassungspflicht nach Satz 2 HS 2

Rz. 37 § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 regelt dabei die Prüfpflicht, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 soll der Hilfeplan regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart auch weiterhin geeignet und notwendig ist; insbesondere in der Anfangsphase einer Hilfeleistung. Die Zeitabstände der Überprüfung des Hilfepl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 6 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen besonderen Vertrauensschutz (LG Koblenz, Beschluss v. 15.9.2022...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Satz 5 der Erstfassung der Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) gestrichen worden. An seine Stelle ist § 27a getreten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz hat das am 1.1.1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eine personelle Einschränkung getroffen, die insbesondere Asylsuchende ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 20 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.11 Weitere Vertragsinhalte

Rz. 79 Zum weiteren Inhalt und zur Durchführung der HzV regeln alle Verträge über die HZV die Verwaltungsaufgaben der Krankenkasse zur Durchführung der HzV, die nach den Vorgaben der Krankenkasse bestimmte Teilnahme der Versicherten an der HzV und deren datenschutzrechtliche Einwilligung, den Vergütungsanspruch des qualifizierten Hausarztes und die Regelungen zur Vergütungsanpa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.16 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 99 Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung findet sich in Abs. 5 Satz 5 lediglich der Hinweis, dass § 106a (bzw. ab 1.1.2017 § 106d) hinsichtlich der arzt- und versichertenbezogenen Prüfung der Abrechnungen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität entsprechend gilt. Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben daraufhin in der Anlage 8 zum Vertrag über die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Krankenhäuser in Anspruch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 61 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) seit dem 1.1.2023 in Kraft. § 61 hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Änderungen ergaben sich seit der Einfügung in das Jugendhilfe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.7 Spezifische jugendhilferechtliche Sozialdatenschutzregelungen

Rz. 24 Satz 1 regelt neben der Anwendung der Generalnorm des § 35 SGB I und der Datenschutzregeln der §§ 67 ff. SGB X auch, dass die nachfolgenden Vorschriften des Vierten Kapitels – Schutz von Sozialdaten – des SGB VIII Anwendung findet. Daraus ergibt sich der bereits oben beschriebene Anwendungsvorrang der jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutzregelungen vor den übrigen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 72 Gemäß § 50 Abs. 2 hat das Jugendamt in Kinderschutzverfahren (insbesondere § 1631b, § 1632 Abs. 4, § 1666, § 1696 BGB) dem Familiengericht stets den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zu überreichen (dies war im Gesetzgebungsverfahren noch umstritten; zu den Bedenken des Bundesrats gegen diese Regelung, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, vgl. BT-Drs. 19/27481 S. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1 Sozialdaten

Rz. 12 Der von Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff der Sozialdaten bestimmt sich nach § 67 Abs. 2 SGB X i. V. m. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 21.2.2013 6 U 21/12 Rz. 24); danach sind Sozialdaten personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.3 Datenverarbeitung Begriff – Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679

Rz. 16 Nach dem weiten Verarbeitungsbegriff i. S. d. Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679 ist Verarbeitung jede mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.9 Sonstige Normadressaten nach Satz 3

Rz. 28 Sofern kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtliche Träger sind, Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen, unterliegen auch sie dem bereichsspezifischen Sozialdatenschutz (Abs. 1 Satz 3). Diese Anknüpfung an die Aufgabenwahrnehmung – unabhängig von der Eigenschaft als örtlicher Träger – ist i. S. eines umfassenden Schutzes konsequent. Die Träger der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.8 Direkte Normadressaten nach Satz 2

Rz. 26 Direkte Normadressaten nach Satz 2 des jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutz sind zunächst nur die Stellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, soweit sie Aufgabe nach dem SGB VIII wahrnehmen. Rz. 27 Die Datenschutzbestimmungen gelten daher nach Abs. 1 Satz 2 direkt für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, die Aufgaben nach dem SGB VIII wahrne...mehr