Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Island

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit der als Inselstaat im äußersten Nordwesten Europas gelegenen Republik Island gilt das DBA vom 18.03.1971 (BGBl 1973 II, 357 = BStBl 1973 I, 504) nebst Protokoll; zum Inkrafttreten vgl BGBl 1973 II, 1567 = BStBl 1973 I, 730. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1968 Anwendung. Ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Iran

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die in Vorderasien gelegene islamische Republik Iran gilt das noch mit dem Kaiserreich Iran (früher exonym auch Persien) abgeschlossene DBA vom 20.12.1968 mit Zustimmungsgesetz vom 21.11.1969 (BGBl 1969 II, 2134 = BStBl 1970 I, 769; zum Inkrafttreten BGBl 1969 II, 2288, 1970 II, 282 = BStBl 1970 I, 777) zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insel Man

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Insel Man (Isle of Man) in der Irischen See ist als autonomer Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (UK; > Großbritannien und Nordirland) noch eine Kronkolonie oder britisches Überseegebiet. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der > Europäische Union o...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Lohnsteuerabzug im Inland

Rz. 230 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Voraussetzung für die Inanspruchnahme des bAV-Förderbetrags durch den ArbG ist, dass > Arbeitslohn des ArbN bei Geltendmachung der Förderung (> Rz 271) dem Lohnsteuerabzug im > Inland (> Steuerabzugsverfahren) unterliegt (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Unerheblich ist dabei, ob der ArbG auch tatsächlich LSt einbehalten muss; deshalb gilt die Vorau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ruanda

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein DBA mit den ostafrikanischen Binnenstaat besteht (noch) nicht; ein erstmaliges Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist allerdings geplant, mit Stand vom 01.01.2019 sind hierzu jedoch noch keine weiteren Terminierungen bekannt (vgl BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31). Einstweilen wird die Doppelbesteuerung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irak

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein DBA mit der in Vorderasien gelegenen Republik Irak besteht nicht; es ist eine solches mit Stand vom 01.01.2019 auch nicht geplant (vgl BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff sowie > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Die irakische ‚income tax’ entspricht der deutschen ESt (ESt-Handbuch A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zentralafrikanische Republik

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Binnenstaat in Zentralafrika besteht kein DBA. Es ist mit Stand vom 01.10.2019 auch weiterhin keines geplant (vgl BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Zur Steueranrechnung > Ausland Rz 25 ff. Das Land gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ); zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekost...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internet

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die zunehmende Digitalisierung des über Dekaden hinweg weitgehend in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende No...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 533 Deutschland hat nur mit wenigen Staaten bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Soweit diese Anwendung finden, gehen sie den Regelungen des § 21 ErbStG vor. Derzeit bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und folgenden Staaten DBA, die sich (auch) auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer beziehen:mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XVII. Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 521 Unterliegt ein Vermögensübergang sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Staat der Besteuerung kann eine doppelte Belastung desselben Erwerbsvorgangs eintreten. Dies kann mit Hilfe verschiedener Mechanismen vermieden oder wenigstens gemildert werden. Zum einen besteht von Gesetzes wegen die Möglichkeit der Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deu...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Überblick

Rz. 522 Außerhalb des Anwendungsbereichs von DBA wird eine mehrfache Besteuerung dadurch abgemildert, dass die im Ausland angefallene bzw. bezahlte Erbschaftsteuer (auf das Auslandsvermögen) auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird (§ 21 ErbStG).[576] Dasselbe gilt auch für ausländische Schenkungsteuern. Soweit eine ausländische Erbschaftsteuer nicht anrechenbar ist...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 79 Während für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG die Staatsangehörigkeit der Beteiligten keine Rolle spielt, kommt eine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bucht. b und c ErbStG nur für deutsche Staatsangehörige in Betracht. Rz. 80 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige, die im I...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. 2. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter § 8 Abs. 1 AStG zu subsumieren (funktionale Betr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 DBA-Qualifikationskonflikt in Fällen fehlender Regelung für Sondervergütungen

Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters, sind die Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen grundsätzlich als Betriebsstättengewinn von der deutschen Besteuerung auszunehmen. Da die meisten anderen Staaten Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen ...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Fokus

Kommentar Nachdem sich der BFH mit Urteil vom 28.3.2018 mit der steuerlichen Erfassung von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen beschäftigt hatte, äußert sich das BMF nun zur Anwendung der Grundsätze. Beschränkte Steuerpflicht Zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören unter anderem Einkünfte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ergänzende Zuordnungsproblematik

