Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Datenschutz im Personalwesen / 2.5 Beschäftigtendatenschutzgesetz

Bereits im Jahr 2010 entwarf die damalige Regierung ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, welches jedoch nach Ankündigung eines Datenschutzgesetzes auf europäischer Ebene nicht verabschiedet wurde. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, "Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz" zu schaffen, "um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu errei...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.2.4 Datenverarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG dürfen Daten zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat. Nicht zulässig ist die Verarbeitung jedoch, wenn sie nur der Verdachtserforschung dient. Die Verarbeitung muss zudem zur Aufdec...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.2.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.2.3 Kollektivvereinbarung

In § 26 BDSG ist ausdrücklich geregelt, dass die Verarbeitung von Beschäftigtendaten auch auf der Grundlage von Kollektivvereinbarungen zulässig ist. Zu den Kollektivvereinbarungen gehören neben Tarifverträgen auch Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Sofern Verantwortliche Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten nutzen möchten,...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.2.2 Einwilligung

Sofern keine spezifische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beschäftigtenkontext greift, kann eine Verarbeitung auf eine Einwilligung des Beschäftigten gestützt werden. Allerdings kommt eine solche Einwilligung durch Arbeitnehmer nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Eine Einwilligung ist nur dann zuläs...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 6 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 4 die grundsätzliche Anwendung von § 79 SGB X (automatisiertes Abrufverfahren) mit der Modifikation, dass es einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden gemäß § 79 Abs. 1 SGB X nicht bedarf. Nach Abs. 4 werden für das nach Abs. 1 einzurichtende Datenabrufverfahren mit den Finanzbehörden die allgemeinen Vorgaben zur Einrichtung eines au...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.4 Datenschutzgewährleistung

Rz. 10 Abs. 4 erlaubt der Datenstelle neben den gesetzlich bestimmten Dateisystemen die Führung eines weiteren Dateisystems (sog. Datenschutzsicherungsdatei). Die Bestimmung ist notwendig, weil die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Versicherungsnummern geordnete Dateien nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einrichten und ausführen darf. Die Datenschutzsicherungsdatei (...mehr

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Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz (HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) mit Wirkung zum 1.7.2002 in das SGB VI eingefügt worden. Eine redaktionelle Änderung in Abs. 3 Satz 1 trat durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 in Kraft. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches ...mehr

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Jansen, SGB VI § 152 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden und im Gegensatz zu anderen Bestimmungen zum Datenschutz im Rentenversicherungsrecht bereits am 1.1.1991 in Kraft getreten. Da die vorher gültigen Ermächtigungsgrundlagen bis zum 1.1.1992 gültig waren (Art. 8 Abs. 1 und Art. 7 RRG 1992), bedurfte es keiner Übergangsvorschriften. Geändert...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 3 Literatur

Rz. 12 Gagel, Der Vorrang des Europäischen Rechts und seine Anwendung, DRV 1993 S. 1. Göbel/Dünn, Die Deutsche Rentenversicherung – ein Jahr nach der Organisationsreform, DRV 2007 S. 22. Ebenhöch, Überblick über das über- und zwischenstaatliche Sozialversicherungsrecht (Rentenversicherung) nach dem Stand vom 1. Januar 1992, Kompass 1991 S. 495, 561 und 609. Schüßler, EDIS-Elekt...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 151 ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Besondere Übergangsbestimmungen bestehen nicht. Änderungen brachten das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 sowie das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996. Diese waren erforderlich aufgrund der Änderungen i...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, für die keine besonderen Übergangsregelungen bestehen, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Änderungen hat sie erfahren durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 sowie durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996. Diese Änderungen waren wegen der Novellierung von § 35 SGB I, § 67 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

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Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 113 wurde durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt und durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst. Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 1 wurden durch Art. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 neu eingefügt. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Förderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) erfolgte...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das Zweite SGB-ÄndG v.13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 den Änderungen in § 35 SGB I sowie § 67, § 79 Abs. 3 SGB X angepasst worden. Weitere Änderungen traten durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit v. 26.7.1994 (BGBl. I S. 1792), das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) sow...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 151 verfolgt den Zweck, das Verfahren der Auskunftserteilung durch die Deutsche Post AG an die Sozialleistungsträger auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Rentendienst der Deutschen Post AG erhält von den Sozialleistungsträgern und den diesen Gleichgestellten eine Fülle von Sozialdaten, um die ihm obliegenden Aufgaben der Zahlung, Anpassung, Überwachung, Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger

Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 wird der allgemeine Grundsatz genannt, dass die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch die Rentenversicherungsträger zu deren Zwecken nur im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der Erforderlichkeit zulässig sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf Daten, die der Rentenversicherungsträger als Sozialleistungsträger erhebt. Soweit er etwa als Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.5 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 11 In gleichem Maße wie bei einem Austausch zwischen den Rentenversicherungsträgern (§ 148 Abs. 3) soll auch ein automatisiertes Abrufverfahren hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle genutzt werden können. Entsprechend galt es, den in § 148 Abs. 3 genannten Stellen eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle zu ermöglichen...mehr

