Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten (vgl. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2019, BMF, Schreiben v. 17.1.2019, IV B 2 – S 1301/0710017-10, BStBl 2019 I S. 31). Die Spalten über geplante DBA sind für geplante Investitionsvorhaben in ausländischen Staaten von ent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.6 Anrechnung fiktiver Steuern

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung DBA zum EStG/KStG

Bereits das EStG versucht bei ausländischen Einkünften (§ 34d EStG) eine Doppelbesteuerung durch den Zugriff der Steuerverwaltung eines ausländischen Staates dadurch zu vermeiden, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (§ 34c EStG/§ 26 KStG). Der Unterschied zwischen den Regelungen der DBA zu einer derartigen Maßnahme eines Wohnsitzstaates (= u...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr

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Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

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Kapitalvermögen / 3.5 Kapitalmaßnahmen

Ab 2009 ergibt sich für bestimmte Kapitalmaßnahmen eine Steuerneutralität: [1] Qualifizierter Anteilstausch von Gesellschaftsanteilen (Sätze 1 und 2), soweit § 17 EStG keine Anwendung findet. Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen – eine erhaltene Barzuzahlung gilt als steuerpflichtige Dividende; steuerneutraler Tausch von Kapitalforderungen, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Abkommensberechtigung

Die deutschen DBA regeln die Frage, für welchen Personenkreis das Abkommen anwendbar ist, regelmäßig entsprechend Artikel 1 des OECD MA. Dieser lautet: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind".[1] Verschiedene Kapitalgesellschaften (Holding , Kapitalanlagegesellschaften) können je nach DBA ausdrücklich von de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Kapitalvermögen / 4.1 Einnahmen

Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1], Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen, Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen), Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen, der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.1 Verrechnungspreise

§ 1 AStG regelt in Ergänzung sonstiger Korrekturnormen des EStG und KStG, insbesondere der verdeckten Gewinnausschüttung und Entnahme die Korrektur von unüblichen Liefer- und Leistungskonditionen zwischen verbundenden Unternehmen. Anzusetzen ist der Fremdvergleichspreis. Es erfolgt eine außerbilanzmäßige Korrektur insbesondere von Nutzungsüberlassungen (z. B. fiktiver Zins, ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung

Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslandsbetriebsstätte i. S. des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG anzuse...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[1], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. das inländische ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2019:mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.5 Zeile 6

In diese Zeile sind die Einkünfte einzutragen, die gem. § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei sind. Im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung kann das Teileinkünfteverfahren nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Beteiligungserträge zwar von einer Körperschaft erzielt werden, das Einkommen dieser Körperschaft aber im Rahmen einer Organschaft einer natürlichen Person (ggf. über eine ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.2 Einschränkung der Anrechnung

§ 36a EStG regelt seit 2016 Einschränkungen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden und Erträge aus Genussscheine, wenn die Wertpapiere zur Sammelverwahrung zugelassen sind. Eine volle Anrechnung der Steuerabzugsbeträge erfolgt nur dann, wenn der Steuerpflichtige während der Mindesthaltedauer (45 Tage innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Feststellungen zur Körperschaftsteuer

Vorab und zum besseren Verständnis der zu treffenden Feststellungen erfolgt eine kurze historische Darstellung: Die früher übliche Gliederung des Eigenkapitals ist mit dem Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer in 2001 entfallen. Vorgesehen war, diese Gliederung in modifizierter Form bis 2017[1] fortzuführen. Dies sollte insbesondere für das aus dem früheren EK 40 ermittel...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Auch diese Regelung wurde im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009 beibehalten. Als Nachweis der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind entsprec...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.1 Verfahren ab 2015

Inländische Banken und andere abzugspflichtige Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. In den Jahren 2009–2014 wurde der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge nur dann vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige dies ausdrücklich beim Steuerabzugsverpflichteten beantragt hatte....mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG [1], d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei diesen ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2019 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr darin enthalten sind die zu erklärenden Daten für die z...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1 Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags[1] erteilt werden. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 EUR, für andere Personen beträgt der Pauschbetrag 1.000 EUR. Im Gegensatz zu der bis 2008 geltenden Rechtslage können zusammenveranlagte Ehegatten anstelle von gemeinsamen Freiste...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA hat 2019 im Volumen deutlich zugelegt. Insbesondere wurden zusätzliche Zeilen aufgenommen, in welchen Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu erklären sind. Auch sind Zeilen für die Mitteilung von Steuergestaltungen in diesen Vordruck aufgenommen worden. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von im Jahr 2019 einbehaltenen und damit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.1 Anrechenbare ausländische Steuer