Da die Vergütungen nicht zwangsläufig der in- oder ausländischen Personengesellschaft zuzuordnen sind, ist ergänzend zu prüfen, ob sich nicht durch die Zuordnung zu einer zweiten Betriebsstätte, der i. d. R. Geschäftsleistungsbetriebsstätte des Mitunternehmers, eine abweichende Zuordnung des Besteuerungsrechts ergibt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel aus dem Sachverhalt des BFH-Ur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.1 Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften (Outbound-Fall)

Für die Anwendung des § 15 Abs. 1, Nr. 2 EStG kommt es gem. § 50d Abs. 10 EStG auf die Einkünfte-Qualifizierung im (ausländischen) Quellenstaat an, d. h. maßgebend ist die Qualifikation nach dem Abkommenszusammenhang und nicht nach nationalem Recht.[1] Praxis-Beispiel Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften Der Einzelunternehmer A gründet mit dem Briten B die in Lo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Problematik der Sondervergütungen

Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, sind nach nationaler Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht Einkünfte aus nicht selbstständiger ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das deutsche treaty override des § 50d Abs. 10 EStG zur Besteuerung von Sondervergütungen/Sonderbetriebseinnahmen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der deutschen Qualifikation nicht folgt und z. B. Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, die Doppelbes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Unangemessene Vergütungen

In der Praxis erfolgt für Sondervergütungen regelmäßig keine Angemessenheitsprüfung, da der gesamte handelsrechtliche Aufwand der Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 EStG unterliegt. In grenzüberschreitenden Fällen könnte sich aber wegen der Anrechnungsverpflichtung[1] die Frage stellen, inwieweit eine Korrektur überhaupt auf § 50d Abs. 10 EStG zurückzuführen ist. Praxis-Beispiel...mehr

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ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer startete zum 1.1.2020

Kommentar Für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, war der Lohnsteuerabzug bislang auf Grundlage von Papierbescheinigungen der Finanzämter vorzunehmen. Ab dem 1.1.2020 müssen Arbeitgeber auch diese beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einbeziehen. Es gibt jedoch Ausna...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 34d EStG definiert im Anschluss und im Zusammenhang mit § 34c EStG den dort benutzten Begriff der ausl. Einkünfte. § 34d EStG entscheidet somit darüber, ob etwaige ausl. Steuern nach § 34c EStG angerechnet oder abgezogen werden können. Die Vorschrift entfaltet in dreierlei Hinsicht Wirkungen: Sie definiert abschließend die Einkünfte, welche ausl. Einkünfte sein können...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.3 Auswirkungen der Ent- und Verstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 S. 3, 7 EStG

Rz. 22 An den dargestellten allgemeinen Grundsätzen könnte sich insoweit etwas durch die Einführung eines (allgemeinen) Ent- und Verstrickungstatbestands in § 4 Abs. 1 EStG geändert haben, als das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der stillen Reserven entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers durch Vornahme einer Sofortversteuerung gesichert werden soll[1]. Die Übertragun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.5 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Nr. 5)

Rz. 80 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind ausl. Einkünfte, wenn die Arbeit in einem ausl. Staat ausgeübt oder verwertet wird. Wann Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen, definiert das Gesetz selbst in § 19 EStG nicht; dieser enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung. Die DBA ordnen das Besteuerungsrecht nicht stets dem Tätigkeitsstaat zu. So k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.7 Währungsgewinne und -verluste

Rz. 38 Ungeklärt ist weiterhin, wie Währungskursdifferenzen steuerlich berücksichtigt werden sollen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, Währungskursdifferenzen hingen ursächlich mit der Betriebsstätte zusammen und teilten daher das Schicksal der Ergebnisse der Betriebsstätten. Das bedeutet, dass Währungsergebnisse bei einer Betriebsstätte in einem DBA-Land wegen Anwendung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.1 Begriff der Betriebsstätte

Rz. 7 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind ausl. Einkünfte, wenn sie durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte erzielt werden.[1] Für ausl. Einkünfte unbeschränkt Stpfl. folgt das Gesetz (mit Ausnahme der Bürgschafts- und Avalprovisionen und der Seeschiffe und Luftfahrzeuge) streng dem Betriebsstättenprinzip. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für die im Ausland keine Betriebsstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Nr. 3)