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Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO

Leitsatz 1. § 29b der Abgabenordnung (AO) legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. 2. § 29b AO genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. 3. § 29b AO verst...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / I. Muster: Antwort auf Mandatsanfrage bezüglich der Datenschutz-Compliance

Rz. 2 Muster 14.1: Antwort auf Mandatsanfrage bezüglich Datenschutz-Compliance Muster 14.1: Antwort auf Mandatsanfrage bezüglich Datenschutz-Compliance _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die aktuelle Datenschutz-Compliance der _________________________ GmbH zu be...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / B. Datenschutz-Compliance im Unternehmen

I. Muster: Antwort auf Mandatsanfrage bezüglich der Datenschutz-Compliance Rz. 2 Muster 14.1: Antwort auf Mandatsanfrage bezüglich Datenschutz-Compliance Muster 14.1: Antwort auf Mandatsanfrage bezüglich Datenschutz-Compliance _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne unterstützen wir Sie dabei, di...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Derart allgemeine Anfragen waren selten, nehmen aber in der Vergangenheit an Häufigkeit zu. Auch mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten und bereits sieben Jahre nach Verabschiedung der DSGVO befinden sich Unternehmen, die faktisch keine datenschutzrelevante Dokumentation vorhalten, immer noch in bester Gesellschaft. In Gesprächen mit den potenziellen Mandanten kristall...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden auch vielen kleinen und mittelständischen Anwaltskanzleien immer häufiger datenschutzrechtliche Mandate angetragen. Neben grundsätzlichen Fragstellungen zur "richtigen" Aufstellung des Unternehmens in puncto Datenschutz (sog. Datenschutz-Compliance, dazu B.) sehen sich Unternehmen immer öfter Ansprüc...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 Aus Sicht des Autors stellen mehr oder weniger offene Anfragen seitens (neuer) Mandanten, ob nun ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, einen häufigen Anwendungsfall eines neuen datenschutzrechtlichen Mandats dar. Wie so oft kann diese Frage nur selten pauschal beantwortet werden, sondern ist von weiteren Informationen seitens der Mandantschaft abhängig. Das o.g....mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / I. Muster: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO/§ 38 BDSG)

Rz. 4 Muster 14.2: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO/§ 38 BDSG) Muster 14.2: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO/§ 38 BDSG) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gerne unterstützen wir Sie bei der Frage, ob für die _________________________ GmbH eine Datenschutzbeauftragte oder ein Daten...mehr

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AGS 09/2023, Assion, TTDSG - Kommentar

Herausgegeben von Dr. Simon Assion. 1. Aufl., 2022, Verlag Nomos, Baden-Baden. 554 S., 109,00 EUR Am 1.12.2021 ist das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz: TTDSG) in Kraft getreten. Durch das TTDSG werden u.a. die bislang im Telemediengesetz (TMG) sowie i...mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Neun Jahre nach der ersten und 5 Jahre nach der 2. Auflage haben sich die Autorinnen und Autoren erneut zusammengeschlossen, um Ihnen die 3. aktualisierte, ergänzte und erweiterte Auflage präsentieren zu können. Es gab einige personelle Veränderungen, die Sie dem Autorenverzeichnis entnehmen können. Denjenigen, die bereits die Vorauflage kennen, wird der um fast 70 Seiten er...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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§ 12 IT-Recht / C. Muster: Pflichtangaben für ein Impressum

Rz. 4 Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie baten mich, die gesetzlichen Pflichtangaben für ein Impressum auf Ihrer Webseite zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. 1. Wie und wo muss ein Impressum platziert sein? Ein Impressum muss auf den...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / I. Muster: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO

Rz. 6 Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, vielen Dank für Ihre Anfrage. Es wurde eine sog. Betroffenenanfrage auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO an Sie gerichtet. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO müssen Si...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / I. Muster: Auskunft bezüglich Kameraüberwachung

Rz. 8 Muster 14.4: Auskunft bezüglich Kameraüberwachung Muster 14.4: Auskunft bezüglich Kameraüberwachung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, vielen Dank für die Anfrage und die Übersendung des Anschreibens der Landesdatenschutzbehörde _________________________, das auf einer Beschwerde eines Betroffenen fußt. Tatsächlich ist d...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 6 Datenschutz

Die Bestimmungen über die Vermittlung von Zusatzversicherungen und die damit einhergehende Zusammenarbeit mit den privaten Krankenversicherungsunternehmen haben keine Auswirkungen auf die Regelungen über den Schutz der Sozialdaten.[1] Die Krankenkassen erlangen durch § 194 Abs. 1a SGB V nicht die Befugnis, dem Datenschutz unterliegende Versichertendaten in zweckwidriger, dem...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / B. Opportunitätsprinzip