Rz. 103 Aus der Formulierung, dass "statt der Anrechnung" die ausl. Steuer abgezogen werden kann, folgt, dass sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 34c Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Abs. 1 verwiesen. Rz. 104 § 34c Abs. 2 EStG wurde im Rahmen des JStG 2007 insoweit ergänzt, als die ausl. Steuer nur noch dann und insoweit abgezogen werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.6 Ansatz fiktiver Steuern

Rz. 178 Ist in einem DBA – zumeist für Dividenden, Zinsen und Lizenzen – vorgesehen, dass die Steuer als bezahlt gilt (fiktive Abzugsteuer), ist diese fiktive Steuer von dem Steuerabzug von der Bemessungsgrundlage nach § 34c Abs. 2 EStG ausgeschlossen (§ 34c Abs. 6 S. 2 Halbs. 2 EStG). Fiktive Steuer kann daher nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden; ein Abzug vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich. Sachverhalt In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Verträge über wechsel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[54] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Fehlende Bestimmbarkeit

Rz. 8 Ist die Bestimmbarkeit des in Betracht kommenden Personenkreises nicht möglich, ist die Verfügung insgesamt unwirksam. Sie kann möglicherweise als Auflage Bestand haben.[10] Bei der Auflage kann der Erblasser, sofern er den Zweck bestimmt hat (§ 2193 Abs. 1 BGB), auf Angaben zum begünstigten Personenkreis gänzlich verzichten. Rz. 9 Als zu unbestimmt ist eine Formulierun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.8 Weitere Angaben (Zeilen 26–28)

In den Zeilen 26 und 27 können weitere festzustellende Besteuerungsgrundlagen eingetragen werden, z. B. Gewinnzuschläge nach § 6b Abs. 7, 8, 10 EStG, außerordentliche Einkünfte nach § 34b EStG, Steuerabzugsbeträge nach §§ 48, 48c EStG, nach § 50c EStG nicht berücksichtigte Gewinnminderungen sowie Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG, außerdem nicht ausgleichsfähige oder nicht ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Keine Erstattung bei Anteilsveräußerung ex Dividende (S. 1)

Rz. 3 Wird die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt, ist nach S. 1 der Vorschrift die Erstattung von KapESt an den Zahlungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei z. B. um Fälle, in denen der bisherige Inhaber das Stammrecht veräußert hat, bei der Veräußerung jedoch vereinbart wurde, dass die Dividendenansprüche des laufenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Ausnahmsweise Erstattung bei isoliertem Erwerb des Gewinnanspruchs (S. 2)

Rz. 5 S. 2 der Vorschrift, der dem Erwerber von Dividendenscheinen oder sonstigen Gewinnansprüchen in den Fällen des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (§ 20 EStG a. F. Rz. 197ff.) die Erstattung der bei der Ausschüttung einbehaltenen KapESt zuspricht, wurde durch G. v. 13.9.1993[1] in das EStG eingefügt und galt erstmals für Fälle, in denen die Veräußerung, d. h. die Tre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a § 45 EStG wurde durch G. v. 25.7.1988[1] in das EStG eingefügt und soll im Grundsatz sicherstellen, dass dem Erwerber von Dividenden- oder Zinsscheinen die KapESt nicht etwa deshalb erstattet wird, weil er im Verhältnis zum Emittenten der Schuldverschreibung nicht Gläubiger der Kapitalerträge ist, sondern lediglich eine entgeltlich erworbene Forderung einzieht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1c Aufgrund des Art. 2 des G. zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften [1] wurde § 45 EStG m. W. z. 31.7.2014 (Art. 28 Abs. 1) geändert. In der Vorschrift wurde S. 2 dahingehend formuliert, dass S. 1 nicht nur nicht für den Erwerber eines Dividendenscheins, sondern nunmehr auch nicht für...mehr