Rz. 70 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind als ausl. Einkünfte zu qualifizieren, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (§ 49 Rz. 220ff.). Rz. 71 "Ausübung" bedeutet jedes Tätigwerden, das zum wesentlichen Bereich der selbstständigen Tätigkeit gehört (R 49.2 EStR 2012)[1]. Dazu gehört z. B. die Behandlungstätigkeit eines Arztes, die Beratungs- oder P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.4 Einkünfte aus Veräußerung (Nr. 4)

Rz. 76 Einkünfte aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter (§§ 4ff. EStG) können auch dann ausl. Einkünfte sein, wenn sie nicht im Rahmen eines ausl. (land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen) Betriebs anfallen; § 34d Nr. 4 EStG kommt somit nur subsidiär zur Anwendung, wenn die Wirtschaftsgüter bzw. die Anteile nicht zu einer ausl. Betriebsstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.2.2 Gewinnabgrenzung Betriebsstätte – Stammhaus

Rz. 16 Steuerlich ist der der Betriebsstätte zuzurechnende Gewinn, von dem durch die Tätigkeit des Stammhauses erzielten Gewinn abzugrenzen. Diese Gewinnabgrenzung hat ihre wesentliche Bedeutung bei Bestehen eines DBA, da dann der der Betriebsstätte zuzuordnende Gewinn, regelmäßig nur im Betriebsstättenstaat besteuert werden kann, während er im Staat des Stammhauses (Ansässig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 97 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte erfolgt nach deutschem Steuerrecht; es können sich danach andere Einkünfte ergeben, als diejenigen, die nach ausl. Recht besteuert werden. Maßgebende Gewinnermittlungsart ist die nach deutschem Steuerrecht im jeweiligen Einzelfall maßgebende Methode (Bilanzierung oder Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben/Werbungskosten)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.8 Finanzierung der Betriebsstätte

Rz. 40 Allgemeine Finanzierungsaufwendungen des Unternehmens, die mit den einer Betriebsstätte direkt zuzuordnenden Passiva zusammenhängen, gehören zur Betriebsstätte. Eine direkte Zuordnung muss nur insoweit vorgenommen werden, als sie möglich und nicht mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist (§ 15 Abs. 1 S. 2 BsGaV). Soweit eine direkte Zuordnung nicht vorg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.9 Sonstige Leistungsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Rz. 46 An sich erfordert der Grundsatz des "dealing at arm"s length‚ die Abwicklung wie zwischen (rechtlich) selbstständigen Unternehmen, also auch eine Gewinnverwirklichung bei Leistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Die Vorschriften der DBA als Kollisionsnormen regeln jedoch keinen steuerbegründenden Tatbestand, sondern nur die Aufteilung der Besteuerungsrechte, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz

Leitsatz 1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Ar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.1 DBA-bedingte Korrekturen

Rz. 1915 Für den Fall, dass die inländische GmbH ausländische Einkünfte erzielt, die nach dem jeweiligen DBA steuerbefreit sind (Hauptfall: Betriebsstättenergebnisse), münden die ausländischen Ergebnisse als Gewinn oder Verlust in die Handelsbilanz der GmbH. An dieser Stelle erfolgt nun eine Korrektur, je nachdem ob es sich um Gewinne (⇒ Kürzung) oder um Verluste (⇒ Hinzurec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.2 Negative Einkünfte gem. § 2a Abs. 1 EStG (keine DBA-Fälle)

Rz. 1916 Werden ausländische Betriebsstättenverluste in einem Nicht-DBA-Drittland erzielt und übersteigen diese die Verrechnungsmöglichkeit (sowohl Verlustausgleich als auch Verlustabzug) mit gleichgelagerten ausländischen Gewinnen, so dürfen diese übersteigenden Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht berücksichtigt werden (und müssen ggf. laut Ziff. 11 hinzugerechnet w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.2 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1712 Unbeschränkt steuerpflichtig ist die GmbH, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Anknüpfungspunkte der unbeschränkten Steuerpflicht sind demnach Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Es genügt somit, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Der Inlandsbegriff (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland inkl. Fes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.1 Umfang der Steuerpflicht

Rz. 1711 Wie das EStG unterscheidet auch das KStG zwischen der unbeschränkten (§ 1 KStG) und der beschränkten (§ 2 KStG) Steuerpflicht. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht werden sämtliche Einkünfte (Welteinkommen) der Körperschaft in die Besteuerung mit einbezogen (§ 1 Abs. 2 KStG), sofern nicht abweichende Regelungen aufgrund bestehender DBA oder anderer zwischenstaatlich...mehr