Rz. 2 Vorweg ist auf den Grundsatz der Opportunität hinzuweisen, da dieser das gesamte Bußgeldverfahren als roter Faden durchwirkt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat eine Erziehungs- und keine Bestrafungsfunktion.[2] Ordnungswidrigkeiten tragen nämlich im Verhältnis zu Straftaten einen niedrigeren Unrechtsgehalt in sich und gefährden die Rechtsordnung weniger. Im Einzelfall ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

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§ 6 Schulungen der Messbeamten

Rz. 1 Bei jedem modernen elektrischen Gerät ist es notwendig, die vom Hersteller verfasste Gebrauchsanweisung zu beachten. Nur so kann garantiert werden, dass dieses Gerät voll funktionstüchtig ist und seine Aufgabe fehlerfrei verrichten kann. Innerhalb der Anleitung müssen auch zusätzliche Gefahrenhinweise beachtet werden, um eine Gefährdung des Bedieners ausschließen zu kö...mehr

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§ 19 Brückenabstandsmessver... / 2. Einrichtung der Messstelle/Messdurchführung

Rz. 30 Auf dem zur Auswertung zur Verfügung stehenden Videomaterial müssen die auf der Fahrbahn aufgebrachten Passpunkte (und auch die Kontrollpunkte) zu sehen sein. Sollte dies bspw. infolge falscher Belichtung nicht der Fall sein, müsste nachträglich eine Vermessung anderer, auf den Videoaufzeichnungen ersichtlicher, ortsfester Fahrbahnpunkte an der Überwachungsstelle erfo...mehr

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§ 19 Brückenabstandsmessver... / 2. Einrichtung der Messstelle/Messdurchführung

Rz. 62 Mit diesem Messgerät (VKS 4.5) dürfen Messungen ausschließlich an dafür vorgesehenen Messstellen durchgeführt werden. Bei der erstmaligen Einrichtung werden die Fahrbahnmarkierungen aus der Position der Tatkamera aufgenommen und auf der Fahrbahn eingemessen. Diese Daten werden in einer Messstellendatei gespeichert, die zur erneuten Einrichtung benötigt wird. Die Posit...mehr

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§ 13 Geschwindigkeitsmessge... / a) Messaufbau (Messbeamter)

Rz. 152 Mitschwenken der Messeinheit mit dem zu messenden Fahrzeug ist zulässig, ebenso Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus, auch durch die Fahrzeugscheiben. Nicht zulässig hingegen sind Messungen aus einem fahrenden Fahrzeug heraus. Im Messbereich sollten sich keine größeren spiegelnden Flächen befinden, da es denkbar ist, dass hieran die Laserstrahlung abgelenkt wi...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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§ 13 Geschwindigkeitsmessge... / a) Funktionsweise

Rz. 129 Das Infrarotlasergerät der Fa. Leivtec vom Typ XV2 besitzt prinzipiell das gleiche physikalische Messprinzip wie die Handlasermessgeräte der anderen Hersteller, letztlich aber eine völlig andere Konzeption. Während man mit den Handlasergeräten – je nach Messentfernung – mehr oder minder punktgenau messen kann, da eine sehr enge Strahlbündelung technisch erzielt wird,...mehr

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§ 13 Geschwindigkeitsmessge... / a) Funktionsweise

Rz. 159 Das Infrarotlasergerät der Fa. Leivtec vom Typ XV3 besitzt prinzipiell das gleiche physikalische Messprinzip wie die Handlasermessgeräte der anderen Hersteller, letztlich aber eine völlig andere Konzeption. Während man mit den Handlasergeräten – je nach Messentfernung – mehr oder minder punktgenau messen kann, da eine sehr enge Strahlbündelung technisch erzielt wird,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.1 Überblick

Rz. 243 Das arbeitsvertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers als Anlass für eine arbeitgeberseitige Kündigung, durch die Beschäftigungslosigkeit und somit Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird, stellt die zweite Variante des Sperrzeittatbestandes Arbeitsaufgabe dar. Weitere Voraussetzung für den Tatbestand ist, dass durch das arbeitsvertragswidrige Verhalten die Arbeitslosig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Verfassungsrechtliche Einordnung und Vorgaben

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Steuergeheimnis ist Ausfluss der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Wenzel, AO-StB 2023, 85), welches sich aus den Grundrechten der Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG ableitet (ausf. Schmidt, Grundrechte, 26. Aufl. 2021, Rz. 270 ff.). Es ist als grundrechtliches Abwehrrecht ausgeformt und erfordert den Datenschutz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.6 Fachgebietsbeschränkung

Rz. 47 Die berufsrechtliche Verpflichtung des Arztes, sich auf sein Fachgebiet/seine Fachgebiete zu beschränken, gilt auch für den Vertragsarzt, sodass im Zulassungsbescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt, das Fachgebiet oder die Fachgebiete bezeichnet werden, in denen er praktiziert. Dies wird auch im Arztregister vermerkt, sodass diese Daten z. B. für die Arztgruppenb...mehr